Artikel-Schlagworte: „Feuertrutz“

ZVEI erwartet neue Impulse

Dienstag, 11. Februar 2014

Versperrungen des Fluchtweges im Treppenhaus behindern die Arbeit der Feuerwehr erheblich.

Vom Feuertrutz-Kongress und der Messe erwartet der ZVEI neue Impulse für den anlagentechnischen Brandschutz, um die Sicherheit in Gebäuden zu erhöhen, ohne Gestaltungsfreiheit und Komfort von Planern, Errichtern und Betreibern einzuschränken.

Im Fokus steht dabei die Vernetzung unterschiedlicher sicherheitsrelevanter Gewerke. 2013 brachte mit der Bauproduktenverordnung, der neuen EN54-23 sowie der bald wirksam werdenden Industriebaurichtlinie viele regulatorische Änderungen und Neuerungen.

Unverändert sieht sich die Branche mit der Erwartungshaltung von Architekten und Planern konfrontiert, trotz immer komplexer werdender Anforderungen bei Neu- wie Bestandsbauten, zusätzliche bauliche Kompensationsmöglichkeiten zu finden. Dem anlagentechnischen Brandschutz als eine der drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes kommt deshalb nach Einschätzung des ZVEI mehr und mehr Bedeutung zu.

In Nürnberg wird der ZVEI-Fachverband Sicherheit wird sowohl mit seinen Fachkreisen Brandmeldesysteme sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und natürliche Lüftung vertreten sein, als auch der ZVEI-Fachverband Kabel und isolierte Drähte sowie die Arge Errichter und Planer.

Feuertrutz-Halle 10.0, Stand 411

Kontakt- und Firmen-Infos im Branchenverzeichnis

ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
Fachverband Sicherheit

Firmenlogo Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 6302-0
Fax: +49 69 6302-317
Web: www.zvei.org

Einheitliche Prüfung von Feuerwehraufzügen – Richtlinie VDI 3809 Blatt 2

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Neue Richtlinie VDI 3809 Blatt 2 „Prüfung gebäudetechnischer Anlagen; Feuerwehraufzüge“

Dieses Hinweisschild kennt jeder: „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“. Doch für die Feuerwehr kann ein Feuerwehraufzug im Brandfall ein Rettungsweg oder auch ein Hilfsmittel zum Transport von Einsatzkräften und Material sein. Das gilt jedoch nicht für jeden beliebigen Aufzug: Ein Feuerwehraufzug muss als solcher ausgewiesen sein und besondere Anforderungen erfüllen. Von seiner Betriebssicherheit und Wirksamkeit im Feuerwehrbetrieb hängen Leib und Leben der Einsatzkräfte ab.

Die besonderen Anforderungen werden u. a. in DIN EN 81-72 festgelegt. Daneben existieren Bestandsaufzüge nach TRA 200 und verschiedene Anforderungskataloge lokaler Feuerwehren, zumeist in Großstädten mit vielen Sonderbauten. Es gibt jedoch bis dato keinen vereinheitlichten Anforderungskatalog und keine überregionale Vorgabe für die wiederkehrende Prüfung von Feuerwehraufzügen. Die neue Richtlinie VDI 3809 Blatt 2 bietet den Betreibern von Sonderbauten und den Feuerwehren eine vereinheitlichte Checkliste an, anhand derer Betreiber von Aufzugsanlagen und zugelassene Überwachungsstellen solche Aufzüge wiederkehrend prüfen lassen bzw. prüfen können.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3809 Blatt 2 „Prüfung gebäudetechnischer Anlagen; Feuerwehraufzüge“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. Die Richtlinie ist ab sofort als Entwurf zum Preis von 78,00 € beim Beuth Verlag (Tel. +49 30 2601-2260) erhältlich. Die Einspruchsfrist endet am 28.02.2014. Einsprüche sind elektronisch über www.vdi.de/einspruchsportal möglich, weitere Informationen finden Sie unter  www.vdi.de/3809 und  www.beuth.de.

Verein Deutscher Ingenieure e.V.
 www.vdi.de

Text: www.feuertrutz.de
 Bild: Dirk Preißl, Feuerwehr Düsseldorf

 

Kalkulator für Rauchabzugsflächen in Dächern

Donnerstag, 5. Juli 2012

Rauchabzugsflächen in Dächern

DIN  18232-2:2007-11 gilt für die Bemessung und den Einbau von Natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) für Räume mit vertikaler Rauchableitung über das Dach durch thermischen Auftrieb nach DIN 18232-1 für eingeschossige Gebäude und das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude. Außerdem gibt diese Norm informative Hinweise für die Bemessung und den Einbau von NRA für Räume mit Rauchableitung über Außenwände. Die DIN enthält Tabellen und Berechnungsverfahren zur Dimensionierung von raucharmen Schichten, um damit u. a. den Anforderungen unterschiedlicher Schutzziele gerecht zu werden. (Quelle: DIN 18232-2:2007-11, DIN Deutsches Institut für Normung e. V.)
Mit dem Kalkulator können Sie die Werte der Tabelle 3 „Notwendige Rauchabzugsfläche Aw in m2 je Rauchabschnitt“ ermitteln.

Bitte beachten Sie, dass das Berechnungstool keine komplette Berechnung der notwendigen Rauch- und Wärmeabzugsfläche nach DIN 18232-2 darstellt. Es werden nur die Rechenergebnisse der Tabelle 3 aus der DIN 18232-2 ausgewiesen.
Der Kalkulator kann nicht berücksichtigen, ob der ermittelte Wert für ein bestimmtes Objekt zutreffend ist (weil z.B. die zulässige Größe oder die Seitenlänge eines Rauchabschnittes überschritten wurde). Er sollte deshalb nur zur Bewertung von Zwischenergebnissen, nicht aber als Ersatz einer vollständigen Planung der Rauch- und Wärmeabzugsanlage nach DIN 18232-2 verwendet werden.

Hier gehts zum Kalkulator .

Text: Feuertrutz

FeuerTRUTZ 2013: Anmeldestart für Aussteller der Fachmesse

Mittwoch, 23. Mai 2012

Vom 20. bis 21. Februar 2013 geht die FeuerTRUTZ, Fachmesse mit Kongress für vorbeugenden Brandschutz, in die dritte Runde. Interessierte Aussteller können sich ab sofort zur Messebeteiligung in Nürnberg anmelden. Zusätzlich zur Anmeldung per ausfüllbarem Formular haben alle Aussteller erstmalig die Möglichkeit, ihre Standanmeldung direkt online vorzunehmen.

Alle Informationen finden Sie unter www.feuertrutz-messe.de/anmeldung.

Eine starke Stimme für den vorbeugenden Brandschutz

Freitag, 11. Mai 2012

Am 24. Februar 2012 gründeten mehrere Brandschutz-Verbände das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz. Das Institut wird die gemeinsamen Themen koordinieren und die Interessen der Brandschutzbranche gegenüber Politik, Behörden und anderen Gruppen vertreten.
Wie in vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen engagieren sich seit vielen Jahren auch im Brandschutz zahlreiche Vereinigungen und Verbände. Ihre wertvolle Arbeit ist wichtig für die Branche und legte die Grundlage für die breite Akzeptanz, die der vorbeugende Brandschutz in der Bevölkerung genießt. Aus ganz verschiedenen Motiven heraus organisierten sich Hersteller, Handwerker und Planer in einer Vielzahl von Verbänden. So sind für den vorbeugenden Brandschutz rund 50 Interessensgruppen aktiv. Das führte zu einer verbandspolitischen Vielfalt, die eine Durchsetzung gemeinsamer Ziele gegenüber den politischen Entscheidungsträgern zumindest erschwert hat. Es fehlte bislang eine starke Stimme, die übergreifende Interessen der Branche verfolgt.

Ziele des DIvB
Nach mehreren Anläufen in den vergangenen Jahren intensivierten sich in den vergangenen Monaten die Gespräche zwischen meh­reren Verbänden und schließlich führten sie am 24. Februar in Nürnberg zur Gründung des Deutschen Instituts für vorbeugenden Brandschutz (DIvB).

Das DIvB hat gemäß Satzung die Aufgabe,

  • die Öffentlichkeit über neue Entwicklungen auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes zu informieren,
  • kompetenter Partner in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes für Politik und Wirtschaft zu sein,
  • brandschutztechnisches Fachwissen zu bündeln und zur baulichen und betrieblichen Sicherheit beizutragen,
  • die wissenschaftliche Forschung und Bildung sowie die Entwicklung auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes zu fördern,
  • die Erkenntnisse und Erfahrungen des In- und Auslandes über neueste Verfahren und Methoden aufzubereiten und interessierten Kreisen zu vermitteln.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurde bereits ein Projektkatalog festgelegt. Die vorläufige Internetseite unter  www.divb.org bietet dazu einen umfassenden Überblick. Reihenfolge und Zielsetzung werden von den Mitgliedern in den nächsten Wochen festgelegt. Dabei steht zunächst weniger die Erarbeitung weiterer Richtlinien im Mittelpunkt. Davon gibt es Deutschland bereits genug. Vielmehr wird sich das DIvB u. a. in den Gesetzgebungsprozessen engagieren, um den Stellenwert des vorbeugenden Brandschutzes zu sichern.

 

Die Gründungsmitglieder

  Gründungsmitgliedern des DIvB sind

  • Bundesvereinigung Fachplaner und Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz e.V. (BFSB)
  • Gütegemeinschaft Brandschutz im Ausbau e.V. (GBA)
  • Bundesverband Brandschutz e.V. (BVB)
  • Wirtschaftsverband Brandschutz e.V. (WVB)
  • Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
  • Vereinigung der Brandschutzplaner e.V. (VdBP)
  • Europäisches Institut für Brandschutz (EIB)
  • Feuertrutz GmbH Verlag für Brandschutzpublikationen
  • DEUTSCHE ROCKWOOL Mineralwoll GmbH & Co. OHG
  • ZAPP-ZIMMERMANN GmbH
  • sowie 7 persönliche Mitglieder

Den Gründungsvorstand führen als Vorsitzender Senator h.c. Volker Rodenberg sowie als Stellvertreter Lutz Battran, Peter Hilgers und Dr. Roman Rupp. Geschäftsführer des DIvB ist Günter Ruhe vom Feuertrutz Verlag.

 

Das DIvB – eine offene Plattform

Das Institut ist offen für alle, die sich für den vorbeugenden Brandschutz in Deutschland engagieren. Die übergreifenden Zielsetzungen des vorbeugenden Brandschutzes – baulich, anlagentechnisch und organisatorisch – stehen im Mittelpunkt. Das DIvB sucht dazu auch die Zusammenarbeit mit allen Organisationen, die im deut­schen Brandschutz aktiv sind. Deren wichtige Arbeit soll unterstützt werden. Ob mit Einzelmitgliedschaft, Unternehmens -oder Verbandsmitgliedschaft, das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz bietet eine Fülle von Möglichkeiten, sich zu engagieren.

 

Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz http://www.divb.org/

Text: Feuertrutz
Bild: divb

FeuerTRUTZ 2012 – Erste Eindrücke

Dienstag, 28. Februar 2012

Die diesjährige Fachmesse FeuerTRUTZ und der parallel stattfindende Brandschutzkongress sind auch in diesem Jahr ein voller Erfolg geworden: Die Fachmesse konnte mit rund 150 Ausssteller an beiden Tagen ungefähr 3.300 Messe- und Kongressbesucher begrüßen. Zum Brandschutzkongress hatten sich 850 Teilnehmer angemeldet.

Ein besonderes Highlight war auch dieses Jahr die Verleihung des „Brandschutz des Jahres 2012“. Der Preis wurde in den Kategorien Baulicher Brandschutz, Anlagentechnischer Brandschutz und Brandschutzkonzepte verliehen.
Wer in diesem Jahr die glücklichen Gewinner sind, erfahren Sie » hier.

 

Text: Feuertrutz
Bild: M.Hessmer (STG-BEIKIRCH)

 

 

 

Rauchmelder in Wohnungen sollen in NRW zur Pflicht werden

Mittwoch, 1. Februar 2012

Die Landesregierung NRW will den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen zur Verpflichtung machen. Das teilte Bauminister Harry K. Voigtsberger am vergangenen Donnerstag mit. Bei der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung solle auch eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern eingefügt werden. Dabei sollen Mieter oder selbstnutzende Eigentümer für die Installation und Wartung verantwortlich sein. Geplant ist, die Novelle im Herbst vorzulegen.
„Rauchwarnmelder gehören in jede Wohnung. Trotz zahlreicher Aufklärungskampagnen verfügen aber immer noch viele Wohnungen nicht über diese potenziellen Lebensretter. Das wollen wir mit einer Verpflichtung ändern“, sagte der Minister.
Zehn Bundesländer haben entsprechende Regelungen bereits in ihre Landesbauordnungen aufgenommen. Über das Pro und Contra einer Rauchmelderpflicht und Möglichkeiten ihrer Ausgestaltung haben Bau- und Innenministerium intensive Gespräche mit Sachverständigen geführt.

„Eine gesetzliche Regelung wird niemanden überfordern. Wer sein Haus oder seine Wohnung schon mit funktionsfähigen Rauchmeldern ausgestattet hat, soll diese selbstverständlich weiter nutzen können. Und natürlich wird es Übergangsfristen geben. Wir wollen nicht mehr Bürokratie, sondern mehr Sicherheit“, betonte Voigtsberger. Innenminister Ralf Jäger ergänzte: „Der aktuelle Fall in Aachen hat gezeigt, dass es bei einem Wohnungsbrand auf jede Sekunde ankommt. Wenn die Bewohner rechtzeitig gewarnt werden, können sie sich und andere retten. Zu der gesetzlichen Regelung muss daher auch die Überzeugung kommen, welchen unschätzbaren Nutzen Rauchmelder bringen. Ich begrüße es, dass der Landesverband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen dabei seine Unterstützung angeboten hat.“
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
www.mbv.nrw.de

Text: FeuerTRUTZ
Foto: FeuerTRUTZ Magazin

Brandschutzanforderungen beim Planen und Bauen im Bestand – wirtschaftliche Lösungsansätze für Schulen, Kindergärten und -krippe

Donnerstag, 14. Juli 2011
Dieses Seminar ist Bestandteil der FeuerTRUTZ Seminare bei Spezial Seminare Bau – weitere Termine auch unter

www.ssb-seminare.de
Inhalt der Veranstaltung ist der Umgang mit Brandschutzanforderungen aus Landesbauordnungen, Verordnungen, Brandschutznormen, Brandverhütungsschauen usw. bei Neu- und Bestandsgebäuden.Neuplanungen von Hochschul-/Schulgebäuden und Kindergärten, sowie Kindertagesstätten stellen hohe Anforderungen an Planer und Betreiber. Neue Lehrkonzepte und Anforderungen aus dem Baurecht führen zu Spannungsfeldern.  Auch Bestandsbauten stellen eine Herausforderung dar. Während die Bausubstanz und die Nutzung die Brandgefährdung eines Gebäudes bestimmen, gewinnt die Organisation des Gebäudebetriebes hinsichtlich der Betreiberpflichten zunehmend an Bedeutung. Die Planung, Realisierung und Nutzung von Bestandsgebäuden kann nur Erfolg haben, sofern die Einschätzung und Ableitung mit der Bestandserfassung übereinstimmen.  ZielgruppeBrandschutzbeauftragte, Betreiber, Behördenvertreter, Architekten und Fachplaner (Gebäudetechnik) für Hochschulen, Schulen, Kindergärten und -krippen 

Datum:
15.08.2011
Bis zum:
15.08.2011
Kategorie:
Seminar
Uhrzeit:
9:00 – 17:00
Ort:
Stuttgart
 
Veranstalter:
Spezial Seminare Bau

 

Quelle und Bild: www.feuertrutz.de

Terminkalender

Montag, 27. Juni 2011

neuer Terminkabender
Bitte klicken Sie auf einen Eintrag, um Details zum jeweiligen Termin anzuzeigen. Zu den Terminen, die mit fetter Schrift hervorgehoben sind, sind erweiterte Informationen hinterlegt.

 
 
 
 
 
  • Feuertrutz (Messe)
    22.02.2012 – 23.02.2012
    in D-Nürnberg

Infos: sicherheit.info

FeuerTRUTZ: Feuertaufe erfolgreich bestanden

Montag, 21. März 2011

Die FeuerTRUTZ, erste Fachmesse mit Kongress für vorbeugenden Brandschutz, erlebte vom 15. bis 16. März 2011 ihre Feuertaufe: 108 Aussteller, 35 Expertenvorträge sowie ein fachspezifisches Rahmenprogramm lockten aus dem Stand über 2.300 Messe- und Kongressbesucher zum Dialog nach Nürnberg. Dort konnten sie sich über Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und -eindämmung informieren. Das Thema des Brandschutzkongresses, „Brandschutz in Sonderbauten“, traf offensichtlich den Nerv der Branche.

„Der vorbeugende Brandschutz hat mit der FeuerTRUTZ 2011 in Nürnberg seine Heimat gefunden. Die überwältigende Resonanz der Aussteller, Besucher und Teilnehmer macht uns stolz und bestätigt unser neues Konzept. Wir freuen uns deshalb schon jetzt mit allen Beteiligten auf eine Fortsetzung“, erklären die Veranstalter vom Feuertrutz Verlag und der NürnbergMesse gemeinsam. Als erste deutsche Veranstaltung deckt die FeuerTRUTZ die drei Teilbereiche des vorbeugenden Brandschutzes ab. Unter einem Dach wurden sowohl bauliche, anlagentechnische als auch organisatorische Maßnahmen präsentiert und diskutiert.

Fachplaner, Architekten und Sachverständige sowie Mitarbeiter von Behörden und Brandschutzbeauftragte nutzen die zwei Veranstaltungstage um sich auf den neuesten Stand zu bringen und Kontakte zu pflegen. Im Kongress wurden u.a. die bevorstehende Muster-Industriebaurichtlinie, die neue Schulbaurichtlinie und Lösungsansätze für Pflegeeinrichtungen ausführlich vorgestellt. Das Angebot der Fachmesse reichte von Brandmelde- und Löschtechnik über Entrauchungsanlagen bis hin zu Flucht- und Rettungssystemen.