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Elektronische Sicherheitstechnik 2019 mit deutlichem Umsatzplus

Donnerstag, 25. Juni 2020
  • Auswirkungen der Corona-Krise noch nicht vollständig absehbar 
  • Fachkräftemangel weiterhin wichtige Herausforderung 

Frankfurt am Main/Brücken, 24. Juni 2020 – Mit plus 4,6 Prozent konnte der Markt für elektronische Sicherheitstechnik in Deutschland auch 2019 ein stabiles Wachstum verzeichnen. Der Umsatz stieg auf knapp über 4,6 Milliarden Euro. Während die Branche strukturell auch für die Zukunft von einem stetigen Wachstum ausgeht, müssen die Auswirkungen der Corona-Krise zum Teil noch verarbeitet werden.

„Die Sicherheitstechnik schlägt sich noch recht gut,“ erklärt Dirk Dingfelder, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Sicherheit. So rechnet die Branche laut Umfrage des ZVEI mit Umsatzeinbußen von circa zwölf Prozent für das laufende Jahr. „Zwar erwarten fast alle Firmen Umsatzrückgänge, aber 77 Prozent glauben, diese Verluste zumindest teilweise kompensieren zu können. 13 Prozent sind sogar der Überzeugung, diese im Lauf der Zeit wieder vollständig aufholen zu können.“

Die Auswirkungen des Fachkräftemangels sind nach wie vor deutlich zu spüren. „Laut einer aktuellen BHE-Umfrage haben in der Corona-Krise nahezu alle Sicherheitsfachfirmen den Personalabbau vermieden“, schildert Norbert Schaaf, Vorstandsvorsitzender des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., den unvermindert hohen Druck beim Thema Fachkräftemangel.

Als zukünftige Impulsgeber sehen beide Verbände neben Digitalisierung und Vernetzung von Sicherheitssystemen den Fernzugriff. „Remote Services, für die wir gerade eine europäische Norm vorbereiten, werden einen weiteren Aufschwung erleben,“ erklären Dingfelder und Schaaf. Beide erwarten – ausgelöst durch die Corona-Krise – einen deutlichen Schub für digitale und serviceorientierte Geschäftsmodelle.

Wachstum in allen Segmenten 

Die Brandmeldetechnik, die stark von der Baukonjunktur abhängig ist, hat nach wie vor den größten Anteil am Gesamtumsatz der Sicherheitsbranche. 2019 konnten alleine in diesem Bereich rund 2,2 Milliarden Euro erwirtschaftet werden. Dies bedeutet einen Anstieg um knapp fünf Prozent. Den größten Zuwachs verzeichnete die Videosicherheitstechnik mit einem Plus von 5,6 Prozent auf 607 Millionen Euro. Auch die Zutrittssteuerungssysteme konnten mit plus 5,1 Prozent auf 370 Millionen Euro deutlich zulegen. Zudem befinden sich die Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (+ 3% auf 886 Mio. €) sowie die Sprachalarmierungstechnologien (+ 2,7% auf 113 Mio. €) weiter auf Wachstumskurs. Die übrigen Gewerke wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Rufanlagen nach DIN VDE 0834, Fluchttürsysteme, Personenhilferuf und sonstige Systeme und Komponenten verzeichneten mit 5,1 Prozent ebenfalls einen deutlichen Zuwachs.

 

Ansprechpartner:

BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.
Pressekontakt: Anke Sepp, Telefon: 06386 9214-11, E-Mail: a.sepp@bhe.de

ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
Pressekontakt: Ingrid Pilgram, Telefon +49 69 6302-259, E-Mail: ingrid.pilgram@zvei.org

 

Diese Presseinformation sowie eine Grafik und weiterführende Informationen finden Sie im Internet unter www.zvei.org/presse und www.bhe.de.

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ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.
German Electrical and Electronic Manufacturers´ Association
Kommunikation und Marketing
Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 6302-425, Fax: +49 69 6302-351
E-Mail: presse@zvei.org, http://www.zvei.org

ZVEI-Akademie – Neuerungen bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Kraftbetätigte Fenster, RWA-Schnittstellen, Instandhaltung

Dienstag, 7. Januar 2020

ZVEI_LogoVertiefen Sie Ihr bestehendes Fachwissen und bringen es auf den neuesten Stand der aktuellen RWA-Normen und Richtlinien.
Erfahren Sie darüber hinaus Grundsätzliches von NRA-Anlagen und die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Weiterhin wird im Seminar auf die technischen Schnittstellen von NRWG nach EN 12101-2 eingegangen.

Inhalte

  • Aktueller Stand der RWA­ Normen und Richtlinien
    • Überblick aktueller Normen und Richtlinien
    • Status der Normenreihe EN 12101-xx
    • DIN EN 12101-2 (Entwurf 2009)
    • Auswirkungen der Bauprodukteverordnung, neue Begriffe
  • Organisatorische und technische Schnittstellen von NRWG nach EN 12101­2
    • Begriffsdefinitionen: NRWG als geregeltes Bauprodukt
    • Die Zustimmung im Einzelfall
    • Schnittstellen zwischen Metallbau, RWA-Facherrichter, Systemgebern usw.
    • Handhabung der Leistungserklärung und der Überprüfung der Leistungsbeständigkeit sowie CE-Kennzeichnung
  • Kraftbetätigte Fenster und die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
    • Rechtsgrundlagen
    • Mögliche Gefahrenstellen bei kraftbetätigten Fenstern
    • Risikobeurteilung
    • Umsetzung von Schutzmaßnahmen
    • Konformitätserklärung nach ProdSG, Leistungserklärung nach BauPVO bei NRWG
    • Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten
    • Verantwortlichkeiten
  • Instandhaltung von NRA ­Anlagen
    • Grundsätzliches zur Instandhaltung
    • Qualifikation der Instandhalter, Kompetenznachweis für Fachkräfte und Natürliche Rauchabzugsanlagen
    • Pflichten des Betreibers und des Instandhalters
    • Instandhaltungsmaßnahmen / Austausch von Komponenten
    • Instandhaltungsdokumentation

Nutzen
Die Teilnehmer erhalten aktuelles RWA-Spezialwissen mit den Hintergründen der neuesten Richtlinien für die tägliche Praxis. Sie können damit besser mit Auftraggebern und Auftragnehmern umgehen. ZVEI-zertifizierten Errichtern wird das Seminar für die alle drei Jahre geforderte Auffrischungsschulung gemäß ZVEI-Merkblatt 82007 anerkannt.

Teilnehmer-Statement

„Einfache Erklärungen komplexer rechtlicher, normativer Zusammenhänge. Sehr lohnenswert!“

F. Habenicht, Schüco International KG

Zielgruppe
RWA-Errichter und Instandhalter, Elektroplaner, Brandschutzsachverständige und Behördenvertreter. Grundkenntnisse von RWA und NRA werden von den Teilnehmern vorausgesetzt.

Referent
Christian Kühn, Schlentzek & Kühn GmbH

Termin
12. Mai 2020 von 10:00 – 16:30 Uhr

Veranstalter
ZVEI-Services GmbH (ZSG)
ZVEI Akademie
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
Fon: 069 6302-200
Fax: 069 6302-482

Ort
ZVEI-Konferenzzentrum
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
Tel: 069 6302-200

Anfahrtsbeschreibung

Text: ZVEI

Markt für elektronische Sicherheitstechnik wächst stetig

Donnerstag, 29. August 2019

Der Markt für elektronische Sicherheitstechnik verzeichnete 2018 in Deutschland ein stabiles Wachstum. Der Umsatz legte im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent auf knapp über 4,4 Milliarden Euro zu. Auch für die Zukunft geht die Branche von einem Aufwärtstrend aus.

Gleichwohl steht man vor Herausforderungen: „Die Auswirkungen des Fachkräftemangels sind enorm. Es dauert oft zwölf bis 15 Monate, bis eine Stelle nachbesetzt wird – das ist doppelt so lange wie noch vor zwei oder drei Jahren“, so Norbert Schaaf, Vorstandsvorsitzender des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. Darüber hinaus werden Vernetzung und Digitalisierung sowie das Thema Cybersicherheit der eingesetzten Produkte, Systeme und Dienstleistungen in den Wertschöpfungsnetzwerken in den kommenden Jahren dringliche Aufgaben sein. „Smart Home und Smart Building werden Realität. Im Dreieck aus Komfort, Energieeffizienz und Sicherheit nimmt Cybersicherheit einen zentralen Platz ein. Digitale Technologien müssen sicher und vertrauenswürdig sein – darauf müssen sich die Nutzer verlassen können. Nur so können neue Dienste und Geschäftsmodelle entstehen, die sich am Markt behaupten“, so Uwe Bartmann, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Sicherheit.

Wachstum in allen Segmenten

Der Umsatz mit Brandmeldetechnik – nach wie vor größtes Segment der Sicherheitstechnik, das zudem stark von der Baukonjunktur abhängig ist – ist 2018 um mehr als sechs Prozent auf über zwei Milliarden Euro gestiegen. Bei der Rauchwarnmelderpflicht ist eine Konsolidierung spürbar. „Nachdem inzwischen alle Bundesländer die Rauchwarnmelderpflicht in den Landesbauordnungen für Privatwohnungen eingeführt haben, steht in den ersten Ländern nun aber der Austausch alter Melder an“, erklärt Schaaf. Außerdem böte die technologische Weiterentwicklung, wie etwa aus der Ferne inspizierbare Melder, die Daten für das Smart Home liefern können, gute Perspektiven für die Zukunft.

Mit einem Plus von sieben Prozent auf 352 Millionen Euro verzeichnen Zutrittssteuerungssysteme ein hohes Wachstum. Auch Videosicherheit hat unter dem Eindruck der Diskussion um die öffentliche Sicherheit mit einem Plus von 6,5 Prozent auf 575 Millionen Euro erneut spürbar zugelegt. Etwas verhaltener verlief das Wachstum bei Sprachalarmierungstechnologien mit plus 3,8 Prozent auf 110 Millionen Euro und bei Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit 3,6 Prozent auf 860 Millionen Euro. Die übrigen Gewerke wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Rufanlagen nach DIN VDE 0834 und sonstige Systeme und Komponenten verzeichneten mit 5,1 Prozent in Summe einen deutlichen Zuwachs.

Text: Gemeinsame Presseinformation von BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. und ZVEI

ZVEI-Fachverband Sicherheit hat neuen Vorstandsvorsitzenden

Dienstag, 23. Juli 2019

ZVEI_LogoDirk Dingfelder neuer Vorstandsvorsitzender des ZVEI-Fachverbands Sicherheit – BS BRANDSCHUTZ    

Dirk Dingfelder, Vorstandsvorsitzender der D+H Mechatronic AG, ist neuer Vorsitzender des Vorstands im ZVEI-Fachverband Sicherheit. Er folgt auf Uwe Bartmann (Siemens). Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurden außerdem Thomas Quante (Bosch Sicherheitssysteme) und Alexander Yeomans (Siemens) als Stellvertreter gewählt. Weitere Vorstandsmitglieder sind Dr. Sebastian Festag (Hekatron), Wolfgang Pein (TOA Electronics Europe) und Frank Wienböker (Kingspan Light + Air STG-Beikirch).

Der Vorstand wird sich auf die strategische Ausrichtung des Fachverbands konzentrieren. „Vernetzung und Digitalisierung sind zugleich Herausforderung und Chance“, so Dingfelder. „Damit der Markt für Sicherheitstechnik auch weiterhin stabil wachsen kann, muss das Thema Cybersicherheit der eingesetzten Produkte, Systeme und Dienstleistungen in den Wertschöpfungsnetzwerken stärker in den Fokus gerückt werden.“

Text: bsbrankschutz

Branche übertrifft Erwartungen – Umsätze im Sicherheitsmarkt

Dienstag, 29. August 2017

Der Markt für elektronische Sicherheitstechnik zeigt ein beachtliches Wachstum. Die Umsätze stiegen alleine im Jahr 2016 um satte 6,2 Prozent. Der Wert liegt damit deutlich über der noch im Herbst prognostizierten Zunahme von 4,9 Prozent. Die Ergebnisse stammen aus einer aktuellen Markterhebung des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.. Die Sicherheitsanbieter sind mit der Entwicklung und der aktuellen Geschäftslage zufrieden. Dies zeigte bereits die Frühjahrs-Konjunkturumfrage des BHE.

Besonders starke Zuwächse von jeweils 8 Prozent konnten die Einbruchmeldetechnik und die Video-Sicherheitssysteme verzeichnen.

Gerade die Einbruchmeldetechnik profitiert seit Jahren von einer positiven Nachfrage-Entwicklung des Privatmarktes. „Bei den Bürgern steigt das Sicherheitsbedürfnis, gleichzeitig wirkt sich die Förderung der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) sehr positiv aus“, erklärt Norbert Schaaf, Vorstandvorsitzender des BHE. Alleine in 2016 wurden von der KfW mehr als 40.000 Zuschussanträge für Einbruchschutzmaßnahmen gewährt und somit rund 50.000 Wohneinheiten mit Sicherungstechniken ausgestattet.

Immer mehr Bürger lassen zudem Video-Technik installieren. Auch in Betrieben, behördlichen Einrichtungen oder auf öffentlichen Plätzen wird verstärkt auf Kameras gesetzt. „Das Image der Videoüberwachung hat sich in den letzten Jahren verändert“, so Dr. Urban Brauer, Geschäftsführer des BHE. „Durch die angespannte Sicherheitslage findet die Video-Überwachung gerade im öffentlichen Bereich eine höhere Akzeptanz und wird als wichtiges Instrument der polizeilichen Aufklärungs- und Präventionsarbeit verstanden“, so Brauer weiter. Die Aussichten für Video-Sicherheitsanbieter sind positiv. Die Bundesregierung hat erst kürzlich eine bundesweite Ausweitung der Videoüberwachung beschlossen und im neuen Bundesdatenschutzgesetz mehr Freiräume für deren Einsatz und Zulässigkeit verankert.

Auch die Brandmeldetechnik befindet sich weiter auf Wachstumskurs. Die Sparte konnte ihren Gesamtumsatz auf 1,805 Mrd. EUR steigern. Dies entspricht einem Anstieg von 6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2015. Durchaus positiv entwickelt haben sich auch die Sprachalarmsysteme (+ 5,3 Prozent) und Zutrittssteuerungssysteme (+ 4,8 Prozent).

Text und Grafik: BHE

Kontrollierte natürliche Lüftung erhöht Energieeffizienz

Montag, 26. Juni 2017

Der Verband Fensterautomation und Entrauchung (VFE) hat ein Whitepaper zum Thema »Vorteile und Potenziale der automatisierten/kontrollierten natürlichen Lüftung« veröffentlicht.
In dem Papier sind die wichtigsten Ergebnisse des dreijährigen Forschungsprojekts »KonLuft – Energieeffizienz von Gebäuden durch kontrollierte natürliche Lüftung (KNL)« der Hochschule für Technik (HFT) Stuttgart zusammengefasst. Das Projekt konnte anhand der wissenschaftlich erhobenen Daten nachweisen, dass der Einsatz kontrollierter natürlicher Lüftungssysteme im Vergleich zu mechanischen Lüftungsanlagen bei Bürogebäuden insbesondere Neubauten deutlich energie- und kosteneffizienter ist. Das neue Whitepaper kann auf der VFE-Online-Plattform www.zentrum-fuer-luft.de kostenlos heruntergeladen werden.

Der VFE hat sich zur Aufgabe gemacht, Planern, Architekten und Bauherren die Vorteile einer automatisierten natürlichen Lüftung und Entrauchung für die Luftqualität und Sicherheit in Gebäuden bekannt zu machen. Diese Vorteile werden durch die erhobenen KNL-Daten des KonLuft-Projekts wissenschaftlich weiter untermauert.

Gut: thermischer Komfort und hygienische Raumluftqualität

Das Forschungsprojekt hat über einen Messzeitraum von einem Jahr nachgewiesen, dass die thermischen Komfortbedingungen nach DIN EN 15251 bei kontrollierter natürlicher Lüftung (KNL) sowohl in einem Büroneubau als auch in einem innerstädtischen Altbau eingehalten werden.

Im gleichen Zeitraum wurde auch die Luftqualität in den beiden Gebäuden untersucht. Das Ergebnis: Die hygienischen Raumluftanforderungen gemäß EN 13779 wurden unabhängig von der Jahreszeit mit guten bis sehr guten Werten erfüllt.

 

25 % geringere Lebenszykluskosten

Beim Vergleich der Lebenszykluskosten gut gedämmter Neubauten über einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren kamen die Forscher zu signifikanten Ergebnissen: Gegenüber einem mechanischen System mit Wärmerückgewinnung (WRG) lagen die Kosten der KNL um 25 % niedriger. Dabei wurden auch die Lüftungswärmeverluste beider Systeme berücksichtigt.

Etwa 50 % Primärenergieeinsparung

In einer detaillierten dynamischen Simulation wurden ein Büroaltbau und ein Neubau miteinander verglichen. Hier konnte die KNL gegenüber einem mechanischen System mit WRG mit etwa 50 % Primärenergieeinsparung punkten.

Ökologische Vorteile

Auch bei einem auf 20 Jahre angelegten ökologischen Lebenszyklusvergleich der beiden Lüftungsarten – mit der Bilanzgrenze »Von der Wiege bis zur Bahre« (from cradle to grave) – waren die Vorteile eindeutig auf Seiten der KNL, z. B. durch deutlich geringere Umwelteinflüsse.

Projektpartner der HFT Stuttgart war der Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI), dem auch Mitgliedsunternehmen des VFE angehören.

www.zentrum-fuer-luft.de

 

 

Nachhaltiges Bauen durch Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs – Environmental Product Declarations)

Mittwoch, 21. Mai 2014

Investoren, Bauherren und Nutzer profitieren von nachhaltig geplanten Gebäuden ebenso wie die Umwelt und zukünftige Generationen. Im Lauf der ursprünglichen ökologischen Ansätze hat sich die Betrachtung einzelner Kriterien hin zu einem ganzheitlichen Ansatz – dem Gedanken der Nachhaltigkeit entwickelt.

„Als Qualitätsmaßstab für die Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Gebäuden nach den verschiedenen Bewertungssystemen, wie z. B. BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen), DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), LEED (Leadership of Energy and Environmental Design) oder BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method), dienen unter anderem Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs), die objektive Fakten über die Auswirkungen von Produkten und Systemen über deren gesamten Lebenszyklus auf Mensch und Umwelt enthalten.“ (ZVEI e.V. – Fachverband Sicherheit)

Lebenszyklus_STG_BEIKIRCH

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ZVEI erwartet neue Impulse

Dienstag, 11. Februar 2014

Versperrungen des Fluchtweges im Treppenhaus behindern die Arbeit der Feuerwehr erheblich.

Vom Feuertrutz-Kongress und der Messe erwartet der ZVEI neue Impulse für den anlagentechnischen Brandschutz, um die Sicherheit in Gebäuden zu erhöhen, ohne Gestaltungsfreiheit und Komfort von Planern, Errichtern und Betreibern einzuschränken.

Im Fokus steht dabei die Vernetzung unterschiedlicher sicherheitsrelevanter Gewerke. 2013 brachte mit der Bauproduktenverordnung, der neuen EN54-23 sowie der bald wirksam werdenden Industriebaurichtlinie viele regulatorische Änderungen und Neuerungen.

Unverändert sieht sich die Branche mit der Erwartungshaltung von Architekten und Planern konfrontiert, trotz immer komplexer werdender Anforderungen bei Neu- wie Bestandsbauten, zusätzliche bauliche Kompensationsmöglichkeiten zu finden. Dem anlagentechnischen Brandschutz als eine der drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes kommt deshalb nach Einschätzung des ZVEI mehr und mehr Bedeutung zu.

In Nürnberg wird der ZVEI-Fachverband Sicherheit wird sowohl mit seinen Fachkreisen Brandmeldesysteme sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und natürliche Lüftung vertreten sein, als auch der ZVEI-Fachverband Kabel und isolierte Drähte sowie die Arge Errichter und Planer.

Feuertrutz-Halle 10.0, Stand 411

Kontakt- und Firmen-Infos im Branchenverzeichnis

ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
Fachverband Sicherheit

Firmenlogo Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 6302-0
Fax: +49 69 6302-317
Web: www.zvei.org

Brandlast und gezielte Rauchabführung

Montag, 30. September 2013

 

Versperrungen des Fluchtweges im Treppenhaus behindern die Arbeit der Feuerwehr erheblich.

Bei einem Brandfall ist der Umgang mit dem Rauch entscheidend. Deshalb fordern die Landesbauordnungen, dass Gebäude so beschaffen sein müssen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden muss.

So müssen bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein. Welche Maßnahmen in einem konkreten Umfeld jeweils als ausreichend erachtet werden können, hängt individuell von den jeweiligen Schutzzielen sowie den baulichen Gegebenheiten ab. Im Brandschutz gilt der Grundsatz: Alle Maßnahmen sind getroffen, wenn auf nichts mehr verzichtet werden kann. Leider gibt es da häufig immer noch Interpretationen, was es auf dem Weg hin zur verantwortungsvollen Umsetzung zu beachten gilt.

Die Leistungsfähigkeit moderner Sicherheitsanlagentechnik insbesondere für eine schnelle Evakuierung von Personen aus Gebäuden und den Schutz vernetzter, kritischer Infrastrukturen rückt der Zentralverband der Elektrotechnischen- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) in den Fokus seiner Öffentlichkeitsarbeit.

Die angeschlossenen Mitglieder des ZVEI-Fachkreises RWA (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) und natürliche Lüftung sind Experten aus verschiedenen Unternehmen. Über Jahre haben sie dazu beigetragen, die Leistungsfähigkeit des Rauch- und Wärmeabzuges, sowie der kontrollierten natürlichen Lüftung zu verbessern. Darüber hinaus arbeitet der ZVEI-Fachkreis RWA und Natürliche Lüftung mit Hochschulen, Prüfinstituten und nationalen, europäischen und internationalen Normungsinstituten zusammen und unterstützt die Fort- und Weiterbildung von Architekten, Ingenieuren, Planern und Errichtern.

Qualifizierter Rauchabzug

„Intelligente anlagentechnische Maßnahmen für den Brandschutz können in vielen Fällen architektonische Herausforderungen erfüllen. Hinzu kommt eine höhere Wirtschaftlichkeit durch Flexibilität bei veränderter Nutzung der Gebäude, ohne bei den Schutzzielen Abstriche zu machen, erklärt Reiner Aumüller, Vorsitzender des ZVEI-Fachkreis RWA und Natürliche Lüftung.

„Die Bedeutung des anlagentechnischen Brandschutzes als eine der drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes nimmt stetig zu, weil Komplexität und Anforderungen an moderne Gebäude hinsichtlich der Werkstoffe, Nutzung, Größe und architektonischer Individualität weiter steigen. Da ist der Planer mit konventionellen, oft stark im baulichen Brandschutz verwurzelten Ansätzen häufig überfordert“, informiert der RWA-Experte aus seiner Unternehmenspraxis. „Erst durch die Kombination verschiedener Systeme zu einem ganzheitlichen Brandschutzkonzept gewinnt ein Gebäude optimale Sicherheit bei höchstmöglicher Freiheit und Bequemlichkeit in der Nutzung“, wirbt Aumüller für integrierte und intelligente Lösungen.

Die leidige Brandlast

In der Praxis erfordert allerdings der Verzicht auf bauliche Maßnahmen oder die Kompensation von baulichen Defiziten meist die Kombination aus baulichen und sicherheitstechnischen Maßnahmen, um definierte Schutzziele zu erreichen. Die wenigen Minuten der Brandentstehungsphase sind entscheidend für die Evakuierung oder Rettung, den Löschangriff und die Brandausweitung.

Einen Interpretationsspielraum in der Baugesetzgebung bildet zum Beispiel der Fluchtweg. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass es in Treppenhäusern keine Brandlast gibt. Dieses ist natürlich theoretisch. Beinahe in jedem Treppenhaus befinden sich Dinge, die da nicht hingehören. Die Häufigkeit der Brandkatastrophen gerade im Geschosswohnungsbau beweist, dass durch die Versperrung des Fluchtweges die Feuerwehr erheblich behindert wird. Dass dort doch immer etwas passiert, müsste nachdenklich stimmen.

Fälliges Umdenken

Das Thema Entrauchung bietet nicht nur ausreichend Gesprächsbedarf, sondern primär auch Handlungsbedarf. Wünschenswert sind Wirkungsfunktionsprüfungen, bei der die Werte der einzelnen Komponenten der Rauchabzugsanlage untereinander und miteinander harmonieren sowie präventiv bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen, die wie Zahnräder ineinander greifen und funktionieren.

Auch die Auslegung und Wirkweise der Zuluft-Öffnungen spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Überzeugende Techniken, zum Beispiel in der Fenster- und Fassadenautomation tragen ebenso dazu bei, wie eine intelligente Gebäudeautomation, bei der alle relevanten Systeme exakt ineinander greifen. Der Zusatznutzen einer kontrollierten Lüftung auf Basis der RWA-Öffnungsaggregate, wird nur allzu oft bei der Planung außer Acht gelassen.

RWA mit integrierter Lüftung

Die große Produkt- und Systemvielfalt an Produkten für die Fenster- und Fassadenautomation sowie RWA-Systemen, die heute am Markt angeboten wird, hat die natürliche Lüftung bereits integriert. Zuletzt auf der Bau 2013 im München konnte der Fachbesucher aus erster Hand erfahren, wie die Herstellerfirmen die Themen RWA und Be- und Entlüftung miteinander wirtschaftlich energieeffizient koppeln und sich davon überzeugen, dass sich diese Gewerke mit einer intelligenten Gebäudetechnik komfortabel, nachhaltig und sinnvoll miteinander verknüpfen lassen.

„Der Vorteil von modernen und intelligenten RWA-Systemen, die heute am Markt für den Einsatz in der Gebäudehülle angeboten werden, besteht im Mehrfachnutzen“, erklärt der Leiter Öffentlichkeitsarbeit im ZVEI-Fachkreis RWA und Natürliche Lüftung Heino Schello, als Experte für Fensterautomation und Steuerungstechnik „Dies ist dem Anwender häufig nicht bewusst. Die meisten sehen in der notwendigen Investition eines RWA-Systems generell einen Kostenträger, der erst einmal unproduktiv ist und sich nicht amortisiert. Somit sind die Ausgaben für baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz unbeliebt.

Gezielte Rauchabführung ist heute aber durchaus bezahlbar. Mit der Investition für eine RWA kann der Planer sich zusätzlich ein System für die Be- und Entlüftung zunutze machen. Es bedeutet ja nicht einmal zusätzliche Investitions- und Energiekosten. Rechnet man alle dafür entstehenden Kosten allein der Rauchabzugsanlage zu, müsste mit etwa zehn bis 15 Euro pro Quadratmeter Raumgrundfläche gerechnet werden. Werden die natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) beispielsweise in entsprechend geeignete Dachoberlichter integriert, die zur Ausleuchtung der Innenräume mit kostenlosem Tageslicht und zur Reduzierung des Stromverbrauchs eingesetzt werden, sind die nur für die NRA-Funktion anfallenden Mehrkosten mit lediglich etwa 2,50 Euro pro Quadratmeter Raumgrundfläche anzusetzen. Allein die Kosten für den Anstrich eines Betonfußbodens liegen meist höher“, begründete Heino Schello sein Rechenexempel.

Je nach Gebäudeart und Architektur sind verschiedene Formen des Einbaus von RWA-Öffnungen möglich. Um die optimale Wirkung der natürlichen Entrauchung zu gewährleisten, müssen Größe, Art und Anordnung des Öffnungselements beachtet werden. Wichtig ist, dass die Rauchgase möglichst schnell und ungehindert aus dem Gebäude ins Freie ausströmen können. Wenn diese Öffnungsaggregate im Normalbetrieb unterjährig zur natürlichen Be- und Entlüftung über Elektro-Antriebe genutzt werden können, dann wird aus der notwendigen Technologie ein Zusatznutzen, der jeden Investor und Betreiber schnell begeistern wird.

Text: Susanne Ruhrländer Bild: STG_BEIKIRCH

Europäische Bauproduktenverordnung

Montag, 1. Juli 2013

Ab 01.07.2013 mehr Verantwortung für Planer und Errichter, denn sie müssen, bedingt durch die neue europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO), bei Ausschreibungen viel intensiver als bisher prüfen, ob Bauprodukte für die Verwendung in einem Bauwerk geeignet sind. Darauf weist Christian Kühn, Vorstandsvorsitzender der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer hin. „Eine korrekte CE-Kennzeichnung bedeutet nach der neuen BauPVO nicht zwangsläufig, dass ein Bauprodukt die bauaufsichtlichen Anforderungen an das konkret zu planende bzw. zu errichtende Objekt erfüllt.

Errichter und Planer sind künftig viel stärker als bisher gefordert, die Hersteller­erklärung zur Leistung der einzelnen Produkte anhand des konkreten Bedarfs genau zu überprüfen“, erläuterte Kühn.
Vieles wird besser, einiges anders

Die BauPVO tritt am 1. Juli 2013 in allen EU-Mitgliedsstaaten ohne nationale Anpassungen sofort in Kraft und ersetzt die europäische Bauproduktenrichtlinie (BPR) und das bisherige nationale Bauproduktengesetz (BauPG). Die BauPVO regelt europaweit einheitlich das Inverkehrbringen von harmonisierten Bauprodukten und legt Anforderungen an die Leistung und die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten fest. Sie präzisiert an vielen Stellen die Aussagen der Bauproduktenrichtlinie und bietet eine Reihe von Vereinfachungen. So werden die bisher sechs ‚Wesentlichen Anforderungen‘ an Bauwerke der BPR umbenannt in ‚Grundanforderungen‘. Ergänzt wurden dabei die Anforderungen zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und die Barrierefreiheit bei der Nutzung. Für Kleinunternehmen gelten vereinfachte Nachweisverfahren, und die Marktüberwachungsbehörden erhalten mehr Rechte und Durchgriffsmöglichkeiten. Darüber hinaus gibt es eine umfangreiche Übergangsregelung, nach der beispielsweise vor dem 1. Juli 2013 ausgestellte Konformitätserklärungen und EG-Zertifikate weiterhin gültig bleiben. Vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Bauprodukte gelten als konform zur BauPVO und bleiben zeitlich unbeschränkt im gesamten Binnenmarkt verkehrsfähig.
Neu: Leistungserklärung und geänderte CE-Kennzeichnung

Für Planer und Errichter besonders wichtig: Ab 1. Juli 2013 bekommt die CE-Kennzeichnung eine neue Bedeutung. Diese bescheinigt zukünftig lediglich die Übereinstimmung des Bauproduktes mit der selbst erstellten Leistungserklärung des Herstellers. Sie bescheinigt nicht mehr die Übereinstimmung mit allen im Anhang ZA der einschlägigen harmonisierten Europäischen Norm (EN) festgelegten ‚Wesentlichen Merkmalen‘ des Produkttyps. Nur sofern das Bauprodukt neben der BauPVO zugleich auch anderen europäischen Rechtsvorschriften genügen muss, bestätigt das CE-Zeichen weiterhin die volle Konformität zu diesen anderen relevanten europäischen Rechtsvorschriften. Mit der neuen Leistungserklärung erklärt der Hersteller die Leistungen des Bauproduktes zu dessen Leistungsklassen und -stufen, sofern solche im Anhang ZA der europäischen Normen, die nach der BPR/BauPVO mandatiert sind, festgelegt sind.
Solange allerdings weder in der einschlägigen EN Leistungsklassen oder -stufen noch durch nationale Gesetze konkrete technische Leistungsanforderungen an das betreffende Bauprodukt festgelegt sind, kann der Hersteller frei wählen, zu welchem ‚Wesentlichen Merkmal‘ er Angaben machen will oder ob er keine Leistung erklärt ,no performance determined‘ (npd). Er muss lediglich für mindestens ein beliebiges ‚Wesentliches Merkmal‘ einen technischen Wert angeben.
Welche Anforderungen in einem Mitgliedstaat an ein Bauprodukt bestehen, darüber informieren die nationalen Produktinformations­stellen. In Deutschland ist das die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Noch haben nicht alle Mitgliedstaaten ihre Produktinformationsstellen an die EU-Kommission notifiziert.
In Deutschland bestehen bislang in allgemeinen Rechtsvorschriften nur selten konkrete technische Anforderungen an Produkte für brand­schutztechnische Anlagen und Einrichtungen. „Der ZVEI setzt sich dafür ein, in Deutschland möglichst schnell Regelungen zu Mindestangaben über die Leistung solcher Bauprodukte zu schaffen, die in brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen eingebaut werden. Unser Ziel muss sein, Sicherheit für alle Baubeteiligten zu erreichen. Wir wollen nicht durch Berücksichtigung ungeeigneter Produkte für Planungs- und Anwendungsfehler haftbar gemacht werden“, beschreibt Kühn die Problemstellung. Planer sollten nach Ansicht des ZVEI genauer und detaillierter ausschreiben, damit ersichtlich wird, welches Schutzziel mit welchen Anforderungen an die Leistungsklassen eines Bauproduktes tatsächlich zu erreichen ist.
Handel ja, Verwendung nein

Sind Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung korrekt ausgestellt, darf das Bauprodukt in den Handel gebracht werden. Ob es allerdings für die Verwendung in einem Bauwerk geeignet ist, kann daraus nicht abgeleitet werden. Entscheidend für die Eignung ist, ob die vom Hersteller angegebenen einzelnen Werte der Leistungsklassen die bauaufsichtlichen Forderungen erfüllen. So könnten Hersteller beispiels­weise ein Natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät (NRWG) anbieten, bei dem lediglich für die Leistungsklasse ‚Tiefe Temperaturen‘ ein Wert vorhanden ist. Bei allen anderen Merkmalen darf der Hersteller ‚keine Leistung‘ erklären. Solch ein Gerät darf im Binnenmarkt in Verkehr gebracht und auch auf dem deutschen Markt angeboten werden. Es darf aber nicht für einen bauaufsichtlich geforderten Rauch- und Wärmeabzug verwendet werden, für den aus dem konkreten Bauobjekt Anforderungen zu allen ‚Wesentlichen Merkmalen‘ nach Anhang ZA der europäischen Norm EN 12101-2 bestehen bzw. abzuleiten sind.

BauPVO und Instandhaltung
Die neue BauPVO könnte nach Ansicht des ZVEI auch Auswirkungen auf die Instandhaltung sicherheitstechnischer Anlagen haben. Beispiels­weise erstrecken sich die Grundanforderungen an Bauwerke nun explizit auf die gesamte Lebensdauer von der Errichtung, über die Nutzung bis zum Rückbau. Mit möglichen Konsequenzen für die Instandhaltung wird sich der ZVEI-Arbeitskreis ‚Richtlinien zur Instandhaltung von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen‘ befassen.

Text: Christian Kühn