Dieses Hinweisschild kennt jeder: „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“. Doch für die Feuerwehr kann ein Feuerwehraufzug im Brandfall ein Rettungsweg oder auch ein Hilfsmittel zum Transport von Einsatzkräften und Material sein. Das gilt jedoch nicht für jeden beliebigen Aufzug: Ein Feuerwehraufzug muss als solcher ausgewiesen sein und besondere Anforderungen erfüllen. Von seiner Betriebssicherheit und Wirksamkeit im Feuerwehrbetrieb hängen Leib und Leben der Einsatzkräfte ab.
Artikel-Schlagworte: „Aufzugschächte“
Einheitliche Prüfung von Feuerwehraufzügen – Richtlinie VDI 3809 Blatt 2
Donnerstag, 10. Oktober 2013neuer Leitfaden: Aufzugsschacht-Entrauchung
Dienstag, 28. August 2012Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) hat gemeinsam mit dem VDMA-Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen den Leitfaden „Einbau und Betrieb von Anlagen zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr von Aufzugsschächten“ veröffentlicht. In übersichtlicher Form wird auf nur zwölf Seiten eine Brücke zwischen Baurecht und normativem Anlagenbau geschlagen.
Hier können Sie den Leitfaden herunterladen.
RWA als Beitrag zur Energieeinsparung in Aufzugsschächten
Dienstag, 5. Juni 2012Energieoptimierte Lüftung und sichere Entrauchung von Aufzugsschächten ist das Thema der neu erschienenen Ausgabe 7 der Schriftenreihe „RWA aktuell“. Die Broschüre greift ein wichtiges Thema auf, da sich baurechtliche Vorschriften und die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) beim Thema Aufzugsentrauchung scheinbar widersprechen: Gemäß den Vorgaben der Landesbauordnungen müssen Aufzüge über Entrauchungsöffnungen verfügen, die im Brandfall Rauch und giftige Gase aus dem Gebäude ableiten. Die meisten der 600.000 Aufzugsanlagen in Deutschland verfügen allerdings über dauerhafte Öffnungen, die im Normalbetrieb große Energiemengen ungenutzt ins Freie entweichen lassen und damit der EnEV widersprechen, die luftdichte Hüllen fordert.
Sind Öffnungsaggregate nach EN12101-2 im Liftschacht vorgeschrieben?
Mittwoch, 9. September 2009Nein, Aufzugsschächte gehören gem. LBO zu den Treppenräumen.
Die Geometrische Öffnung muss min. 0,1qm bzw. 2,5% der Grundfläche des Schachtes entsprechen. Ausnahme ist Brandenburg mit 5% und min. 0,2qm. Baden Württemberg min. 0,1qm, 5%