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Punktrauchmelder im Liftschacht

Dienstag, 9. Februar 2010

Unter Punkt 6.2.7.15 der VDE 833-2 wird festgestellt:

„Ansaugöffnungen von Ansaugrauchmeldern sind wie punktförmige Rauchmelder DIN EN 54-7 zu planen“. Deshalb ist eine Ansaugöffnung wie ein punktförmiger Melder zu sehen..

Entscheidend nach der Norm ist aber, dass die Brandkenngröße Rauch den Melder erreicht. Die Rauchströmungen innerhalb der Aufzugsschächte werden durch die Aufzugsfahrkörbe beeinflusst. Deshalb wird ein weiterer punktförmiger Rauchmelder unterhalb des Fahrkorbs angeordnet. Hierdurch wird eine Rauchdetektion in unmittelbarem Fahrkorbbereich erreicht, was als deutlicher Vorteil gegenüber herkömmlichen Ansaugsystemen gesehen wird, da sich der Rauch genau an dieser Stelle staut und erst dann an der Kabine vorbei strömt.

Fahrkorb-LiSE

Zur Rauchdetektion in Liftschächten gibt es zurzeit keine Norm.

Samstag, 9. Januar 2010

aufzugfront

Hersteller der im Markt angebotenen Punktmelder- und Ansaugsysteme berufen sich daher auf Zulassungen/Prüfungen des TÜV und der Dekra.

Die DIN VDE 0833-2 gilt, wie dem Anwendungsbereich und dem Titel „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ zu entnehmen ist, für Brandmeldeanlagen. Die Rauchdetektion wird zwar beschrieben, nicht jedoch explizit für Aufzugschächte. Die Anlehnung an Hochregalläger entspricht nicht einer Rauchdetektion in Aufzugschächten. Auch wenn die DIN VDE 0833-2 für ähnliche Anwendungen herangezogen werden kann, ist zu bemerken, dass sie für Ansaugrauchmelder in Aufzugsschächten lediglich die Erleichterung beinhaltet, dass die Rohrsysteme entlang von Aufzugsschächten vertikal installiert werden dürfen. Diese Vorgaben erfüllen ebenso Punktrauch-melder, wenn diese min. alle 12m installiert werden und einer unter dem Fahrkorb.