Artikel-Schlagworte: „kraftbetätigte Fenster“

ZVEI-Akademie – Neuerungen bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Kraftbetätigte Fenster, RWA-Schnittstellen, Instandhaltung

Dienstag, 7. Januar 2020

ZVEI_LogoVertiefen Sie Ihr bestehendes Fachwissen und bringen es auf den neuesten Stand der aktuellen RWA-Normen und Richtlinien.
Erfahren Sie darüber hinaus Grundsätzliches von NRA-Anlagen und die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Weiterhin wird im Seminar auf die technischen Schnittstellen von NRWG nach EN 12101-2 eingegangen.

Inhalte

  • Aktueller Stand der RWA­ Normen und Richtlinien
    • Überblick aktueller Normen und Richtlinien
    • Status der Normenreihe EN 12101-xx
    • DIN EN 12101-2 (Entwurf 2009)
    • Auswirkungen der Bauprodukteverordnung, neue Begriffe
  • Organisatorische und technische Schnittstellen von NRWG nach EN 12101­2
    • Begriffsdefinitionen: NRWG als geregeltes Bauprodukt
    • Die Zustimmung im Einzelfall
    • Schnittstellen zwischen Metallbau, RWA-Facherrichter, Systemgebern usw.
    • Handhabung der Leistungserklärung und der Überprüfung der Leistungsbeständigkeit sowie CE-Kennzeichnung
  • Kraftbetätigte Fenster und die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
    • Rechtsgrundlagen
    • Mögliche Gefahrenstellen bei kraftbetätigten Fenstern
    • Risikobeurteilung
    • Umsetzung von Schutzmaßnahmen
    • Konformitätserklärung nach ProdSG, Leistungserklärung nach BauPVO bei NRWG
    • Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten
    • Verantwortlichkeiten
  • Instandhaltung von NRA ­Anlagen
    • Grundsätzliches zur Instandhaltung
    • Qualifikation der Instandhalter, Kompetenznachweis für Fachkräfte und Natürliche Rauchabzugsanlagen
    • Pflichten des Betreibers und des Instandhalters
    • Instandhaltungsmaßnahmen / Austausch von Komponenten
    • Instandhaltungsdokumentation

Nutzen
Die Teilnehmer erhalten aktuelles RWA-Spezialwissen mit den Hintergründen der neuesten Richtlinien für die tägliche Praxis. Sie können damit besser mit Auftraggebern und Auftragnehmern umgehen. ZVEI-zertifizierten Errichtern wird das Seminar für die alle drei Jahre geforderte Auffrischungsschulung gemäß ZVEI-Merkblatt 82007 anerkannt.

Teilnehmer-Statement

„Einfache Erklärungen komplexer rechtlicher, normativer Zusammenhänge. Sehr lohnenswert!“

F. Habenicht, Schüco International KG

Zielgruppe
RWA-Errichter und Instandhalter, Elektroplaner, Brandschutzsachverständige und Behördenvertreter. Grundkenntnisse von RWA und NRA werden von den Teilnehmern vorausgesetzt.

Referent
Christian Kühn, Schlentzek & Kühn GmbH

Termin
12. Mai 2020 von 10:00 – 16:30 Uhr

Veranstalter
ZVEI-Services GmbH (ZSG)
ZVEI Akademie
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
Fon: 069 6302-200
Fax: 069 6302-482

Ort
ZVEI-Konferenzzentrum
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
Tel: 069 6302-200

Anfahrtsbeschreibung

Text: ZVEI

Eingriffschutz nach Maschinenrichtlinie – Welche Folgen hat die Maschinenrichtlinie für die Fensterautomation?

Dienstag, 13. November 2012

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL) wurde am 9. Juli 2006 in einer Neufassung veröffentlicht und ist im Rahmen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSGV) seit dem 29.
Dezember 2009 verbindlich anzuwenden. Was bedeutet dies für elektromotorisch gesteuerte Fenster?

Moderne Gebäude setzen vermehrt zur Erreichung der Raumluftqualität auf die natürliche Be- und Entlüftung. Um dies zu erreichen werden Fenster elektromotorisch gesteuert. Zusammen mit fortschrittlichen Regelalgorithmen und energiesparenden Komponenten aus der Steuerund Regelungstechnik ist die Umsetzung bereits heute ohne Kompromisse möglich. Bedarfsgerechtes Öffnen und Schließen von Fenstern, Klappen oder Lamellen gewährleistet einen Luftaustausch gemäß den aktuellen Normen, wie zum Beispiel der DIN EN15251 ‘Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden… oder der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit der Forderung nach gesundheitlich zuträglicher Atemluft. Um ein Fenster elektrisch zu öffnen oder zu schließen werden entsprechende Antriebe benötigt. Diese Antriebe, umgangssprachlich auch Motoren genannt, werden fest an den Fenstern montiert. Für die unterschiedlichsten Fensterformen und Designansprüche steht eine Vielzahl von unterschiedlichen Antrieben zur Verfügung. Um auch große oder schwere Fenster bewegen zu können, stehen diese Antriebe auch in unterschiedlichen Hub- und Zugkräften zur Verfügung. Nicht selten werden Antriebe verbaut mit Kräften von 500N (Newton) und weit darüber. Dabei stellt sich die Frage: Was ist eine Maschine?

Elektromotorisches Fenster ist eine Maschine

Gemäß MaschRL wird eine Maschine definiert als Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind und die Beweglichkeit durch eine externe oder gespeicherte Energie erreicht wird’. Somit stellt ein elektromotorisches Fenster eine Maschine im Sinne der MaschRL dar und unterlieg einer Risikobeurteilung, CE Kennzeichnungspflicht und ggf. einer Schutzeinrichtung. Die Verbände BHE (Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen) und der ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie) stehen hier als kompetente Partner zu Fragen der Kennzeichnungspflicht und den Pflichten als Inverkehrbringer zur Seite. Auch spezialisierte  internetseiten, wie z.B. www.kraftbetaetigtefenster.de, bieten umfassende Informationen zur MaschRL und Lösungen zum Schutz gegen eine mögliche Einklemmgefahr. Denn wann immer Fenster elektromotorisch, manuell oder automatisch, bedient werden und die Möglichkeit besteht, in solche Fenster hineinzugreifen, ist eine Schutzeinrichtung zur Abwehr dieser Gefahr einzusetzen.

Welche technischen Lösungen zum Einklemmschutz gibt es?

Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften beschreibt in der BGR 232 für ‘Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore’ die Sicherung von Quetsch- und Scherstellen. Dort werden detailliert die Gefahrenpunkte an den Haupt- und Nebenschließkanten beschrieben, sowie die entsprechende Sicherung dieser Gefahrenstellen. Ein Absatz widmet sich zusätzlichen Anforderungen an ferngesteuerte Fenster, Türen und Tore. Somit auch an Fenster, die automatisch schließen bei einem Wind- oder Regensignal, an Fenster die temperaturgesteuert öffnen und schließen, und an Fenster die automatisch über eine Gebäudeleittechnik (GLT) geöffnet oder geschlossen werden. Für solche Anwendungsfälle beschreibt das Kapitel 4.7.3 der BGR 232 mögliche Produkte (Bauteile) für den Einklemmschutz. Auszug 4.7.3: „Zu den Bauteilen von Einrichtungen zur Sicherung von Quetsch- und Scherstellen zählen Schaltleisten, Lichtsender und -empfänger (Signalgeber), Leitungen (Signalübertragung), Druckwellenschalter, elektronische Schaltgeräte (Signalverarbeitung) und Schaltglieder (Befehlsnehmer), die unmittelbar oder über Leitung (Befehlsübertragung) mit der Signalverarbeitung verbunden sind und in den Steuerstromkreis einwirken.“ Solche Produkte stehen in vielfältigen Variationen zur Verfügung und können den Lösungsansätzen gemäß BGR 232 entsprechen. Da aber Maschinen – in diesem Fall elektrische Antriebe an Fenstern – gemäß MaschRL eine Maschine darstellen, müssen die Schutzeinrichtungen die Vorgaben der Maschinenrichtlinie erfüllen. Das bedeutet, dass eine ständige Abfrage der Funktionssicherheit des Schutzsystems stattfinden muss. Das Erkennungselement und die Auswerteinheit müssen entsprechend miteinander kommunizieren. Zusätzlich müssen die Bauteile ausfallsicher aufgebaut sein, was insbesondere bei mikroprozessorgesteuerten Bauteilen einen hohen Stellenwert besitzt. Ein Nachweis hierüber ob das System diese und noch weitere notwendige Merkmale aufweist, kann über entsprechende unabhängige Prüfungen erreicht werden. Der Aufbau und die Funktion muss der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen, Prüfungen nach EN ISO13849-1 für die Sicherheit von Maschinen und zusätzlich EN62061 für den Nachweis der funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Steuerungssysteme nach SIL. Wobei SIL für Sicherheits-Integritätslevel steht und unter anderem eine Ausfallwahrscheinlichkeit definiert.

Fazit

Geprüfte Systeme können somit uneingeschränkt eingesetzt werden, zum Schutz von Personen gegen Gefahren durch kraftbetätigte Fenster nach Maschinenrichtlinie, BGR 232 und Sicherheitslösungen für die Schutzklassen 1 bis 4 gemäß Risikobewertung.

 

Auto: Rainer Schulze, STG-BEIKIRCH
Bilder: STG-BEIKIRCH

Sicherer Eingriffsschutz für kraftbetätigte Fenster

Dienstag, 22. Mai 2012


Der Fensterautomation ist in modernen Gebäuden einer deutlich zunehmenden Aufmerksamkeit zuzuschreiben. Im Alltag sorgen die automatisierten kraftbetätigten Öffnungsaggregate, wie z. B. Fenster, Lamellen oder Lichtkuppeln, für ein perfektes Raumklima durch eine automatisierte natürliche Be- und Entlüftung. Je nach Einbausituation und abhängig von der Nutzung können automatisch kraftbetätigte Fenster jedoch vor allem für schutzbedürftige Personen auch zur Gefahr werden. Fehlende Einklemmschutzmaßnahmen können zu Verletzungen führen.
Um diese Gefahr schon im Vorfeld zu vermeiden, hat STG-BEIKIRCH den bewährten Eingriffsschutz Window Protection System (WPS) weiterentwickelt.  WPS® ist ein Eingriffschutz für automatisch bedienbare (kraftbetätigte) Fenster. Ein spezieller Sensor „erkennt“ die Gefahr, wenn ein Mensch eingeklemmt werden könnte. Der Schließvorgang des Fensters wird frühzeitig gestoppt. Durch den Sensor werden nicht nur die direkten Klemmstellen überwacht, sondern die Gefahrenzone im gesamten Fensterumfeld. Auf diese Weise kann das WPS® System vorausschauend reagieren. Es kann nicht nur Haupt- und Nebenschließkanten, sondern auch mehrere nebeneinanderliegende Fenster auf einmal überwachen.

Die neue Generation des Systems trägt die Bezeichnung WPS®2 und unterscheidet sich vom Vorgänger durch Sensoren zur Erkennung von stehenden und bewegenden Personen mittels zusätzlicher Beischaltung einer Fenster-Kontaktleiste. Neu ist auch die Überwachungsfunktion mittels Laser-Scanner für komplette Fassadenelemente bis zu einer Fläche von 10 x 10 Metern. Selbstverständlich entspricht das WPS®2 System der geltenden Maschinenrichtlinie 42/2006/EG und führt alle erforderlichen Nachweise, den Eingriffschutz ohne jegliche baurechtlichen Einschränkungen anzuwenden. WPS® und WPS®2 Systeme sind die einzigen im Markt, die speziell für die Anwendung mit 24 V Fensterantrieben entwickelt wurden. Darüber hinaus ist das WPS®2 System der einzige Eingriffschutz mit TÜV Zulassung nach Maschinenrichtlinie inkl. SIL Zertifizierung.

Die SIL (Safety Integrity Level) Sicherheitsanforderungsstufe ist ein Begriff aus dem Gebiet der Funktionalen Sicherheit und wird in der internationalen Normung gemäß IEC 61508/IEC61511 auch als Sicherheits-Integritätslevel (SIL) bezeichnet. Er dient der Beurteilung elektrischer/elektronischer/programmierbar elektronischer (E/E/PE)-Systeme in Bezug auf die Zuverlässigkeit von Sicherheitsfunktionen.

 WPS®2

– für alle Fenstertypen geeignet
– mit TÜV Zulassung nach Maschinenrichtlinie inkl. SIL Zertifizierung
– genügt höchsten Schutzklassenanforderungen für kraftbetätigte Fenster
– antriebs- und steuerungsherstellerunabhängig
– großflächiger Überwachungsbereich
– schnelle Reaktionszeit
– individuell einstellbar über Service Port Software

 
Mehr Infos gibt es unter www.kraftbetätigtefenster.de. Hier erfährt der Verarbeiter Wissenswertes über die Planung und den Bau von kraftbetätigten Fenstern nach geltender Maschinenrichtlinie. Und es gibt diese sogar als Mobil-Applikation für Smartphones (App).  STG-BEIKIRCH möchte mehr als nur Technik verkaufen, unsere Kunden sollen von unseren Innovationen langfristig profitieren und innovative Techniken sowie bahnbrechende Entwicklungen kennen lernen.

 

 

Montage von kraftbetätigten Fenstern

Montag, 12. Dezember 2011

 

Der Fensterautomation ist in modernen Gebäuden einer deutlich zunehmenden Aufmerksamkeit zuzuschreiben. Im Alltag sorgen die automatisierten kraftbetätigten Öffnungsaggregate, wie z. B. Fenster, Lamellen oder Lichtkuppeln, für ein perfektes Raumklima durch eine automatisierte natürliche Be- und Entlüftung. Je nach Einbausituation und abhängig von der Nutzung können automatisch kraftbetätigte Fenster jedoch vor allem für schutzbedürftige Personen auch zur Gefahr werden. Fehlende Einklemmschutzmaßnahmen können zu Verletzungen führen. Die Planung und der Bau dieser kraftbetätigten Fenster erfordert die Einhaltung der Maschinenrichtlinie für kraftbetätigte Fenster 2006/42/EG unter Beachtung einer Risikoanalyse mit Konformitätserklärung und Dokumentation der Anlagenbeschreibung. Ein CE-Kennzeichen ist an jedem Fenster, mit Dokumentation der Prüfnummer sichtbar anzubringen.
Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 9. Juni 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist bereits seit dem 29. Dezember 2009 verbindlich durch das nationale Recht anzuwenden. STG-BEIKIRCH, stellt allen interessierten Verarbeitern eine leicht verständlich gestaltete, selbsterklärende Prozessübersicht zur Verfügung, die die vorgeschriebene Vorgehensweise übersichtlich veranschaulicht. Sie kann im Bedarfsfall zusammen mit entsprechenden Detailinformationen gratis angefordert werden. Materialien zur korrekten CE-Kennzeichnung von Fenstern können zusätzlich gegen eine geringe Gebühr von STG-BEIKIRCH  erworben werden.

Auf der neuen Homepage unter www.kraftbetätigtefenster.de bieten die Fachleute für Fensterautomation jede Menge Grundlagen- und Expertenwissen, Lösungen und Downloads zu diesem Thema an. Schließlich gehört die CE-Kennzeichnung mit Dokumentation des Prüfzeichens sichtbar angebracht an jedes kraftbetätigte Fenster.