Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 9. Juni 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist bereits seit dem 29. Dezember 2009 verbindlich anzuwenden (nationales Recht).
Was bedeutet das für Sie, für ihr Unternehmen?
Für den Fall, dass Sie elektrische Antriebe an Fenstern installieren und diese kraftbetätigten Fenster in Betrieb nehmen, sind Sie nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der Hersteller einer Maschine. Als solcher sind Sie verpflichtet, die Maschinenrichtlinie 20o6/42/EG anzuwenden und darüber hinaus eine Risikoanalyse, Anlagenbeschreibung, Konformitätserklärung und das Anbringen des CE Kennzeichens an der Maschine (Fenster) zu gewährleisten. Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage zum Selbstkostenpreis CE-Label, Firmenaufkleber und das Formular zur Risikoanalyse des BHE an.