Artikel-Schlagworte: „Liftschachtentrauchung“

Rechtliche Hinweise zu Komponenten zur Raucherkennung und Rauchableitung in Fahrschächten.

Dienstag, 27. August 2013

Vorwort:

Der Sachstand über die Verwendung von Komponenten zur Raucherkennung und Rauchableitung in Fahrschächten ist sehr undurchsichtig. Es herrschen unterschiedliche Sichtweisen, die von entsprechenden Firmen, Verbänden oder Instituten getragen werden. Unabhängig dieser Sichtweisen sind immer die baurechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Da ein System zur Raucherkennung und Rauchableitung in Fahrschächten baurechtlich nicht geregelt ist bedarf es einer Erläuterung wie zu diesen entsprechenden Komponenten ein Nachweis über die Verwendbarkeit erbracht werden kann.

(1)    Gemäß Musterbauordnung 2002, stellvertretend für die Bauordnungen der Länder, gibt es folgende Vorgaben zur Rauchableitung:

Auszug MBO 2010:

Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v. H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m² haben.

(2)    Die Anforderungen an die Komponenten gemäß Bayerische Bauordnung und deren Vollzugshinweisen vom 1.7.2013 lassen mehre Möglichkeiten zu, wie die Anforderungen nachgewiesen werden können.

Auszug Vollzugshinweis zur BayBO 2013 vom 1.7.2013

In  Fahrschächten  ist  (bisher  schon)  eine  Öffnung  zur  Rauchableitung  erforderlich, um  zu  gewährleisten,  dass  die  Fahrschachttüren  eine  Brandübertragung  von  Geschoss  zu  Geschoss  über  den  Fahrschacht  wirksam  behindern. 

Diese  Öffnungensollen jedoch aus Gründen der Energieeinsparung zunehmend mit Abschlüssen versehen werden.

Soweit nicht ausschließlich geregelte Komponenten verwendet werden, sind geeignete Verwendbarkeitsnachweise (in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses) erforderlich.

 

(3)    Ein System zur Raucherkennung und Rauchableitung ist baurechtlich nicht als Bauprodukt eingeführt, daher kann an das System baurechtlich keine Verwendbarkeitsnachweise gefordert werden. Baurechtlich ist eine Öffnung zur Rauchableitung und zum Lüften vorgeschrieben, siehe Absatz (1).

 

(4)    Für die Erfüllung der Funktion gemäß den Landesbauordnungen, in Bezug auf Rauchableitung und Lüften von Fahrschächten, ist der Inverkehrbringer verantwortlich und ggf. durch diesen zu bestätigen.

 

(5)    Das hier genannte System ist nicht gelistet in den technischen Prüfverordnungen der Länder. Daher ist individuell zu vereinbaren ob Prüffristen vorgegeben werden und in welchen Zeiträumen. Die Wartungsintervalle sind hiervon ausgeschlossen, da diese über die Bedienungsanleitungen der Komponenten und den Vorgaben des Inverkehrbringers abgedeckt werden. Hierbei ist es unabhängig, ob es sich um einen Sonderbau oder um einen geregelten Bau handelt.

 

(6)    Um die Forderungen an die Komponenten gemäß der Bayerischen Bauordnung  mit deren Vollzugshinweis vom 1.7.2013, siehe Absatz (2), zu erfüllen, sind im Sinne des Baurechts geregelte Bauprodukte einzusetzen. Somit müssen die eingesetzten Komponenten zur Rauchableitung folgender Norm entsprechen:

 

DIN EN 12101-2

Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Bestimmungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte; Deutsche Fassung EN 12101-2:2003

 

(7)    Um die Forderungen der Länder, exklusive Bayern, an die eingesetzten Komponenten zu erfüllen wird empfohlen wie unter Absatz (6) zu verfahren, jedoch können alternative Nachweise als Verwendbarkeitsnachweis anerkannt werden, wenn der selbe Nachweis der Tauglichkeit damit erbracht werden kann.

 

(8)    Baurechtliche Anforderungen an die Komponenten zur Raucherkennung, Energieversorgung und an evtl. notwendige Steuerungen sowie anderen Komponenten, exklusive Rauchwärmeabzugsgeräte (NRWG), werden gemäß den Landesbauordnungen nicht gefordert, sondern im Bauproduktengesetz (BauPG) geregelt.

Aufzugsschachtentrauchung LiSE und die Energieeinsparverordnung

Dienstag, 18. Dezember 2012

LiSE ist einfach und sicher anzuwenden. Das System besteht aus speziellen Rauchmeldern, die den Aufzugsschacht permanent überwachen und die im Ernstfall die Brandmeldung an die RWA-Zentrale weiterleiten. Optional kann im Bereich der Hauptzugangsstelle ein Alarm manuell durch eine RWA-Bedienstelle ausgelöst werden. Die VdS-geprüfte RWA-Zentrale steuert dann den elektromotorischen Antrieb an einer Lichtkuppel oder an einem Lamellenlüfter an. Gleichzeitig erhält die Aufzugssteuerung die automatische Anweisung, die Evakuierungsebene anzusteuern und die Aufzugskabine zum Aussteigen zu öffnen.

Bisher wurden in Liftschächte permanente Öffnungen – zur Versorgung mit Frischluft und zur Rauchabführung im Brandfall – eingebaut. Durch diese dauerhaften Lücken in der Gebäudedämmung entsteht allerdings ein hoher Energieverlust.

Zudem fordert § 6 der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wärmeübertragende Umfassungsflächen (z. B. Außenwand, Fenster etc.) dauerhaft luftundurchlässig abzudichten. Eine ständig geöffnete Rauchabzugsöffnung ist somit nicht mehr zulässig.

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) hat gemeinsam mit dem VDMA-Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen den Leitfaden „Einbau und Betrieb von Anlagen zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr von Aufzugsschächten“ veröffentlicht. In übersichtlicher Form wird auf nur zwölf Seiten eine Brücke zwischen Baurecht und normativem Anlagenbau geschlagen.

Hier können Sie den Leitfaden herunterladen. Weitere Informationen zum System LISE gibt es bei STG-Beikrich unter folgendem Link.

Die wirtschaftliche Alternative zu Ansaugsystemen im Aufzugsschacht…

Donnerstag, 26. Januar 2012

BHE- Fachkongress 2011

Freitag, 4. Februar 2011

3. BHE -Fachkongress Brandschutz

Am  15. und 16. März 2011 wird in Fulda mit dem 3. Brandschutz-Fachkongress erneut eine optimale Plattform für die gesamte Brandschutz-Branche geschaffen. Die Themen Brandmeldetechnik, Sprachalarmierung, Löschanlagentechnik, RWA-Systeme und Flucht- und Rettungswege stehen im  Vordergrund.  Insgesamt werden in den zwei parallel laufenden Vortragsreihen 22  hersteller- und produktneutrale Fachvorträge angeboten.

Eine kongressbegleitende Ausstellung findet zeitgleich zu den Vorträgen statt. Unternehmen zeigen konkrete Lösungen, Dienstleistungen und Innovationen rund um die unterschiedlichsten Schwerpunkt-Themen der Veranstaltung.  STG-BEIKIRCH ist mit einer Ausstellung dabei und möchte die Fachbesucher kompetent direkt vor Ort beraten. Die innovativen Entwicklungen wie die RDA, Rauchschutz-Druck-Anlage, die zur Rauchfreihaltung von Flucht- und Rettungswegen mittels Druckdifferenzen zwischen benachbarten Räumen im Rettungsweg dient oder die LiSE, das energie- und kostenoptimierte System zur Rauchdetektion, Entrauchung und Lüftung von Aufzugsschächten benötigen oft persönlichen Beratungsbedarf.

Errichter, Planer- und Ingenieurbüros und Brandschutzbeauftragte sind ebenso auf dem Kongress vertreten wie Entscheider in Baubehörden. Der BHE bietet allen Teilnehmern die Möglichkeit sich über das Thema Sicherheit weitläufig zu informieren und mit anderen Ausstellern ins Gespräch zu kommen.

Weitere Informationen zum BHE- Fachkongress finden Sie unter: www.bhe.de

Ein Fall für Rauchmelder in Aufzugsschächten

Dienstag, 27. Juli 2010

lise Die gutachterliche Stellungnahme der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vom 24.02.2010 sollte den

„Einsatz von Rauchmelder(n) in Aufzugsschächten“ Praxis relevant prüfen.

http://www.btr-hamburg.de/downloads/51-289_2010-03-08_low.pdf

Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Gutachten (Ref. Nr. 20080116-TI01-12564-172068741 u.a. Beauftragt durch BTR und D+H) nur auf einen Rauchmelder in
einem Aufzugsschacht von 12 m Höhe bezieht. Die Möglichkeit der Differenzierung
zwischen Singular- und Pluralform bezogen auf die Rauchmelder im Aufzugschacht
wird hier leider gänzlich vernachlässigt.

Die DIN VDE 0833-2 bezieht sich nicht auf  Fahrschächte, da es keine Norm für Rauchmelder in Fahrschächten gibt.

Aus diesem Grund können Vorgaben aus dieser Norm für z. B. Installationsabstände nicht pauschal übernommen werden. Denn je kleiner das Raumvolumen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rauch detektiert wird.
Der Bezug auf die DIN VDE 0833-2 kann somit nicht verbindlich für die Gegebenheiten in einem Fahrschacht herangezogen werden.
Die Herleitung dieses Gutachtens könnte ebenso die Aussage „…ein Rauchmelder funktioniert nicht im Hochregallager“ implizieren.

Aus diesen Gründen wurde das LiSE® System mit mehreren Rauchmeldern ausgestattet und die Funktion durch reale Praxistests seitens des TÜV gutachterlich nachgewiesen.

Fazit:
Das Rauchansaugsystem und das LiSE® System sind beides anwendbare Produkte,
wofür es jedoch weder Normen noch Richtlinien gibt und somit Zertifizierungen nicht
möglich sind. Für den Nachweis einer Tauglichkeit wurde das LiSE® System im
realen Fahrschacht verbaut und mit heißem Brandrauch positiv auf die Funktion der
Rauchdetektion vom TÜV getestet. Fehlinterpretationen, basierend auf
Stellungnahmen mit nur einem Rauchmelder, tragen nicht zur gewünschten
Transparenz im Markt bei.

Differenzieren Sie zwischen Singular und Plural

Liftschachtentrauchung versus Rauchdetektion im Liftschacht

Mittwoch, 9. September 2009

Strichmannchen_konfusRauchdetektion wäre eigentlich der techn. richtige Begriff aller auf dem Markt befindlichen Systeme. Es handelt sich bei diesen nicht um eine NRA – es gibt keine Definition bzgl. Zuluft.

Unabhängig davon, wo der Brand im Schacht entsteht, wird der Rauch sicher durch Punktrauchmeldern detektiert. Durch den gewählten Abstand der Melder und durch den zusätzlichen Melder unterhalb des Fahrkorbes ist eine Rauchdetektion sichergestellt, nicht jedoch eine raucharme Zone innerhalb des Aufzugschachtes. Dieses ist ausschließlich durch eine Rauchschutz- Druckanlage (RDA) zu gewährleisten.

Funktionsvideo: Die Entrauchnung von Aufzugsschächten mit LiSE

Montag, 10. August 2009

Piktogramm LiSEHier können Sie das Funktionsvideo des Systems LiSE  anschauen.

Weitere Infos finden Sie auf dieser Website.

Wirtschaftliche Entrauchung von Aufzugsschächten mit LiSE

Donnerstag, 25. Juni 2009

Piktogramm LiSEBrandschutz für Liftanlagen unter Einhaltung der Energieeinsparungs-Verordnung (EnEV) ist ein wichtiges Thema, mit dem sich die Produktentwickler verschiedener Herstellerfirmen seit einiger Zeit intensiv beschäftigen. Dabei ist die seit der Einführung der EnEV im Jahre 2002 dauerhaft angebrachte Öffnung in den Schächten, wie man sie häufig noch vorfindet, nicht mehr statthaft.

Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragenden Umfassungsflächen dauerhaft luftundurchlässig sind. In Deutschland setzen die Planer und Betreiber von Aufzugsanlagen bisher vorwiegend auf die Ansaugmethode, bestehend aus einem Rohrsystem mit entsprechendem Zubehör zur Heranführung von Brandrauch an die RWA-Zentrale. Doch es gibt inzwischen auch wirtschaftlichere Alternativen!

LiSE – wirtschaftlich und zuverlässig!
Zusammen mit Hekatron, dem Spezialist für die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Systemen des anlagentechnischen Brandschutzes aus Sulzburg/BW entwickelte STG-BEIKIRCH eine interessante und wirtschaftlichere Alternative zu den bisher üblichen Ansaugsystemen. LiSE heißt das zuverlässige Entrauchungssystem aus Lemgo. Es basiert auf dem Prinzip der punktförmigen Rauchmelder mit weiteren bewährten Systemkomponenten. Entgegen bisheriger Stellungnahmen aus dem Markt kann es sicher und zuverlässig den Rauch im Schacht detektieren. Das Besondere daran ist, das System arbeitet mit einer geschlossenen Rauchabzugsöffnung, die mittels Detektion durch automatische Melder oder manuelle Auslösung geöffnet wird. Dadurch wird die Öffnung nur im Bedarfsfall, entweder zur Lüftung oder zum Rauchabzug betätigt. Auf diese Weise vermeidet man unnötige Energie- und Wärmeverluste und erfüllt gleichzeitig die Vorgaben der geltenden EnEV. Mit LiSE wird die darin geforderte Dichtheit der wärmeaustauschenden Umfassungsflächen und die Mindestluftwechselrate entsprechend dem Stand der Technik hinreichend sichergestellt.

Der Tauglichkeitsnachweis ist gemäß TÜV-Gutachten  STET-FR-2008-10 (8105019260), Mai 2009 gewährleistet.

Liftschachtentrauchung einfach und effektiv

LiSE ist einfach und sicher anzuwenden. Durch seine technikneutrale Ausstattung passt LiSE in jeden Aufzugsschacht, unabhängig von Hersteller und Aufzugstyp. Die automatische Rauchdetektion erfolgt durch punktförmige Rauchmelder. Die Detektoren werden oberhalb der Aufzugsschachtgrube in maximalen Abständen von 12 Metern zueinander und darüber hinaus noch im Schachtkopf angeordnet. Diese Rauchmelder wirken auf eine RWA-Zentrale, in der die Freigabe der Rauchzugsöffnungen automatisch veranlasst wird. Gleichzeitig erhält die Aufzugssteuerung die automatische Anweisung, die Evakuierungsebene anzusteuern und die Aufzugskabine zum Aussteigen zu öffnen. Die Schachtentrauchung geschieht durch eine Lichtkuppel oder ein Lamellenfenster, deren Öffnungsvorgang durch geeignete Antriebe sichergestellt wird.

System mit bewährten Komponenten

LiSE überzeugt durch und durch mit bewährten Komponenten. Zum System gehören die RWA-Zentrale, die punktförmigen, Streulicht-Rauchmelder (DIN EN 54-7), die eigens für die Anwendung im Liftschacht entwickelt wurden, außerdem die RWA-Bedienstelle, der Antrieb zum elektrischen Öffnen und Schließen der Rauchabzugsklappen im Aufzugsschacht, bzw. im Maschinenraum sowie die Lichtkuppel oder der Lamellenlüfter für Liftschachtentrauchung oder –Entlüftung.

Das LiSE-Entrauchungssystem von STG-BEIKIRCH erweist sich als wirtschaftlichere und kostengünstigere Liftschachtentrauchung gegenüber marktüblichen Ansaugsystemen. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Die Projektabwicklung erfolgt mit vordefinierten und geprüften Produkten als Standardmodulen komplett über den Aufzugslieferanten. Das System garantiert durch seine bewährten Systemkomponenten eine einfache Handhabung und kostengünstige Anschaffung, Vorteile, die sich in Euro und Cent für Hersteller und Betreiber langfristig rechnen. Darüber hinaus ist LiSE die praktische und effiziente Lösung für Neuanlagen, eignet sich aber genauso gut für die Umrüstung des Altbestandes durch Wartungsverträge. LiSE verspricht zudem eine einfache und kostengünstige Wartung. Die Eigenstromaufnahme ist gering, weil keine permanente Rauchansaugung vorhanden ist. Der Vertrieb erfolgt direkt über uns, den Hersteller, STG-BEIKIRCH.

Sie wollen mehr Infos über unsere LiSE ? Dann klicken Sie doch gleich unter

www.liftschachtentrauchung.de und erfahren Sie mehr Details über das Funktionsprinzip und die Systemkomponenten von LiSE.