Artikel-Schlagworte: „ZVEI Akademie“

Die ZVEI Akademie

Freitag, 24. Oktober 2014

ZVEI_Logo

Egal, ob Sie sich zur Fachkraft für RWA oder für SAA (= Verantwortliche Person für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675) weiterqualifizieren möchten, sich mit Brandmeldeanlagen und Brandschutzkonzepte beschäftigen – oder Ihr Erlerntes in den weiteren Schulungen festigen, auffrischen oder vertiefen wollen – in der ZVEI Akademie sind Sie genau richtig. Kompetente und herstellerneutrale Referenten freuen sich, Sie im ZVEI-Konferenzzentrum zu begrüßen.
Neben den Schulungen im ZVEI Konferenzzentrum werden auch Inhouse-Schulungen angeboten, die maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Informationen dazu finden Sie hier:
STG BEIKIRCH unterstützt die Akademie und stellt regelmäßig Referenten. Darüber hinaus bieten wir auch eigene Schulungen an, kontaktieren Sie uns, wir informieren Sie gerne hierzu.

Europäische Bauproduktenverordnung

Montag, 1. Juli 2013

Ab 01.07.2013 mehr Verantwortung für Planer und Errichter, denn sie müssen, bedingt durch die neue europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO), bei Ausschreibungen viel intensiver als bisher prüfen, ob Bauprodukte für die Verwendung in einem Bauwerk geeignet sind. Darauf weist Christian Kühn, Vorstandsvorsitzender der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer hin. „Eine korrekte CE-Kennzeichnung bedeutet nach der neuen BauPVO nicht zwangsläufig, dass ein Bauprodukt die bauaufsichtlichen Anforderungen an das konkret zu planende bzw. zu errichtende Objekt erfüllt.

Errichter und Planer sind künftig viel stärker als bisher gefordert, die Hersteller­erklärung zur Leistung der einzelnen Produkte anhand des konkreten Bedarfs genau zu überprüfen“, erläuterte Kühn.
Vieles wird besser, einiges anders

Die BauPVO tritt am 1. Juli 2013 in allen EU-Mitgliedsstaaten ohne nationale Anpassungen sofort in Kraft und ersetzt die europäische Bauproduktenrichtlinie (BPR) und das bisherige nationale Bauproduktengesetz (BauPG). Die BauPVO regelt europaweit einheitlich das Inverkehrbringen von harmonisierten Bauprodukten und legt Anforderungen an die Leistung und die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten fest. Sie präzisiert an vielen Stellen die Aussagen der Bauproduktenrichtlinie und bietet eine Reihe von Vereinfachungen. So werden die bisher sechs ‚Wesentlichen Anforderungen‘ an Bauwerke der BPR umbenannt in ‚Grundanforderungen‘. Ergänzt wurden dabei die Anforderungen zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und die Barrierefreiheit bei der Nutzung. Für Kleinunternehmen gelten vereinfachte Nachweisverfahren, und die Marktüberwachungsbehörden erhalten mehr Rechte und Durchgriffsmöglichkeiten. Darüber hinaus gibt es eine umfangreiche Übergangsregelung, nach der beispielsweise vor dem 1. Juli 2013 ausgestellte Konformitätserklärungen und EG-Zertifikate weiterhin gültig bleiben. Vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Bauprodukte gelten als konform zur BauPVO und bleiben zeitlich unbeschränkt im gesamten Binnenmarkt verkehrsfähig.
Neu: Leistungserklärung und geänderte CE-Kennzeichnung

Für Planer und Errichter besonders wichtig: Ab 1. Juli 2013 bekommt die CE-Kennzeichnung eine neue Bedeutung. Diese bescheinigt zukünftig lediglich die Übereinstimmung des Bauproduktes mit der selbst erstellten Leistungserklärung des Herstellers. Sie bescheinigt nicht mehr die Übereinstimmung mit allen im Anhang ZA der einschlägigen harmonisierten Europäischen Norm (EN) festgelegten ‚Wesentlichen Merkmalen‘ des Produkttyps. Nur sofern das Bauprodukt neben der BauPVO zugleich auch anderen europäischen Rechtsvorschriften genügen muss, bestätigt das CE-Zeichen weiterhin die volle Konformität zu diesen anderen relevanten europäischen Rechtsvorschriften. Mit der neuen Leistungserklärung erklärt der Hersteller die Leistungen des Bauproduktes zu dessen Leistungsklassen und -stufen, sofern solche im Anhang ZA der europäischen Normen, die nach der BPR/BauPVO mandatiert sind, festgelegt sind.
Solange allerdings weder in der einschlägigen EN Leistungsklassen oder -stufen noch durch nationale Gesetze konkrete technische Leistungsanforderungen an das betreffende Bauprodukt festgelegt sind, kann der Hersteller frei wählen, zu welchem ‚Wesentlichen Merkmal‘ er Angaben machen will oder ob er keine Leistung erklärt ,no performance determined‘ (npd). Er muss lediglich für mindestens ein beliebiges ‚Wesentliches Merkmal‘ einen technischen Wert angeben.
Welche Anforderungen in einem Mitgliedstaat an ein Bauprodukt bestehen, darüber informieren die nationalen Produktinformations­stellen. In Deutschland ist das die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Noch haben nicht alle Mitgliedstaaten ihre Produktinformationsstellen an die EU-Kommission notifiziert.
In Deutschland bestehen bislang in allgemeinen Rechtsvorschriften nur selten konkrete technische Anforderungen an Produkte für brand­schutztechnische Anlagen und Einrichtungen. „Der ZVEI setzt sich dafür ein, in Deutschland möglichst schnell Regelungen zu Mindestangaben über die Leistung solcher Bauprodukte zu schaffen, die in brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen eingebaut werden. Unser Ziel muss sein, Sicherheit für alle Baubeteiligten zu erreichen. Wir wollen nicht durch Berücksichtigung ungeeigneter Produkte für Planungs- und Anwendungsfehler haftbar gemacht werden“, beschreibt Kühn die Problemstellung. Planer sollten nach Ansicht des ZVEI genauer und detaillierter ausschreiben, damit ersichtlich wird, welches Schutzziel mit welchen Anforderungen an die Leistungsklassen eines Bauproduktes tatsächlich zu erreichen ist.
Handel ja, Verwendung nein

Sind Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung korrekt ausgestellt, darf das Bauprodukt in den Handel gebracht werden. Ob es allerdings für die Verwendung in einem Bauwerk geeignet ist, kann daraus nicht abgeleitet werden. Entscheidend für die Eignung ist, ob die vom Hersteller angegebenen einzelnen Werte der Leistungsklassen die bauaufsichtlichen Forderungen erfüllen. So könnten Hersteller beispiels­weise ein Natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät (NRWG) anbieten, bei dem lediglich für die Leistungsklasse ‚Tiefe Temperaturen‘ ein Wert vorhanden ist. Bei allen anderen Merkmalen darf der Hersteller ‚keine Leistung‘ erklären. Solch ein Gerät darf im Binnenmarkt in Verkehr gebracht und auch auf dem deutschen Markt angeboten werden. Es darf aber nicht für einen bauaufsichtlich geforderten Rauch- und Wärmeabzug verwendet werden, für den aus dem konkreten Bauobjekt Anforderungen zu allen ‚Wesentlichen Merkmalen‘ nach Anhang ZA der europäischen Norm EN 12101-2 bestehen bzw. abzuleiten sind.

BauPVO und Instandhaltung
Die neue BauPVO könnte nach Ansicht des ZVEI auch Auswirkungen auf die Instandhaltung sicherheitstechnischer Anlagen haben. Beispiels­weise erstrecken sich die Grundanforderungen an Bauwerke nun explizit auf die gesamte Lebensdauer von der Errichtung, über die Nutzung bis zum Rückbau. Mit möglichen Konsequenzen für die Instandhaltung wird sich der ZVEI-Arbeitskreis ‚Richtlinien zur Instandhaltung von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen‘ befassen.

Text: Christian Kühn

Seminarprogramm 2012 – ZVEI Akademie Sicherheitssysteme

Mittwoch, 8. Februar 2012


Die firmen- und produktneutralen Seminare der ZVEI Akademie zur elektrotechnischen Gebäudeausrüstung und Sicherheitstechnik richten sich an Planer, Errichter, Hersteller, Betreiber und Behörden zur berufsbegleitenden Fortbildung und Weiterbildung.

Sermiare:

Elektromotorische Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (mit Fachprüfung)

Link: www.zvei.org/?id=rwa-elektromotorisch

Termine:
31.01.-01.02.2012, Essen, Nr. 12RWE1
24.04.-25.04.2012, Berlin, Nr. 12RWE2
12.06.-13.06.2012, Frankfurt am Main, Nr. 12RWE3
04.09.-05.09.2012, Hildesheim, Nr. 12RWE4
27.11.-28.11.2012, Stuttgart, Nr. 12RWE5

Pneumatische Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
(mit Fachprüfung)

Link: www.zvei.org/?id=rwa-pneumatisch

Termine:
02.02.2012, Essen, Nr. 12RWP1
26.04.2012, Berlin, Nr. 12RWP2
14.06.2012, Frankfurt am Main, Nr. 12RWP3
06.09.2012, Hildesheim, Nr. 12RWP4
29.11.2012, Stuttgart, Nr. 12RWP5

Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) (mit Fachprüfung)

Link: www.zvei.org/?id=rwa-instandhaltung

Termine:
03.02.2012, Essen, Nr. 12RWI1
27.04.2012, Berlin, Nr. 12RWI2
15.06.2012, Frankfurt am Main, Nr. 12RWI3
07.09.2012, Hildesheim, Nr. 12RWI4
30.11.2012, Stuttgart, Nr. 12RWI5

 

Neuerungen bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Maschinenrichtlinie, RWA-Schnittstellen und Instandhaltung

Link: www.zvei.org/?id=rwa-neuerungen

Termine:
29.02.2012, Berlin, Nr. 12RWF1
10.05.2012, Frankfurt am Main, Nr. 12RWF2
20.09.2012, Stuttgart, Nr. 12RWF3

Sachkundige Person Kraftbetätigte Fenster nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Link: www.zvei.org/?id=kraftbetaetigte-fenster

Termine:
28.02.2012, Berlin, Nr. 12KBF1
09.05.2012, Frankfurt am Main, Nr. 12KBF2
19.09.2012, Stuttgart, Nr. 12KBF3

hier finden Sie die Fax-Anmeldung der Seminare

ZVEI-Seminare_2012 (2)

 

 

 

 

ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme

Dienstag, 3. Mai 2011

RWA-Veranstaltungen

Elektromotorisch und Pneumatisch

 

Termine

  • 13.-15. Juli 2011 · Frankfurt am Main · Nr. 11RWA3
  • 7.-9. September 2011 · Frankfurt am Main · Nr. 11RWA4
  • 23.-25. November 2011 · Frankfurt am Main · Nr. 11RWA5

 

Referenten

  • Andreas Budde (Jofo Pneumatik)
  • André Burger (STG Beikirch)
  • Jan König (BTR Hamburg)
  • Erwin Schaller (aumüller aumatic)
  • Marcus Schnabel (K+G Pneumatik)
  • Klaus Seyfarth (D+H Mechatronic)

 

Teilnahmegebühr

  • Euro 750,-: 3 Tage „Elektromotorisch“ und „Pneumatisch“ inkl. 2 Prüfungen und Sachkundenachweis
  • Euro 680,-: 2 Tage „Elektromotorisch“ inkl. Teilnahmebestätigung
  • Euro 380,-: 1 Tag „Elektromotorisch“ inkl. Teilnahmebestätigung
  • 380,- Euro: 1 Tag „Pneumatisch“ inkl. Teilnahmebestätigung

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Übernachtung

Enthalten sind Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke

Zielgruppen

RWA-Fachfirmen für Errichtung, Wartung und Instandhaltung, Planer, Betreiber, Behörden, Haustechniker und Sachverständige.
Voraussetzungen  Grundkenntnisse von RWA und NRA sind für die Teilnahme von Vorteil.

Hinweis zur Fachkraft

Für die Errichtung und Instandhaltung von RWA ist eine Fachkraft erforderlich. Die Teilnehmer erhalten den Nachweis für die Prüfungen elektromotorische und pneumatische RWA. Zur Anerkennung als Fachkraft RWA ist außerdem das Bestehen der Prüfung Instandhaltung RWA (separates Seminar) erforderlich sowie der Nachweis als Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10. Anderenfalls wird eine Teilnahmeurkunde ausgestellt.

Nutzen

Der Errichter und Instandhalter erfüllt mit der Fachkraft RWA eine wesentliche Voraussetzung als Fachbetrieb.

Die Teilnehmer erhalten das Wissen für die Projektierung und Errichtung von RWA und Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Vorschriften.

Das Seminar hilft, systematisch bei der Planung vorzugehen, Vorschriften zu beachten, typische Fehler zu vermeiden, verschiedene Umgebungsbedingungen einzubeziehen und sicherer beim Kunden aufzutreten.

Inhalte

I. Tag – Elektromotorisch

1. Grundlagen der Entrauchung

  • Thermischer Auftrieb
  • Rauchmengen
  • Brandschutzkette
  • Schutzziele

 

2. Projektierung und Rechtsgrundlagen

  • MBO / LBO
  • Sonderbauverordnung / Industriebaurichtlinie
  • DIN 18232-2
  • EN 12101
  • Wind- und Schneelasten

 

3. Montage, Abnahme und Instandhaltung

  • UVV
  • Dokumente
  • Wartungsvertrag
  • DIN 31051
  • VOB

 

II. Tag – Elektromotorisch

4. Technische Grundlagen

  • Elektrotechnik – Spannungsabfall / Leitung, Batterietypen, Netzteile (harte/weiche), Spannungsarten, Leistung, Widerstand (Ohmsches Gesetz)
  • Mechanik – Hebelgesetze, Gewichtskraft
  • Pneumatik

 

5. Elektromotorische Gerätekunde

  • Antriebe
  • Zentralen
  • Melder, Taster
  • Externe Ansteuerungen
  • NRWG

 

6. Strukturierte Fehlersuche und Beseitigung

  • Prinzip Überwachungswiderstände
  • Sicherungen
  • Stromspitzen
  • Anlaufströme
  • VdS-Triggern
  • Antriebe
  • Messtechnik
  • Meldelinien

 

Sachkundeprüfung Elektromotorisch

III. Tag – Pneumatisch

7. Pneumatische Gerätekunde

  • Zylinder
  • Zentralen
  • Melder, Taster
  • Externe Ansteuerungen
  • NRWG
  • Pneumatische / Pyrotechnische Geräte

 

Sachkundeprüfung Pneumatisch

Anmeldung

Steigende Mitgliederzahlen

Mittwoch, 9. März 2011

Einen Mitgliederzuwachs von 70 auf 128 Mitgliedsunternehmen verzeichnet die ‚Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer‘ im ZVEI im Jahr 2010.

Laut Geschäftsführer Eckart Roeder nutzen viele der Mitglieder die Zertifizierung zum ‚ZVEI-Facherrichter RWA‘, um sich besser am Markt zu positionieren. Die praxisnahen Merkblätter und Arbeitshilfen sind dabei eine wertvolle Unterstützung im Tagesgeschäft.

Für das laufende Jahr ist ein weiterer Ausbau der Aktivitäten geplant. So soll die Zertifizierung auf Errichter von Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und auf Planer ausgedehnt werden. Neben weiteren Merkblättern ist für 2011 auch der Start des neuen ‚ZVEI-QM-Systems‘ geplant. Dieses bietet Errichtern die Möglichkeit einer kostengünstigen Gruppenzertifizierung ihres Qualitätsmanagements nach ISO 9001, ohne die Nachteile einer Matrixzertifizierung in Kauf nehmen zu müssen.

Die „Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer“ ist die Plattform für Sicherheitsfacherrichter, Elektroplaner und Sachverständige im ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Sie vertritt Errichter- und Planerinteressen unter anderem in nationalen und internationalen Normungsgremien.

Text: ZVEI

ZVEI Seminar mit Sachkundenachweis

Donnerstag, 19. August 2010

– Rauch und Wärmeabzugsanlagen – Elektromotorisch und pneumatisch

Die ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme bietet umfassende 3-Tages-Seminare im Bereich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Frankfurt am Main an. Eine firmen- und produktneutrale Vermittlung des technischen, praktischen, juristischen und wirtschaftlichen Wissens für den professionellen Verbau von Sicherheitssystemen liegt dabei im besonderen Interesse der Akademie.

Die Teilnehmer des 3 Tage Seminars erhalten einen Überblick und vertieftes Fachwissen für die Projektierung, Errichtung und Instandhaltung von RWA und Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Vorschriften anhand von Übersichten, Praxisbeispielen und Checklisten. Die Seminare schließen jeweils mit einer Fachprüfung ab, für die Sie bei erfolgreichem Bestehen den Sachkundenachweis für elektromotorische und pneumatische RWA erhalten. Der Sachkundenachweis ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zertifizierung zum ZVEI-anerkannten Errichter für RWA.

Die Referenten der Seminare sind Experten für Sicherheitssysteme der führenden Hersteller, aus den nationalen und internationalen Normungsgremien und der Wissenschaft, aber auch Praktiker mit Erfahrung im täglichen Umgang mit den betreffenden Anlagen.

Die Veranstaltungen sind für Errichter, Planer, Sachverständige, Behörden und Betreiber von RWA Anlagen von hohem Interesse. Das Seminar hilft, systematisch bei der Planung von RWA Anlagen vorzugehen, Vorschriften zu beachten, typische Fehler zu vermeiden, verschiedene Umgebungsbedingungen einzubeziehen und sicherer beim Kunden aufzutreten.

Termine in Frankfurt am Main
25. – 27. August 2010
24. – 26. November 2010

Anmeldung sowie weitere Informationen finden Sie hier oder unter http://www.zvei.org/?id=rwa)

3-Tages-Seminar mit Sachkundeprüfung – ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme

Montag, 8. Februar 2010

Gilt als Sachkundenachweis für den ZVEI-anerkannten Errichter für Rauch- und Wärmeabzugsanlage

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Elektromotorisch und Pneumatisch

Nächste Termine (mit Klick auf einen Termin in Ihrem Kalender vormerken)

24.-26. Februar 2010 · Frankfurt am Main · Nr. 10RWA1

19.-21. Mai 2010 · Frankfurt am Main · Nr. 10RWA2

25.-27. August 2010 · Frankfurt am Main · Nr. 10RWA3

Referenten

  • Andreas Budde (Jofo Pneumatik)
  • André Burger (STG Beikirch)
  • Franz Kohler (K+G Pneumatik)
  • Jan König (BTR Hamburg)
  • Christian Plan (Simon RWA)
  • Erwin Schaller (aumüller aumatic)
  • Marcus Schnabel (K+G Pneumatik)
  • Rainer Schulze (STG Beikirch)
  • Kurt Seifert (BTR Hamburg)
  • Klaus Seyfarth (D+H Mechatronic)
  • Martin Weber (Simon RWA)

Teilnahmegebühr

  • Euro 750,-: 3 Tage „Elektromotorisch“ und „Pneumatisch“ inkl. 2 Prüfungen und Sachkundenachweis
  • Euro 680,-: 2 Tage „Elektromotorisch“ inkl. Teilnahmebestätigung
  • Euro 380,-: 1 Tag „Elektromotorisch“ inkl. Teilnahmebestätigung
  • 320,- Euro: 1 Tag „Pneumatisch“ inkl. Teilnahmebestätigung

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Übernachtung

Enthalten sind Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke

Zielgruppe

Errichter für Brandschutz und RWA, Elektroplaner für technische Gebäudeausrüstung, Sachverständige, Haustechniker und Fachleute aus Behörden. Technisches Grundverständnis und Grundkenntnisse der RWA (NRA) werden vorausgesetzt.

Nutzen

Sie erhalten den Sachkundenachweis für RWA als Voraussetzung für den ZVEI-anerkannten RWA-Errichter.
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick und vertieftes Fachwissen für die Projektierung, Errichtung und Instandhaltung von RWA und Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Vorschriften anhand von Übersichten, Praxisbeispielen und Checklisten.

Das Seminar hilft, systematisch bei der Planung vorzugehen, Vorschriften zu beachten, typische Fehler zu vermeiden, verschiedene Umgebungsbedingungen mit einzubeziehen und sicherer beim Kunden aufzutreten.

Inhalte

I. Tag – Elektromotorisch

1. Grundlagen der Entrauchung

  • Thermischer Auftrieb
  • Rauchmengen
  • Brandschutzkette
  • Schutzziele

2. Projektierung und Rechtsgrundlagen

  • MBO / LBO
  • Sonderbauverordnung / Industriebaurichtlinie
  • DIN 18232-2
  • EN 12101
  • Wind- und Schneelasten

3. Montage, Abnahme und Instandhaltung

  • UVV
  • Dokumente
  • Wartungsvertrag
  • DIN 31051
  • VOB

II. Tag – Elektromotorisch

4. Technische Grundlagen

  • Elektrotechnik – Spannungsabfall / Leitung, Batterietypen, Netzteile (harte/weiche), Spannungsarten, Leistung, Widerstand (Ohmsches Gesetz)
  • Mechanik – Hebelgesetze, Gewichtskraft
  • Pneumatik

5. Elektromotorische Gerätekunde

  • Antriebe
  • Zentralen
  • Melder, Taster
  • Externe Ansteuerungen
  • NRWG

6. Strukturierte Fehlersuche und Beseitigung

  • Prinzip Überwachungswiderstände
  • Sicherungen
  • Stromspitzen
  • Anlaufströme
  • VdS-Triggern
  • Antriebe
  • Messtechnik
  • Meldelinien

Sachkundeprüfung Elektromotorisch

III. Tag – Pneumatisch

7. Pneumatische Gerätekunde

  • Zylinder
  • Zentralen
  • Melder, Taster
  • Externe Ansteuerungen
  • NRWG
  • Pneumatische / Pyrotechnische Geräte

Sachkundeprüfung Pneumatisch

Anmeldung

Ihr Ansprechpartner

Eckart Roeder
Dipl.-Betrw. (BA)
ZVEI Akademie GmbH für Sicherheitssysteme
Lyoner Straße 9

60528 Frankfurt am Main

Fon 069 6302-257
Fax 069 6302-1257
Mail roeder(at)zvei.org

Zertifikat für Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Dienstag, 26. Januar 2010

Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können sich ab sofort vom ZVEI zertifizieren lassen und so ihre Wettbewerbschancen erhöhen.
Das Gütesiegel „ZVEI-Errichter RWA“ erleichtert Gebäudebetreibern die Auswahl qualifizierter Fachfirmen. Gebäudebetreiber verringern nach Ansicht des ZVEI mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs auch ihr Haftungsrisiko. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit Betreibern und Errichtern im Schadensfall deutlich leichter.
Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung ist der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Der Sachkundenachweis RWA kann zum Beispiel im dreitägigen Seminar „Rauch- und Wärmeabzugsanlage“ der ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme erlangt werden. Das Zertifikat ist auf zwei Jahre befristet und ist nach einer Auffrischungsschulung der Fachkraft in vereinfachter Form erneut zu beantragen.
Text: Sicherheit.info