lise Die gutachterliche Stellungnahme der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vom 24.02.2010 sollte den
„Einsatz von Rauchmelder(n) in Aufzugsschächten“ Praxis relevant prüfen.
http://www.btr-hamburg.de/downloads/51-289_2010-03-08_low.pdf
Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Gutachten (Ref. Nr. 20080116-TI01-12564-172068741 u.a. Beauftragt durch BTR und D+H) nur auf einen Rauchmelder in
einem Aufzugsschacht von 12 m Höhe bezieht. Die Möglichkeit der Differenzierung
zwischen Singular- und Pluralform bezogen auf die Rauchmelder im Aufzugschacht
wird hier leider gänzlich vernachlässigt.
Die DIN VDE 0833-2 bezieht sich nicht auf Fahrschächte, da es keine Norm für Rauchmelder in Fahrschächten gibt.