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BHE Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Grundlagen

Freitag, 26. Oktober 2018

Seminar
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Grundlagen

21. November 2018 in Fulda-Künzell
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) spielen im Rahmen eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes eine bedeutende Rolle. Die Teilnehmer dieses Seminars lernen neben den  technischen Komponenten die Wirkungsweise, Planung, Instandhaltung und den Aufbau von RWA kennen.

Hierbei werden auch die relevanten Normen und Vorschriften (DIN 18232, EN 12201, MLAR etc.) vorgestellt.

Einladung als PDF

Text: BHE

BHE – Sicherheitsmarkt erwartet deutliches Umsatzwachstum

Montag, 24. September 2018
Die Branche wächst weiter

Die Branche wächst weiter

Den Markt für elektronische Sicherungstechnik erwartet im Jahr 2018 ein deutliches Umsatzplus. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Erhebung des BHE.

Laut aktueller Markterhebung erwartet der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. für das laufende Jahr ein Wachstum von 5,0 Prozent. Nachdem schon in den beiden vergangenen Jahren eine Steigerung von über 12 Prozent verzeichnet werden konnte, wäre mit fast 4,4 Mrd. Euro ein neuerlicher Rekordwert erreicht.

Nach Schätzung des BHE entfallen besonders hohe Zuwächse auf die Zutrittssteuerung (+ 6,7 Prozent) und die Video-Überwachungstechnik (+ 6,0 Prozent). „Nicht zuletzt aufgrund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten im privaten, industriellen sowie öffentlichen Bereich und aufgrund ihrer präventiven Wirkung wächst das Interesse an professioneller Video-Technik und Zutrittssteuerung“, so Norbert Schaaf, Vorstandsvorsitzender des BHE.

Ein beträchtlicher Anstieg wird außerdem für die Brandmeldetechnik (+ 5,3 Prozent), die Einbruchmeldetechnik (+ 4,0 Prozent) sowie die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und sonstigen Systeme (wie Fluchttürsysteme, Rufanlagen) (+ 4,0 Prozent) prognostiziert. Auch die Sprachalarmsysteme (+ 1,9 Prozent) erwarten ein solides Wachstum.

Bild und Text : BHE

 

Know-how für Fachleute – Die ESSMANN GROUP Schulungen 2017

Montag, 22. Mai 2017

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gehören zu den wichtigsten Komponenten des technischen Brandschutzes in Gebäuden. Ein fundiertes Fachwissen in diesem Bereich ist unerlässlich. Deshalb bieten wir umfassende Schulungen und Seminare für unsere Partner an – zum Beispiel die Ausbildung zum RWA-Sachkundigen, RWA-Auffrischungskurse, LON-Workshops oder Produktschulungen.

Alle Schulungen bieten wir in unterschiedlichen Formen an.

Inhouse-Schulungen in unserem hauseigenen Schulungszentrum in Bad Salzuflen: Hier haben Sie die Möglichkeit, neben der Vermittlung von theoretischem Wissen auch die Produkte hautnah kennenzulernen und Simulationen von Rauchgasabführungen aktiv mitzuerleben.

 

Schulungsthemen:

  • Grundlagen des energiesparenden Bauens
  • Effiziente und kundenspezifische Sanierungslösungen
  • Energieeffiziente und komfortable Be- und Entlüftungssysteme
  • Natürliche und maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen inkl. Sachkundenachweis
  • ESSMANN GROUP Produkt- und Systemlösungen
  • Individuell abgestimmte Schulungen 

 

Ansprechpartner Schulungen

Frau Sabine Richter
T. +49 5261 9658-87
F. +49 5261 9658-66
s.richter@stg-beikirch.de

 

 

SmokeWorks 3.0: Mit neuer Software Entrauchung optimieren

Mittwoch, 3. Mai 2017
© FVLR

© FVLR

Außerdem neu: ein Ergebnisvergleich sowie ein intelligentes Abfragesystem zur Vermeidung von Eingabefehlern. Damit steht ein praxisgerechtes Tool zur Verfügung, das die Projektierung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) einfacher, sicherer und zuverlässiger macht.

Die neue Version erlaubt Berechnungen nach DIN 18232-2 (Natürliche Rauchabzugsanlagen) und DIN 18232-5 (Maschinelle Rauchabzugsanlagen) sowie nach der aktuellen Muster-Industriebau-Richtlinie (M-IndBauRL) und in Kürze auch nach der Versammlungs- und Verkaufsstättenverordnung. Planer können die Rauchableitung nicht nur nach verschiedenen Regelwerken projektieren, sondern auch Vergleiche anstellen. Benötigt werden lediglich Daten zur Raumgröße und Brandausbreitung sowie zur Art, Größe und Lage der Zuluftöffnungen.

SmokeWorks 3 kommt mit verbesserter Usability

Bei der Dateneingabe wird der Nutzer von einem intelligenten Abfragesystem unterstützt: Das Programm akzeptiert nur Werte, die im Sinne des zugrundeliegenden Regelwerks zulässig sind. Fehlerhafte Eingaben kann der Nutzer entweder selbst anpassen oder automatisch korrigieren lassen. Auf dieser Basis berechnet SmokeWorks 3 alle erforderlichen Größen für den Rauchschutz, beispielsweise die notwendige Fläche der Rauchabzugsöffnungen, die Stückzahl der einzusetzenden Rauch- und Wärmeabzugsgeräte oder die Mindesthöhe der raucharmen Schicht.

Software über Internet abrufbar

SmokeWorks 3 arbeitet browsergestützt und damit unabhängig von Hardware und Betriebssystem. Der Nutzer hat über das Internet jederzeit Zugriff auf sein Projekt – ob im Büro oder im Außendienst. Das Programm kann aber auch offline genutzt werden. Es gleicht Projektierungen automatisch mit dem Server ab, sobald wieder eine Internetverbindung verfügbar ist.

Sowohl die Software als auch die IT-Infrastruktur werden von einem zertifizierten, leistungsfähigen und ausfallsicheren Rechenzentrum in Deutschland betrieben. Von hier aus werden Wartung, Sicherheitsupdates und Aktualisierungen vorgenommen – der Nutzer muss sich um nichts kümmern.

SmokeWorks 3 ist ab sofort beim FVLR erhältlich. Weitere Informationen gibt es unter www.fvlr.de.

Text : FVLR
Bild: FVLR

DAS Nachschlagewerk für Rauch- und Wärmeabzug – Hilfe für die Praxis

Montag, 24. Oktober 2016

hilfe-in-der-praxisDer neue Praxis-Ratgeber des BHE gibt Ihnen einen verständlichen Einblick in das komplexe Thema der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Er soll Ihnen als Nachschlagewerk dienen, Sie aber vor allem bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

Auf rund 100 Seiten finden Sie neben vielen grundlegenden Informationen auch zahlreiche praktischen Hilfestellungen zur Planung, Installation, Instandhaltung und Dokumentation von RWA. Neben den relevanten rechtlichen Grundlagen und bauaufsichtlichen Forderungen erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigen Normen und Richtlinien. Darauf aufbauend werden die wesentlichen Komponenten und unterschiedlichen Arten von RWA beschrieben. Zudem finden Sie viele weitere hilfreiche Kapitel, bspw. zur Risiko- und Gefährdungsbeurteilung, Aufzugsschachtentrauchung und Instandhaltung.

 

Informationen  sowie Leseproben sind abrufbar unter www.bhe.de/praxis-ratgeber

Text: BHE

Überarbeitete Symbole der präventiven Sicherungstechnik

Donnerstag, 28. Juli 2016

Bei der fachgerechten Planung und Projektierung von Anlagen der Sicherungstechnik kommt der umfassenden Dokumentation besondere Bedeutung zu.

Mit Hilfe der BHE-Symbole für Sicherungstechnik können Fachunternehmen selbst hochkomplexe technische Systeme einfach in Plänen darstellen. Die Symbole wurden vollständig überarbeitet, neu gestaltet und um neue Symbole ergänzt (z.B. RWA). Sie sind thematisch unterteilt in die verschiedenen sicherheitstechnischen Sparten und liegen in den Dateiformaten dwg, dxf, tif, bmp und pdf vor.

Der neue Prospekt enthält eine Übersicht aller Symbole sowie Preisangaben. Unter www.bhe.de/symbole-cd kann der Import mit einer Auswahl von Symbolen getestet werden.

Marktübersicht – Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Montag, 14. September 2015

Die Übersicht umfasst über 51 Anlagen von 20 Anbietern, die ihre Produkte im deutschsprachigen Raum vertreiben.

Markttransparenz als Entscheidungshilfe: Unser Download bietet Ihnen anhand detaillierter Kriterien in einer Gesamtmatrix die Möglichkeit, verschiedene Systemlösungen untereinander zu vergleichen.
Alle Anbieter, die in dieser Marktübersicht enthalten sind, finden Sie unten aufgelistet – vom Firmenname führt dabei ein Link jeweils direkt zu den Angaben im Branchenverzeichnis.

 

Abgefragt wurden sämtliche Kriterien, die für eine fundierte Entscheidung bei der Auswahl einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage relevant sind. Hierzu zählen sowohl allgemeine Angaben zum jeweiligen System als auch konkrete Angaben zu dessen Leistungsmerkmalen. Außerdem finden Sie Angaben zu produktspezifischen Besonderheiten.

Allgemeine Angaben

  • Kurzbeschreibung
  • Produkteinordnung
  • Zertifizierungen
  • Preisspanne (Euro, netto)

Steuerzentrale

  • Max. Anzahl RWA-Gruppen
  • Max. Anzahl Lüftergruppen
  • Max. Anzahl RWA-Taster
  • Max. Anzahl Rauch-/Wärmedifferenzialmelder
  • Max. Anzahl Lüftertaster
  • Melder anderer Hersteller anschließbar
  • Signaleingänge
  • Signalausgänge
  • Ausgangsspannung (V)
  • Max. Ausgangsstrom (A)
  • Max. Leistung Trafo/Akku (VA/Ah)
  • Standby-Leistung (W)
  • Notstrombetrieb
  • Betriebsdauer mit Batterie
  • Akkuüberwachung
  • Leitungsüberwachung der Melderkreise
  • Leitungsüberwachung der Antriebe
  • Einzelabsicherung der Motorgruppen
  • Rauchmelderrücksetzung
  • Laufrichtung der Antriebe bei Alarm variabel einstellbar
  • Schaltbare Sicherheitsfunktionen
  • Integrierte Lüftungskomfortfunktionen
  • Wartungsintervallanzeige
  • Anschluss Alarmmittel
  • Steckplätze für Erweiterungsmodule
  • Optische Betriebs- und Störungsanzeige
  • Schutzart (IP-Klasse)
  • Temperaturbereich (von, bis in °C)
  • Gehäusematerial
  • Zubehör

Öffnungssysteme

  • Spindelantriebe
  • Hub (von, bis in mm)
  • Zugkraft (N)
  • Druckkraft (N)
  • Hubkraft (N)
  • Laufzeit (s – mit Bezugsgröße)
  • Max. Stromaufnahme (A)
  • Anfahrgeschwindigkeit (mm/s)
  • Schutzart (IP-Klasse)
  • Temperaturbereich (von, bis in °C)
  • Kettenantriebe
  • Druckkraft (N)
  • Zugkraft (N)
  • Hublänge (von, bis in mm)
  • Schubgeschwindigkeit (mm/s)
  • Laufzeit (s – mit Bezugsgröße)
  • Leistungsaufnahme (W)
  • Stromaufnahme (A)
  • Mind. Flügelbreite (mm)
  • Flügelhöhe (mm)
  • Schutzart (IP-Klasse)
  • Temperaturbereich (von, bis in °C)
  • Sonstige Antriebsarten

Hinweis: Die Daten in der Marktübersicht basieren auf Angaben der Hersteller.
Für die Richtigkeit übernimmt die Redaktion keine Gewähr.
Es gilt die jeweils aktuelle Marktübersicht. Frühere Versionen sind damit hinfällig und werden auf Sicherheit.info nicht weiter angeboten.

Laden Sie die komplette Marktübersicht mit allen Detailangaben als XLS-Datei kostenlos herunter:

Marktübersicht Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 2015 (excel, 96 KB)
Klicken Sie auf den gewünschten Link und folgen Sie eventuellen Download-Anweisungen im Popup-Fenster.

Text und Bild: Sicherheit.info

 

 

Fachartikel – Die Muster-Industriebaurichtlinie 2014

Dienstag, 13. Januar 2015

Eine vereinfachte Industriebauweise vereinfacht den Brandschutz. (Bild: Siewert)

Brauchbare Grundlage

Die Muster-Industriebaurichtlinie 2014 (MindbauRL 2014) soll den Planern, Genehmigungsbehörden und Errichtern sowie den Bauherren beziehungsweise Nutzern eine einheitliche Rechtsgrundlage und damit mehr Klarheit bieten. Dabei werden die öffentlich relevanten Schutzziele Personenschutz, Nachbarschaftsschutz, Umweltschutz und Sachwertschutz umgesetzt.

Industriebauten sind Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten und Gütern dienen. Das Ziel der Richtlinie ist es, die Mindest-anforderungen an den Brandschutz von Industriebauten zu regeln, insbesondere an die

  • Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile
  • die Brennbarkeit der Baustoffe
  • die Größe der Brandabschnitte beziehungsweise Brandbekämpfungsabschnitte
  • die Anordnung der Lage und Länge der Rettungswege
  • die allgemeinen Anforderungen an die Rauchableitung und die damit verbundenen Anforderungen an die Sicherheitstechnik.

Besonderes Augenmerk wurde in der MindbauRL 2014 auf die Entrauchung, die Rauchableitung und den Rauchabzug gelegt.

Rauch-und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Änderungen und Anpassungen

In den Produktions- und Lagerräumen muss die Auslösung der Alarmierungseinrichtung einer RWA bei Auslösen einer automatischen Brandmeldeanlage oder einer selbsttätigen Löschanlage mit erfolgen. Bei selbsttätigen Feuerlöschanlagen ist zusätzlich eine Handauslösung für die RWA vorzusehen. Der Begriff „Geschoss“ wurde präzisiert und neu als „Ebene“definiert:

  • Eine Ebene umfasst alle auf gleicher Höhe liegenden Räume oder Raumteile in einem Brandbekämpfungsabschnitt zwischen den Außenwänden oder den Wänden zur Trennung von Brandbekämpfungsabschnitten.
  • Die Ebenen sind durch Decken getrennt, deren Standsicherheit brandschutztechnisch bemessen sein muss.
  • Die Decken haben Öffnungen, nicht klassifizierte Abschlüsse oder Abschottungen.
  • Diese Flächen werden bei der Ermittlung (Berechnung) der Grundflächen der jeweiligen Ebene nicht mit angerechnet.

Rauchableitung: Produktions- und Lagerräume und Ebenen mit jeweils mehr als 200 Quadratmetern Grundfläche müssen zur Unterstützung der Brandbekämpfung entraucht werden können. Bei Räumen ohne Ebenen:

Rauchableitungsöffnung: Ein Prozent freier Querschnitt im Dach oder zwei Prozent freier Querschnitt oberes Drittel in der Wand.

Zuluft: im unteren Raumdrittel freier Querschnitt in gleicher Größe wie Rauchableitung, jedoch maximal zwölf Quadratmeter.

Rauchabzug: Die Anforderung des Rauchabzuges ist insbesondere erfüllt bei Räumen mit Ebenen.

  • Diese Räume sollen Rauchabzugsanlagen haben , bei denen je höchstens 400 Quadratmeter der Grundfläche mindestens ein Rauchabzugsgerät (RWG) im Dach (oder bei Räumen ohne Ebenen im oberen Raumdrittel der Wand) angeordnet sind,
  • die aerodynamisch wirksame Fläche (Aw) dieser Rauchabzugsgeräte insgesamt 1,5 Quadratmeter je 400 Quadratmeter Grundfläche beträgt,
  • dass je höchstens 1.600 Quadratmeter Grundfläche mindestens eine Auslösegruppe für die RWG gebildet wird
  • sowie die Zuluftflächen im unterem Raumdrittel von insgesamt mindestens zwölf Quadratmeter freiem Querschnitt vorhanden sind.

Weitere Anforderungen an Räume mit Ebenen:

  • Die Anforderungen sind erfüllt bei Grundflächen von jeweils nicht mehr als 1.000 Quadratmetern oder bei 1.600 Quadratmetern, wenn eine Werkfeuerwehr vorhanden ist
  • Rauchableitöffnungen mit einem freien Querschnitt von zwei Prozent an den Außenwänden vorhanden und am obersten Drittel angebracht sind. Für die Zuluft muss der freie Querschnitt die gleiche Größe der Rauchableitöffnung haben.
  • Ein RWG für den Natürlichen Rauchabzug (abgekürzt NRWG) von 1,5 Quadratmeter und bei 400 Quadratmetern Raumfläche wäre die Zuluft mindestens zwölf Quadratmeter, und es wäre mindestens eine Auslösegruppe bis maximal 1.600 Quadratmeter notwendig. Die Rauchabschnitte sollten jedoch kleiner als 5.000 Quadratmeter sein.

Anforderungen nach MindbauRL in sieben Punkten

  • Entsprechend der Bauregelliste sind natürliche Rauchabzugsgeräte nach DIN EN 12102-2 zu verwenden. Es wird eine automatische Auslösung (zum Beispiel über die Temperatur) gefordert.
  • Pro angefangener 400 Quadratmeter Grundfläche des Raumes sind mindestens 1,5 Quadratmeter Aw = (aerodynamische Rauchabzugsfläche) vorzusehen.
  • Es sind aerodynamische Rauchabzugsflächen, bei im Dach eingebauten NRGW nach DIN EN 12101-2, vorzusehen. Für in Wände eingebaute NRGW ist darüber hinaus DIN 18232-2 (Lee-Luv-Steuerung) zu beachten.
  • Die in einem Rauchabschnitt eingebauten NRGW werden auch durch eine zentrale Auslösung aktiviert. Die Auslösestellen sind mit einem Hinweisschild „Rauchabzug“ und der Angabe des jeweiligen Raumes zu versehen.
  • Die Zuluftfläche ist zeitnah zur Öffnung der NRWG freizugeben. Der freie Zuluftquerschnitt von mindestens zwölf Quadratmeter ist unabhängig von der Raumgröße vorzusehen.
  • Mit der Anforderung „mindestens 1,5 Quadratmeter“ legt die MindbauRL 2014 eine Bemessung vor, die berücksichtigen soll, dass hier keine Abweichungen vorliegen und nur die Schutzziele nach den Mindestanforderungen des Baurechtes berücksichtigt werden.
  • Sollen zusätzlich noch weitere Schutzziele oder Abweichungen abgedeckt werden, ist eine Bemessung nach den allgemein anerkannten technischen Regeln (zum Beispiel DIN 18232-2) zu empfehlen.

Die Richtlinie unterscheidet zwischen:

  • qualifiziertennatürlichenRauchabzugsgeräten = NRA-Anlagen
  • nicht qualifizierten Rauchableitungsöffnungen = zum Beispiel Schmelzelemente
  • qualifizierten maschinellen Rauchabzugsgeräten = MRA-Anlagen.

Die qualifizierten Produkte der NRA entsprechen der DIN EN 12101-2, die der MRA entsprechen der DIN EN 12101-3.

Brandmeldeanlagen (BMA)

Im Gegensatz zur RWA wurde die BMA in der neuen Richtlinie stiefmütterlich behandelt und lässt sich daher schnell abhandeln.

  • Es dürfen nur flächendeckende Brandmeldeanlagen mit automatischen Brandmeldern berücksichtigt werden, die mit technischen Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen ausgeführt und betrieben werden (automatische Brandmeldeanlagen).
  • Die Brandmeldungen sind unmittelbar zur zuständigen Feuerwehralarmierungsstelle zu übertragen.
  • Brandmeldeanlagen können ohne besondere Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen ausgeführt werden, wenn die Brandmeldeanlage unmittelbar auf die Leitstelle der zuständigen Werksfeuerwehr aufgeschaltet ist.
  • In Brandabschnitten oder Brandbekämpfungsabschnitten, in denen durch ständige Personalbesetzung eine sofortige Brandentdeckung und Weitermeldung an die zuständige Feuerwehralarmierungsstelle sichergestellt ist, kann die hinsichtlich der Branderkennung und Brandmeldung einer automatischen Brandmeldeanlage gleichgestellt werden.
  • Achtung! Dies gilt nicht, wenn eine automatische BMA als Voraussetzung zur Verlängerung der Rettungswege erforderlich ist.

Mehr Aussagen über die BMA gibt es in dieser Richtlinie nicht.

Simulationen notwendig

Nicht jedem ist die MindbauRL 2014 nach seinem Geschmack, und der eine oder andere Punkt hätte noch behandelt, geändert oder zugefügt werden können. Auch ich gestehe, dass mir einige Aussagen zu kompliziert dargestellt sind. Wir werden in der Zukunft verstärkt Praxistests, also Simulationen auf dem Gebiet des Rauchabzuges, durchführen, denn die Anforderung und die Gestaltung der Gebäude werden sich auch weiterhin verändern. Doch die Richtlinie hat die Chance, sich in der Praxis zu bewähren, und bildet eine Grundlage, mit der wir arbeiten müssen und auch können.

Auch in Zukunft ist es also wichtig, im Vorfeld die Baugenehmigung und insbesondere das Brandschutzkonzept genau anzusehen.

Dipl.-Ing. Jürgen Siewert, stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses RWA beim BHE

Text: Sicherheits.info

 

BHE Fachseminar „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“

Mittwoch, 30. Juli 2014

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Das Fortbildungs- und Auffrischungsseminar am 30. September 2014 in Hünfeld (Nähe Fulda) richtet sich an Personen, die bereits über intensive Kenntnisse bzw. mehrjährige Berufserfahrung im Bereich RWA verfügen und ihr Wissen intensivieren bzw. auffrischen möchten. Speziell den BHE-zertifizierten Fachfirmen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bietet diese Veranstaltung die Möglichkeit, ihr bestehendes Fachwissen zu vertiefen und auf den aktuellen Stand zu bringen. Der Besuch der Veranstaltung dient auch der Verlängerung des BHE-Zertifikats „Fachfirma RWA“.

Der Qualifikationsnachweis „BHE-zertifizierter Fachbetrieb Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ verdeutlicht dem Kunden, dass der so zertifizierte Anbieter Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) unter Beachtung der jeweils gültigen Normen und Vorschriften plant, installiert und instand hält. Der Kunde hat somit die Sicherheit, dass er im Rahmen der bestehenden Vorschriften mit einem vernünftigen Preis-Leistungs-Verhältnis bedient wird.

Auch STG-BEIKIRCH wird auf diesem Fachseminar einen wertvollen Beitrag leisten. Unser Produktmanager Rainer Schulze wird im zweiten Teil des Seminars ausführlich informieren über „Technikbezogene Veränderungen/Neuerungen bei elektrischen RWA“. Dieser Vortrag beinhaltet im Wesentlichen die Themen:

  • Antriebe mit erweitertem Funktionsumfang durch Parametrierung über PC-Oberfläche
  • Zentralentechnik mit BUS-Technologie
  • Parametrierung von Funktionen und Erstellung von Gruppenzuordnungen für RWA und Lüftung über PC-Oberfläche
  • Prüfung der Konformität von Antrieben mit Zentralen: Notwendige technische Daten
  • Ferndiagnose

Der Veranstaltungsort ist das Best Western Premier Konrad Zuse Hotel, Josefstraße 1, 36088 Hünfeld (Nähe Fulda).

Das gesamte Programm, weitere Informationen und die Möglichkeit, sich direkt online anzumelden gibt es unter www.bhe.de/RWA-Seminar

Nachhaltiges Bauen durch EPDs

Donnerstag, 5. Juni 2014

Der Bau- und Immobilienbereich hat von je her einen großen Einfluss auf die Energie-/ Ressourceneinsparung und damit auf die Umwelt, denn für die Herstellung und Nutzung von Gebäuden werden über 40 Prozent an Energie und Rohstoffen verbraucht. Die Zukunft des Bauens wird wesentlich durch die Anforderungen an das nachhaltige Planen und Bauen geprägt. Dieser Prozess ist schon ziemlich weit fortgeschritten. Schließlich ist der Lebenszyklus einer Immobilie ein wichtiger Aspekt der Nachhaltigkeit.

Investoren, Bauherren und Nutzer profitieren von nachhaltig geplanten Gebäuden ebenso wie die Umwelt und zukünftige Generationen. Im Lauf der ursprünglichen ökologischen Ansätze hat sich die Betrachtung einzelner Kriterien hin zu einem ganzheitlichen Ansatz – dem Gedanken der Nachhaltigkeit entwickelt.

„Als Qualitätsmaßstab für die Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Gebäuden nach den verschiedenen Bewertungssystemen, wie z. B. BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen), DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), LEED (Leadership of Energy and Environmental Design) oder BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method), dienen unter anderem EPDs (Environmental Product Declarations = Umwelt-Produktdeklarationen), die objektive Fakten über die Auswirkungen von Produkten und Systemen über deren gesamten Lebenszyklus auf Mensch und Umwelt enthalten.“ (ZVEI e.V. – Fachverband Sicherheit)

Durch das Institut für Fenstertechnik Rosenheim (ift) hat STG-BEIKIRCH EPDs (Environmental Product Declarations = Umwelt-Produktdeklarationen) für seine elektromotorischen Fensterantriebe sowie RWA- und Lüftungszentralen erarbeiten lassen. Diese Deklarationen dokumentieren die Umweltwerte unserer Produkte und Systeme, wie z. B. den Energieverbrauch, die CO2-Entstehung (Treibhauspotenzial) oder das Ozonabbaupotenzial durch Herstellung, Nutzung, Recycling und Verwertung.

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B&Q Headquarter, Southampton (© Marcus Ginns Photoraphy)

EPDs als wichtige Basis für Gebäudezertifizierungen

„EPDs bilden eine notwendige Voraussetzung für die Gebäudezertifizierung. Sie eröffnen dem Bauherrn, Architekten und Fachplaner die Möglichkeit, die Nachhaltigkeit von Gebäuden dauerhaft zu belegen. Die umweltrelevanten Bewertungskriterien der verschiedenen Systeme zur Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Gebäuden können damit erfüllt werden. Durch eine Gebäudezertifizierung kann der Immobilienwert gesteigert werden.“ (ZVEI e.V. – Fachverband Sicherheit)

Zu den LEED- und DGNB-zertifizierten Gebäuden mit Produkten und Technologien von
STG-BEIKIRCH zählen u. a. das Bürohochhaus Alpha Rotex und der Tower 185 in Frankfurt am Main sowie der Verwaltungsneubau der Rheinenergie AG in Köln, das MK1 „Ambigon“ im Münchener Schlossviertel Nymphenburg und der Neubau der Deutschen Börse in Eschborn.

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