Versperrungen des Fluchtweges im Treppenhaus behindern die Arbeit der Feuerwehr erheblich.
Vom Feuertrutz-Kongress und der Messe erwartet der ZVEI neue Impulse für den anlagentechnischen Brandschutz, um die Sicherheit in Gebäuden zu erhöhen, ohne Gestaltungsfreiheit und Komfort von Planern, Errichtern und Betreibern einzuschränken.
Im Fokus steht dabei die Vernetzung unterschiedlicher sicherheitsrelevanter Gewerke. 2013 brachte mit der Bauproduktenverordnung, der neuen EN54-23 sowie der bald wirksam werdenden Industriebaurichtlinie viele regulatorische Änderungen und Neuerungen.
Unverändert sieht sich die Branche mit der Erwartungshaltung von Architekten und Planern konfrontiert, trotz immer komplexer werdender Anforderungen bei Neu- wie Bestandsbauten, zusätzliche bauliche Kompensationsmöglichkeiten zu finden. Dem anlagentechnischen Brandschutz als eine der drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes kommt deshalb nach Einschätzung des ZVEI mehr und mehr Bedeutung zu.
Neue Richtlinie VDI 3809 Blatt 2 „Prüfung gebäudetechnischer Anlagen; Feuerwehraufzüge“
Dieses Hinweisschild kennt jeder: „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“. Doch für die Feuerwehr kann ein Feuerwehraufzug im Brandfall ein Rettungsweg oder auch ein Hilfsmittel zum Transport von Einsatzkräften und Material sein. Das gilt jedoch nicht für jeden beliebigen Aufzug: Ein Feuerwehraufzug muss als solcher ausgewiesen sein und besondere Anforderungen erfüllen. Von seiner Betriebssicherheit und Wirksamkeit im Feuerwehrbetrieb hängen Leib und Leben der Einsatzkräfte ab.
DIN 18232-2:2007-11 gilt für die Bemessung und den Einbau von Natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) für Räume mit vertikaler Rauchableitung über das Dach durch thermischen Auftrieb nach DIN 18232-1 für eingeschossige Gebäude und das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude. Außerdem gibt diese Norm informative Hinweise für die Bemessung und den Einbau von NRA für Räume mit Rauchableitung über Außenwände. Die DIN enthält Tabellen und Berechnungsverfahren zur Dimensionierung von raucharmen Schichten, um damit u. a. den Anforderungen unterschiedlicher Schutzziele gerecht zu werden. (Quelle: DIN 18232-2:2007-11, DIN Deutsches Institut für Normung e. V.)
Mit dem Kalkulator können Sie die Werte der Tabelle 3 „Notwendige Rauchabzugsfläche Aw in m2 je Rauchabschnitt“ ermitteln.
Vom 20. bis 21. Februar 2013 geht die FeuerTRUTZ, Fachmesse mit Kongress für vorbeugenden Brandschutz, in die dritte Runde. Interessierte Aussteller können sich ab sofort zur Messebeteiligung in Nürnberg anmelden. Zusätzlich zur Anmeldung per ausfüllbarem Formular haben alle Aussteller erstmalig die Möglichkeit, ihre Standanmeldung direkt online vorzunehmen.
Am 24. Februar 2012 gründeten mehrere Brandschutz-Verbände das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz. Das Institut wird die gemeinsamen Themen koordinieren und die Interessen der Brandschutzbranche gegenüber Politik, Behörden und anderen Gruppen vertreten.
Wie in vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen engagieren sich seit vielen Jahren auch im Brandschutz zahlreiche Vereinigungen und Verbände. Ihre wertvolle Arbeit ist wichtig für die Branche und legte die Grundlage für die breite Akzeptanz, die der vorbeugende Brandschutz in der Bevölkerung genießt. Aus ganz verschiedenen Motiven heraus organisierten sich Hersteller, Handwerker und Planer in einer Vielzahl von Verbänden. So sind für den vorbeugenden Brandschutz rund 50 Interessensgruppen aktiv. Das führte zu einer verbandspolitischen Vielfalt, die eine Durchsetzung gemeinsamer Ziele gegenüber den politischen Entscheidungsträgern zumindest erschwert hat. Es fehlte bislang eine starke Stimme, die übergreifende Interessen der Branche verfolgt.
Die diesjährige Fachmesse FeuerTRUTZ und der parallel stattfindende Brandschutzkongress sind auch in diesem Jahr ein voller Erfolg geworden: Die Fachmesse konnte mit rund 150 Ausssteller an beiden Tagen ungefähr 3.300 Messe- und Kongressbesucher begrüßen. Zum Brandschutzkongress hatten sich 850 Teilnehmer angemeldet.
Ein besonderes Highlight war auch dieses Jahr die Verleihung des „Brandschutz des Jahres 2012“. Der Preis wurde in den Kategorien Baulicher Brandschutz, Anlagentechnischer Brandschutz und Brandschutzkonzepte verliehen.
Wer in diesem Jahr die glücklichen Gewinner sind, erfahren Sie » hier.
Die Landesregierung NRW will den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen zur Verpflichtung machen. Das teilte Bauminister Harry K. Voigtsberger am vergangenen Donnerstag mit. Bei der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung solle auch eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern eingefügt werden. Dabei sollen Mieter oder selbstnutzende Eigentümer für die Installation und Wartung verantwortlich sein. Geplant ist, die Novelle im Herbst vorzulegen.
„Rauchwarnmelder gehören in jede Wohnung. Trotz zahlreicher Aufklärungskampagnen verfügen aber immer noch viele Wohnungen nicht über diese potenziellen Lebensretter. Das wollen wir mit einer Verpflichtung ändern“, sagte der Minister.
Zehn Bundesländer haben entsprechende Regelungen bereits in ihre Landesbauordnungen aufgenommen. Über das Pro und Contra einer Rauchmelderpflicht und Möglichkeiten ihrer Ausgestaltung haben Bau- und Innenministerium intensive Gespräche mit Sachverständigen geführt.
Dieses Seminar ist Bestandteil der FeuerTRUTZ Seminare bei Spezial Seminare Bau – weitere Termine auch unter
www.ssb-seminare.de
Inhalt der Veranstaltung ist der Umgang mit Brandschutzanforderungen aus Landesbauordnungen, Verordnungen, Brandschutznormen, Brandverhütungsschauen usw. bei Neu- und Bestandsgebäuden.Neuplanungen von Hochschul-/Schulgebäuden und Kindergärten, sowie Kindertagesstätten stellen hohe Anforderungen an Planer und Betreiber. Neue Lehrkonzepte und Anforderungen aus dem Baurecht führen zu Spannungsfeldern. Auch Bestandsbauten stellen eine Herausforderung dar. Während die Bausubstanz und die Nutzung die Brandgefährdung eines Gebäudes bestimmen, gewinnt die Organisation des Gebäudebetriebes hinsichtlich der Betreiberpflichten zunehmend an Bedeutung. Die Planung, Realisierung und Nutzung von Bestandsgebäuden kann nur Erfolg haben, sofern die Einschätzung und Ableitung mit der Bestandserfassung übereinstimmen. ZielgruppeBrandschutzbeauftragte, Betreiber, Behördenvertreter, Architekten und Fachplaner (Gebäudetechnik) für Hochschulen, Schulen, Kindergärten und -krippen
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Die FeuerTRUTZ, erste Fachmesse mit Kongress für vorbeugenden Brandschutz, erlebte vom 15. bis 16. März 2011 ihre Feuertaufe: 108 Aussteller, 35 Expertenvorträge sowie ein fachspezifisches Rahmenprogramm lockten aus dem Stand über 2.300 Messe- und Kongressbesucher zum Dialog nach Nürnberg. Dort konnten sie sich über Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und -eindämmung informieren. Das Thema des Brandschutzkongresses, „Brandschutz in Sonderbauten“, traf offensichtlich den Nerv der Branche.