Artikel-Schlagworte: „RWA-Anlage“

PROTECTOR Marktübersicht – Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Mittwoch, 9. September 2009

Die Übersicht umfasst über 35 Anlagen von 15 Anbietern, die ihre Produkte im deutschsprachigen Raum vertreiben.

Markttransparenz als Entscheidungshilfe: Unser Download bietet Ihnen anhand detaillierter Kriterien in einer Gesamtmatrix die Möglichkeit, verschiedene Systemlösungen untereinander zu vergleichen.

Folgende Tabelle zählt alle Anbieter und Produkte auf, die in dieser Marktübersicht enthalten sind. Die darin verlinkten Firmennamen führen direkt zu den jeweiligen Bezugsquellenangaben (Siehe auch „Kontakt- und Firmen-Infos im Branchenverzeichnis“!).

Abgefragt wurden sämtliche Kriterien, die für eine fundierte Entscheidung bei der Auswahl einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage relevant sind. Hierzu zählen sowohl allgemeine Angaben zum jeweiligen System als auch konkrete Angaben zu dessen Leistungsmerkmalen. Außerdem finden Sie Angaben zu produktspezifischen Besonderheiten.

Allgemeine Angaben

  • Kurzbeschreibung
  • Produkteinordnung
  • Zertifizierungen
  • Preisspanne (Euro, netto)

Steuerzentrale

  • Max. Anzahl RWA-Gruppen
  • Max. Anzahl Lüftergruppen
  • Max. Anzahl RWA-Taster
  • Max. Anzahl Rauch-/Wärmedifferenzialmelder
  • Max. Anzahl Lüftertaster
  • Melder anderer Hersteller anschließbar
  • Signaleingänge
  • Signalausgänge
  • Ausgangsspannung (V)
  • Max. Ausgangsstrom (A)
  • Max. Leistung Trafo/Akku (VA/Ah)
  • Standby-Leistung (W)
  • Notstrombetrieb
  • Betriebsdauer mit Batterie
  • Akkuüberwachung
  • Leitungsüberwachung der Melderkreise
  • Leitungsüberwachung der Antriebe
  • Einzelabsicherung der Motorgruppen
  • Rauchmelderrücksetzung
  • Laufrichtung der Antriebe bei Alarm variabel einstellbar
  • Schaltbare Sicherheitsfunktionen
  • Integrierte Lüftungskomfortfunktionen
  • Wartungsintervallanzeige
  • Anschluss Alarmmittel
  • Steckplätze für Erweiterungsmodule
  • Optische Betriebs- und Störungsanzeige
  • Schutzart (IP-Klasse)
  • Temperaturbereich (von, bis in °C)
  • Gehäusematerial
  • Zubehör

Öffnungssysteme

  • Spindelantriebe
  • Hub (von, bis in mm)
  • Zugkraft (N)
  • Druckkraft (N)
  • Hubkraft (N)
  • Laufzeit (s – mit Bezugsgröße)
  • Max. Stromaufnahme (A)
  • Anfahrgeschwindigkeit (mm/s)
  • Schutzart (IP-Klasse)
  • Temperaturbereich (von, bis in °C)
  • Kettenantriebe
  • Druckkraft (N)
  • Zugkraft (N)
  • Hublänge (von, bis in mm)
  • Schubgeschwindigkeit (mm/s)
  • Laufzeit (s – mit Bezugsgröße)
  • Leistungsaufnahme (W)
  • Stromaufnahme (A)
  • Mind. Flügelbreite (mm)
  • Flügelhöhe (mm)
  • Schutzart (IP-Klasse)
  • Temperaturbereich (von, bis in °C)
  • Sonstige Antriebsarten

Hinweis: Die Daten in der Marktübersicht basieren auf Angaben der Hersteller. Für die Richtigkeit übernimmt die Redaktion keine Gewähr. Es gilt die jeweils aktuelle Marktübersicht. Frühere Versionen sind damit hinfällig und werden auf Sicherheit.info nicht weiter angeboten.

Text: Sicherheit.info

RWA: Chance für Facility Management

Freitag, 21. August 2009

Weniger Energie, bessere Luft und Schimmelpilzvermeidung

Hoffenheim/Frankfurt am Main, – Immobilienbesitzer verpassen große Chancen, wenn sie eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) lediglich als „lästiges Übel“ auffassen und nur bei einer baurechtlichen Auflage installieren. Dies betonte Dirk Dingfelder, stellvertretender Vorsitzender des ‚Fachkreises elektromotorisch betriebener Rauchabzug und natürliche Lüftung’ im ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, Frankfurt am Main: „RWA sind optimal für die natürliche Lüftung von Gebäuden geeignet. Sie helfen Energie sparen, verbessern das Gebäudeklima und vermeiden gefährliche Schimmelpilzbildung.“ Dingfelder sprach bei der Jahres-Pressekonferenz des ZVEI-Fachverbandes Sicherheitssysteme in der Rhein-Neckar-Arena in Hoffenheim. Er ist auch stellvertretender Vorsitzender des Fachverbandes.

RWA sind elektromotorisch betriebene Systeme. Ihre Aufgabe ist es, vor allem im Brandfall, zum Beispiel im Treppenhaus, Fenster und Kuppeln in Wänden oder Decken zu öffnen, damit Hitze sowie der hochgiftige und tödliche Rauch entweichen können. „So bleiben Fluchtwege begehbar und Personen haben deutlich mehr Zeit, sich selbst zu retten“, sagte Dingfelder.

Aber auch für die Gebäudelüftung werden sie wichtiger, so der Experte. „Außenhüllen sind immer besser abgedichtet, Rahmen werden besser verbaut und das Fensterglas erzielt immer günstigere Wärmeleitwerte.“ Die frühere natürliche Fugenlüftung tendiere so gegen Null. Wenn Fenster nicht regelmäßig geöffnet werden, nimmt die Qualität der Luft ab und die Feuchtigkeit zu. „Das macht müde und senkt die Arbeitsleistung. Wer das Öffnen und Schließen dem Nutzer überlässt, riskiert Energieverschwendung oder Schimmelpilzbildung – im schlimmsten Fall beides.“ RWA können zu festgelegten Zeiten automatisch Fenster öffnen und schließen, so Dingfelder.

Große Schimmelpilz-Schäden durch falsches Lüften.
Schimmelpilz zählt in Deutschland zu den am meisten gefürchteten Bauschäden. Einmal entstanden, lässt er sich nur mit großem Aufwand beseitigen. Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Immobilienbesitzern.

Die Pflicht, eine RWA für den Brandfall zu installieren, ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Sie schreiben zum Beispiel für Wohngebäude ab einer unterschiedlichen Zahl von Stockwerken oder Gebäudehöhe eine RWA vor.

 Über den ZVEI-Fachverband Sicherheitssysteme:

In dem Fachverband haben sich die 60 führenden Unternehmen elektronischer Sicherheitstechnik in Deutschland zusammengeschlossen. Sie stellen unter anderem Brand-, Einbruch- und Überfallmeldesysteme, Videoüberwachungstechnik und Anlagen für die Zutrittskontrolle mit biometrischen Merkmalen her. Im ZVEI als Spitzenverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie in Deutschland haben sich insgesamt rund 1.600 Unternehmen organisiert. Sie repräsentieren einen Markt von rund 182 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2008.

Text:  ZVEI

Die DIN EN 12101 2:2003 und ihre Folgen

Dienstag, 18. August 2009

Normgerecht entrauchen

Im Bereich der RWA mangelte es bislang an einer klaren Rechtsgrundlage bezüglich der zu verwendenden Produkte. Stattdessen dienten in der Vergangenheit gleich mehrere Normen und Richtlinien als grobe Orientierung – allerdings ohne einen rechtlich einwandfreien Rahmen vorzugeben. Dieser ist nun mit der DIN EN 12101-2:2003 geschaffen. Die Diskussionen verstummen dennoch nicht.

Am 9. April 2003 wurde die Europäische Norm DIN EN 12101-2:2003 (Rauch und Wärmefreihaltung – Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte) vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) angenommen. Sie hat mit der Veröffentlichung im Deutschen Amtsblatt vom 17. März 2004 den Status einer deutschen Norm erlangt. Die neue DIN EN 12101-2:2003 löste die bis dahin in Deutschland verwendete DIN 18232-3 (Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 3: Prüfungen) ab.

Nach europäischen Regeln war für die Umsetzung in nationales Recht eine Koexistenzperiode (Übergangsregelung) bis zum 1. September 2006 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt hat die EN 12101-2:2003 alleinige Gültigkeit in Deutschland und ist damit verbindlich für alle Hersteller, Lieferanten und Verarbeiter der betroffenen Bauprodukte.

Das Gesamtwerk der EN 12101 regelt die „Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung“ in Gebäuden und besteht aus mehreren Teilen, die sich den unterschiedlichen Bereichen der Entrauchung widmen. Teil 2 regelt innerhalb dieser Normenreihe die Anforderungen und Prüfverfahren für „natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte“ (NRWG). Im Teil 9 werden die „Steuerungstafeln“ (Zentralen) und im Teil 10 die „Energieversorgungen“ zur Ansteuerung der NRWG behandelt.

Bisherige Situation

Die im Brandfall durch natürliche Thermik bewirkte Ableitung von Rauch und Wärme über automatisch betriebene Öffnungen in der Gebäudeaußenhaut gehört seit vielen Jahren zur gängigen Praxis. Diese Öffnungen sind allgemein als RWA-Öffnungen bekannt.

Je nach Gebäudeart und Architektur sind verschiedene Formen und Einbauarten von RWA-Öffnungen im Dach und in der Fassade üblich. Als Auslöseelemente für Lichtkuppeln im Dachbereich waren überwiegend pneumatisch betriebene Zylinder üblich. Für die Betätigung der Fenster im Fassadenbereich wurden elektromotorische Antriebe bevorzugt.Bislang entstand eine RWA-Öffnung gewöhnlich am Bauvorhaben durch den handwerklichen Anbau der Antriebe an die vom Fassaden- oder Metallbauer gelieferten Fenster.

Es fehlte allerdings eine klare Rechtsgrundlage bezüglich der zu verwendenden Produkte. Eine Reihe unterschiedlicher Normen und Richtlinien diente als Orientierung, ohne aber je einen rechtlich einwandfreien Rahmen zu schaffen. Die Bauarten und Prüfmethoden von pneumatisch betriebenen Lichtkuppeln für den Dachbereich von Industriebauten wurden durch die DIN 18232-3 geregelt.

Die Antriebe von elektromotorisch betriebenen RWA-Öffnungen in der Vertikalfassade wurden lediglich einer Brandprüfung in Anlehnung an diese Norm unterzogen. Für Komponenten von RWA-Anlagen in Treppenhäusern, die gemäß den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer vorgeschrieben sind, wurden VdS-Richtlinien erstellt. Auf diese Richtlinien verwies später die DIN 18232 im Teil 2: „Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) – Bemessung, Anforderungen und Einbau“ als Prüfungsgrundlage für Komponenten von elektromotorisch betriebenen RWA-Öffnungen.

Eine Einheit statt getrennter Produkte

RWA-Öffnungen werden nun zu einer Einheit und müssen als System geprüft werden.Die Fenster und Antriebe wurden in der Vergangenheit als getrennte Produkte gesehen. Die DIN EN 12101-2 führt zur Verschmelzung der Einzelkomponenten Öffnungselement (Fenster/Lichtkuppel) und Öffnungsmechanismus (Pneumatikzylinder/Elektroantrieb) zu einer Systemeinheit, die als NRWG bezeichnet wird.

Diese Bezeichnung bezieht jegliche Öffnungselemente mit ein, die zum natürlichen Rauch- und Wärmeabzug geöffnet werden können. Sie gilt zum Beispiel für Lichtbänder und Lichtkuppeln im Dachbereich gleichermaßen wie für Fenster und Klappen in der senkrechten Außenwand.

Gemäß EN 12101-2 werden NRWG einer Vielzahl von Prüfungen unterzogen. Es ist nicht notwendig, jede Einzelgröße einer NRWG-Baureihe zu prüfen. Es ist ausreichend, die Prüfungen anhand einer repräsentativen Auswahl durchzuführen und die Ergebnisse dann rechnerisch auf alle weiteren Zwischengrößen der Baureihe zu übertragen.

Leistungsklassen

Jedes NRWG muss seine maximale Öffnung und damit seine maximale aerodynamisch wirksame Öffnungsfläche binnen 60 Sekunden erreichen. Die Einhaltung dieses Zeitfensters wird bei allen Prüfungen zur Klassifizierung eines NRWG nach folgenden Leistungsklassen berücksichtigt:

  • Bestimmung der aerodynamisch wirksamen Öffnungsfläche (Aa) anhand der ermittelten aerodynamischen Durchflussbeiwerte mit/ohne Seitenwindeinfluss (Cv0/Cvw),
  • Prüfung der Funktionssicherheit (Re),
  • Funktionsprüfung mit äußerer Schneelast (SL),
  • Funktionsprüfung bei niedrigen Temperaturen (T),
  • Prüfung der Standsicherheit unter Windlast (WL),
  • Prüfung der Wärmebeständigkeit (B),
  • Prüfung des Brandverhaltens von Materialien (EN 13501, Klasse E).

Es wird dabei zwischen zwei NRW-HG-Typen unterschieden:

  • Typ A: NRWG, das in seine Funktionsstellung geöffnet werden kann, sowie
  • Typ B: NRWG, das in seine Funktionsstellung geöffnet und aus der Entfernung wieder geschlossen werden kann.

CE-Kennzeichnung

NRWG fallen unter die EU-Bauprodukten-Richtlinie (EU-BPR) und müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Nach Abschluss der Prüfungen werden die Prüfergebnisse sowie alle relevanten Konstruktionsdetails und technischen Leistungsmerkmale einer NRWG-Baureihe in einem Ersttypprüfbericht zusammengefasst. Dieser dient als Grundlage für die Ausstellung des EG-Konformitätszertifikats, das den Inhaber zur Herstellung und CE-Kennzeichnung der darin aufgeführten NRWG berechtigt.

Die Europäische Kommission hat ursprünglich das CE-Kennzeichen nur zu dem einzigen Zweck eingeführt, den freien Warenverkehr innerhalb der EU sicherzustellen. Durch die Aufnahme der NRWG in die BPR und damit in die Bauregelliste Teil B des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) wird dieses Konformitätszeichen als Zulassungsvoraussetzung für Bauprodukte eingesetzt. Daraus entstehen leider vielfältige Missverständnisse.

In vielen Fällen ist für den Anwender nicht eindeutig klar, ob ein NRWG nach EN 12101-2 oder nur eine Öffnung zur Rauchableitung gemäß LBO notwendig ist. So sind zum Beispiel Treppenräume, die nicht zur Evakuierung genutzt werden, in der Bauregelliste Teil C des DIBt geregelt, die keine Anforderungen an RWA-Öffnungen stellt.

Somit müssen in diesen Treppenräumen keine NRWG nach EN 12101-2 eingebaut werden, sondern es reicht die bisher bekannte RWA-Öffnung zur Rauchableitung. In manchen Bundesländern, wie beispielsweise Hamburg, gelten jedoch abweichende Regelungen, die generell den Einsatz von NRWG vorschreiben.

Des Weiteren können NRWG mit einer Zulassung im Einzelfall (ZiE) eingesetzt werden, welche aber der Bauherr beziehungsweise dessen Erfüllungsgehilfe (Architekt) bei der Obersten Baubehörde des zuständigen Bundeslandes beantragen muss.

Fremdüberwachung

Die Fertigung von NRWG muss fremdüberwacht werden. Gemäß Artikel 13 der EU-BPR muss bei der Herstellung von NRWG eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) durchgeführt werden, ähnlich eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001. Die WPK wiederum muss durch eine zugelassene und von der EU-Kommission notifizierten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) beurteilt und überwacht werden.

Nur so gefertigte und überwachte NRWG dürfen vom Inhaber des EG-Konformitätszertifikats mit dem auf seinen Namen registrierten CE-Kennzeichen versehen und in Verkehr gebracht werden. Um das EG-Konformitätszertifikat als Hersteller von NRWG bei einer notifizierten PÜZ-Stelle zu beantragen, sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Besitz/Nutzungsrecht an der Zusammenfassung von Ersttypprüfungen,
  • Organisation und Durchführung der WPK,
  • Fremdüberwachungsvertrag mit der PÜZ-Stelle.

In NRA eingebunden

NRWG sind Teile einer natürlichen Rauchabzugsanlage (NRA). Das NRWG wird als automatisches Öffnungselement in eine NRA eingebunden. Diese NRA muss mit den Anschlusswerten aus dem EG-Konformitätzertifikat des NRWG kompatibel sein. Die NRA ist jedoch nicht Bestandteil der NRWG-Zertifizierung.

Die wesentlichen Anlagenteile zur Ansteuerung einer NRA sollen in der EN 12101 im Teil 9: „Steuerungstafeln“ und im Teil 10: „Energieversorgungen“ geregelt werden. Teil 9 befindet sich noch in der Entwurfsphase, mit der Einführung wird nicht vor Ende 2010 gerechnet.

Teil 10 ist bereits in der Koexistenzphase, deren Ende aber vorerst auf 2011 verlängert wurde, um dann gemeinsam mit Teil 9 in Kraft zu treten. Parallel dazu wird daran gearbeitet, die aktuellen Stände der einzelnen Teile der EN 12101-ff auf internationale Ebene zu heben und in der ISO 21927-ff umzusetzen.

Kontroverse Diskussion

Wichtig ist, dass für NRWG, bei denen gemäß EN 12102-2:2003 Anhang B der aerodynamische Durchflussbeiwert ohne Seitenwindeinflüsse ermittelt wurde, in die NRA eine windrichtungsabhängige Steuerung eingebunden sein muss. Diese Steuerung öffnet im Brandfalle jeweils nur diejenigen NRWG, die sich auf der dem Wind abgewandten Seite befinden.

Zurzeit gibt es jedoch noch keine geltenden technischen Regeln, wie eine windrichtungsabhängige Steuerung aussehen soll. Den einzigen Hinweis dazu gibt die DIN 18232-2 im informativen Anhang C: „Rauchabzugflächen in Außenwänden – Erläuterungen“.

Derzeit wird zwischen den PÜZ-Stellen sehr kontrovers über die aerodynamischen Durchflussbeiwerte mit Seitenwindeinflüssen bei NRWG als Dachfenster aus Aluminiumprofilen diskutiert. Wegen der Auslegbarkeit des diesbezüglichen Normentextes sowie Meinungsverschiedenheiten zwischen den EU-Mitgliedsstaaten über die Prüfung des Brandverhaltens von Baustoffen, wird sich die für Oktober 2009 angekündigte Revision der EN 12101-2:2003 voraussichtlich auf Ende 2010 verschieben.

NRWG mit und ohne Doppelfunktion

Bei NRWG, die auch zu Lüftungs-zwecken verwendet werden, spricht die Norm von einer Doppelfunktion: Entrauchung und Lüftung. In diesem Fall ist eine erhöhte Anforderung an die Funktionssicherheit vorgeschrieben. Vor der Durchführung der geforderten Anzahl von Öffnungen zur Entrauchung werden die NRWG einer Dauerprüfung von 10.000 Lüftungszyklen unterzogen.

Für die Verwendung von NRWG als Fenster in der Fassade gilt es, zukünftig weitere Besonderheiten zu berücksichtigen. So ist derzeit zum Beispiel die EN 60335 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster“ in Vorbereitung sowie die EN 13551 „Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit“ bereits in der Koexistenzphase. Aus diesen Normen werden sich möglicherweise weitere Vorgaben bezüglich der Herstellung und des Einsatzes von NRWG ergeben.

Fachartikel aus PROTECTOR Special Brandschutz 2009, S. 29 bis 31
Michael Weber, Leiter Vertrieb bei der Aumüller Aumatic GmbH

RWA: Energieeffizient lüften, Schimmelpilz vermeiden, Fluchtwege rauchfrei halten

Sonntag, 16. August 2009

Frankfurt am Main, 16. Juni 2008 – Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sollten in Zukunft auch für automatisierte Belüftung eingesetzt werden. 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) führe zu immer besserer Wärmeisolierung. Das verschlechtere aber die Luftqualität in Gebäuden. Die immer höhere Luftdichtheit von Gebäuden können gravierende Negativeffekte haben, zum Beispiel könne sie zu Schimmelbefall führen.  Moderne RWA Systeme können heute durchaus auch für die Lüftung eingesetzt werden. Elektromotorisch betriebene Rauchabzugsanlagen bieten neben Antrieben für Fensterautomation auch intelligente Steuerungen und  Sensoriken, um Gebäude energie-effizient und natürlich zu lüften.

schimmelpilz

„Somit wird das Energie-Effizienz-Ziel ohne Nebenwirkungen erreicht.“ Zudem sind RWA exzellente Instrumente, um Fluchtwege rauchfrei zu halten. Manche der Brandkatastrophen in jüngster Vergangenheit hätten wahrscheinlich weitaus glimpflicher verlaufen können, wenn eine RWA installiert gewesen wäre, leider schreiben viele Landesbauordnungen sie nicht in dem Umfang vor, wie es eigentlich sinnvoll und notwendig wäre.“

Text:  ZVEI

Warum natürliche Entrauchung?

Mittwoch, 1. Juli 2009

Feuer und Rauch gehören schon seit den Anfängen menschlicher Zivilisation nicht nur zu den wichtigsten Werkzeugen des Menschen, sondern auch zu seinen größten Feinden. Die zunehmende Zahl der Brandkatastrophen, die nicht nur enorme Sachschäden verursachen und unzählige Menschenleben fordern, erklären die zunehmende Bedeutung der Feuerbekämpfung. Da Brände in Gebäuden grundsätzlich nicht verhindert werden können, erhalten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) eine zentrale Bedeutung innerhalb des vorbeugenden Brandschutzes.

Im Brandfall geht die Bedrohung nicht nur von Feuer und Hitze, sondern besonders vom Rauch und den entstehenden giftigen Brandgasen aus. An erster Stelle bedroht Rauch Leben und Gesundheit des Menschen. Die wichtigste Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes besteht darin Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu halten. Personen in brennenden Gebäuden muss ermöglicht werden, sich selbst in Sicherheit zu bringen. Rettungsmannschaften müssen Menschen, Tiere und Sachwerte retten sowie Brandfolgeschäden vermindern können.
Der bauliche Brandschutz ist zwar so weit entwickelt, dass in einem brennenden Gebäude in der bei uns üblichen massiven Bausubstanz kaum noch Personen direkt durch Feuer verletzt oder getötet werden ? wohl aber durch den extrem toxischen Brandrauch. Rauch und Brandgase, die die Bausubstanz angreifen, Rettungs- und Löschwege blockieren, das Feuer in andere, nicht brennende Teile des Gebäudes übertragen können, sind zu fast 90% die Ursache für ?Brandopfer?. Brandopfer sind Rauchopfer! Denn das Inhalieren von nur einer Lungenfüllung heißen Brandrauchs kann den sicheren Tod bedeuten. Der unmittelbaren Orientierungslosigkeit folgt die Panik, der Bewusstseinsverlust und schließlich die absolute Hilflosigkeit.
Ursachen für den Tod durch Brandrauch sind zum einen die im Rauch enthaltenden, tödlich wirkenden toxischen Bestandteile. Die so genannten ?korrosiv wirkenden Bestandteile? führen zum anderen schon beim Einatmen zu Verätzungen von Lunge und Atemwegen. Meistens ist ein Zusammenwirken dieser beiden Ursachen der Grund für die Vergiftung und die erheblichen inneren Verletzungen der Brandopfer.
Es ist also besonders wichtig, dass der sich in sehr kurzer Zeit in enormen Mengen bildende Rauch ? auch schon bei kleinen Schadensfeuern – schnell und gezielt abgeführt wird. Denn besonders brennbare Baustoffe, die zur Wärme- oder Schalldämmung verwendet werden, erzeugen beim Abbrand sehr hohe Rauchgasmengen. 10 kg brennendes Schaumgummi beispielsweise produzieren 25.000 m³ Rauchgas in nur einer Stunde, d.h. ein Treppenhaus mit einer Höhe von 15 m wird über 100 mal völlig mit Rauch gefüllt, wenn nur etwas Schaumgummi verbrennt.
Der Gefahr der bei einem Brand entstehenden Verbrennungsprodukte wie Rauchgas, Oxide und Wärmeenergie begegnet man am besten durch eine Abführung des Rauches ins Freie. Diese wichtige Aufgabe übernehmen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die den Rauch effektiv aus dem Gebäude abführen. Räume und Gebäude ohne RWA werden in wenigen Minuten vollständig mit Rauchgasen ausgefüllt. Diese Rauchgasschicht macht eine aktive und passive Rettung unmöglich! Die thermische Beanspruchung des Baukörpers durch heiße Brandgase kann zum Einsturz des Gebäudes führen. Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen sind somit zu einem unverzichtbaren Bestandteil von Brandschutzkonzepten geworden.

Wie funktioniert Rauchabführung eigentlich?

Die natürliche Entrauchung nutzt den thermischen Auftrieb – mit Zuluftöffnungen im unteren Wandbereich und Abluftöffnungen möglichst im oberen Wand- oder Deckenbereich – um den Rauch in einer stabilen Rauchschichtgrenze oberhalb des Aufenthaltsbereiches des Menschen zu binden. Unter dieser Grenze befindet sich die raucharme, darüber die schwarze, giftige Rauchgasschicht.
Wichtig bei dieser Methode der Rauchabführung ist, dass es an der Rauchschichtgrenze nicht zu einer Verwirbelung kommt, denn das könnte zu einer Absenkung der giftigen Rauchschicht in den raucharmen Bereich führen.
Zur Abführung des Rauches kann man die natürlich wirkenden (NRA) oder die maschinell wirkenden Rauchabzugsanlagen (MRA) verwenden.
Die bei einem Brand entstehenden Verbrennungsprodukte wie Rauch, Wärme und heiße Brandgase steigen im Raum nach oben und bilden unterhalb der Decke eine Schicht aus Rauch und Brandgasen. Diese Rauchgasschicht wird mit fortschreitender Branddauer immer dichter und innerhalb kürzester Zeit ist der gesamte Raum ausgefüllt. Mit Hilfe der NRA wird diese Schicht mittels des thermischen Auftriebsprinzips bereits in der Entstehungsphase des Brandes direkt ins Freie abtransportiert. Die notwendigen Zuluftöffnungen sorgen für den erforderlichen Ausgleich des Massenstroms und verstärken den Effekt des thermischen Auftriebs (Kamin-Effekt). Die entsprechenden Rauchabzugsgeräte müssen allerdings gegen äußere Windeinflüsse ausreichend geschützt sein. Denn die Ausbreitung und Ableitung von Rauchgasen hängt ? insbesondere bei Bränden in großen Räumen ? wesentlich von der Raumströmung ab. Diese wird wiederum von der äußeren Winddruckverteilung beeinflusst. So genannte Zonenmodelle zur Beschreibung der Rauchausbreitung eignen sich in der Regel aufgrund dieser Wechselwirkung nicht. Studien zur Rauchausbreitung über Seitenwände unter Berücksichtigung des Windeinflusses lassen sich aber gut im Windkanal an Modellobjekten im verkleinerten Maßstab durchführen. Solche Untersuchungen zeigen, dass eine windrichtungsabhängige Öffnung von Ab- und Zuluftflächen in den Seitenwänden unumgänglich ist. Da sich diese Öffnungen immer an der Wind abgewandten Seite befinden müssen, ist der Einbau von NRA- und Zuluftflächen in mindestens zwei gegenüberliegenden Gebäudewänden erforderlich. Ausführlich beschreibt die DIN 18232 Teil 2 die Anforderungen und Bemessungen an Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
Der Vorteil der NRA liegt darin, dass sie bei zunehmenden Temperaturen durch höhere Abzugsleistung die zusätzlich entstehenden Rauchgasvolumen abtransportieren kann. Bei der MRA werden die Rauchgase mechanisch über Ventilatoren bei einem konstanten Fördervolumen abgeleitet. Dieses Verfahren ist gut geeignet für niedrige Brandtemperaturen. Bei höheren Temperaturen dagegen kann es vorkommen, dass das konstante Fördervolumen der Ventilatoren die durch die Temperatur wachsenden Volumenströme nicht ausreichend abführen kann.

Lichtkuppeln, Lichtbänder, Glaspyramiden, Kipp- oder Klappflügel…

Je nach Gebäudeart und Architektur sind verschiedene Formen des Einbaus von RWA-Öffnungen möglich. Bei Flachdachbauten können RWA-Öffnungen in Form von Lichtkuppeln, Lichtbändern oder Glaspyramiden ausgeführt werden. Im geneigten Dach oder Sheddach ist der Einbau als Kipp- oder Klappflügel möglich. Am häufigsten werden RWA-Öffnungen mit den unterschiedlichsten Flügelformen in die Außenwand eingebaut. Um die optimale Wirkung der natürlichen Entrauchung zu gewährleisten, müssen Größe, Art und Anordnung des Öffnungselements beachtet werden. Wichtig ist, dass die Rauchgase möglichst ungehindert aus dem Gebäude ins Freie ausströmen können, weder der Fensterflügel selbst, noch bauliche Gegebenheiten ? wie Mauervorsprünge, Treppen, Lüftungskanäle etc. ? dürfen das Ausströmen behindern.

Komponenten eines Rauchabzuges

Zum Öffnen und Schließen von RWA-Öffnungen benötigt man einen RWA-Sicherheitsantrieb. Man kann dafür elektromotorische 24V-Antriebe wie z.B. Spindelantriebe, Kettenantriebe und Zahnstangenantriebe verwenden. Die Auswahl ist objektabhängig.
Durch ein elektrisch oder pneumatisch angetriebenes Gasfedersystem lassen sich die Ab- und Zuluftklappen schnell öffnen. Dieses System eignet sich allerdings nicht für die tägliche Lüftung.
Ein Pneumatikzylinder öffnet mittels Druckluft oder CO2 ? Gas die Öffnung.
Die RWA-Zentrale ist die Steuereinheit für die RWA-Antriebe. Sie nimmt die Meldung der Brandmelder auf, überwacht Störungen und steuert die Lüftungsfunktion. Integrierte Notstrombatterien sorgen bei Netzausfall für eine 72 Stunden währende Betriebsbereitschaft.
Die pneumatische Bedienstation enthält CO2 – Kapseln. Nach Einschlagen der Glasscheibe  und Betätigung des Handknopfes erfolgt die Auslösung.
Manuelle Brandmelder dienen zur Meldung einer durch Hand erfolgten RWA-Auslösung. Die Zustände ?Betriebsbereitschaft?, ?RWA-Auslösung? und ?Störung? werden über Leuchtanzeigen signalisiert. Automatische Brandmelder erkennen einen Brand selbständig. Ob manueller oder automatischer Brandmelder, die Ausführung richtet sich u.a. nach dem Brandschutzkonzept und den örtlichen Gegebenheiten.
Ein Windmessgerät, das die Windgeschwindigkeit und Windrichtung aufnimmt, gewährleistet, dass bei der Entrauchung nur die windabgewandten Flächen öffnen. Die Auswertung der Messwerte übernimmt die angeschlossene RWA-Zentrale.
Da sich die 24V-RWA-Sicherheitsantriebe auch für Lüftungszwecke eignen, können die Antriebe mit Lüftungstastern zur manuellen Lüftung, Thermostaten und Hygrostaten zur automatischen Lüftung sowie Anschlüssen zur rechnergesteuerten Lüftung über eine zentrale Leittechnik (ZLT/GLT) ausgelöst werden.

Einbau von RWA und Lüftungs-Systemkomponenten

Die Ab- und Zuluftöffnungen müssen so bemessen sein, dass im geöffneten Zustand die geforderte geometrische bzw. aerodynamische Fläche erreicht wird. Zu beachten sind Behinderungen, wie z. B. durch Blendrahmen und Stürze sowie die Profilstärken der Fenster sind.
Bei der Öffnungsmotorik müssen die Antriebe und die Befestigungselemente für die benötigten Kräfte ausgelegt sein. Die geforderten Ausstellweiten der Fenster sind zu erreichen. Es darf in keinem Fall zu Kollisionen mit den Fensterprofilen kommen. Die Zuleitungen müssen den örtlichen Brandschutzbestimmungen entsprechen und vom Querschnitt den benötigten Motorströmen bzw. Volumen angepasst sein.
Die elektrische RWA-Zentrale sollte in einen dafür vorgesehenen belüfteten Technikraum eingebaut werden. Um eine sofortige Auslösung bei einem Brand in diesen Räumen zu gewährleisten, sind hier automatische Brandmelder empfehlenswert.
Manuelle Brandmelder müssen gut sichtbar sein und sollten an zentralen Stellen wie an Eingangs- oder Empfangsbereichen montiert werden. Es ist sinnvoll, den Einbauort mit einem Schild ?Rauchabzug? zu kennzeichnen. Automatische Brandmelder sind so zu platzieren, dass das Auslösekriterium, wie z. B. Rauch oder Hitze, den Melder erreichen kann. Um Fehlauslösungen zu vermeiden, muss bekannt sein, welche Gegebenheiten in dem entsprechenden Gebäudeteil im Normalbetrieb herrschen. Hierzu gehören u. a. Staub, Wasserdampf oder auch höhere Temperaturen unter Glasflächen. Abstände zu Wandflächen sowie die Überwachungsfläche der Melder sind bei der Planung und beim Einbau zu beachten.
Um eine einwandfreie Funktion des Windmessgerätes zu gewährleisten, muss es an einer verwirbelungsfreien, aber dem Wind zugänglichen Stelle auf dem Dach montiert werden.

Innovation, Flexibilität und Beweglichkeit

RWA-Anlagen sind im Hinblick auf die Rettung von Menschenleben und Materialien eine zwingende Notwendigkeit. Nur die Installation einer RWA-Anlage kann die Gefahr durch Rauch- und Brandgase bannen. Nicht ohne Grund ist die Forderung nach einer RWA-Anlage Bestandteil jeder Bauordnung der Bundesrepublik Deutschland. Baulicher Brandschutz erreichte durch die Gestaltung der Gebäude zwar wichtige Fortschritte, doch die individuelle Konzipierung bringt diese Art des Brandschutzes schnell an seine Grenzen. Wesentlich mehr Innovation, Flexibilität und Beweglichkeit bieten anlagentechnische Lösungen. Zuletzt ist nicht zu vergessen, dass jede elektromotorische RWA-Anlage automatisch den Zusatznutzen der täglichen Lüftung bietet.

Schloss Linderhof entraucht

Donnerstag, 25. Juni 2009

Das historische Haupttreppenhaus im Schloss Linderhof im Ettal, eines der 3 Königsschlösser von König Ludwig II aus Bayern, wurde im Frühjahr 2009 mit einer RWA-Anlage von STG-BEIKIRCH ausgerüstet.
Das Schloss Linderhof ist das einzige Schloss das Ludwig II vollendet und bewohnt hat. Schon im Jahre 1869 ließ Ludwig II das damalige Forsthäuschen für seine Zwecke umbauen und ausstaffieren. Mit insgesamt 6 Bauphasen wurde aus einem Försterhäuschen in Form eines Almhüttenbaus ein Schloss mit einer reich ornamentierten Fassade, die vor Üppigkeit schwelgt.
Seine Schlösser, die nie ein Fremder betreten sollte, wurden seit dem Tode Ludwigs II. von Millionen Menschen besucht.

Viele Menschen an einem Ort, das bedeutet ein hohes Risiko für Gefahrensituationen, umso wichtiger und notwendiger ist es, Vorkehrungen dagegen zu treffen.
Vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen schützen nicht nur Menschen und Sachwerte, sondern sind auch für den Erhalt von solchen bedeutungsvollen baulichen Anlagen, wie das Schloss Linderhof erforderlich. Brandschutz gehört dabei zu den wichtigsten Maßnahmen. Hierzu lieferte STG-BEIKIRCH eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage, die die giftigen Brandgase mit Hilfe von elektromotorischen Antrieben, aus dem Gebäude abführt. Die bestehende RWA-Anlage konnte die heutigen Anforderungen des im Jahre 1878 fertig gestellten Schlosses nicht gewährleisten.

Zur Entrauchung werden im Treppenhaus zwei waagrechte Klappen in der historischen Decke und zwei Flügel im darüber liegenden Glasdach im Brandfall geöffnet. Die Klappen und Flügel werden mit den STG-BEIKIRCH Linearantrieben vom Typ M2 und M9 geöffnet und durch die Kompaktzentrale 8A sowie durch die Treppenhauszentrale TRZ Basic angesteuert.

Kompaktzentrale 4A und 8A

Dienstag, 10. Februar 2009
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STG-BEIKIRCK Kompakt Zentrale 4A

Die 24 V DC Rauchabzugsanlage für den elektromotorischen Rauchabzug und die tägliche Lüftung von STG-BEIKIRCH. Die Kompaktzentrale bietet vielfältige Anschlussmöglichkeiten und einstellbare Sonderfunktionen. Bei der Entwicklung wurden vorrangig Kundenwünsche berücksichtigt. Viele Funktionen sind im Gerät vereint, durch den Nutzer einstellbar und per Software erweiterbar.

Der neu eingeführte Service Port – eine Steckerbuchse zur Verbindung mit einem PC – ermöglicht vielfältige Einstellmöglichkeiten. Komfortable Wartungsintervallzeiten sowie die Eingabe erweiterter Parameter zur Konfiguration erfolgt über eine PC Benutzeroberfläche. Das notwendige USB Verbindungskabel kann für weitere Produkte – TRZ Plus sowie WPS – und zukünftige Produkte genutzt werden.

Geräteeigenschaften
– Leitungsüberwachung der Melderkreise, wie automatische Melder, RWA-Bedienstellen   und angeschlossene Antriebe
– VdS Triggerung nach 3 Min. freischalten
– Haftmagnet-/ Türfeststellfunktion
– BMA Auf und Reset über 1 x BMA Schließerkontakt
– BMA Auf über Öffnerkontakt
– einstellbare Hubbegrenzung
– Störung (Melderkreise, Netzt und Akku) = RWA Auslösung
– RWA-Zu (auf der RWA-Bedienstelle) = RWA Reset
– Lüftung im Tasterbetrieb („Totmann“)
– Stopp-Funktion mit Schlüssellüftungstaster
– separat abgesicherter Netzeingang 230 V AC / 50 Hz
– vielfältige Anschlussmöglichkeiten
– einstellbare Sonderfunktionen

Anschlussmöglichkeiten für
– 24 V DC Antriebe mit eigener Last- oder Endabschaltung, frei aufteilbar auf zwei Motorkreise
– 10 RWA-Bedienstellen RBH/3A
– 10 automatische Melder in 2-Leiter-Technik
– 10 externe Lüftungstaster (mit/ohne Auf-Anzeige) je Lüftungsgruppe
– einen Wind-/ Regenmelder (WRM 24 V) oder 1 Regenmelder (RM 24V)
– potenzialfreie Weiterleitung RWA, Störung und Wind-/ Regenmeldung über jeweils einen potenzialfreien Wechslerkontakt, max. 60 V / 0,5 A

Technische Daten
Betriebsspannung: 230 V AC / 50 Hz, (±10 %), separat abgesichert
Stromaufnahme Netz: max. 0,8 A bei 4 A Stromabgabe, max. 1,6 A bei 8 A Stromabgabe
Leistungsaufnahme: ca. 150 VA bei 4 A Stromabgabe, ca. 300 VA bei 8 A Stromabgabe
Systemspannung: 27 V DC (Nenn) (-25 % / +10 %)
Restwelligkeit: < 1 %
Polwendezeit: ca. 200 ms
Notstromakku`s: Typ 4A: 2,2 Ah, Typ 8A: 7,2 Ah, 2 x 12 V  mit Tiefentladeschutz bei Unterspannung, Überwachung Drahhtbruch und Sicherungsausfall, Ladezeit ca. 20 Std., Betriebszeit 4 Jahre Notstrombereitschaft: 72 Std., ca. 7 Std. bei 80 mA Stromaufnahme bei Verwendung als Haftmagnetzentrale.
Leistungsabgabe zu den Antrieben: Typ 4A: 4 A bei 30 % ED, Typ 8A: 8 A bei 10 % ED Ausgang separat abgesichert
Leitungsüberwachung: – autom. Melder (Linienabschluss aktives Endmodul), – RWA-Bedienstellen (Linienabschluss über Endwiderstand), – Antriebe (mit Überwachungsdioden) und  Notstromakku’s (zyklisch)
Nachtriggerung der Motoren: während der ersten 30 Min. nach RWA-Auslösung zyklisch alle 2 Min. (Losbrechen bei Vereisung an Lichtkuppeln, Dachklappen etc.)