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Einheitliche Prüfung von Feuerwehraufzügen – Richtlinie VDI 3809 Blatt 2

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Neue Richtlinie VDI 3809 Blatt 2 „Prüfung gebäudetechnischer Anlagen; Feuerwehraufzüge“

Dieses Hinweisschild kennt jeder: „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“. Doch für die Feuerwehr kann ein Feuerwehraufzug im Brandfall ein Rettungsweg oder auch ein Hilfsmittel zum Transport von Einsatzkräften und Material sein. Das gilt jedoch nicht für jeden beliebigen Aufzug: Ein Feuerwehraufzug muss als solcher ausgewiesen sein und besondere Anforderungen erfüllen. Von seiner Betriebssicherheit und Wirksamkeit im Feuerwehrbetrieb hängen Leib und Leben der Einsatzkräfte ab.

Die besonderen Anforderungen werden u. a. in DIN EN 81-72 festgelegt. Daneben existieren Bestandsaufzüge nach TRA 200 und verschiedene Anforderungskataloge lokaler Feuerwehren, zumeist in Großstädten mit vielen Sonderbauten. Es gibt jedoch bis dato keinen vereinheitlichten Anforderungskatalog und keine überregionale Vorgabe für die wiederkehrende Prüfung von Feuerwehraufzügen. Die neue Richtlinie VDI 3809 Blatt 2 bietet den Betreibern von Sonderbauten und den Feuerwehren eine vereinheitlichte Checkliste an, anhand derer Betreiber von Aufzugsanlagen und zugelassene Überwachungsstellen solche Aufzüge wiederkehrend prüfen lassen bzw. prüfen können.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3809 Blatt 2 „Prüfung gebäudetechnischer Anlagen; Feuerwehraufzüge“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. Die Richtlinie ist ab sofort als Entwurf zum Preis von 78,00 € beim Beuth Verlag (Tel. +49 30 2601-2260) erhältlich. Die Einspruchsfrist endet am 28.02.2014. Einsprüche sind elektronisch über www.vdi.de/einspruchsportal möglich, weitere Informationen finden Sie unter  www.vdi.de/3809 und  www.beuth.de.

Verein Deutscher Ingenieure e.V.
 www.vdi.de

Text: www.feuertrutz.de
 Bild: Dirk Preißl, Feuerwehr Düsseldorf

 

neuer Leitfaden: Aufzugsschacht-Entrauchung

Dienstag, 28. August 2012

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) hat gemeinsam mit dem VDMA-Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen den Leitfaden „Einbau und Betrieb von Anlagen zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr von Aufzugsschächten“ veröffentlicht. In übersichtlicher Form wird auf nur zwölf Seiten eine Brücke zwischen Baurecht und normativem Anlagenbau geschlagen.

Hier können Sie den Leitfaden herunterladen.

RWA als Beitrag zur Energieeinsparung in Aufzugsschächten

Dienstag, 5. Juni 2012

Energieoptimierte Lüftung und sichere Entrauchung von Aufzugsschächten ist das Thema der neu erschienenen Ausgabe 7 der Schriftenreihe „RWA aktuell“. Die Broschüre greift ein wichtiges Thema auf, da sich baurechtliche Vorschriften und die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) beim Thema Aufzugsentrauchung scheinbar widersprechen: Gemäß den Vorgaben der Landesbauordnungen müssen Aufzüge über Entrauchungsöffnungen verfügen, die im Brandfall Rauch und giftige Gase aus dem Gebäude ableiten. Die meisten der 600.000 Aufzugsanlagen in Deutschland verfügen allerdings über dauerhafte Öffnungen, die im Normalbetrieb große Energiemengen ungenutzt ins Freie entweichen lassen und damit der EnEV widersprechen, die luftdichte Hüllen fordert.

Die in der Broschüre beschriebene Lösung sind moderne Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), deren automatisch gesteuerte Klappen nur im Brandfall öffnen und damit eine sichere Entrauchung gewährleisten. Im Normalbetrieb bleiben die Klappen geschlossen oder unterstützen eine kontrollierte Lüftung und verhindern so einen dauerhaften Wärmeverlust. Dieser Verlust beträgt bei einem offenen Aufzugsschacht von 19 Metern Höhe und sechs Türen etwa 15.000 Kilowattstunden jährlich, was umgerechnet einer Umweltbelastung von fünf Tonnen Kohlenstoffdioxid entspricht.

Eine Modernisierung schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel. Ein großes süddeutsches Verlagshaus spart durch die Nachrüstung der zehn Aufzugsschächte mit modernen RWA jährlich über 28.000 Euro an Energiekosten ein. Dadurch amortisiert sich die Anlage bereits nach kurzer Zeit.

Herausgeber der Broschüre ist der Fachkreis Rauch- und Wärmeabzug und natürliche Lüftung im ZVEI-Fachverband Sicherheit. „RWA aktuell – Energieoptimierte Lüftung und Entrauchung von Aufzugsschächten“ steht unter www.rwa-heute.de kostenlos zum Herunterladen bereit.

Text: www.sicherheitdirekt.de

Sind Öffnungsaggregate nach EN12101-2 im Liftschacht vorgeschrieben?

Mittwoch, 9. September 2009

Nein, Aufzugsschächte gehören gem. LBO zu den Treppenräumen.

Die Geometrische Öffnung muss min. 0,1qm bzw. 2,5% der Grundfläche des Schachtes entsprechen. Ausnahme ist Brandenburg mit 5% und min. 0,2qm. Baden Württemberg min. 0,1qm, 5%