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ZVEI – Arge Errichter und Planer wächst

Montag, 29. August 2011

Die Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI wächst weiterhin schnell. Das berichtete ihr Vorstandsvorsitzender Christian Kühn auf der diesjährigen Mitgliederversammlung am 6. Juli in Frankfurt am Main.

Nach 32 Neuzugängen im vergangenen Jahr sind jetzt 138 Planer und Errichter von Sicherheitssystemen im Arbeitskreis Elektroplaner sowie in den Fachgruppen Brandmeldeanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen aktiv.

„Der Mitgliederzuwachs um fast ein Drittel festigt unsere Stellung als Interessenvertretung und Wissensdrehscheibe und bestätigt die gute Arbeit des letzten Jahres“, freut sich Kühn. Zugenommen hat nach seinen Angaben auch die Anzahl der zertifizierten RWA-Errichter auf nunmehr 31.

Die Mitgliederbasis soll zukünftig weiter ausgebaut werden durch die Fachgruppen Einbruchmeldetechnik und Videosysteme sowie durch die Ausweitung der Zertifizierung auf Errichter von Brandmelde-, Sprachalarm- und Feststellanlagen sowie Planer für Licht und Multimediaverkabelung. Impulse soll auch die Umsetzung des ZVEI-QM-Systems geben. Mitglieder der Arge können damit ihr Qualitätsmanagementsystem zu günstigen Konditionen im Gruppenverfahren nach ISO 9001 zertifizieren lassen.

Arbeitshilfen für Mitglieder

Im letzten Jahr wurden laut Arge-Geschäftsführer Eckart Roeder zahlreiche Merkblätter und Arbeitshilfen fertiggestellt. Aktuell erscheint das 52-seitige Merkblatt ‚Amok- und Gefahren-Reaktionssysteme am Beispiel von Schulen‘. Weitere Merkblätter wurden unter anderem zu Blitzschäden an BMA, Betreiberrechten und -pflichten sowie RWA-Themen erstellt.

Fortgeschrieben wird der kürzlich erschienene Prüfungsfragenkatalog SAA zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Fachkraft für Sprachalarmanlagen (SAA) nach E DIN 14675/A3. Ein weiterer Schwerpunkt des Arbeitskreises Elektroplaner bleibt die Erarbeitung produktneutraler Ausschreibungstexte im STLB-Bau.

Text: Sicherheits.info

Neue Maschinenrichtlinie muss beachtet werden

Dienstag, 14. Dezember 2010

Kraftbetätigte Fenster werden in der modernen Gebäudetechnik immer häufiger eingesetzt. Sie lassen sich abhängig von den jeweiligen Anforderungen (Brandschutz, Raumklima etc.) automatisch steuern. Durch die automatische Steuerung der Fenster entsteht jedoch auch ein Gefahrenpotential. Dieses soll durch die neue Maschinenrichtlinie, die seit dem 29. Dezember 2009 verbindlich in Kraft getreten ist, minimiert werden.

Nach dieser Richtlinie gehören Kraftbetätigte Fenster zu Maschinen, deren Inverkehrbringen geregelt wird. (Dies gilt sowohl für den Neubaubereich als auch für die nachträgliche Montage eines Stellantriebes an einem existierenden Fensterflügel.) Für den RWA-Errichter ergeben sich seit Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie häufig bei der Errichtung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung zahlreiche ungeklärte Fragen, z. B. wenn ein Fensterbauer die Fenster montiert und der Errichter die automatische Steuerung anbringt. Wer ist dann verantwortlich für die geforderte CE-Kennzeichnung sowie die Konformitätserklärung?

Zur ausführlichen Information für den Fach-Errichter hat der BHE verschiedene Dokumente erarbeitet, die Hilfestellungen geben. Diese stehen unter www.bhe.de zum Download bereit (teilweise im Mitgliederbereich):

  • BHE-Hinweispapier zu den konkreten Auswirkungen und Hintergründen
  • Risikobeurteilung und Ermittlung der Schutzklassen inkl. EGKonformitätserklärung
  • Muster: BHE-Aufkleber zur CE-Kennzeichnung
  • Anlagenbeschreibung mit Inbetriebsetzungs- und Abnahmeprotokoll

Das neue Fachseminar „Sachkundiger für Kraftbetätigte Fenster“, das der BHE erstmals am 23. Februar 2011 anbietet, soll RWA-Errichterfirmen die erforderlichen Fachkenntnisse vermitteln.

Text: Sicherheit.info