Artikel-Schlagworte: „Maschinenrichtlinie“

Montage von kraftbetätigten Fenstern nach geltender Maschinenrichtlinie

Dienstag, 29. November 2011

Der Fensterautomation ist in modernen Gebäuden einer deutlich zunehmenden Aufmerksamkeit zuzuschreiben. Im Alltag sorgen die automatisierten kraftbe-tätigten Öffnungsaggregate, wie z.B. Fenster, Lamellen oder Lichtkuppeln, für

ein perfektes Raumklima durch eine automatisierte natürliche Be- und Entlüftung. Die Planung und der Bau dieser kraftbetätigten Fenster erfordert die Einhaltung der Maschinenrichtlinie für kraftbetätigte Fenster 2006/42/EG unter Beachtung einer Risikoanalyse mit Konformitätserklärung und Dokumentation der Anlagen-beschreibung. Ein CE-Kennzeichen ist an jedem Fenster, mit Dokumentation der Prüfnummer sichtbar anzubringen.

Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 9. Juni 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist bereits seit dem 29. Dezember 2009 verbindlich durch das nationale Recht anzuwenden. Der Hersteller STG-BEIKIRCH Industrieelektronik und Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG in Lemgo-Lieme, Geschäftsbereich Fensterautomation, stellt allen interessierten Verarbeitern eine leicht verständlich gestaltete, selbsterklärende Prozess-übersicht zur Verfügung, die die vorgeschriebene Vorgehensweise übersichtlich veranschaulicht. Sie kann im Bedarfsfall zusammen mit entsprechenden Detailinformationen gratis beim Hersteller angefordert werden. Materialien zur korrekten CE-Kennzeichnung von Fenstern können zusätzlich gegen eine geringe Gebühr erworben werden.
Auf ihrer neuen Homepage unter
www.kraftbetaetigtefenster.de bieten die Fachleute für Fensterautomation jede Menge Grundlagen- und Expertenwissen, Lösungen und Downloads zu diesem Thema an. Der Klick lohnt sich. Schließlich gehört die CE-Kennzeichnung mit Dokumentation des Prüfzeichens sichtbar angebracht an jedes kraftbetätigte Fenster.

 

 

Montage von kraftbetätigten Fenstern nach geltender Maschinenrichtlinie

Mittwoch, 14. September 2011

Der Fensterautomation ist in modernen Gebäuden einer deutlich zunehmenden Aufmerksamkeit zuzuschreiben. Im Alltag sorgen die automatisierten kraftbetätigten Öffnungsaggregate, wie z.B. Fenster, Lamellen oder Lichtkuppeln, für
ein perfektes Raumklima durch eine automatisierte natürliche Be- und Entlüftung. Die Planung und der Bau dieser kraftbetätigten Fenster erfordert die Einhaltung der Maschinenrichtlinie für kraftbetätigte Fenster 2006/42/EG unter Beachtung einer Risikoanalyse mit Konformitätserklärung und Dokumentation der Anlagenbeschreibung. Ein CE-Kennzeichen ist an jedem Fenster, mit Dokumentation der Prüfnummer sichtbar anzubringen.

Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 9. Juni 2006
im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist bereits seit dem 29. Dezember 2009 verbindlich durch das nationale Recht anzuwenden.

Der Hersteller STG-BEIKIRCH Industrieelektronik und Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG in Lemgo-Lieme, Geschäftsbereich Fensterautomation, stellt allen interessierten Verarbeitern eine leicht verständlich gestaltete, selbsterklärende Prozessübersicht zur Verfügung, die die vorgeschriebene Vorgehensweise veranschaulicht. Sie kann im Bedarfsfall zusammen mit entsprechenden Detailinformationen gratis beim Hersteller angefordert werden. Materialien zur korrekten CE-Kennzeichnung von Fenstern können zusätzlich gegen eine geringe Gebühr erworben werden.

Weitere Infos zum Thema finden Sie auch auf der Internetseite http://www.kraftbetaetigtefenster.de

Neue Maschinenrichtlinie muss beachtet werden

Dienstag, 14. Dezember 2010

Kraftbetätigte Fenster werden in der modernen Gebäudetechnik immer häufiger eingesetzt. Sie lassen sich abhängig von den jeweiligen Anforderungen (Brandschutz, Raumklima etc.) automatisch steuern. Durch die automatische Steuerung der Fenster entsteht jedoch auch ein Gefahrenpotential. Dieses soll durch die neue Maschinenrichtlinie, die seit dem 29. Dezember 2009 verbindlich in Kraft getreten ist, minimiert werden.

Nach dieser Richtlinie gehören Kraftbetätigte Fenster zu Maschinen, deren Inverkehrbringen geregelt wird. (Dies gilt sowohl für den Neubaubereich als auch für die nachträgliche Montage eines Stellantriebes an einem existierenden Fensterflügel.) Für den RWA-Errichter ergeben sich seit Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie häufig bei der Errichtung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung zahlreiche ungeklärte Fragen, z. B. wenn ein Fensterbauer die Fenster montiert und der Errichter die automatische Steuerung anbringt. Wer ist dann verantwortlich für die geforderte CE-Kennzeichnung sowie die Konformitätserklärung?

Zur ausführlichen Information für den Fach-Errichter hat der BHE verschiedene Dokumente erarbeitet, die Hilfestellungen geben. Diese stehen unter www.bhe.de zum Download bereit (teilweise im Mitgliederbereich):

  • BHE-Hinweispapier zu den konkreten Auswirkungen und Hintergründen
  • Risikobeurteilung und Ermittlung der Schutzklassen inkl. EGKonformitätserklärung
  • Muster: BHE-Aufkleber zur CE-Kennzeichnung
  • Anlagenbeschreibung mit Inbetriebsetzungs- und Abnahmeprotokoll

Das neue Fachseminar „Sachkundiger für Kraftbetätigte Fenster“, das der BHE erstmals am 23. Februar 2011 anbietet, soll RWA-Errichterfirmen die erforderlichen Fachkenntnisse vermitteln.

Text: Sicherheit.info