Artikel-Schlagworte: „BMA“

BHE-Papier Alarmierung und MLAR

Freitag, 10. Februar 2012

BHE-Papier: „Hinweise zur Umsetzung von brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen bei der Alarmierung durch Brandmeldeanlagen (BMA), Hausalarmanlagen (HAA) und Sprachalarmanlagen (SAA)

  • Normative und rechtliche Grundlagen
  • Ablaufdiagramm
  • zahlreiche Planungsbeispiele

Weitere Informationen zu diesen Thema finden Sie hier auf der BHE Internetseite als pdf.

Text und Bild: BHE

Errichter-Barometer zeigt Optimismus bei BMA und RWA

Montag, 16. Januar 2012


Überwiegend positiv beurteilen die Errichter von Brandmeldeanlagen (BMA) sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) den gegenwärtigen Geschäftsverlauf. Das ergab eine Umfrage unter den 140 Mitgliedsunternehmen der Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI.

Eine klare Mehrheit der befragten Unternehmen bezeichnete die wirtschaftliche Gesamtsituation und die Umsatzaussichten für die nächsten sechs Monate als sehr gut oder gut. Besonders vorteilhaft entwickele sich laut ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie) die Modernisierung von RWA.

Bei der Umfrage berücksichtigt wurden Neuanlagengeschäft, Modernisierung sowie Wartung und Instandhaltung. Eingetrübt wird die gute Stimmung durch den Mangel an qualifizierten Fachkräften, den die Mehrzahl der befragten Errichter schon heute als Umsatzbremse werten.

Der ZVEI will die Umfrage unter dem Namen „Errichter-Barometer“ künftig zweimal im Jahr durchführen. „Ziel ist ein aktuelles und kompaktes Stimmungsbild der Branche. Eine ausführliche Untersuchung von Markt und Wettbewerb kann und soll das Errichter-Barometer allerdings nicht ersetzen“, erläutert Eckart Roeder, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer, die Zielsetzung.

Text: ZVEI

ZVEI – Arbeitsgemeinschaft feiert fünfjähriges Bestehen

Freitag, 16. Dezember 2011

Vor fünf Jahren wurde beim ZVEI in Frankfurt am Main die Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer ins Leben gerufen. 39 Gründungsmitglieder sind mit dem Ziel zusammengekommen, um am wachsenden Markt für Sicherheitstechnik eine starke Interessensgemeinschaft für Errichter und Planer zu etablieren.

Ein ehrgeiziges Ziel, das nach Meinung des Vorstandsvorsitzenden der Arge, Christian Kühn, inzwischen erreicht wurde: „Durch aktuelle und praxisbezogene Themen haben wir uns in den letzten fünf Jahren eine hohe Aufmerksamkeit am Sicherheitsmarkt erarbeitet. Das zeigt nicht zuletzt unser stetiges Wachstum auf inzwischen mehr als 140 Mitglieder.“

Weitere Gründe für den Erfolg seien die umfassenden Dienstleistungen für Mitglieder sowie die aktive Mitarbeit in nationalen und internationalen Normungsgremien. Die Arge Errichter und Planer besteht aus den drei Fachgruppen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Brandmeldeanlagen (BMA) und Einbruchmeldeanlagen/Video sowie dem unabhängigen Fachkreis Elektroplaner. Dort werden aktuelle Themen aus Normung, Berufsbildentwicklung oder Vergabeordnungen kommentiert und weiter entwickelt.

Die Fachgruppen erarbeiten darüber hinaus umfangreiche Arbeitshilfen und Dokumentationen. Jüngste Beispiele sind Merkblätter zu Amok- und Gefahren-Reaktionssystemen an Schulen, Blitzschäden an BMA, zu Betreiberrechten und -pflichten sowie zu verschiedenen RWA-Themen. Entscheidend geprägt wird die Arbeit der Arge durch die Vernetzung mit der herstellenden Elektroindustrie im ZVEI. Ein enger Kontakt zum Fachverband Sicherheit und anderen ZVEI-Fachverbänden garantiert kurze Wege sowie ein mächtiges Netzwerk und erschließt die gesamte Welt der Gebäudesystemtechnik.

Eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung ist seit ihrer Gründung Schwerpunkt der Arge Errichter und Planer. Durch die Zertifizierung zum „ZVEI-anerkannten Errichter“ dokumentieren Arge-Mitglieder ihre fachliche Qualifikation nach außen und verbessern dadurch ihre Marktpositionierung. Der ZVEI vergibt dieses Qualitätssiegel nur bei Vorliegen bestimmter fachlicher Voraussetzungen. Bisher haben sich über 30 Unternehmen zum zertifizierten RWA-Errichter qualifiziert.

Text: Sicherheit.info

 

Fachartikel aus W&S 06/2011- Brandschutz am Stuttgarter Flughafen

Dienstag, 22. November 2011

Permanent optimieren

Von Jahr zu Jahr wächst das internationale Verkehrsaufkommen und damit auch die Passagierzahl, die an Flughäfen abgefertigt wird. Diese wachsenden Zahlen bedeuten gleichzeitig höhere Anforderungen an die Kapazitäten und damit letztendlich an die Sicherheit.

Die Flughafenfeuerwehr muss dabei eine Vielzahl an Aufgaben bewältigen: vom Gebäudebrandschutz bis hin zu Rettungseinsätzen bei Flugzeugbränden oder auch Großschadens-ereignissen. Der Flughafen Stuttgart ist gemessen am Passagieraufkommen derzeit der siebtgrößte Airport in Deutschland. Pro Tag starten und landen etwa 400 Maschinen. Die vier Terminals dienen nicht nur der Abfertigung der Flugreisenden, sondern beherbergen auf rund 5.900 Quadratmetern zahlreiche Shops, zu denen noch einmal 4.500 Quadratmeter an Gastronomiefläche hinzu kommen. Zu Spitzenzeiten halten sich hier bis zu 25.000 Menschen über den Tag verteilt in den Terminals auf. Im Jahr 2010 lag das Fluggastaufkommen bei etwa 9,23 Millionen Passagieren und 21.069 Tonnen Luftfracht.
Der vorbeugende Brandschutz sowie das Notfall- und Krisenmanagement ist seit dem Brand auf dem Düsseldorfer Flughafen 1996, aber auch aufgrund anderer Großschadensereignisse kontinuierlich weiter entwickelt und angepasst worden. Bei der Konzeptionierung ist die Flughafenfeuerwehr auf das Zusammenwirken aller beteiligten Kräfte, auch der externen wie Bundes- und Landespolizei, dem Zoll sowie Rettungskräfte angewiesen. „Insgesamt sind wir über 120 Schnittstellen mit anderen Diensten für den Bereich Notfall- und Krisenmanagement verbunden, die polizeiliche Gefahrenabwehr nicht mitgerechnet“, so Andreas Rudlof, Leiter der Flughafenfeuerwehr Stuttgart. Um alle eingebundenen Kräfte optimal zu koordinieren, sind vor allem Notfallübungen und das Durchspielen von Szenarios, wie sie die International Civil Aviation Organization (ICAO) vorschreibt, unerlässlich.

Umfassende Meldesysteme

Zu den Hauptverkehrszeiten befinden sich zwischen 2.500 und 3.000 Personen in den Terminals eins bis vier. Zur Alarmierung im Brandfall stehen eine Vielzahl unterschiedlicher Systeme zur Verfügung. Insgesamt sind auf dem Flughafengelände einschließlich der Hallen und Gepäckabfertigungsanlagen und unterirdischen Versorgungskanälen rund 14.000 Brandmelder installiert. Hinzu kommen über 100 Wandhydranten und 1.600 tragbare Feuerlöscher, sich selbst schließende Brandschutztore sowie eine ereignisgesteuerte Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA). Mittels einer Einzelmeldererkennung lässt sich anhand der digitalen Karten des geografischen Informationssystems der Auslöseort genau und schnell bestimmen. „Jeder Meldealarm wird ernst genommen und bearbeitet, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Fehlalarms bei Auslösung nur eines einzelnen Melders recht hoch ist“, erläutert Rudlof.

Bei so verschiedenen Gebäudekomplexen mit ganz unterschiedlichen Funktionsbereichen ist auch eine entsprechend breit aufgestellte Varianz an Meldern im Einsatz. Neben den klassischen Rauchmeldern gibt es auch in einigen Abschnitten Rauchansaugsysteme sowie thermische beziehungsweise infrarot auslösende, etwa in den Abschnitten der Gastronomie. Ferner sind auch alle acht Kilometer an unterirdischen Versorgungskanälen und die IT-Bereiche mit Brandmeldern gesichert, da diese für die Versorgung des Flughafens mit Strom, Wasser und der IT-Anbindung besonders wichtig sind.

Ständige Kontrolle

Ein wesentlicher Aspekt beim vorbeugenden Brandschutz ist der Umgang mit Fremdfirmen und den Nutzern der Gewerbeflächen. Brände entstehen zum überwiegenden Teil durch menschliches Fehlverhalten. Um dieses zu minimieren, ist ein Mitarbeiter für die Brandverhütung zuständig; er begeht regelmäßig das Flughafengelände, um Mängel wie zugestellte Notausgänge und Rettungswege, festgestellte Brandschutztüren und ähnliches zu protokollieren und die Verantwortlichen darauf hinzuweisen mit der Maßgabe, die Mängel unverzüglich abzustellen.

Fremdfirmen, die Heißarbeiten mit dem Schweißbrenner oder Lötkolben durchführen, benötigen ein spezielles Formular, das ihnen die Arbeit unter Brandschutzauflagen genehmigt. Auch hier überprüft ein Kollegen der Feuerwehr regelmäßig, ob auch alle Auflagen wie das Bereitstellen von Feuerlöschern, Löschdecken und ähnliches, erfüllt sind. Nur dann können einzelne Melder in den angezeigten Bereichen für die Dauer der Arbeiten von der Brandmeldeanlage (BMA) getrennt werden.

Rasche Entfluchtung und Hilfe

Im Evakuierungsfall müssen die Passagiere schnellstmöglich die Terminals verlassen. Hierzu verfügt der Flughafen über ausgebildete Räumungshelfer, die sich zum Teil aus dem Flughafenpersonal und dem der Fluggesellschaften rekrutieren. Kräfte der Landes- und der Bundespolizei sowie Mitarbeiter vom Zoll sind ebenfalls beteiligt. In einem weiteren Schritt sollen zudem noch Mitarbeiter der zahlreichen Geschäfte auf dem Flughafen als Räumungshelfer ausgebildet werden. Die große Anzahl an Helfern ist alleine schon deshalb nötig, damit diese bei einem so weitläufigen Ort alle Räumlichkeiten rasch durchsuchen und Personen nach draußen bringen können.

Ob der gesamte Terminalbereich oder nur einzelne Abschnitte geräumt werden, hängt dabei von der jeweiligen Situation ab. Bei der Räumung gilt, dass alle Passagiere, die noch nicht die Sicherheitsschleusen passiert haben, landwärts evakuiert werden und diejenigen, die den Check-in durchlaufen haben, luftseitig Richtung Flugvorfeld in Sicherheit gebracht werden. Von dort eingerichteten Sammelstellen bringen Busse anschließend die Passagiere zügig aus dem Flugsicherheitsbereich.

Zeit ist bei allen Maßnahmen ein kritischer Faktor. Daher sind beispielsweise im Falle eines Gebäudebrandes und bei technischen Hilfeleistungen strenge Vorgaben hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr einzuhalten. Bei Notfällen in den Terminalhallen oder anderen Gebäuden gilt die gesetzlich geregelte Hilfsfrist, die in Baden-Württemberg vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort maximal 15 Minuten betragen darf.

Besondere Anforderungen gelten auch für den Rettungsdienst, denn gemäß den Bestimmungen der der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Stuttgart einer von bundesweit 16 Sanitätsflughäfen. 14 Mitarbeiter sind daher zum Rettungsassistenten und staatlich geprüften Desinfektor ausgebildet. Letzteres ist vor allem bei einem Seuchenalarm wichtig. In diesem Fall wird das betroffene Flugzeug auf eine entlegene Abstellposition geleitet, und die Passagiere und Besatzung werden anschließend von einem Seuchenmediziner untersucht. Dieser entscheidet, ob betroffene Personen auf eine Isolierstation kommen, die auf dem Gelände zur Verfügung steht.

Umfangreiche Aufgaben

Bei der Flughafenfeuerwehr Stuttgart sind zurzeit 76 Feuerwehrangehörige als hauptamtliche Kräfte beschäftigt, die alle analog zu den Richtlinien der Berufsfeuerwehr ausgebildet sind. Die Mitarbeiter versehen ihren Dienst in zwei 24-Stunden-Schichten zu je 19 Mann, die sich gegenseitig ablösen und im Ernstfall als erstes Einsatzelement ausrücken, bevor gegebenenfalls weitere Verstärkung, auch aus dem Umland, eintrifft. Hauptaufgabe der Einsatzkräfte ist dabei das Sicherstellen des Flugzeugbrandschutzes nach geltenden ICAO-Richtlinien für die Kategorie 10.

Ferner ist die Feuerwehr für den Gebäudebrandschutz und technische Hilfeleistung für den gesamten Flughafenbereich als anerkannte Werkfeuerwehr gemäß Paragraf 19 des Feuerwehrgesetzes (FwG) von Baden-Württemberg verantwortlich. Neben der Gewährleistung des Brandschutzes ist die Feuerwehr auch für eine ganze Anzahl weiterer Ereignisse zuständig, etwa bei Flugzeugunfällen wie beispielsweise auslaufender Kraftstoff, Flugzeugbergung oder bei Einsätzen mit Gefahrgut. Auch andere Fachabteilungen und externe Auftraggeber können bei Bedarf auf die Kollegen und ihre Ausrüstung zurückgreifen, sollten es die Umstände erfordern. Mit dem Aircraft Recovery Training Center unterhält die Flughafenfeuerwehr schließlich eine internationale Ausbildungsstätte für Flugzeugbergecrews und bildet auch andere Feuerwehren und Rettungsdienste aus, etwa beim Atemschutz.

 

 

Text: Hendrick Lehmann
Bild: Flughafenfeuerwehr Stuttgart

 

 

NRA Natürliche Rauchabzugsanlagen

Mittwoch, 9. September 2009

Der Rauchabzug ist ein wesentliches Element des Baulichen Brandschutzes. Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme, Rauch und heiße Brandgase. Entgegen früheren Ansätzen ist der Rauchabzug vom Wärmeabzug zu unterscheiden.
Er leitet Rauch, der im Brandfall entsteht, aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen ab.Die Ziele beim Einsatz von Rauchabzugs-Anlagen sind vielfältig. Sie dienen z. B. dazu, Personen die Fluchtwege rauchfrei zu halten oder Feuerwehren  den Löschangriff zu ermöglichen.
Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung können in den unterschiedlichsten Ausführungen realisiert werden.
Es werden maschinelle und natürliche Anlagen unterschieden: Bei maschinellen Anlagen werden die
Verbrennungsprodukte über Ventilatoren abgeführt. Bei natürlichen Anlagen werden die
Verbrennungsprodukte über Luken (Dach- oder Wandöffnungen) abgeführt.
Bei den natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) werden die abzuleiteten Gase durch nachströmende Luft
ersetzt. Dieses wird über Öffnungen in der Fassade realisiert. Hier ist es in der Regel erforderlich,
die nachströmende Luft impulsarm, d.h. mit niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten (< 1 m/s), einzuführen.
Die Anlagen werden manuell oder automatisch durch Brandmelder bzw. durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst. Die Auslösung der NRA muss von Hand möglich sein und ebenfalls muss diese durch automatische Auslöser erfolgen.

NRAPiktogramm RWA