Artikel-Schlagworte: „NRWG Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte“

24V RWA-Beschlag für Lichtkuppeln nach DIN EN 12101-2

Donnerstag, 20. August 2009

Ab 1. August 2009 bietet die ESSMANN GmbH ein 24 Volt betriebenes natürliches Rauch- und Wärmeabzugssystem (NRWG LK 24V 160) für ESSMANN Lichtkuppeln classic inkl. Lüftungsfunktion an.

Der neue 24 Volt Öffnerbeschlag kombiniert den elektrischen Öffnungsmechanismus zur täglichen Be- und Entlüftung (variabler Lüftungshub bis 60 Grad) mit dem CE-zertifizierten Rauch- und Wärmeabzug nach DIN EN 12101-2 ohne zusätzlichen Lüftungsmotor.

Nach der Auslösung kann das NRWG einfach und schnell elektrisch geschlossen werden, was einen manuellen Schließvorgang nicht mehr notwendig macht. Im Gegensatz zu den pneumatischen RWA-Systemen entfällt bei der jährlichen Wartung der Austausch von CO2-Flaschen. Dies reduziert spürbar die Wartungskosten.

Das ESSMANN NRWG 24V öffnet ESSMANN Lichtkuppeln classic bis zu einer Nenngröße von 150/250 innerhalb von 60 Sekunden bis auf 160 Grad.

Die aus dem Firmenverbund der ESSMANN GROUP gewachsenen vielfältigen Möglichkeiten an Steuerungskomponenten verhelfen zu einer optimalen Anbindung des neuen elektrischen 24 Volt Öffnermechanismus an die Gebäudeleittechnik.

Die DIN EN 12101 2:2003 und ihre Folgen

Dienstag, 18. August 2009

Normgerecht entrauchen

Im Bereich der RWA mangelte es bislang an einer klaren Rechtsgrundlage bezüglich der zu verwendenden Produkte. Stattdessen dienten in der Vergangenheit gleich mehrere Normen und Richtlinien als grobe Orientierung – allerdings ohne einen rechtlich einwandfreien Rahmen vorzugeben. Dieser ist nun mit der DIN EN 12101-2:2003 geschaffen. Die Diskussionen verstummen dennoch nicht.

Am 9. April 2003 wurde die Europäische Norm DIN EN 12101-2:2003 (Rauch und Wärmefreihaltung – Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte) vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) angenommen. Sie hat mit der Veröffentlichung im Deutschen Amtsblatt vom 17. März 2004 den Status einer deutschen Norm erlangt. Die neue DIN EN 12101-2:2003 löste die bis dahin in Deutschland verwendete DIN 18232-3 (Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 3: Prüfungen) ab.

Nach europäischen Regeln war für die Umsetzung in nationales Recht eine Koexistenzperiode (Übergangsregelung) bis zum 1. September 2006 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt hat die EN 12101-2:2003 alleinige Gültigkeit in Deutschland und ist damit verbindlich für alle Hersteller, Lieferanten und Verarbeiter der betroffenen Bauprodukte.

Das Gesamtwerk der EN 12101 regelt die „Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung“ in Gebäuden und besteht aus mehreren Teilen, die sich den unterschiedlichen Bereichen der Entrauchung widmen. Teil 2 regelt innerhalb dieser Normenreihe die Anforderungen und Prüfverfahren für „natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte“ (NRWG). Im Teil 9 werden die „Steuerungstafeln“ (Zentralen) und im Teil 10 die „Energieversorgungen“ zur Ansteuerung der NRWG behandelt.

Bisherige Situation

Die im Brandfall durch natürliche Thermik bewirkte Ableitung von Rauch und Wärme über automatisch betriebene Öffnungen in der Gebäudeaußenhaut gehört seit vielen Jahren zur gängigen Praxis. Diese Öffnungen sind allgemein als RWA-Öffnungen bekannt.

Je nach Gebäudeart und Architektur sind verschiedene Formen und Einbauarten von RWA-Öffnungen im Dach und in der Fassade üblich. Als Auslöseelemente für Lichtkuppeln im Dachbereich waren überwiegend pneumatisch betriebene Zylinder üblich. Für die Betätigung der Fenster im Fassadenbereich wurden elektromotorische Antriebe bevorzugt.Bislang entstand eine RWA-Öffnung gewöhnlich am Bauvorhaben durch den handwerklichen Anbau der Antriebe an die vom Fassaden- oder Metallbauer gelieferten Fenster.

Es fehlte allerdings eine klare Rechtsgrundlage bezüglich der zu verwendenden Produkte. Eine Reihe unterschiedlicher Normen und Richtlinien diente als Orientierung, ohne aber je einen rechtlich einwandfreien Rahmen zu schaffen. Die Bauarten und Prüfmethoden von pneumatisch betriebenen Lichtkuppeln für den Dachbereich von Industriebauten wurden durch die DIN 18232-3 geregelt.

Die Antriebe von elektromotorisch betriebenen RWA-Öffnungen in der Vertikalfassade wurden lediglich einer Brandprüfung in Anlehnung an diese Norm unterzogen. Für Komponenten von RWA-Anlagen in Treppenhäusern, die gemäß den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer vorgeschrieben sind, wurden VdS-Richtlinien erstellt. Auf diese Richtlinien verwies später die DIN 18232 im Teil 2: „Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) – Bemessung, Anforderungen und Einbau“ als Prüfungsgrundlage für Komponenten von elektromotorisch betriebenen RWA-Öffnungen.

Eine Einheit statt getrennter Produkte

RWA-Öffnungen werden nun zu einer Einheit und müssen als System geprüft werden.Die Fenster und Antriebe wurden in der Vergangenheit als getrennte Produkte gesehen. Die DIN EN 12101-2 führt zur Verschmelzung der Einzelkomponenten Öffnungselement (Fenster/Lichtkuppel) und Öffnungsmechanismus (Pneumatikzylinder/Elektroantrieb) zu einer Systemeinheit, die als NRWG bezeichnet wird.

Diese Bezeichnung bezieht jegliche Öffnungselemente mit ein, die zum natürlichen Rauch- und Wärmeabzug geöffnet werden können. Sie gilt zum Beispiel für Lichtbänder und Lichtkuppeln im Dachbereich gleichermaßen wie für Fenster und Klappen in der senkrechten Außenwand.

Gemäß EN 12101-2 werden NRWG einer Vielzahl von Prüfungen unterzogen. Es ist nicht notwendig, jede Einzelgröße einer NRWG-Baureihe zu prüfen. Es ist ausreichend, die Prüfungen anhand einer repräsentativen Auswahl durchzuführen und die Ergebnisse dann rechnerisch auf alle weiteren Zwischengrößen der Baureihe zu übertragen.

Leistungsklassen

Jedes NRWG muss seine maximale Öffnung und damit seine maximale aerodynamisch wirksame Öffnungsfläche binnen 60 Sekunden erreichen. Die Einhaltung dieses Zeitfensters wird bei allen Prüfungen zur Klassifizierung eines NRWG nach folgenden Leistungsklassen berücksichtigt:

  • Bestimmung der aerodynamisch wirksamen Öffnungsfläche (Aa) anhand der ermittelten aerodynamischen Durchflussbeiwerte mit/ohne Seitenwindeinfluss (Cv0/Cvw),
  • Prüfung der Funktionssicherheit (Re),
  • Funktionsprüfung mit äußerer Schneelast (SL),
  • Funktionsprüfung bei niedrigen Temperaturen (T),
  • Prüfung der Standsicherheit unter Windlast (WL),
  • Prüfung der Wärmebeständigkeit (B),
  • Prüfung des Brandverhaltens von Materialien (EN 13501, Klasse E).

Es wird dabei zwischen zwei NRW-HG-Typen unterschieden:

  • Typ A: NRWG, das in seine Funktionsstellung geöffnet werden kann, sowie
  • Typ B: NRWG, das in seine Funktionsstellung geöffnet und aus der Entfernung wieder geschlossen werden kann.

CE-Kennzeichnung

NRWG fallen unter die EU-Bauprodukten-Richtlinie (EU-BPR) und müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Nach Abschluss der Prüfungen werden die Prüfergebnisse sowie alle relevanten Konstruktionsdetails und technischen Leistungsmerkmale einer NRWG-Baureihe in einem Ersttypprüfbericht zusammengefasst. Dieser dient als Grundlage für die Ausstellung des EG-Konformitätszertifikats, das den Inhaber zur Herstellung und CE-Kennzeichnung der darin aufgeführten NRWG berechtigt.

Die Europäische Kommission hat ursprünglich das CE-Kennzeichen nur zu dem einzigen Zweck eingeführt, den freien Warenverkehr innerhalb der EU sicherzustellen. Durch die Aufnahme der NRWG in die BPR und damit in die Bauregelliste Teil B des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) wird dieses Konformitätszeichen als Zulassungsvoraussetzung für Bauprodukte eingesetzt. Daraus entstehen leider vielfältige Missverständnisse.

In vielen Fällen ist für den Anwender nicht eindeutig klar, ob ein NRWG nach EN 12101-2 oder nur eine Öffnung zur Rauchableitung gemäß LBO notwendig ist. So sind zum Beispiel Treppenräume, die nicht zur Evakuierung genutzt werden, in der Bauregelliste Teil C des DIBt geregelt, die keine Anforderungen an RWA-Öffnungen stellt.

Somit müssen in diesen Treppenräumen keine NRWG nach EN 12101-2 eingebaut werden, sondern es reicht die bisher bekannte RWA-Öffnung zur Rauchableitung. In manchen Bundesländern, wie beispielsweise Hamburg, gelten jedoch abweichende Regelungen, die generell den Einsatz von NRWG vorschreiben.

Des Weiteren können NRWG mit einer Zulassung im Einzelfall (ZiE) eingesetzt werden, welche aber der Bauherr beziehungsweise dessen Erfüllungsgehilfe (Architekt) bei der Obersten Baubehörde des zuständigen Bundeslandes beantragen muss.

Fremdüberwachung

Die Fertigung von NRWG muss fremdüberwacht werden. Gemäß Artikel 13 der EU-BPR muss bei der Herstellung von NRWG eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) durchgeführt werden, ähnlich eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001. Die WPK wiederum muss durch eine zugelassene und von der EU-Kommission notifizierten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) beurteilt und überwacht werden.

Nur so gefertigte und überwachte NRWG dürfen vom Inhaber des EG-Konformitätszertifikats mit dem auf seinen Namen registrierten CE-Kennzeichen versehen und in Verkehr gebracht werden. Um das EG-Konformitätszertifikat als Hersteller von NRWG bei einer notifizierten PÜZ-Stelle zu beantragen, sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Besitz/Nutzungsrecht an der Zusammenfassung von Ersttypprüfungen,
  • Organisation und Durchführung der WPK,
  • Fremdüberwachungsvertrag mit der PÜZ-Stelle.

In NRA eingebunden

NRWG sind Teile einer natürlichen Rauchabzugsanlage (NRA). Das NRWG wird als automatisches Öffnungselement in eine NRA eingebunden. Diese NRA muss mit den Anschlusswerten aus dem EG-Konformitätzertifikat des NRWG kompatibel sein. Die NRA ist jedoch nicht Bestandteil der NRWG-Zertifizierung.

Die wesentlichen Anlagenteile zur Ansteuerung einer NRA sollen in der EN 12101 im Teil 9: „Steuerungstafeln“ und im Teil 10: „Energieversorgungen“ geregelt werden. Teil 9 befindet sich noch in der Entwurfsphase, mit der Einführung wird nicht vor Ende 2010 gerechnet.

Teil 10 ist bereits in der Koexistenzphase, deren Ende aber vorerst auf 2011 verlängert wurde, um dann gemeinsam mit Teil 9 in Kraft zu treten. Parallel dazu wird daran gearbeitet, die aktuellen Stände der einzelnen Teile der EN 12101-ff auf internationale Ebene zu heben und in der ISO 21927-ff umzusetzen.

Kontroverse Diskussion

Wichtig ist, dass für NRWG, bei denen gemäß EN 12102-2:2003 Anhang B der aerodynamische Durchflussbeiwert ohne Seitenwindeinflüsse ermittelt wurde, in die NRA eine windrichtungsabhängige Steuerung eingebunden sein muss. Diese Steuerung öffnet im Brandfalle jeweils nur diejenigen NRWG, die sich auf der dem Wind abgewandten Seite befinden.

Zurzeit gibt es jedoch noch keine geltenden technischen Regeln, wie eine windrichtungsabhängige Steuerung aussehen soll. Den einzigen Hinweis dazu gibt die DIN 18232-2 im informativen Anhang C: „Rauchabzugflächen in Außenwänden – Erläuterungen“.

Derzeit wird zwischen den PÜZ-Stellen sehr kontrovers über die aerodynamischen Durchflussbeiwerte mit Seitenwindeinflüssen bei NRWG als Dachfenster aus Aluminiumprofilen diskutiert. Wegen der Auslegbarkeit des diesbezüglichen Normentextes sowie Meinungsverschiedenheiten zwischen den EU-Mitgliedsstaaten über die Prüfung des Brandverhaltens von Baustoffen, wird sich die für Oktober 2009 angekündigte Revision der EN 12101-2:2003 voraussichtlich auf Ende 2010 verschieben.

NRWG mit und ohne Doppelfunktion

Bei NRWG, die auch zu Lüftungs-zwecken verwendet werden, spricht die Norm von einer Doppelfunktion: Entrauchung und Lüftung. In diesem Fall ist eine erhöhte Anforderung an die Funktionssicherheit vorgeschrieben. Vor der Durchführung der geforderten Anzahl von Öffnungen zur Entrauchung werden die NRWG einer Dauerprüfung von 10.000 Lüftungszyklen unterzogen.

Für die Verwendung von NRWG als Fenster in der Fassade gilt es, zukünftig weitere Besonderheiten zu berücksichtigen. So ist derzeit zum Beispiel die EN 60335 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster“ in Vorbereitung sowie die EN 13551 „Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit“ bereits in der Koexistenzphase. Aus diesen Normen werden sich möglicherweise weitere Vorgaben bezüglich der Herstellung und des Einsatzes von NRWG ergeben.

Fachartikel aus PROTECTOR Special Brandschutz 2009, S. 29 bis 31
Michael Weber, Leiter Vertrieb bei der Aumüller Aumatic GmbH

RWA Einführung

Sonntag, 12. Juli 2009

Warum RWA ?

Weil 90% der Brandopfer Rauchopfer sind!

Ein baulicher Schutz nicht immer ausreichend ist!

Feuer kann eingedämmt werden, jedoch nicht der Rauch!

Die Aufgaben einer RWA

Menschenleben schützen durch  Rauchabführung

Löscharbeiten erleichtern durch gezielten Brandangriff

Verringerung von Brandfolgeschäden

Die unterschiedlichen Systeme

RWA Der Oberbegriff bezeichnet eine komplette Rauch- und Wärmeabzugsanlage, die sich aus den einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG), den Auslöse- und Bedienelementen, der Energieversorgung, den Leitungen, der Zuluftversorgung und bei größeren Räumen den Rauchschürzen zusammensetzt.

NRA Als natürliche Rauchabzugsanlage wird eine RWA bezeichnet, wenn ihre Funktion auf dem thermischen Auftriebsprinzip beruht (z. B. bei Lichtkuppeln, Jalousien, Fenster im Dach und in der Fassade).

 NRWG  Das natürliche Rauchabzugsgerät wird in der Gebäudeaußenhülle eingesetzt (z. B. Lichtkuppeln im Dach, Fenster in der Fassade).

RDA Zur Rauchfreihaltung in innenliegenden Treppenhäusern durch eine Rauchschutz-Druck-Anlage.

MRA  Als maschinelle Rauchabzugsanlage wird eine RWA bezeichnet, wenn ihre Funktion mit motorischem Antrieb erfolgt (z. B. mit Brandgasventilatoren).

RWG Ein Rauch- und Wärmeabzugsgerät ist das Element inkl. der Öffnungssysteme, das die Öffnung in Dach oder Wand zum Ableiten von Rauch nach aussen freigibt

FAQ’s EN 12101-2

Donnerstag, 9. Juli 2009

 

Fassadenfenster

Wer darf am Schüco RWA -System die nötigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen?

“Die EN schreibt keine zwingenden Vorgaben für den Ausführenden vor. Sie verlangt aber, dass ausschließlich Original Ersatzteile verwendet werden.       Herr Porombka / Schüco

 

Wer ist für die Vergabe des CE-Zeichens verantwortlich?

“Im Gegensatz zum früher üblichen ABP, was für Rauchabzüge von der MPA Dortmund ausgestellt wurde, wird das CE-Zeichen zukünftig von jedem NRWG -Hersteller in Eigenverantwortung selbst ausgestellt. Dieses ist eines der wesentlichen Unterschiede zwischen der bisherigen nationalen und der zukünftig europäischen Regelung.” Herr Konrath / IFI        Herr Porombka / Schüco

 

Wo steht dass, das ich die EN121 01-2 anwenden muss?

 Damit das CE-Zeichen weiter Gültigkeit behält. Zur Sicherstellung einer Mindestqualität der Wartungsarbeit ist es darüber hinaus empfehlenswert, die VdS Richtlinie 2133 und 3440 zu beachten.” Herr Hegger / FVLR

 

Welche Voraussetzungen muss ein Metallbauunternehmen mitbringen um das Schüco RWA -System einsetzen zu dürfen?

“Die Fremd- und Eigenüberwachung erfolgt durch notifizierte Stellen. Dieses Verfahren ist z.B. bereits seit längerer Zeit für die Hersteller von Brandschutztüren gängige Praxis.”        Herr Porombka / Schüco

 

Bin ich als Architekt durch diese Norm bei der Gestaltung des Gebäudes eingeschränkt?

“In keinster Weise, denn alleine Schüco hat bis heute für über 80% aller Profiltypen und über 17 verschiedene Fensterarten die Zulassung nach EN12101-2 durchgeführt. Alle Profiloberflächen und nahezu alle Glasarten sind einsetzbar. Damit ist die Kreativität auch in Zukunft sichergestellt.”

 

 

 Welche Gläser können für Schüco RWA-Systeme verwendet werden?

“Glas ist für die Gestaltung und Funktion eines Gebäudes ein wichtiger Bestandteil. Schüco hat deshalb unterschiedlichste Glaskombinationengeprüft. Diese reichen von Float über ESG, TVG und VSG Gläser. Kombinationen von Wärme-, Schall- und Sonnenschutzgläser sind somit möglich. Nicht vorgeschrieben dagegen ist ein bestimmter Glashersteller.” 

 “Siehe Bundesgesetzblatt vom März 2003.”   Herr Hegger / FVLR

 

Was passiert, wenn ich Komponenten austausche?

“Sie verlieren die Zulassung des gesamten Systems. Sie sind nur durch originale Teile austauschbar. Komponenten sind nicht austauschbar. Die Komponenten sind ausschließlich innerhalb des Systems nach Herstellerangaben auszutauschen.”    Herr Schello / STG-BEIKIRCH

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach neuer europäischer Norm

Donnerstag, 2. Juli 2009

EN

Ab September 2005 gilt für Rauch- und Wärmeabzugsan­lagen die neue europäische Norm DIN EN 12101, die den Einsatz einer aus Fenster und Beschlag bestehenden Systemlösung fordert. In enger Kooperation mit dem Lemgoer Unternehmen STG-BEIKIRCH GmbH & Co. KG bringt die Schüco International KG bereits jetzt eine der neuen Norm entsprechende Lösung auf den deutschen Markt.

Haupttodesursache bei Bränden ist nicht das Feuer selbst, sondern der Rauch. Er nimmt die Sicht, versperrt die Flucht­wege und seine toxischen Bestandteile führen zu Rauchvergif­tungen. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) helfen Men­schenleben zu retten, indem sie Rettungswege rauchfrei halten, so dass eine schnelle Evakuierung und eine lokale Brandbekämpfung möglich ist.

Schüco RWA ist ein nach der neuen Norm geprüftes Gesamt­system für Rauch- und Wärmeabzug, das im Vertikal- und im Lichtdachbereich eingesetzt werden kann. Es können sowohl nach innen wie nach außen öffnende Fensterelemente realisiert werden. Im Vertikalbereich werden Fenster der Serien Royal S eingesetzt. Im Lichtdachbereich werden Dachflügel vom Typ Royal S 106D in Verbindung mit Schüco Standardfassaden ver­wendet. Das System ist mit Motoren und Steuereinheiten zur automatischen Öffnung im Rauchfall (300°C) ausgestattet. Eingesetzt werden je nach Anwendungsfall Kettenmotoren oder Linearantriebe.

Das System ist jedoch nicht nur auf den Katastrophenfall aus­gelegt. Es kann mit Wind und Regensensoren ausgerüstet werden und eignet sich so zur täglichen Be- und Entlüftung sowie Klimatisierung. Es bietet eine ästhetisch ansprechende Lösung, da sich die Motoren harmonisch in das Gesamtdesign der Anlage einfügen. Somit kann es an Bauten mit hohen Ansprüchen an die Gestaltung eingesetzt werden. Die Schüco Systemlösung aus einer Hand gewährleistet durch die Zu­sammenführung verschiedener Gewerke den Architekten und Bauherren Planungs- und Kostensicherheit. Ihnen stehen für alle Fragen Ansprechpartner zur Verfügung. Außerdem wird  ein 24-Stunden-Notdienstservice angeboten.

Mit der Schüco RWA gewährleisten Schüco und STG-BEIKIRCH GmbH & Co. KG, dass Planern, Verarbeitern und Bauherren eine geprüfte Systemlösung zur Verfügung steht. Sie gestattet ihnen, bereits jetzt Gebäude zu planen, die der zukünftigen europäischen Norm entsprechen und ein Optimum an Sicherheit bieten.

Ansprechpartner für die Redaktion:

Schüco International KG

Ulrike Krüger

Karolinenstr. 1 – 15

33609 Bielefeld

Tel.: +49 (0)521 783-803

Fax: +49 (0)521 783-657

Mail: PR@schueco.com

Zertifizierung und Qualitätssicherung

Montag, 27. April 2009

Die Zertifizierung durch das ift Rosenheim genießt bei Verbrauchern, Verarbeitern, Händlern und ausschreibenden Stellen eine deutlich höhere Glaubwürdigkeit und Akzeptanz als firmeneigene Werbeaussagen.

Das ift ist bauaufsichtlich anerkannt zur Zertifizierung für das Ü-Zeichen und eine der ersten europäisch notifizierten Stellen der Branche, die für die Zertifizierung und Überwachung zur CE-Kennzeichnung autorisiert ist. Die Leitung branchenwichtiger Normungsgremien sichert dem ift einen deutlichen Wissensvorsprung, der im Umgang und der Auslegung der Produktnormen sowie der europaweit vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung den Unternehmen entscheidende Vorteile bietet.

„ift-zertifiziert“
Wo bauaufsichtlich keine Fremdüberwachung gefordert ist, gilt eine Produktzertifizierung des ift als anerkannter Nachweis für Normkonformität und kontrollierte Qualität. Als eine der wenigen Zertifizierungsstellen kann das ift aufgrund seiner nachgewiesenen Branchen- und Verfahrenskompetenz das Prinzip der „flexiblen“ Akkreditierung nutzen, die eine schnelle und unbürokratische Entwicklung neuer produkt- oder verfahrensspezifischer Programme ermöglicht.
Kooperationen mit führenden nationalen und internationalen Zertifizierungsstellen, beispielsweise SKZ (D), SKG (NL), BCCA (B), HFA (A), IGC (USA), sichern zusätzlich eine gegenseitige Anerkennung von Prüfungen und Überwachungen zu. Dadurch können Unternehmen Mehrfachprüfungen und -überwachungen vermeiden.

Die Zertifizierungsstelle des ift bietet praxisorientierte Lösungen mit folgenden Vorteilen:

  • Kundennahe, unbürokratische, pragmatische Dienstleistung
  • Branchen- und Produktkompetenz der Auditoren führt zur zielgerichteten Bewertung unternehmensspezifischer Lösungen
  • Effiziente Kombination von Produkt- und managementaudits
  • Internationale Anerkennung der ift-Zertifikate
  • Veröffentlichung von Zertifikaten und Firmenlinks auf der ift-Website leiten Anfragen von Planern, Verarbeitern und Bauherren direkt zum Unternehmen.

Schüco RWA: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach neuer europäischer Norm

Montag, 26. Januar 2009

Ab September 2005 gilt für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen die neue europäische Norm DIN EN 12101, die den Einsatz einer aus Fenster und Beschlag bestehenden Systemlösung fordert. In enger Kooperation mit dem Lemgoer Unternehmen STG BEIKIRCH GmbH & Co. KG bringt die Schüco International KG bereits jetzt eine der neuen Norm entsprechende Lösung auf den Markt.

Haupttodesursache bei Bränden ist nicht das Feuer selbst, sondern der Rauch. Er nimmt die Sicht, versperrt die Fluchtwege und seine toxischen Bestandteile führen zu Rauchvergiftungen. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) helfen Menschenleben zu retten, indem sie Rettungswege rauchfrei halten, so dass eine schnelle Evakuierung und eine lokale Brandbekämpfung möglich ist.

Schüco RWA ist ein nach der neuen Norm geprüftes Gesamtsystem für Rauch- und Wärmeabzug, das im Vertikal- und im Lichtdachbereich eingesetzt werden kann. Es können sowohl nach innen wie nach außen öffnende Fensterelemente realisiert werden. Im Vertikalbereich werden Fenster der Serien Royal S eingesetzt. Im Lichtdachbereich werden Dachflügel vom Typ Royal S 106D in Verbindung mit Schüco Standardfassaden verwendet. Das System ist mit Motoren und Steuereinheiten zur automatischen Öffnung im Rauchfall (300° C) ausgestattet. Eingesetzt werden je nach Anwendungsfall Kettenmotoren oder Spindelantriebe.

Das System ist jedoch nicht nur auf den Katastrophenfall ausgelegt. Es kann mit Wind und Regensensoren ausgerüstet werden und eignet sich so zur täglichen Be- und Entlüftung sowie Klimatisierung. Das System bietet eine ästhetisch ansprechende Lösung, da sich die Motoren harmonisch in das Gesamtdesign der Anlage einfügen. Somit kann es an Bauten mit hohen Ansprüchen an die Gestaltung eingesetzt werden. Die Schüco Systemlösung aus einer Hand gewährleistet durch die Zusammenführung verschiedener Gewerke den Architekten und Bauherren Planungs- und Kostensicherheit. Ihnen stehen für alle Fragen Ansprechpartner zur Verfügung. Außerdem wird  ein 24-Stunden-Notdienstservice angeboten.

Mit der Schüco RWA gewährleisten Schüco und STG BEIKIRCH GmbH & Co. KG, dass Planern, Verarbeitern und Bauherren eine geprüfte Systemlösung zur Verfügung steht. Bereits jetzt können Gebäude geplant werden, die der zukünftigen europäischen Norm entsprechen und ein Optimum an Sicherheit bieten.

Einen Prospekt erhalten Interessenten unter Angabe der Anforderungs-Nr. 063 bei der Schüco International KG, Tel.: 0521 9276-241 oder via E-Mail:  braun@schueco.com .

Normen beim Einsatz von RWA

Montag, 8. Dezember 2008
 Anforderungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Normen beim Einsatz von RWA

Normen beim Einsatz von RWA

Da Brände in Gebäuden grundsätzlich nicht verhindert werden können, erhalten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) eine zentrale Bedeutung innerhalb des vorbeugenden Brandschutzes.

Im Brandfall geht die Bedrohung nicht nur von Feuer und Hitze, sondern besonders von dem entstehenden Rauch und den giftigen Brandgasen aus. Der bauliche Brandschutz ist zwar so weit entwickelt, dass in einem brennenden Gebäude in der bei uns üblichen massiven Bausubstanz kaum noch Personen direkt durch Feuer verletzt oder getötet werden – wohl aber durch den extrem toxischen Brandrauch. Rauch und Brandgase, die die Bausubstanz angreifen, Rettungs- und Löschwege blockieren, das Feuer in andere, nicht brennende Teile des Gebäudes übertragen können, sind zu fast 90 Prozent die Ursache für „Brandopfer“. Brandopfer sind Rauchopfer. Denn das Inhalieren von nur einer Lungenfüllung heißen Brandrauchs kann den sicheren Tod bedeuten. Die wichtigste Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes besteht daher darin, Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu halten. Personen in brennenden Gebäuden muss ermöglicht werden, sich selbst in Sicherheit zu bringen. Rettungsmannschaften müssen Menschen, Tiere und Sachwerte retten sowie Brandfolgeschäden vermindern können. Es ist also besonders wichtig, dass der sich in sehr kurzer Zeit in enormen Mengen bildende Rauch – auch schon bei kleinen Schadensfeuern – schnell und gezielt abgeführt wird. Der Gefahr der bei einem Brand entstehenden Verbrennungsprodukte, wie Rauchgas, Oxide und Wärmeenergie, begegnet man am besten durch eine Abführung des Rauches ins Freie. Diese wichtige Aufgabe übernehmen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Diese führen den Rauch effektiv aus dem Gebäude ab. Räume und Gebäude ohne RWA werdenin wenigen Minuten vollständig mit Rauchgasen ausgefüllt. Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen sind somit zu einem unverzichtbaren Bestandteil von Brandschutzkonzepten geworden.

Funktionsweise natürliche Entrauchung

Die natürliche Entrauchung nutzt den thermischen Auftrieb – mit Zuluftöffnungen im unteren Wandbereich und Abluft- ffnungen möglichst im oberen Wand- oder Deckenbereich – um den Rauch in einer stabilen Rauchschichtgrenze oberhalb des Aufenthaltsbereiches des Menschen zu binden. Unter dieser Grenze befindet sich die raucharme, darüber die schwarze, giftige Rauchgasschicht. Wichtig bei dieser Methode der Rauchabführung ist, dass es an der Rauchschichtgrenze nicht zu einer Verwirbelung kommt, denn das könnte zu einer Absenkung der giftigen Rauchschicht in den raucharmen Bereich führen. Die bei einem Brand entstehenden Verbrennungsprodukte, wie Rauch, Wärme und heiße Brandgase, steigen im Raum nach oben und bilden unterhalb der Decke eine Schicht aus Rauch und Brandgasen. Diese Rauchgasschicht wird mit fortschreitender Branddauer immer dichter und innerhalb kürzester Zeit ist der gesamte Raum ausgefüllt. Mit Hilfe der natürlichen Rauchabzugsanlage (NRA) wird diese Schicht mittels des thermischen Auftriebsprinzips bereits in der Entstehungsphase des Brandes direkt ins Freie abtransportiert.

Kamin-Effekt

Die notwendigen Zuluftöffnungen sorgen für den erforderlichen Ausgleich des Massenstroms und verstärken den Effekt des thermischen Auftriebs (Kamin-Effekt). Die entsprechenden Rauchabzugsgeräte müssen allerdings gegen äußere Windeinflüsse ausreichend geschützt sein. Denn die Ausbreitung und Ableitung von Rauchgasen hängt – insbesondere bei Bränden in großen Räumen – wesentlich von der Raumströmung ab. Diese wird wiederum von der äußeren Winddruckverteilung beeinflusst. Da sich diese Öffnungen immer an der Wind abgewandten Seite befinden sollten, ist der Einbau von NRA- und Zuluftflächen in mindestens zwei gegenüberliegenden Gebäudewänden erforderlich. Ausführlich beschreibt die DIN 18 232 Teil 2 die Anforderungen und Bemessungen an Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Der Vorteil der NRA liegt darin, dass sie bei zunehmenden Temperaturen durch höhere Abzugsleistung die zusätzlich entstehenden Rauchgasvolumen abtransportieren kann. Bei der maschinellen Rauchabzugsanlage (MRA) werden die Rauchgase mechanisch über Ventilatoren bei einem konstanten Fördervolumen abgeleitet. Dieses Verfahren ist gut geeignet für niedrige Brandtemperaturen. Bei höheren Temperaturen dagegen kann es vorkommen, dass das konstante Fördervolumen der Ventilatoren die durch die Temperatur wachsenden Volumenströme nicht ausreichend abführen kann.

Lichtkuppeln & Co.

Je nach Gebäudeart und Architektur sind verschiedene Formen des Einbaus von RWA-Öffnungen möglich. Bei Flachdachbauten können RWA-Öffnungen in Form von Lichtkuppeln, Lichtbändern oder Glaspyramiden ausgeführt werden. Im geneigten Dach oder Sheddach ist der Einbau als Kipp- oder Klappflügel möglich. Am häufigsten werden RWA-Öffnungen mit den unterschiedlichsten Flügelformen in die Außenwand eingebaut. Um die optimale Wirkung der natürlichen Entrauchung zu gewährleisten, müssen Größe, Art und Anordnung des Öffnungselements beachtet werden. Wichtig ist, dass die Rauchgase möglichst ungehindert aus dem Gebäude ins Freie ausströmen können, weder der Fensterflügel selbst, noch bauliche Gegebenheiten – wie Mauervorsprünge, Treppen oder Lüftungskanäle – dürfen das Ausströmen behindern.

 

Komponenten eines Rauchabzuges Komponenten eines Rauchabzuges

Komponenten eines Rauchabzuges

Zum Öffnen und Schließen von RWA-Öffnungen benötigt man einen RWA-Sicherheitsantrieb. Man kann dafür elektromotorische 24-Volt-Antriebe, wie Spindelantriebe, Kettenantriebe und Zahnstangenantriebe, verwenden. Die Auswahl ist objektabhängig. Die RWA-Zentrale ist die Steuereinheit für die RWA-Antriebe. Sie nimmt die Meldung der Brandmelder auf, überwacht Störungen und steuert die Lüftungsfunktion. Integrierte Notstrombatterien sorgen bei Netzausfall für eine 72 Stunden währende Betriebsbereitschaft. Manuelle Brandmelder dienen zur Meldung einer durch Hand erfolgten RWA-Auslösung. Die Zustände „Betriebsbereitschaft“, „RWA-Auslösung“ und „Störung“ werden über Leuchtanzeigen signalisiert. Automatische Brandmelder erkennen einen Brand selbstständig. Ein Windmessgerät, das die Windgeschwindigkeit und Windrichtung aufnimmt, gewährleistet, dass bei der Entrauchung nur die windabgewandten Flächen öffnen. Die Auswertung der Messwerte übernimmt die angeschlossene RWA-Zentrale. Da sich die 24-Volt-RWA-Sicherheitsantriebe auch für Lüftungszwecke eignen, können die Antriebe mit Lüftungstastern zur manuellen Lüftung verwendet werden.

Verwendung der DIN EN 12 101 Teil 2

Nachdem im Jahr 2005 die Koexistenzphase der EN 12 101 Teil 2 und der DIN 18 232 Teil 3 noch einmal um ein Jahr verlängert wurde, gilt nun europaweit seit September 2006 einzig die EN 12 101 Teil 2 als Prüfgrundlage für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG). Seit September 2006 muss in Deutschland für alle bauordnungsrechtlich geforderte Rauchabzugsablagen ein Verwendbarkeitsnachweis nach DIN EN 12 101 Teil 2 vorliegen. Kann dieser Verwendbarkeitsnachweis nicht erbracht werden, zum Beispiel bei objektspezifischen Sonderkonstruktionen, so gibt es die Möglichkeit, bei der obersten Baubehörde der Länder eine Zustimmung im Einzelfall zu beantragen. Dieses Verfahren wird genauer in der Broschüre RWA aktuell Nr. 6 „Individuelle Gebäudeentrauchung und die Zustimmung im Einzelfall (ZiE)“ beschrieben.

NRWG zwingend?

Die Norm EN 12 101 Teil 2 generiert ein neues Bauprodukt für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum – das NRWG. Ein NRWG muss in Deutschland immer dann eingesetzt werden, wenn ein natürlicher Rauchabzug bauordnungsrechtlich gefordert wird. Diese Anforderung wird vor allem in der Bauverordnung für Sonderbauten, wie Schulen, Verkaufsstätten oder Krankenhäuser, gestellt. Wird eine allgemeine Forderung nach einer Rauchableitung so konkretisiert, dass zur Rauchableitung ausschließlich eine bestimmte geometrische Öffnungsfläche (Entrauchungsöffnungen nach der Landesbauordnung zum Beispiel in Treppenhäusern) zur Verfügung stehen muss, bedingt dies nach Auffassung der Fachkommission Bauaufsicht nicht zwingend den Einsatz eines NRWGs. Die Oberste Baubehörde hat mit einem Schreiben an den Fachkreis RWA im ZVEI somit klargemacht, dass sie nicht zwingend NRWGs nach DIN EN 12 101-2 als Komponenten einer Rauchableitungsanlage verlangt.

Aerodynamische Wirksamkeit

Was ist jedoch zu beachten, wenn eine Rauchabzugsanlage mit einem NRWG gemäß 12 101 Teil 2 ausgeschrieben ist und keine objektspezifische Sonderkonstruktion vorliegt? Für die Bemessung und den Einbau von natürlichen Rauchabzugsanlagen gilt nach wie vor die nationale Norm DIN 18 232 Teil 2. Anhand dieser Norm kann ermittelt werden, wo und in welcher Menge Rauchabzugsflächen beziehungsweise Zuluftflächen mit welchen wirksamen Flächen im Dach oder in der Fassade vorzusehen sind. Die aerodynamische Wirksamkeit der Rauchabzugsfläche eines NRWG ist nach dem in der DIN EN 12 101 Teil 2 beschriebenen Verfahren nachzuweisen. Weiterhin ist zu beachten, das es sich bei der DIN EN 12 101 Teil 2 um eine reine Prüfnorm handelt und die Ergebnisse der unterschiedlichen Prüfungen für ein NRWG in Klassen eingeteilt sind. Nach welchen Vorgaben geprüft wird, zum Beispiel für welche Wind- und Schneelastklassifizierung das Produkt später zugelassen werden soll, gibt der Hersteller des NRWG vor. Der Fachplaner oder Architekt ist verantwortlich dafür, dass in seinen Ausschreibungen die Klassen des NRWG so gewählt werden, dass dieses den Ansprüchen des Bauvorhabens entspricht.

 

Tipps zur Projektierung

Für die Bundesrepublik Deutschland sind die regional unterschiedlichen Windlasten (Klassifizierung WL) in der DIN 1055-4: 2005-03 und die Schneelast (Klassifizierung SL) in der DIN 1055-5: 2005-07 geregelt. Bei der Wärmebeständigkeit ist in der Regel von der Klassifizierung B300 auszugehen. Dieses entspricht einer Temperaturbeständigkeit des gesamten NRWG von 300 Grad Celsius über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten. Bei der Klassifizierung für niedrige Temperaturen ist der Einsatzfall des NRWG (zum Beispiel im offenen oder im geheizten Gebäude) zu berücksichtigen. Bei der Klassifizierung der Funktionssicherheit (Klassifizierung Re) muss betrachtet werden, ob die NRWG ausschließlich für den Rauchabzug oder auch zur täglichen Be- und Entlüftung verwendet werden. Geräte, die für die tägliche Be- und Entlüftung verwendet werden, sind – neben der je nach Klasse notwendigen Prüfung der Funktionssicherheit – zusätzlich 10.000 Mal in Lüftungsstellung zu öffnen.

Einbau von Systemkomponenten

Die Ab- und Zuluftöffnungen müssen so bemessen sein, dass im geöffneten Zustand die geforderte geometrische beziehungsweise aerodynamische Fläche erreicht wird. Zu beachten sind hierbei Behinderungen, wie beispielweise Blendrahmen und Stürze. Die Zuleitungen einer RWA müssen den Brandschutzbestimmungen (zum Beispiel MLAR) entsprechen und vom Querschnitt den benötigten Motorströmen beziehungsweise Volumen angepasst sein. Die elektrische RWA-Zentrale sollte in einen dafür vorgesehenen Technikraum eingebaut werden. Um eine sofortige Auslösung bei einem Brand in diesen Räumen zu gewährleisten, sind hier automatische Brandmelder empfehlenswert. Manuelle Brandmelder müssen gut sichtbar sein und sollten an zentralen Stellen, wie an Eingangs- oder Empfangsbereichen, montiert werden. Es ist sinnvoll, den Einbauort mit einem Schild „Rauchabzug“ zu kennzeichnen. Automatische Brandmelder sind so zu platzieren, dass das Auslösekriterium, wie zum Beispiel Rauch oder Hitze, den Melder erreichen kann. Um Fehlauslösungen zu vermeiden, muss bekannt sein, welche Gegebenheiten in dem entsprechenden Gebäudeteil im Normalbetrieb herrschen. Hierzu gehören unter anderem Staub, Wasserdampf oder auch höhere Temperaturen unter Glasflächen. Abstände zu Wandflächen sowie die Überwachungs- fläche der Melder sind bei der Planung und beim Einbau zu beachten.

Zusatznutzen

RWA sind im Hinblick auf die Rettung von Menschenleben und Materialien eine zwingende Notwendigkeit. Nur die Installation einer RWA kann die Gefahr durch Rauch- und Brandgase bannen. Nicht ohne Grund ist die Forderung nach einer RWA Bestandteil jeder Bauordnung der Bundesrepublik Deutschland. Schließlich ist nicht zu vergessen, dass jede elektromotorische RWA automatisch den Zusatznutzen der täglichen Lüftung bietet.

Autor: Ramona Meinzer, ZVEI-Fachkreis elektromotorisch betriebene Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, AK Öffentlichkeitsarbeit, www.rwa-heute.de