LiSE ist einfach und sicher anzuwenden. Das System besteht aus speziellen Rauchmeldern, die den Aufzugsschacht permanent überwachen und die im Ernstfall die Brandmeldung an die RWA-Zentrale weiterleiten. Optional kann im Bereich der Hauptzugangsstelle ein Alarm manuell durch eine RWA-Bedienstelle ausgelöst werden. Die VdS-geprüfte RWA-Zentrale steuert dann den elektromotorischen Antrieb an einer Lichtkuppel oder an einem Lamellenlüfter an. Gleichzeitig erhält die Aufzugssteuerung die automatische Anweisung, die Evakuierungsebene anzusteuern und die Aufzugskabine zum Aussteigen zu öffnen.
Bisher wurden in Liftschächte permanente Öffnungen – zur Versorgung mit Frischluft und zur Rauchabführung im Brandfall – eingebaut. Durch diese dauerhaften Lücken in der Gebäudedämmung entsteht allerdings ein hoher Energieverlust.
Energieoptimierte Lüftung und sichere Entrauchung von Aufzugsschächten ist das Thema der neu erschienenen Ausgabe 7 der Schriftenreihe „RWA aktuell“. Die Broschüre greift ein wichtiges Thema auf, da sich baurechtliche Vorschriften und die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) beim Thema Aufzugsentrauchung scheinbar widersprechen: Gemäß den Vorgaben der Landesbauordnungen müssen Aufzüge über Entrauchungsöffnungen verfügen, die im Brandfall Rauch und giftige Gase aus dem Gebäude ableiten. Die meisten der 600.000 Aufzugsanlagen in Deutschland verfügen allerdings über dauerhafte Öffnungen, die im Normalbetrieb große Energiemengen ungenutzt ins Freie entweichen lassen und damit der EnEV widersprechen, die luftdichte Hüllen fordert.
Die FeuerTRUTZ, erste Fachmesse mit Kongress für vorbeugenden Brandschutz, erlebte vom 15. bis 16. März 2011 ihre Feuertaufe: 108 Aussteller, 35 Expertenvorträge sowie ein fachspezifisches Rahmenprogramm lockten aus dem Stand über 2.300 Messe- und Kongressbesucher zum Dialog nach Nürnberg. Dort konnten sie sich über Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und -eindämmung informieren. Das Thema des Brandschutzkongresses, „Brandschutz in Sonderbauten“, traf offensichtlich den Nerv der Branche.
Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Gutachten (Ref. Nr. 20080116-TI01-12564-172068741 u.a. Beauftragt durch BTR und D+H) nur auf einenRauchmelder in
einem Aufzugsschacht von 12 m Höhe bezieht. Die Möglichkeit der Differenzierung
zwischen Singular- und Pluralform bezogen auf die Rauchmelder im Aufzugschacht
wird hier leider gänzlich vernachlässigt.
Die DIN VDE 0833-2 bezieht sich nicht auf Fahrschächte, da es keine Norm für Rauchmelder in Fahrschächten gibt.
Rauchdetektion wäre eigentlich der techn. richtige Begriff aller auf dem Markt befindlichen Systeme. Es handelt sich bei diesen nicht um eine NRA – es gibt keine Definition bzgl. Zuluft.
Unabhängig davon, wo der Brand im Schacht entsteht, wird der Rauch sicher durch Punktrauchmeldern detektiert. Durch den gewählten Abstand der Melder und durch den zusätzlichen Melder unterhalb des Fahrkorbes ist eine Rauchdetektion sichergestellt, nicht jedoch eine raucharme Zone innerhalb des Aufzugschachtes. Dieses ist ausschließlich durch eine Rauchschutz- Druckanlage (RDA) zu gewährleisten.