Im Bundesgesetzblatt vom 11. November 2011 wurde das „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“ (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) verkündet. Dies betrifft auch Planer, Errichter und Instandhalter kraftbetätigter Fenster. Die ZVEI-Akademie für Sicherheitssysteme bietet eine entsprechende Schulung an.
Das ProdSG löste mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab. Wie das bisherige GPSG gilt auch das ProdSG für fast alle Produktarten und somit auch für kraftbetätigte Fenster, die als Öffnungen zur Rauchableitung in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie zur natürlichen Gebäudelüftung seit Jahrzenten tausendfach in Deutschland verbaut werden. Eine Besonderheit hierbei ist, dass mit einem Antriebssystem ausgerüstete Fassaden- oder Dachelemente hinsichtlich ihres Inverkehrbringens rechtlich unter die Maschinenverordnung fallen. Diese tritt unter der Bezeichnung „9. ProdSV“ gleichzeitig mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz in Kraft und setzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG weiterhin in nationales deutsches Recht um.