Bei einem Brandfall ist der Umgang mit dem Rauch entscheidend. Deshalb fordern die Landesbauordnungen, dass Gebäude so beschaffen sein müssen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden muss.
So müssen bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein. Welche Maßnahmen in einem konkreten Umfeld jeweils als ausreichend erachtet werden können, hängt individuell von den jeweiligen Schutzzielen sowie den baulichen Gegebenheiten ab. Im Brandschutz gilt der Grundsatz: Alle Maßnahmen sind getroffen, wenn auf nichts mehr verzichtet werden kann. Leider gibt es da häufig immer noch Interpretationen, was es auf dem Weg hin zur verantwortungsvollen Umsetzung zu beachten gilt.