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neues Merkblatt zur Rauchableitung in Aufzugsschächten – Es wurde vom FVLR zusammen mit anderen Fachverbänden erarbeitet.

Mittwoch, 26. Januar 2022

Merkblatt zur Rauchableitung in Aufzugsschächten

Der FVLR hat zusammen mit anderen Fachverbänden ein neues Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten erarbeitet.

Ein neues Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten gibt wichtige Impulse. Es wurde vom FVLR zusammen mit anderen Fachverbänden erarbeitet. Das neue Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten ist vor allem für Architekten, Planer, TGA-Planer, Lüftungsbauer, Bauherren und Monteure interessant. Aus Brandschutzgründen

Öffnungen zur Rauchableitung dürfen mit Abschlüssen versehen werden

Hälfte aller geprüften RWA-Anlagen sind nicht mängelfrei

Dienstag, 5. Dezember 2017
Foto © Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR)

Foto © Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR)

(Natürliche) Rauch- und Wärmeabzugsanalagen (NRA- bzw. RWA-Anlagen) haben im Brandfall für eine zuverlässige Rauchableitung aus den betroffenen Bereichen zu sorgen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie sich rechtzeitig öffnen. Ohne eine regelmäßige und sachgerechte Pflege und Wartung lässt sich die Funktionsfähigkeit der RWA-Anlagen im Notfall nicht sicherstellen – da­rauf verweist u.a. der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR).

Zur Erinnerung: Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schaffen durch den thermischen Auftrieb eine raucharme Schicht in Bodennähe, die Personen die Selbstrettung und der Feuerwehr die Brandbekämpfung erleichtert. Damit sind sie elementarer Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes.

SmokeWorks 3.0: Mit neuer Software Entrauchung optimieren

Mittwoch, 3. Mai 2017
© FVLR

© FVLR

Außerdem neu: ein Ergebnisvergleich sowie ein intelligentes Abfragesystem zur Vermeidung von Eingabefehlern. Damit steht ein praxisgerechtes Tool zur Verfügung, das die Projektierung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) einfacher, sicherer und zuverlässiger macht.

Die neue Version erlaubt Berechnungen nach DIN 18232-2 (Natürliche Rauchabzugsanlagen) und DIN 18232-5 (Maschinelle Rauchabzugsanlagen) sowie nach der aktuellen Muster-Industriebau-Richtlinie (M-IndBauRL) und in Kürze auch nach der Versammlungs- und Verkaufsstättenverordnung. Planer können die Rauchableitung nicht nur nach verschiedenen Regelwerken projektieren, sondern auch Vergleiche anstellen. Benötigt werden lediglich Daten zur Raumgröße und Brandausbreitung sowie zur Art, Größe und Lage der Zuluftöffnungen.

Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) hat neue Website

Dienstag, 28. Juni 2011

Die Homepage des FVLR bietet Errichtern, Fachhandwerkern und Planern aus dem Bereich Brandschutz jetzt auch praxisrelevante Informationen zu maschinellen Rauchabzugsanlagen (MRA), zur Entrauchung von Garagen und Aufzugsschächten sowie zu Rauchschutz-Druckanlagen (RDA). Die entsprechenden Seiten mit Produktbeispielen, Hinweisen zur Projektierung, Inbetrieb- und Abnahme, Pflege, Wartung und zum Einbau der Anlagen sowie Links zu den Herstellern können unter der Rubrik „RWA“ von der Website aufgerufen werden.
[www.fvlr.de]

Windrichtungsabhängige Entrauchungsanlagen

Dienstag, 19. Oktober 2010

Wissen wie’s weht

Besonders zu Beginn eines Brandes hängen die Ausbreitung und Ableitung von Rauchgasen und die Einschichtung einer raucharmen Schicht wesentlich von der Raumströmung ab. Windbedingte Druckdifferenzen können die stabile Schichtung zerstören, insbesondere wenn Rauchabzugsöffnungen über mehrere Außenwände eines Rauchabschnitts verteilt sind.Nach den Vorgaben der DIN 18232-2 ist deshalb durch eine windabhängige Steuerung dafür zu sorgen, dass bei Windgeschwindigkeiten über einen Meter/Sekunde nur die Zuluftöffnungen und Rauchabzüge geöffnet werden, die sich in den windabgewandten Außenwänden befinden.Das Merkblatt VdS 3122 der VdS Schadenverhütung GmbH unter dem Titel „Winderkennungseinrichtungen zur Steuerung windbeeinflusster Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ beschreibt für Planer und Anwender, in welchen Fällen Winderkennungseinrichtungen erforderlich sind, welche Gerätetypen dafür verwendet und wo diese angebracht werden sollten, um eine zuverlässige Entrauchung sicherzustellen.

FVLR-Richtlinie: Bedienstellen für RWA richtig positionieren

Dienstag, 17. August 2010

Die neue Richtlinie 07 des FVLR gibt Planern und Errichtern von Brandschutzanlagen Planungshinweise und Vorgaben für den Montageort von manuellen Auslöseeinrichtungen (Bedienstellen) für natürliche RWA. Sie konkretisiert den Hinweis in DIN 18 232-2 Abschnitt 7.2.4., wonach die Bedienung der Handauslösevorrichtung von sicherer Stelle aus möglich sein muss. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass im Brandfall die Bedienstellen ohne größeres Risiko erreicht, die RWA ausgelöst und damit die bauseitigen Fluchtwege ohne Gefahr genutzt werden können.

Beschilderung von Rauchabzügen

Dienstag, 26. Januar 2010

Lebensrettende Warnhinweise

Zur Kennzeichnung von Rauchabzügen und Zuluftöffnungen bietet der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) neue Schilder und Aufkleber an.
Gebäudebetreiber sind gesetzlich verpflichtet, für die einwandfreie Funktion von installierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) zu sorgen. Dazu ist sicherzustellen, dass die RWA-Auslösestationen und die Zuluftöffnungen nicht verstellt oder anderweitig blockiert werden. Mit den neuen Schildern und Aufklebern können RWA-Auslösestationen und Zuluftöffnungen gemäß DIN 18 232 weithin sichtbar und einheitlich gekennzeichnet werden, um so auch einer Verstellung und Blockade vorzubeugen. Die Schilder bestehen aus Aluminium, die Aufkleber aus selbstklebendem Kunststoff. Sie sind nach DIN 4066 ausgeführt und tragen die Schriftzüge „Rauchabzug“ beziehungsweise „RWA-Zuluftöffnung – Bitte freihalten“. Die Abmessungen betragen jeweils 297 mm x 105 mm. Außerdem bietet der FVLR einen einheitlichen und langlebigen Aufkleber mit der Aufschrift „Achtung Absturzgefahr – Lichtkuppeln sind nicht begehbar“ an. Er warnt insbesondere vor der Gefahr eines Durchsturzes durch die transparenten Teile von Lichtkuppeln und Lichtbändern, falls diese betreten werden.

Rauchabzug-Kompetenz gebündelt

Dienstag, 8. Dezember 2009

Intensive Zusammenarbeit zwischen ZVEI und FVLR

Zwei führende Verbände in Deutschland repräsentieren die Fachkompetenzen im Bereich Rauchabzug, Rauchschutz sowie Rauch- und Feuerschutzvorhänge: Der ZVEI und der FVLR haben nun ihre Kompetenzen gebündelt.

Ab sofort arbeiten diese Verbände in den oben genannten Fachthemen intensiv zusammen. Fachplaner, Architekten und alle mit dem Brandschutz beauftragten Beteiligten haben nun noch besser die Möglichkeit die Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich Vorbeugender Brandschutz gebündelt abzurufen.