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Brandlast und gezielte Rauchabführung

Montag, 30. September 2013

 

Versperrungen des Fluchtweges im Treppenhaus behindern die Arbeit der Feuerwehr erheblich.

Bei einem Brandfall ist der Umgang mit dem Rauch entscheidend. Deshalb fordern die Landesbauordnungen, dass Gebäude so beschaffen sein müssen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden muss.

So müssen bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein. Welche Maßnahmen in einem konkreten Umfeld jeweils als ausreichend erachtet werden können, hängt individuell von den jeweiligen Schutzzielen sowie den baulichen Gegebenheiten ab. Im Brandschutz gilt der Grundsatz: Alle Maßnahmen sind getroffen, wenn auf nichts mehr verzichtet werden kann. Leider gibt es da häufig immer noch Interpretationen, was es auf dem Weg hin zur verantwortungsvollen Umsetzung zu beachten gilt.

Die Leistungsfähigkeit moderner Sicherheitsanlagentechnik insbesondere für eine schnelle Evakuierung von Personen aus Gebäuden und den Schutz vernetzter, kritischer Infrastrukturen rückt der Zentralverband der Elektrotechnischen- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) in den Fokus seiner Öffentlichkeitsarbeit.

Die angeschlossenen Mitglieder des ZVEI-Fachkreises RWA (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) und natürliche Lüftung sind Experten aus verschiedenen Unternehmen. Über Jahre haben sie dazu beigetragen, die Leistungsfähigkeit des Rauch- und Wärmeabzuges, sowie der kontrollierten natürlichen Lüftung zu verbessern. Darüber hinaus arbeitet der ZVEI-Fachkreis RWA und Natürliche Lüftung mit Hochschulen, Prüfinstituten und nationalen, europäischen und internationalen Normungsinstituten zusammen und unterstützt die Fort- und Weiterbildung von Architekten, Ingenieuren, Planern und Errichtern.

Qualifizierter Rauchabzug

„Intelligente anlagentechnische Maßnahmen für den Brandschutz können in vielen Fällen architektonische Herausforderungen erfüllen. Hinzu kommt eine höhere Wirtschaftlichkeit durch Flexibilität bei veränderter Nutzung der Gebäude, ohne bei den Schutzzielen Abstriche zu machen, erklärt Reiner Aumüller, Vorsitzender des ZVEI-Fachkreis RWA und Natürliche Lüftung.

„Die Bedeutung des anlagentechnischen Brandschutzes als eine der drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes nimmt stetig zu, weil Komplexität und Anforderungen an moderne Gebäude hinsichtlich der Werkstoffe, Nutzung, Größe und architektonischer Individualität weiter steigen. Da ist der Planer mit konventionellen, oft stark im baulichen Brandschutz verwurzelten Ansätzen häufig überfordert“, informiert der RWA-Experte aus seiner Unternehmenspraxis. „Erst durch die Kombination verschiedener Systeme zu einem ganzheitlichen Brandschutzkonzept gewinnt ein Gebäude optimale Sicherheit bei höchstmöglicher Freiheit und Bequemlichkeit in der Nutzung“, wirbt Aumüller für integrierte und intelligente Lösungen.

Die leidige Brandlast

In der Praxis erfordert allerdings der Verzicht auf bauliche Maßnahmen oder die Kompensation von baulichen Defiziten meist die Kombination aus baulichen und sicherheitstechnischen Maßnahmen, um definierte Schutzziele zu erreichen. Die wenigen Minuten der Brandentstehungsphase sind entscheidend für die Evakuierung oder Rettung, den Löschangriff und die Brandausweitung.

Einen Interpretationsspielraum in der Baugesetzgebung bildet zum Beispiel der Fluchtweg. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass es in Treppenhäusern keine Brandlast gibt. Dieses ist natürlich theoretisch. Beinahe in jedem Treppenhaus befinden sich Dinge, die da nicht hingehören. Die Häufigkeit der Brandkatastrophen gerade im Geschosswohnungsbau beweist, dass durch die Versperrung des Fluchtweges die Feuerwehr erheblich behindert wird. Dass dort doch immer etwas passiert, müsste nachdenklich stimmen.

Fälliges Umdenken

Das Thema Entrauchung bietet nicht nur ausreichend Gesprächsbedarf, sondern primär auch Handlungsbedarf. Wünschenswert sind Wirkungsfunktionsprüfungen, bei der die Werte der einzelnen Komponenten der Rauchabzugsanlage untereinander und miteinander harmonieren sowie präventiv bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen, die wie Zahnräder ineinander greifen und funktionieren.

Auch die Auslegung und Wirkweise der Zuluft-Öffnungen spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Überzeugende Techniken, zum Beispiel in der Fenster- und Fassadenautomation tragen ebenso dazu bei, wie eine intelligente Gebäudeautomation, bei der alle relevanten Systeme exakt ineinander greifen. Der Zusatznutzen einer kontrollierten Lüftung auf Basis der RWA-Öffnungsaggregate, wird nur allzu oft bei der Planung außer Acht gelassen.

RWA mit integrierter Lüftung

Die große Produkt- und Systemvielfalt an Produkten für die Fenster- und Fassadenautomation sowie RWA-Systemen, die heute am Markt angeboten wird, hat die natürliche Lüftung bereits integriert. Zuletzt auf der Bau 2013 im München konnte der Fachbesucher aus erster Hand erfahren, wie die Herstellerfirmen die Themen RWA und Be- und Entlüftung miteinander wirtschaftlich energieeffizient koppeln und sich davon überzeugen, dass sich diese Gewerke mit einer intelligenten Gebäudetechnik komfortabel, nachhaltig und sinnvoll miteinander verknüpfen lassen.

„Der Vorteil von modernen und intelligenten RWA-Systemen, die heute am Markt für den Einsatz in der Gebäudehülle angeboten werden, besteht im Mehrfachnutzen“, erklärt der Leiter Öffentlichkeitsarbeit im ZVEI-Fachkreis RWA und Natürliche Lüftung Heino Schello, als Experte für Fensterautomation und Steuerungstechnik „Dies ist dem Anwender häufig nicht bewusst. Die meisten sehen in der notwendigen Investition eines RWA-Systems generell einen Kostenträger, der erst einmal unproduktiv ist und sich nicht amortisiert. Somit sind die Ausgaben für baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz unbeliebt.

Gezielte Rauchabführung ist heute aber durchaus bezahlbar. Mit der Investition für eine RWA kann der Planer sich zusätzlich ein System für die Be- und Entlüftung zunutze machen. Es bedeutet ja nicht einmal zusätzliche Investitions- und Energiekosten. Rechnet man alle dafür entstehenden Kosten allein der Rauchabzugsanlage zu, müsste mit etwa zehn bis 15 Euro pro Quadratmeter Raumgrundfläche gerechnet werden. Werden die natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) beispielsweise in entsprechend geeignete Dachoberlichter integriert, die zur Ausleuchtung der Innenräume mit kostenlosem Tageslicht und zur Reduzierung des Stromverbrauchs eingesetzt werden, sind die nur für die NRA-Funktion anfallenden Mehrkosten mit lediglich etwa 2,50 Euro pro Quadratmeter Raumgrundfläche anzusetzen. Allein die Kosten für den Anstrich eines Betonfußbodens liegen meist höher“, begründete Heino Schello sein Rechenexempel.

Je nach Gebäudeart und Architektur sind verschiedene Formen des Einbaus von RWA-Öffnungen möglich. Um die optimale Wirkung der natürlichen Entrauchung zu gewährleisten, müssen Größe, Art und Anordnung des Öffnungselements beachtet werden. Wichtig ist, dass die Rauchgase möglichst schnell und ungehindert aus dem Gebäude ins Freie ausströmen können. Wenn diese Öffnungsaggregate im Normalbetrieb unterjährig zur natürlichen Be- und Entlüftung über Elektro-Antriebe genutzt werden können, dann wird aus der notwendigen Technologie ein Zusatznutzen, der jeden Investor und Betreiber schnell begeistern wird.

Text: Susanne Ruhrländer Bild: STG_BEIKIRCH

Business ohne Katastrophen in Neumüster am 26.09.2013

Dienstag, 3. September 2013

Einsatz im Team: Essener Feuerwehrmänner rücken gegen Flammen vor. (Bild: Kalscheuer)

Der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) veranstaltet gemeinsam mit dem VfS Verband für Sicherheitstechnik e. V. am 26. September 2013 eine Brandschutz-Konferenz in Neumünster.

Auf der Veranstaltung, die Klaus Michael (Beauftragter im BVMW Landesverband Schleswig-Holstein) und Wilfried Joswig (Geschäftsführer VfS) um 15 Uhr eröffnen, steht der vorbeugende Brandschutz im Mittelpunkt. Wirft man einen Blick auf die Statistik der Brandursachen in der Industrie-Feuerversicherung so fällt auf, dass weit mehr als die Hälfte in sogenannten „technischen Defekten“ zu suchen ist. Bei weiterer Aufgliederung dieser Angaben wird deutlich, dass die Mehrheit aller Brandentstehungen auf organisatorische Mängel und direkte menschliche Unzulänglichkeiten zurückzuführen sind.

Aufgrund technischer Defekte, Wärmestau, Kurzschluss oder sonstiger Mängel kommt es dann nicht selten zum Entstehungsbrand. Sind bei einem solchen Feuer in unmittelbarer Nähe brennbare Materialien vorhanden, so ergibt sich zwangsläufig ein Schadensfeuer mit sehr schneller Brandausbreitungsgeschwindigkeit und erheblicher Brandausweitung. Selbst in einem Betrieb mit einer vorbildlichen brandschutztechnischen Organisation lässt sich eine Brandentstehung trotzdem nie zu 100 Prozent ausschließen. Dennoch müssen Unternehmen handeln, um das Risiko einer Brandentstehung zu minimieren.

Zu den Referenten der Brandschutz-Konferenz gehört Frank Dieter Stolt (Sicherheitsfachwirt (FH) M.Sc., M.Sc., M.A, MIFireE), der seit 1999 als Sachverständiger für Brand- und Explosions-ursachenermittlung und Sachverständiger für Vorbeugenden Brandschutz tätig ist. Geht ein Gebäude in Flammen auf, sucht er vor Ort nach den Ursachen des Feuers.

Dipl. Ing. Normaen A. Metzger wird die Brandverläufe aus Sicht eines Brandermittlers beleuchten. Er ist Brandschutzingenieur in der Abteilung Brand- und Explosionsschutz bei der Flughafenfeuerwehr der Fraport AG sowie stellvertretender Leiter Werkfeuerwehr und Abteilungsleiter „Vorbeugender Brandschutz“ in einem Industriepark sowie Lehrbeauftragter an der FHS Darmstadt. Sein Aufgabenschwerpunkt liegt im Feuerwehreinsatzdienst, der fachlichen Beratung, Planung und Schulung sowie Ausarbeitung von Expertisen der Branchen Luftfahrt, Chemische Industrie, Lagerwirtschaft, Städtebau, sowie Brandschutzabnahmen.

Dipl.-Ing. Marcus Thiele vom TÜV thematisiert die Unternehmerverantwortung beim Brandschutz. Der Erfahrungsbericht eines Betroffenen und eine Geschäftskontaktrunde runden die Brandschutz-Konferenz ab. Veranstaltungsort ist das „Altes Stahlwerk Business Lifstyle Hotel“ in Neumünster.

Der BVMW
Der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) vertritt in der Metropolregion Hamburg/Schleswig-Holstein rund 1.500 Mitgliedsunternehmen, einen Querschnitt durch praktisch alle Wirtschaftsbranchen. Einschließlich seiner Mitgliedsverbände spricht der BVMW für mehr als 170.000 Unternehmen mit rund 4,3 Millionen Beschäftigten.

Text: Sicherheits.info

Brandschutz-Konferenz: Business ohne Katastrophen (Neumünster, 26.09.2013 – 26.09.2013)

NRA Natürliche Rauchabzugsanlagen

Mittwoch, 9. September 2009

Der Rauchabzug ist ein wesentliches Element des Baulichen Brandschutzes. Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme, Rauch und heiße Brandgase. Entgegen früheren Ansätzen ist der Rauchabzug vom Wärmeabzug zu unterscheiden.
Er leitet Rauch, der im Brandfall entsteht, aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen ab.Die Ziele beim Einsatz von Rauchabzugs-Anlagen sind vielfältig. Sie dienen z. B. dazu, Personen die Fluchtwege rauchfrei zu halten oder Feuerwehren  den Löschangriff zu ermöglichen.
Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung können in den unterschiedlichsten Ausführungen realisiert werden.
Es werden maschinelle und natürliche Anlagen unterschieden: Bei maschinellen Anlagen werden die
Verbrennungsprodukte über Ventilatoren abgeführt. Bei natürlichen Anlagen werden die
Verbrennungsprodukte über Luken (Dach- oder Wandöffnungen) abgeführt.
Bei den natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) werden die abzuleiteten Gase durch nachströmende Luft
ersetzt. Dieses wird über Öffnungen in der Fassade realisiert. Hier ist es in der Regel erforderlich,
die nachströmende Luft impulsarm, d.h. mit niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten (< 1 m/s), einzuführen.
Die Anlagen werden manuell oder automatisch durch Brandmelder bzw. durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst. Die Auslösung der NRA muss von Hand möglich sein und ebenfalls muss diese durch automatische Auslöser erfolgen.

NRAPiktogramm RWA

Normen beim Einsatz von RWA

Montag, 8. Dezember 2008
 Anforderungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Normen beim Einsatz von RWA

Normen beim Einsatz von RWA

Da Brände in Gebäuden grundsätzlich nicht verhindert werden können, erhalten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) eine zentrale Bedeutung innerhalb des vorbeugenden Brandschutzes.

Im Brandfall geht die Bedrohung nicht nur von Feuer und Hitze, sondern besonders von dem entstehenden Rauch und den giftigen Brandgasen aus. Der bauliche Brandschutz ist zwar so weit entwickelt, dass in einem brennenden Gebäude in der bei uns üblichen massiven Bausubstanz kaum noch Personen direkt durch Feuer verletzt oder getötet werden – wohl aber durch den extrem toxischen Brandrauch. Rauch und Brandgase, die die Bausubstanz angreifen, Rettungs- und Löschwege blockieren, das Feuer in andere, nicht brennende Teile des Gebäudes übertragen können, sind zu fast 90 Prozent die Ursache für „Brandopfer“. Brandopfer sind Rauchopfer. Denn das Inhalieren von nur einer Lungenfüllung heißen Brandrauchs kann den sicheren Tod bedeuten. Die wichtigste Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes besteht daher darin, Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu halten. Personen in brennenden Gebäuden muss ermöglicht werden, sich selbst in Sicherheit zu bringen. Rettungsmannschaften müssen Menschen, Tiere und Sachwerte retten sowie Brandfolgeschäden vermindern können. Es ist also besonders wichtig, dass der sich in sehr kurzer Zeit in enormen Mengen bildende Rauch – auch schon bei kleinen Schadensfeuern – schnell und gezielt abgeführt wird. Der Gefahr der bei einem Brand entstehenden Verbrennungsprodukte, wie Rauchgas, Oxide und Wärmeenergie, begegnet man am besten durch eine Abführung des Rauches ins Freie. Diese wichtige Aufgabe übernehmen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Diese führen den Rauch effektiv aus dem Gebäude ab. Räume und Gebäude ohne RWA werdenin wenigen Minuten vollständig mit Rauchgasen ausgefüllt. Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen sind somit zu einem unverzichtbaren Bestandteil von Brandschutzkonzepten geworden.

Funktionsweise natürliche Entrauchung

Die natürliche Entrauchung nutzt den thermischen Auftrieb – mit Zuluftöffnungen im unteren Wandbereich und Abluft- ffnungen möglichst im oberen Wand- oder Deckenbereich – um den Rauch in einer stabilen Rauchschichtgrenze oberhalb des Aufenthaltsbereiches des Menschen zu binden. Unter dieser Grenze befindet sich die raucharme, darüber die schwarze, giftige Rauchgasschicht. Wichtig bei dieser Methode der Rauchabführung ist, dass es an der Rauchschichtgrenze nicht zu einer Verwirbelung kommt, denn das könnte zu einer Absenkung der giftigen Rauchschicht in den raucharmen Bereich führen. Die bei einem Brand entstehenden Verbrennungsprodukte, wie Rauch, Wärme und heiße Brandgase, steigen im Raum nach oben und bilden unterhalb der Decke eine Schicht aus Rauch und Brandgasen. Diese Rauchgasschicht wird mit fortschreitender Branddauer immer dichter und innerhalb kürzester Zeit ist der gesamte Raum ausgefüllt. Mit Hilfe der natürlichen Rauchabzugsanlage (NRA) wird diese Schicht mittels des thermischen Auftriebsprinzips bereits in der Entstehungsphase des Brandes direkt ins Freie abtransportiert.

Kamin-Effekt

Die notwendigen Zuluftöffnungen sorgen für den erforderlichen Ausgleich des Massenstroms und verstärken den Effekt des thermischen Auftriebs (Kamin-Effekt). Die entsprechenden Rauchabzugsgeräte müssen allerdings gegen äußere Windeinflüsse ausreichend geschützt sein. Denn die Ausbreitung und Ableitung von Rauchgasen hängt – insbesondere bei Bränden in großen Räumen – wesentlich von der Raumströmung ab. Diese wird wiederum von der äußeren Winddruckverteilung beeinflusst. Da sich diese Öffnungen immer an der Wind abgewandten Seite befinden sollten, ist der Einbau von NRA- und Zuluftflächen in mindestens zwei gegenüberliegenden Gebäudewänden erforderlich. Ausführlich beschreibt die DIN 18 232 Teil 2 die Anforderungen und Bemessungen an Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Der Vorteil der NRA liegt darin, dass sie bei zunehmenden Temperaturen durch höhere Abzugsleistung die zusätzlich entstehenden Rauchgasvolumen abtransportieren kann. Bei der maschinellen Rauchabzugsanlage (MRA) werden die Rauchgase mechanisch über Ventilatoren bei einem konstanten Fördervolumen abgeleitet. Dieses Verfahren ist gut geeignet für niedrige Brandtemperaturen. Bei höheren Temperaturen dagegen kann es vorkommen, dass das konstante Fördervolumen der Ventilatoren die durch die Temperatur wachsenden Volumenströme nicht ausreichend abführen kann.

Lichtkuppeln & Co.

Je nach Gebäudeart und Architektur sind verschiedene Formen des Einbaus von RWA-Öffnungen möglich. Bei Flachdachbauten können RWA-Öffnungen in Form von Lichtkuppeln, Lichtbändern oder Glaspyramiden ausgeführt werden. Im geneigten Dach oder Sheddach ist der Einbau als Kipp- oder Klappflügel möglich. Am häufigsten werden RWA-Öffnungen mit den unterschiedlichsten Flügelformen in die Außenwand eingebaut. Um die optimale Wirkung der natürlichen Entrauchung zu gewährleisten, müssen Größe, Art und Anordnung des Öffnungselements beachtet werden. Wichtig ist, dass die Rauchgase möglichst ungehindert aus dem Gebäude ins Freie ausströmen können, weder der Fensterflügel selbst, noch bauliche Gegebenheiten – wie Mauervorsprünge, Treppen oder Lüftungskanäle – dürfen das Ausströmen behindern.

 

Komponenten eines Rauchabzuges Komponenten eines Rauchabzuges

Komponenten eines Rauchabzuges

Zum Öffnen und Schließen von RWA-Öffnungen benötigt man einen RWA-Sicherheitsantrieb. Man kann dafür elektromotorische 24-Volt-Antriebe, wie Spindelantriebe, Kettenantriebe und Zahnstangenantriebe, verwenden. Die Auswahl ist objektabhängig. Die RWA-Zentrale ist die Steuereinheit für die RWA-Antriebe. Sie nimmt die Meldung der Brandmelder auf, überwacht Störungen und steuert die Lüftungsfunktion. Integrierte Notstrombatterien sorgen bei Netzausfall für eine 72 Stunden währende Betriebsbereitschaft. Manuelle Brandmelder dienen zur Meldung einer durch Hand erfolgten RWA-Auslösung. Die Zustände „Betriebsbereitschaft“, „RWA-Auslösung“ und „Störung“ werden über Leuchtanzeigen signalisiert. Automatische Brandmelder erkennen einen Brand selbstständig. Ein Windmessgerät, das die Windgeschwindigkeit und Windrichtung aufnimmt, gewährleistet, dass bei der Entrauchung nur die windabgewandten Flächen öffnen. Die Auswertung der Messwerte übernimmt die angeschlossene RWA-Zentrale. Da sich die 24-Volt-RWA-Sicherheitsantriebe auch für Lüftungszwecke eignen, können die Antriebe mit Lüftungstastern zur manuellen Lüftung verwendet werden.

Verwendung der DIN EN 12 101 Teil 2

Nachdem im Jahr 2005 die Koexistenzphase der EN 12 101 Teil 2 und der DIN 18 232 Teil 3 noch einmal um ein Jahr verlängert wurde, gilt nun europaweit seit September 2006 einzig die EN 12 101 Teil 2 als Prüfgrundlage für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG). Seit September 2006 muss in Deutschland für alle bauordnungsrechtlich geforderte Rauchabzugsablagen ein Verwendbarkeitsnachweis nach DIN EN 12 101 Teil 2 vorliegen. Kann dieser Verwendbarkeitsnachweis nicht erbracht werden, zum Beispiel bei objektspezifischen Sonderkonstruktionen, so gibt es die Möglichkeit, bei der obersten Baubehörde der Länder eine Zustimmung im Einzelfall zu beantragen. Dieses Verfahren wird genauer in der Broschüre RWA aktuell Nr. 6 „Individuelle Gebäudeentrauchung und die Zustimmung im Einzelfall (ZiE)“ beschrieben.

NRWG zwingend?

Die Norm EN 12 101 Teil 2 generiert ein neues Bauprodukt für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum – das NRWG. Ein NRWG muss in Deutschland immer dann eingesetzt werden, wenn ein natürlicher Rauchabzug bauordnungsrechtlich gefordert wird. Diese Anforderung wird vor allem in der Bauverordnung für Sonderbauten, wie Schulen, Verkaufsstätten oder Krankenhäuser, gestellt. Wird eine allgemeine Forderung nach einer Rauchableitung so konkretisiert, dass zur Rauchableitung ausschließlich eine bestimmte geometrische Öffnungsfläche (Entrauchungsöffnungen nach der Landesbauordnung zum Beispiel in Treppenhäusern) zur Verfügung stehen muss, bedingt dies nach Auffassung der Fachkommission Bauaufsicht nicht zwingend den Einsatz eines NRWGs. Die Oberste Baubehörde hat mit einem Schreiben an den Fachkreis RWA im ZVEI somit klargemacht, dass sie nicht zwingend NRWGs nach DIN EN 12 101-2 als Komponenten einer Rauchableitungsanlage verlangt.

Aerodynamische Wirksamkeit

Was ist jedoch zu beachten, wenn eine Rauchabzugsanlage mit einem NRWG gemäß 12 101 Teil 2 ausgeschrieben ist und keine objektspezifische Sonderkonstruktion vorliegt? Für die Bemessung und den Einbau von natürlichen Rauchabzugsanlagen gilt nach wie vor die nationale Norm DIN 18 232 Teil 2. Anhand dieser Norm kann ermittelt werden, wo und in welcher Menge Rauchabzugsflächen beziehungsweise Zuluftflächen mit welchen wirksamen Flächen im Dach oder in der Fassade vorzusehen sind. Die aerodynamische Wirksamkeit der Rauchabzugsfläche eines NRWG ist nach dem in der DIN EN 12 101 Teil 2 beschriebenen Verfahren nachzuweisen. Weiterhin ist zu beachten, das es sich bei der DIN EN 12 101 Teil 2 um eine reine Prüfnorm handelt und die Ergebnisse der unterschiedlichen Prüfungen für ein NRWG in Klassen eingeteilt sind. Nach welchen Vorgaben geprüft wird, zum Beispiel für welche Wind- und Schneelastklassifizierung das Produkt später zugelassen werden soll, gibt der Hersteller des NRWG vor. Der Fachplaner oder Architekt ist verantwortlich dafür, dass in seinen Ausschreibungen die Klassen des NRWG so gewählt werden, dass dieses den Ansprüchen des Bauvorhabens entspricht.

 

Tipps zur Projektierung

Für die Bundesrepublik Deutschland sind die regional unterschiedlichen Windlasten (Klassifizierung WL) in der DIN 1055-4: 2005-03 und die Schneelast (Klassifizierung SL) in der DIN 1055-5: 2005-07 geregelt. Bei der Wärmebeständigkeit ist in der Regel von der Klassifizierung B300 auszugehen. Dieses entspricht einer Temperaturbeständigkeit des gesamten NRWG von 300 Grad Celsius über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten. Bei der Klassifizierung für niedrige Temperaturen ist der Einsatzfall des NRWG (zum Beispiel im offenen oder im geheizten Gebäude) zu berücksichtigen. Bei der Klassifizierung der Funktionssicherheit (Klassifizierung Re) muss betrachtet werden, ob die NRWG ausschließlich für den Rauchabzug oder auch zur täglichen Be- und Entlüftung verwendet werden. Geräte, die für die tägliche Be- und Entlüftung verwendet werden, sind – neben der je nach Klasse notwendigen Prüfung der Funktionssicherheit – zusätzlich 10.000 Mal in Lüftungsstellung zu öffnen.

Einbau von Systemkomponenten

Die Ab- und Zuluftöffnungen müssen so bemessen sein, dass im geöffneten Zustand die geforderte geometrische beziehungsweise aerodynamische Fläche erreicht wird. Zu beachten sind hierbei Behinderungen, wie beispielweise Blendrahmen und Stürze. Die Zuleitungen einer RWA müssen den Brandschutzbestimmungen (zum Beispiel MLAR) entsprechen und vom Querschnitt den benötigten Motorströmen beziehungsweise Volumen angepasst sein. Die elektrische RWA-Zentrale sollte in einen dafür vorgesehenen Technikraum eingebaut werden. Um eine sofortige Auslösung bei einem Brand in diesen Räumen zu gewährleisten, sind hier automatische Brandmelder empfehlenswert. Manuelle Brandmelder müssen gut sichtbar sein und sollten an zentralen Stellen, wie an Eingangs- oder Empfangsbereichen, montiert werden. Es ist sinnvoll, den Einbauort mit einem Schild „Rauchabzug“ zu kennzeichnen. Automatische Brandmelder sind so zu platzieren, dass das Auslösekriterium, wie zum Beispiel Rauch oder Hitze, den Melder erreichen kann. Um Fehlauslösungen zu vermeiden, muss bekannt sein, welche Gegebenheiten in dem entsprechenden Gebäudeteil im Normalbetrieb herrschen. Hierzu gehören unter anderem Staub, Wasserdampf oder auch höhere Temperaturen unter Glasflächen. Abstände zu Wandflächen sowie die Überwachungs- fläche der Melder sind bei der Planung und beim Einbau zu beachten.

Zusatznutzen

RWA sind im Hinblick auf die Rettung von Menschenleben und Materialien eine zwingende Notwendigkeit. Nur die Installation einer RWA kann die Gefahr durch Rauch- und Brandgase bannen. Nicht ohne Grund ist die Forderung nach einer RWA Bestandteil jeder Bauordnung der Bundesrepublik Deutschland. Schließlich ist nicht zu vergessen, dass jede elektromotorische RWA automatisch den Zusatznutzen der täglichen Lüftung bietet.

Autor: Ramona Meinzer, ZVEI-Fachkreis elektromotorisch betriebene Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, AK Öffentlichkeitsarbeit, www.rwa-heute.de