Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL) wurde am 9. Juli 2006 in einer Neufassung veröffentlicht und ist im Rahmen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSGV) seit dem 29.
Dezember 2009 verbindlich anzuwenden. Was bedeutet dies für elektromotorisch gesteuerte Fenster?
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Eingriffschutz nach Maschinenrichtlinie – Welche Folgen hat die Maschinenrichtlinie für die Fensterautomation?
Dienstag, 13. November 2012Montage von kraftbetätigten Fenstern
Montag, 12. Dezember 2011
Der Fensterautomation ist in modernen Gebäuden einer deutlich zunehmenden Aufmerksamkeit zuzuschreiben. Im Alltag sorgen die automatisierten kraftbetätigten Öffnungsaggregate, wie z. B. Fenster, Lamellen oder Lichtkuppeln, für ein perfektes Raumklima durch eine automatisierte natürliche Be- und Entlüftung. Je nach Einbausituation und abhängig von der Nutzung können automatisch kraftbetätigte Fenster jedoch vor allem für schutzbedürftige Personen auch zur Gefahr werden. Fehlende Einklemmschutzmaßnahmen können zu Verletzungen führen. Die Planung und der Bau dieser kraftbetätigten Fenster erfordert die Einhaltung der Maschinenrichtlinie für kraftbetätigte Fenster 2006/42/EG unter Beachtung einer Risikoanalyse mit Konformitätserklärung und Dokumentation der Anlagenbeschreibung. Ein CE-Kennzeichen ist an jedem Fenster, mit Dokumentation der Prüfnummer sichtbar anzubringen.
Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 9. Juni 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist bereits seit dem 29. Dezember 2009 verbindlich durch das nationale Recht anzuwenden. STG-BEIKIRCH, stellt allen interessierten Verarbeitern eine leicht verständlich gestaltete, selbsterklärende Prozessübersicht zur Verfügung, die die vorgeschriebene Vorgehensweise übersichtlich veranschaulicht. Sie kann im Bedarfsfall zusammen mit entsprechenden Detailinformationen gratis angefordert werden. Materialien zur korrekten CE-Kennzeichnung von Fenstern können zusätzlich gegen eine geringe Gebühr von STG-BEIKIRCH erworben werden.