Artikel-Schlagworte: „rauchmelder“

Die Normen für punktförmige Wärme- und Rauchmelder werden EU-seitig aktualisiert, verpflichtend gültig sind sie dann zum 31. August 2022

Freitag, 15. Januar 2021

Die EU harmonisiert die Normen für punktförmige Wärme- und Rauchmelder. Die aktualisierten Normen werden zum 31. August 2022 dann verpflichtend.

Für Wärme- und Rauchmelder gelten nach der Harmonisierung durch die EU ab Ende August 2022 verpflichtend neue Normen. Das Technische Komitee CEN/TC 72
hat die beiden gängigen Normen EN 54-5: 2017 + A1:2018, „Wärmemelder – Punktförmige Melder“, und 54-7: 2018, „Rauchmelder – Punktförmige Rauchmelder
nach dem Streulicht-, Durchlicht- oder Ionisationsprinzip“, harmonisiert. Neu sind vor allem verstärkte Anforderungen an die EMV-Resilienz der Produkte.
Die aktualisierten Standards sind ab Ende der Übergangsfrist zum 31. August 2022 EU-weit verpflichtend.

Viele VdS-anerkannte Wärme- und Rauch-Melder erfüllen die EU-Normen bereits
Der VdS wurde für Prüfungen nach diesen beiden Normen DAkkS-akkreditiert sowie EU-notifiziert und kann Hersteller jetzt auch bezüglich dieser Zertifikate
vollumfänglich unterstützen. Übrigens erfüllen nahezu alle VdS-anerkannten Melder die neuen EN-Anforderungen bereits seit Jahren.
Der VdS will seinen Partnern umfassend und zeitoptimierend zur Seite stehen – etwa durch das Erbringen aller relevanten Prüfleistungen aus einer Hand.
Deswegen deckt der VdS auch diese neuen Zertifizierungsvorgaben direkt mit ab.
Wie gewohnt immer inklusive sind alle relevanten Normen bei VdS-anerkannten Produkten.
Details zu den neuen harmonisierten Standards finden sich auf: www.vds.de/en54-5-7

Text: Sicherhet.info

Rauchmelder obligatorisch in Neu- und Umbauten

Dienstag, 7. März 2017

Seit dem 1. Januar 2017 ist es erstmals in ganz Deutschland Pflicht, bei Neu- oder Umbauten von Wohnungen und Wohngebäuden Rauchwarnmelder zu installieren. Bosch bietet dazu eine Reihe von Rauchwarnmeldern für den privaten Haushalt an.
Bis spätestens 31. Dezember 2020 müssen auch bestehende Wohnungen (Ausnahme ist aktuell noch das Bundesland Sachsen) nachgerüstet werden. Einheitlich festgelegt ist, dass Schlafräume, Kinderzimmer und Flure jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen. Für den Einbau dieser Melder ist flächendeckend der Eigentümer der Wohnung verantwortlich. Von Land zu Land unterschiedlich ist geregelt, ob Eigentümer oder Mieter zur Wartung verpflichtet werden.

Bosch bietet eine Reihe von Rauchwarnmeldern für den privaten Haushalt an, beispielsweise die Rauchmelder der Serie Ferion. Sie warnen frühzeitig und lautstark bei der Erkennung von Rauch. Bei Dunkelheit oder starker Rauchentwicklung hilft eine in den Melder eingebaute Hinweisleuchte, den Weg aus dem Raum und der Wohnung zu finden. Die Variante Ferion 5000 OW überträgt zusätzlich das Alarmsignal per Funk an alle weiteren installierten Melder und warnt so auch Personen in entfernt gelegenen Räumen. Die Funktionsfähigkeit ist über einen großen Testknopf einfach zu testen. Bosch gewährt auf die Rauchwarnmelder der Serie Ferion eine zehnjährige Produktgarantie. Die hochwertige, fest eingebaute Energieversorgung ist für eine Einsatzdauer von diesen zehn Jahren ausgelegt, damit entfällt ein frühzeitiger Batteriewechsel in der Regel.

Außerdem bietet Bosch auch sogenannte smarte Rauchmelder im Bosch Smart-Home-System an. Diese werden über eine App in Betrieb genommen und bedient. Rauchentwicklung melden sie vor Ort per Signalton und unterwegs erfolgt die Benachrichtigung per App – die Rauchalarme werden somit an die Smartphones der Benutzer weitergeleitet. Der Funktionsumfang des ab Mitte des Jahres erhältlichen Twinguards von Bosch, ebenfalls ein smarter Rauchwarnmelder, geht darüber noch hinaus. Der Twinguard misst neben der Raucherkennung über einen Luftgütesensor zusätzlich kontinuierlich die Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftreinheit. Mittels einer App haben Nutzer Zugriff auf die Luftgüte-Werte und können unter anderem noch den Zustand der Batterien überprüfen.

Text:Sicherheit.info

vfdb-Jahresfachtagung 2016: Appell an Politik

Donnerstag, 19. Mai 2016

Stuttgart wurde vom 9. bis 11. Mai 2016 zur Hauptstadt der Feuerwehren und der Institutionen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr. Dort trafen sich rund 600 Mitglieder und Gäste der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) zu ihrer Jahresfachtagung.

Mai 2016. In seiner Begrüßungsrede wies vfdb-Präsident Dirk Aschenbrenner auf die rasante Veränderung der gesellschaftlichen Struktur in der Bundesrepublik hin, die auch für den Brandschutz neues Denken und Handeln bedeute.  „Wir erleben auf der einen Seite einen Zuwachs an jungen Menschen mit ausländischen Wurzeln und die damit einhergehenden sprachlichen und kulturellen Herausforderungen im Brandschutz und anderseits eine alternde Gesellschaft. Hier gehe es um Herausforderungen wie Singlehaushalte, Fahrlässigkeit im Umgang mit Brandgefahren und eingeschränkte Selbstrettungsfähigkeit“, sagte Aschenbrenner in Anwesenheit des baden-württembergischen Innenministers Reinhold Gall und Stuttgarts Bürgermeister Dr. Martin Schairer. Damit verbunden seien die sprachlichen und kulturellen Herausforderungen im Brandschutz. Hier sei die vfdb weiterhin gefragt, auf der Basis systematischer Analysen und Bewertungen Handlungskonzepte und Empfehlungen für die Brandschutzerziehung, den Vorbeugender Brandschutz und den Abwehrenden Brandschutz zu entwickeln. An die Politik appellierte Aschenbrenner, die notwendigen Ressourcen für die Forschung und Umsetzung der Konzepte bereit zu stellen.

Als erfreulich und begrüßenswert bezeichnete der vfdb-Präsident die vielfach bereits erfolgreichen Bemühungen der Feuerwehren und anderen Organisationen, junge Migranten in ihre Arbeit einzubeziehen. Hier gebe es noch ein großes Potenzial. Parallel zum Auftaktthema „Flüchtlinge“ veröffentlicht der Gemeinsame Ausschuss Brandschutzerziehung und -aufklärung von vfdb und DFV (Deutscher Feuerwehrverband) zusammen mit der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ zur Jahresfachtagung eine neue Informations-Plattform. Dort stellen bereits erste Feuerwehren anderen Wehren und Institutionen ihre Info-Materialien zur Brandschutzaufklärung zur Nutzung und als Anregung zur Verfügung. Dazu gehört auch einen Aufklärungsfilm in acht Fremdsprachen. ( www.rauchmelder-lebensretter.de/plattform-fluechtlinge )

In einer Plenarsitzung zum Auftakt der Veranstaltung stand am Nachmittag ein Referat des Leiters der Berufsfeuerwehr Frankfurt, Prof. Reinhard Ries, über das Thema „Ist unser Staat krisensicher – am Beispiel der Aufnahme von Flüchtlingen“ auf dem Programm. Ein Vortrag des Chefs der Berufsfeuerwehr München, Wolfgang Schäuble, beschäftigte sich mit der Flüchtlingssituation in der bayerischen Landeshauptstadt. Auch die Erfahrungen aus dem schweren Zugunglück im Februar in Bad Aibling standen auf dem Programm. Weitere Themen waren unter anderem der Vorbeugende Brandschutz, das Bahnprojekt Stuttgart 21, fluortensidfreie Löschschaummittel, Kritische Infrastrukturen, Kommunales Krisenmanagement und Digitalfunk. Auch ging es um Erfahrungen und Veränderungen im Zusammenhang mit dem neuen Beruf des Notfallsanitäters sowie um die Ergebnisse verschiedener Forschungsprojekte.

In der vfdb sind Anwender wie das Technische Hilfswerk (THW), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter, die Feuerwehren und Katastrophenschutzorganisationen mit wissenschaftlichen Institutionen und Leistungserbringern aus der Industrie und dem Dienstleistungssektor vereint.

vfdb.de – Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.

Text: www.vfdb.de
Foto: vfdb

Rauchmelderpflicht – Zeit zu handeln

Montag, 9. November 2015

Rauchmelder ab dem 1. Januar 2016 in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auch in Bestandsgebäuden Pflicht

Der Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen bei Neu- und Umbauten ist inzwischen in fast allen Bundesländern Pflicht. Zug um Zug müssen zudem die Wohnungen im Bestand mit den „kleinen Lebensrettern“ ausgestattet werden.

Bis zum Jahreswechsel müssen auch Bestandsgebäude in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nachgerüstet werden. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam. Handelt es sich um Mietwohnungen, so ist in allen drei genannten Bundesländern der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich. Um die laufende Betriebsbereitschaft hat sich in Bremen und Niedersachsen der Mieter zu kümmern, während in Sachsen-Anhalt diese Aufgabe dem Eigentümer zufällt.

Die Rauchmelderpflicht ist weitestgehend in allen Bundesländern geregelt, lediglich in Berlin, Brandenburg und Sachsen ist diese noch in Planung. Was viele nicht wissen: Rauchmelder sind nicht nur für Wohnungen geeignet, sondern auch für Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Dazu zählen alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlaf- oder Gästezimmer in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschafts- und Notunterkünften, Heimen oder Kliniken.

Brandtote sind Rauchtote: Im Schlaf ist der Geruchssinn ausgeschaltet

„Insbesondere im Schlaf ist die Gefahr sehr groß, entstehenden Rauch nicht wahrzunehmen, weil dann der menschliche Geruchssinn ausgeschaltet ist – nicht jedoch das Gehör“, so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. „Rauchmelder warnen durch einen schrillen Alarmton. So können sich die Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr verständigen.“

In den meisten Landesbauordnungen ist vorgeschrieben, Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtwege dienen, mit je einem Rauchmelder auszustatten. Zudem gibt es Rauchmelder, die miteinander vernetzt werden können, sodass alle Melder gleichzeitig warnen. Bei nachgewiesener Gehörlosigkeit sollten Rauchwarnmelder mit optischen Signalen ausgestattet sein.

 

Kompetente Ansprechpartner für Beratung, Installation und Wartung sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe. Sie bieten neben leistungsfähigen Feuerlöschern und Rauchmeldern auch andere Brandschutzeinrichtungen sowie praktische Löschübungen für Unternehmen und Privatleute an. Adressen lokaler Anbieter können unter www.bvbf-brandschutz.de abgerufen werden.

Text und Bild :BVBF

 

Hekatron – Rauchdetektion und Alamierung über einen Melder

Montag, 4. August 2014

 

Detektion und Alarmierung in einem Gerät vereint: Der Mehrfachsensor-Brandmelder MTD 533X-SPCT.

Hekatron hat ein Konzept mit individuellen Lösungen für die Alarmierung mittels Brandmeldeanlagen erarbeitet. Dieses erfüllt Planern, Errichtern und Betreibern den Wunsch nach einer effizienten und wirtschaftlichen Alarmierung.

In den letzten Jahren hat sich mit der Alarmierung über die Ringleitung der Brandmeldeanlage ein klarer Fokus in der Sicherheitsbranche herausgebildet. Die Vorteile dieser Lösung sind nicht von der Hand zu weisen: Sie kommt mit einer einzigen Leitung aus, was einen vergleichsweise geringen Montageaufwand bedeutet und den Funktionserhalt nach MLAR sicherstellt (Null Sekunden Unterbrechungszeit). In vielen Fällen lässt sich auch eine unter ästhetischen Gesichtspunkten ansprechende Alarmierungslösung umsetzen, wenn nämlich Detektion und Alarmierung in einem Gerät vereint sind.

Hierfür wurden spezielle Melder entwickelt, so wie der Hekatron MTD 533X-SCT, der über eine integrierte Tonausgabe verfügt, und der MTD 533X-SPCT mit zusätzlicher Sprachausgabe. Allerdings: Je größer die Anzahl der Ringleitungsteilnehmer ist, umso höher wird die Investition bei der Zentralentechnik – nicht zuletzt aufgrund normativer Anforderungen. Die Ringleitungsalarmierung stößt somit irgendwann an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit. Daher hat man bei Hekatron ein umfassendes Alarmierungskonzept erarbeitet, das zusätzlich zur Alarmierung über die Ringleitung weitere Alternativen bereitstellt.

Alarmierung über Alarmbox

Bei großen Alarmierungsanlagen ergeben sich durch das Einbinden von Alarmboxen in die Ringleitung bedeutende Wirtschaftlichkeitsvorteile. Grundsätzlich befinden sich hierbei die Alarmgeber nicht auf der Ringleitung und beanspruchen somit deren Leistungsreserven nicht. Vielmehr stehen sie über Stichleitungen mit den Alarmboxen in Verbindung, die wiederum Teilnehmer auf der Ringleitung sind. Dieses Konzept schafft Planungssicherheit, auch für nachträgliche Erweiterungen.

Die Alarmboxen von Hekatron enthalten einen intelligenten Steuerbaustein, über den die Kommunikation mit den Alarmgebern erfolgt. Intelligent wird die Steuerung durch ihre Fail-Safe-Funktion: Bei Ausfall der Ringleitung im Alarmfall, wird die Ansteuerung und Stromversorgung der Alarmgeber über die Alarmbox ohne Unterbrechung aufrechterhalten. Die Alarmbox stellt somit ebenfalls den Funktionserhalt nach MLAR sicher. Neben dieser unterbrechungsfreien Alarmierung zeichnet sich die Alarmbox durch ihre Wirtschaftlichkeit aus. Sie schont die Systemreserven und bietet die Möglichkeit, Starktonsirenen bis 119 Dezibel zu verwenden, was objektabhängig dazu führen kann, dass weniger Sirenen eingesetzt werden müssen.

Alarmierung über Stichleitung

Besonders für Modernisierungen, bei denen bestehende Brandmeldeanlagen mit einer neuen Alarmierung ausgestattet werden sollen, empfiehlt sich als bewährte Lösung der Aufbau von Stichleitungen. Ihr praktischer Nutzen: In die bestehende Ringleitung braucht nicht eingegriffen zu werden. Die Signalgeber werden stattdessen über Stichleitungen direkt von der Zentrale aus angesteuert. Die Vorteile liegen auf der Hand: einfache Installation, problemlose Einhaltung der Leistungsgrenzen auf der Ringleitung und somit weniger Zentralenaufwand, Einsatz von Starktonsirenen, ausfallsichere Ansteuerung der Signalgeber.

Als besonders kompakte Lösung mit nochmals reduziertem Aufwand und Investition bei der Modernisierung bietet sich die Nutzung des in der Ringleitung vorhandenen zweiten Adernpaares als Stichleitung zu den Alarmgebern an. Somit werden automatische Brandmelder, Handfeuermelder und andere Geräte über das erste Adernpaar (Ringleitung) und die Alarmgeber über das zweite Adernpaar (Stichleitung) im selben Kabel angeschlossen. Die Verlegung zusätzlicher Kabel ist dadurch nicht erforderlich. Dank dieser vier alternativen Ansätze innerhalb des Hekatron-Alarmierungskonzepts entstehen planungssichere, wirtschaftliche und vor allem maßgeschneiderte Alarmierungslösungen für jedes Objekt.

Text: Sicherheit.info
Bild:  Hekatron

Security 2012 – Brandschutz belegt erneut mehr Fläche

Donnerstag, 19. April 2012

Auf der Security Essen treffen sich vom 25. bis 28. September 2012 Sicherheits- und Brandschutzexperten aus aller Welt. Erneut gewachsen ist dabei der Messebereich Brandschutz.

Insgesamt rund 1.100 internationale Aussteller zeigen ihre Produkte und Dienstleistungen. Darunter präsentieren sich 140 Brandschutz-Aussteller, ein Plus von über 30 Prozent im Vergleich zu 2010.

Aufgrund der großen Nachfrage steht Anbietern aus diesem Segment in diesem Jahr erstmals Fläche in einer zweiten Halle zur Verfügung. Neben der traditionellen Brandschutzhalle Halle 1 können sich die Fachbesucher auch in der Halle 9 über Produkte und Dienstleistungen rund um anlagentechnischen, betrieblichen und baulichen Brandschutz sowie Brandmelde-, Rauch- und Gaswarneinrichtungen informieren.

In der Halle 9 stellen unter anderem Anbieter von Sprinklersystemen und Brandsimulatoren aus. Weiterer Anlaufpunkt ist der Gemeinschaftsstand der Feuerwehr Essen. Dort präsentieren sich neben der Essener Berufsfeuerwehr rund zehn Unternehmen, darunter Anbieter von Schutzkleidung, Kommunikationssystemen und Software.

Noch einmal besonders in den Fokus der Fachbesucher rückt die Security den Bereich Brandschutz am 27. September 2012: Der Messe-Donnerstag ist Brandschutztag. Die Feuerwehr Essen gibt dabei Einblicke in ihre vielseitigen Tätigkeitsfelder. In praxisnahen Demonstrationen stellen weitere Unternehmen ihre Brandschutz-Lösungen vor. Aussteller aus diesem Bereich können sich noch für Vorführungen am Brandschutz-Tag anmelden.

Im Bereich Brandschutz stehen der Security starke Partner zur Seite. Neben der Feuerwehr Essen und dem Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V. unterstützt auch der Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) diesen Ausstellungsbereich. Der bvfa präsentiert sich mit zehn weiteren Unternehmen auf einem Gemeinschaftsstand in der Halle 1.

Bild:  Rainer Schimm/ Messe Essen
Text: Sicherheit.info

Rauchmelder in Wohnungen sollen in NRW zur Pflicht werden

Mittwoch, 1. Februar 2012

Die Landesregierung NRW will den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen zur Verpflichtung machen. Das teilte Bauminister Harry K. Voigtsberger am vergangenen Donnerstag mit. Bei der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung solle auch eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern eingefügt werden. Dabei sollen Mieter oder selbstnutzende Eigentümer für die Installation und Wartung verantwortlich sein. Geplant ist, die Novelle im Herbst vorzulegen.
„Rauchwarnmelder gehören in jede Wohnung. Trotz zahlreicher Aufklärungskampagnen verfügen aber immer noch viele Wohnungen nicht über diese potenziellen Lebensretter. Das wollen wir mit einer Verpflichtung ändern“, sagte der Minister.
Zehn Bundesländer haben entsprechende Regelungen bereits in ihre Landesbauordnungen aufgenommen. Über das Pro und Contra einer Rauchmelderpflicht und Möglichkeiten ihrer Ausgestaltung haben Bau- und Innenministerium intensive Gespräche mit Sachverständigen geführt.

„Eine gesetzliche Regelung wird niemanden überfordern. Wer sein Haus oder seine Wohnung schon mit funktionsfähigen Rauchmeldern ausgestattet hat, soll diese selbstverständlich weiter nutzen können. Und natürlich wird es Übergangsfristen geben. Wir wollen nicht mehr Bürokratie, sondern mehr Sicherheit“, betonte Voigtsberger. Innenminister Ralf Jäger ergänzte: „Der aktuelle Fall in Aachen hat gezeigt, dass es bei einem Wohnungsbrand auf jede Sekunde ankommt. Wenn die Bewohner rechtzeitig gewarnt werden, können sie sich und andere retten. Zu der gesetzlichen Regelung muss daher auch die Überzeugung kommen, welchen unschätzbaren Nutzen Rauchmelder bringen. Ich begrüße es, dass der Landesverband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen dabei seine Unterstützung angeboten hat.“
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
www.mbv.nrw.de

Text: FeuerTRUTZ
Foto: FeuerTRUTZ Magazin

Feuertrutz 2012 – Hekatron rückt Planer in den Mittelpunkt

Montag, 16. Januar 2012

Die Hekatron Vertriebs GmbH stellt das H+-Beratungskonzept rund um die Planerberatung in den Mittelpunkt ihrer Präsenz auf der Feuertrutz-Messe 2012.

Mit diesem Konzept unterstützt Hekatron Planer und Brandschutz-sachverständige in allen Fragen des anlagentechnischen Brandschutzes. Der anlagentechnische Brandschutz hat in den letzten Jahren mehr und mehr an Bedeutung gewonnen und eine tragende Rolle beim Erstellen wirtschaftlicher Brandschutzkonzepte eingenommen. Nach wie vor ist der Beratungsbedarf bei Sachverständigen und Planern zum Thema anlagentechnischer Brandschutz hoch.

Mit dem H+-Konzept intensiviert Hekatron die persönliche Betreuung und Beratung. Ein bundesweit tätiges Team von System- und Projektberatern unterstützt Brandschutzsachverständige und Planer persönlich mit Expertenwissen. Sachverständige und Planer können während des gesamten Beratungsprozesses auf die Unterstützung der Hekatron-Profis bauen – von der ersten Kontaktaufnahme über die fachgerechte Planung bis zur Umsetzung, Inbetriebnahme und Wartung der Brandschutztechnik.

Text: Sicherheit.info
Bild: Hekatron

Fachartikel aus W&S 06/2011- Brandschutz am Stuttgarter Flughafen

Dienstag, 22. November 2011

Permanent optimieren

Von Jahr zu Jahr wächst das internationale Verkehrsaufkommen und damit auch die Passagierzahl, die an Flughäfen abgefertigt wird. Diese wachsenden Zahlen bedeuten gleichzeitig höhere Anforderungen an die Kapazitäten und damit letztendlich an die Sicherheit.

Die Flughafenfeuerwehr muss dabei eine Vielzahl an Aufgaben bewältigen: vom Gebäudebrandschutz bis hin zu Rettungseinsätzen bei Flugzeugbränden oder auch Großschadens-ereignissen. Der Flughafen Stuttgart ist gemessen am Passagieraufkommen derzeit der siebtgrößte Airport in Deutschland. Pro Tag starten und landen etwa 400 Maschinen. Die vier Terminals dienen nicht nur der Abfertigung der Flugreisenden, sondern beherbergen auf rund 5.900 Quadratmetern zahlreiche Shops, zu denen noch einmal 4.500 Quadratmeter an Gastronomiefläche hinzu kommen. Zu Spitzenzeiten halten sich hier bis zu 25.000 Menschen über den Tag verteilt in den Terminals auf. Im Jahr 2010 lag das Fluggastaufkommen bei etwa 9,23 Millionen Passagieren und 21.069 Tonnen Luftfracht.
Der vorbeugende Brandschutz sowie das Notfall- und Krisenmanagement ist seit dem Brand auf dem Düsseldorfer Flughafen 1996, aber auch aufgrund anderer Großschadensereignisse kontinuierlich weiter entwickelt und angepasst worden. Bei der Konzeptionierung ist die Flughafenfeuerwehr auf das Zusammenwirken aller beteiligten Kräfte, auch der externen wie Bundes- und Landespolizei, dem Zoll sowie Rettungskräfte angewiesen. „Insgesamt sind wir über 120 Schnittstellen mit anderen Diensten für den Bereich Notfall- und Krisenmanagement verbunden, die polizeiliche Gefahrenabwehr nicht mitgerechnet“, so Andreas Rudlof, Leiter der Flughafenfeuerwehr Stuttgart. Um alle eingebundenen Kräfte optimal zu koordinieren, sind vor allem Notfallübungen und das Durchspielen von Szenarios, wie sie die International Civil Aviation Organization (ICAO) vorschreibt, unerlässlich.

Umfassende Meldesysteme

Zu den Hauptverkehrszeiten befinden sich zwischen 2.500 und 3.000 Personen in den Terminals eins bis vier. Zur Alarmierung im Brandfall stehen eine Vielzahl unterschiedlicher Systeme zur Verfügung. Insgesamt sind auf dem Flughafengelände einschließlich der Hallen und Gepäckabfertigungsanlagen und unterirdischen Versorgungskanälen rund 14.000 Brandmelder installiert. Hinzu kommen über 100 Wandhydranten und 1.600 tragbare Feuerlöscher, sich selbst schließende Brandschutztore sowie eine ereignisgesteuerte Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA). Mittels einer Einzelmeldererkennung lässt sich anhand der digitalen Karten des geografischen Informationssystems der Auslöseort genau und schnell bestimmen. „Jeder Meldealarm wird ernst genommen und bearbeitet, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Fehlalarms bei Auslösung nur eines einzelnen Melders recht hoch ist“, erläutert Rudlof.

Bei so verschiedenen Gebäudekomplexen mit ganz unterschiedlichen Funktionsbereichen ist auch eine entsprechend breit aufgestellte Varianz an Meldern im Einsatz. Neben den klassischen Rauchmeldern gibt es auch in einigen Abschnitten Rauchansaugsysteme sowie thermische beziehungsweise infrarot auslösende, etwa in den Abschnitten der Gastronomie. Ferner sind auch alle acht Kilometer an unterirdischen Versorgungskanälen und die IT-Bereiche mit Brandmeldern gesichert, da diese für die Versorgung des Flughafens mit Strom, Wasser und der IT-Anbindung besonders wichtig sind.

Ständige Kontrolle

Ein wesentlicher Aspekt beim vorbeugenden Brandschutz ist der Umgang mit Fremdfirmen und den Nutzern der Gewerbeflächen. Brände entstehen zum überwiegenden Teil durch menschliches Fehlverhalten. Um dieses zu minimieren, ist ein Mitarbeiter für die Brandverhütung zuständig; er begeht regelmäßig das Flughafengelände, um Mängel wie zugestellte Notausgänge und Rettungswege, festgestellte Brandschutztüren und ähnliches zu protokollieren und die Verantwortlichen darauf hinzuweisen mit der Maßgabe, die Mängel unverzüglich abzustellen.

Fremdfirmen, die Heißarbeiten mit dem Schweißbrenner oder Lötkolben durchführen, benötigen ein spezielles Formular, das ihnen die Arbeit unter Brandschutzauflagen genehmigt. Auch hier überprüft ein Kollegen der Feuerwehr regelmäßig, ob auch alle Auflagen wie das Bereitstellen von Feuerlöschern, Löschdecken und ähnliches, erfüllt sind. Nur dann können einzelne Melder in den angezeigten Bereichen für die Dauer der Arbeiten von der Brandmeldeanlage (BMA) getrennt werden.

Rasche Entfluchtung und Hilfe

Im Evakuierungsfall müssen die Passagiere schnellstmöglich die Terminals verlassen. Hierzu verfügt der Flughafen über ausgebildete Räumungshelfer, die sich zum Teil aus dem Flughafenpersonal und dem der Fluggesellschaften rekrutieren. Kräfte der Landes- und der Bundespolizei sowie Mitarbeiter vom Zoll sind ebenfalls beteiligt. In einem weiteren Schritt sollen zudem noch Mitarbeiter der zahlreichen Geschäfte auf dem Flughafen als Räumungshelfer ausgebildet werden. Die große Anzahl an Helfern ist alleine schon deshalb nötig, damit diese bei einem so weitläufigen Ort alle Räumlichkeiten rasch durchsuchen und Personen nach draußen bringen können.

Ob der gesamte Terminalbereich oder nur einzelne Abschnitte geräumt werden, hängt dabei von der jeweiligen Situation ab. Bei der Räumung gilt, dass alle Passagiere, die noch nicht die Sicherheitsschleusen passiert haben, landwärts evakuiert werden und diejenigen, die den Check-in durchlaufen haben, luftseitig Richtung Flugvorfeld in Sicherheit gebracht werden. Von dort eingerichteten Sammelstellen bringen Busse anschließend die Passagiere zügig aus dem Flugsicherheitsbereich.

Zeit ist bei allen Maßnahmen ein kritischer Faktor. Daher sind beispielsweise im Falle eines Gebäudebrandes und bei technischen Hilfeleistungen strenge Vorgaben hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr einzuhalten. Bei Notfällen in den Terminalhallen oder anderen Gebäuden gilt die gesetzlich geregelte Hilfsfrist, die in Baden-Württemberg vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort maximal 15 Minuten betragen darf.

Besondere Anforderungen gelten auch für den Rettungsdienst, denn gemäß den Bestimmungen der der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Stuttgart einer von bundesweit 16 Sanitätsflughäfen. 14 Mitarbeiter sind daher zum Rettungsassistenten und staatlich geprüften Desinfektor ausgebildet. Letzteres ist vor allem bei einem Seuchenalarm wichtig. In diesem Fall wird das betroffene Flugzeug auf eine entlegene Abstellposition geleitet, und die Passagiere und Besatzung werden anschließend von einem Seuchenmediziner untersucht. Dieser entscheidet, ob betroffene Personen auf eine Isolierstation kommen, die auf dem Gelände zur Verfügung steht.

Umfangreiche Aufgaben

Bei der Flughafenfeuerwehr Stuttgart sind zurzeit 76 Feuerwehrangehörige als hauptamtliche Kräfte beschäftigt, die alle analog zu den Richtlinien der Berufsfeuerwehr ausgebildet sind. Die Mitarbeiter versehen ihren Dienst in zwei 24-Stunden-Schichten zu je 19 Mann, die sich gegenseitig ablösen und im Ernstfall als erstes Einsatzelement ausrücken, bevor gegebenenfalls weitere Verstärkung, auch aus dem Umland, eintrifft. Hauptaufgabe der Einsatzkräfte ist dabei das Sicherstellen des Flugzeugbrandschutzes nach geltenden ICAO-Richtlinien für die Kategorie 10.

Ferner ist die Feuerwehr für den Gebäudebrandschutz und technische Hilfeleistung für den gesamten Flughafenbereich als anerkannte Werkfeuerwehr gemäß Paragraf 19 des Feuerwehrgesetzes (FwG) von Baden-Württemberg verantwortlich. Neben der Gewährleistung des Brandschutzes ist die Feuerwehr auch für eine ganze Anzahl weiterer Ereignisse zuständig, etwa bei Flugzeugunfällen wie beispielsweise auslaufender Kraftstoff, Flugzeugbergung oder bei Einsätzen mit Gefahrgut. Auch andere Fachabteilungen und externe Auftraggeber können bei Bedarf auf die Kollegen und ihre Ausrüstung zurückgreifen, sollten es die Umstände erfordern. Mit dem Aircraft Recovery Training Center unterhält die Flughafenfeuerwehr schließlich eine internationale Ausbildungsstätte für Flugzeugbergecrews und bildet auch andere Feuerwehren und Rettungsdienste aus, etwa beim Atemschutz.

 

 

Text: Hendrick Lehmann
Bild: Flughafenfeuerwehr Stuttgart

 

 

Rauchmelder retten Leben – vor allem nachts

Freitag, 27. Mai 2011

Am Freitag, der 13. war in Deutschland längst kein Unglückstag mehr, sondern bereits zum sechsten Mal bundesweiter Rauchmeldertag. Feuerwehren und Schornsteinfeger klären an diesem Tag über den lebensrettenden Nutzen von Rauchmeldern auf.

Vor allem nachts, wenn der Geruchssinn schläft, erweisen sich die kleinen Geräte als Lebensretter.
Sie erkennen den Brandrauch frühzeitig, warnen die Bewohner und schenken so lebensrettende Minuten.
Am diesjährigen Rauchmeldertag appelliert außerdem das Forum Brandrauchprävention in der Vereinigung
zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) an die Verbraucher, gekaufte Rauchmelder auch richtig zu installieren.

„In Deutschland sind durchschnittlich ein Drittel der Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet.
In vielen Bundesländern wird die Ausstattungsquote aufgrund der neuen Gesetzgebung in den nächsten Jahren zwar weiter steigen“,
erläutert Christian Rudolph, Vorsitzender des Forum Brandrauchprävention in der vfdb, „allerdings kann ein Rauchmelder nur dann
Leben retten, wenn er richtig installiert ist.“

Rauchmelder im Schrank?
Zu den wichtigsten Kriterien einer fachgerechten Installation gehört, dass ein Rauchmelder unter der Zimmerdecke, möglichst
in der Raummitte montiert wird, dabei immer in waagerechter Position. Der verhängnisvollste Fehler ist jedoch Nachlässigkeit.
Ein Rauchmelder im Schrank oder in der Schublade ist wertlos, auch auf den Schrank gehört das Gerät nicht. Verbraucher sollten
ihre Rauchmelder am besten gleich nach dem Kauf installieren, ohne wertvolle Zeit zu verlieren.

Rauchmelder sollten mindestens in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren installiert werden. Eine Installation optischer
Rauchwarnmelder in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf und Staub entsteht (Küche, Bad, Hobbykeller), ist hingegen zu vermeiden.

Bild: Kalscheuer
Text: Sicherheit.info