Bei Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG) in Form von Lichtkuppeln muss die Austrittsöffnung mindestens einen Abstand zur Dachdichtungsebene von 25 cm haben. Mit einem üblicherweise mindestens 30 cm hohen Aufsetzkranz wird je nach bauseitiger Wärmedämmung dem Genüge getan. Die Geräte müssen gemäß europäischer Richtlinie (DIN EN 12 101-2) eine aerodynamisch wirksame Öffnung freigeben. Hierzu wird die Lichtkuppel über ein Aufstellaggregat auf ca. 165° geöffnet. Der Nachweis der aerodynamischen Wirksamkeit ist über eine Prüfung im Windkanal bei einer zertifizierten Zulassungsstelle zu erbringen. Bei Sanierungen von Dächern und Nutzungsänderungen von Gebäuden können RWG in Sanierungsaufsetzkränze eingebaut werden. Auch in Lichtbänder und hier im Speziellen in integrierte Klappen können RWG eingesetzt werden.