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RWA als Beitrag zur Energieeinsparung in Aufzugsschächten

Dienstag, 5. Juni 2012

Energieoptimierte Lüftung und sichere Entrauchung von Aufzugsschächten ist das Thema der neu erschienenen Ausgabe 7 der Schriftenreihe „RWA aktuell“. Die Broschüre greift ein wichtiges Thema auf, da sich baurechtliche Vorschriften und die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) beim Thema Aufzugsentrauchung scheinbar widersprechen: Gemäß den Vorgaben der Landesbauordnungen müssen Aufzüge über Entrauchungsöffnungen verfügen, die im Brandfall Rauch und giftige Gase aus dem Gebäude ableiten. Die meisten der 600.000 Aufzugsanlagen in Deutschland verfügen allerdings über dauerhafte Öffnungen, die im Normalbetrieb große Energiemengen ungenutzt ins Freie entweichen lassen und damit der EnEV widersprechen, die luftdichte Hüllen fordert.

Die in der Broschüre beschriebene Lösung sind moderne Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), deren automatisch gesteuerte Klappen nur im Brandfall öffnen und damit eine sichere Entrauchung gewährleisten. Im Normalbetrieb bleiben die Klappen geschlossen oder unterstützen eine kontrollierte Lüftung und verhindern so einen dauerhaften Wärmeverlust. Dieser Verlust beträgt bei einem offenen Aufzugsschacht von 19 Metern Höhe und sechs Türen etwa 15.000 Kilowattstunden jährlich, was umgerechnet einer Umweltbelastung von fünf Tonnen Kohlenstoffdioxid entspricht.

Eine Modernisierung schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel. Ein großes süddeutsches Verlagshaus spart durch die Nachrüstung der zehn Aufzugsschächte mit modernen RWA jährlich über 28.000 Euro an Energiekosten ein. Dadurch amortisiert sich die Anlage bereits nach kurzer Zeit.

Herausgeber der Broschüre ist der Fachkreis Rauch- und Wärmeabzug und natürliche Lüftung im ZVEI-Fachverband Sicherheit. „RWA aktuell – Energieoptimierte Lüftung und Entrauchung von Aufzugsschächten“ steht unter www.rwa-heute.de kostenlos zum Herunterladen bereit.

Text: www.sicherheitdirekt.de

Die wirtschaftliche Alternative zu Ansaugsystemen im Aufzugsschacht…

Donnerstag, 26. Januar 2012

Ein Fall für Rauchmelder in Aufzugsschächten

Dienstag, 27. Juli 2010

lise Die gutachterliche Stellungnahme der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vom 24.02.2010 sollte den

„Einsatz von Rauchmelder(n) in Aufzugsschächten“ Praxis relevant prüfen.

http://www.btr-hamburg.de/downloads/51-289_2010-03-08_low.pdf

Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Gutachten (Ref. Nr. 20080116-TI01-12564-172068741 u.a. Beauftragt durch BTR und D+H) nur auf einen Rauchmelder in
einem Aufzugsschacht von 12 m Höhe bezieht. Die Möglichkeit der Differenzierung
zwischen Singular- und Pluralform bezogen auf die Rauchmelder im Aufzugschacht
wird hier leider gänzlich vernachlässigt.

Die DIN VDE 0833-2 bezieht sich nicht auf  Fahrschächte, da es keine Norm für Rauchmelder in Fahrschächten gibt.

Aus diesem Grund können Vorgaben aus dieser Norm für z. B. Installationsabstände nicht pauschal übernommen werden. Denn je kleiner das Raumvolumen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rauch detektiert wird.
Der Bezug auf die DIN VDE 0833-2 kann somit nicht verbindlich für die Gegebenheiten in einem Fahrschacht herangezogen werden.
Die Herleitung dieses Gutachtens könnte ebenso die Aussage „…ein Rauchmelder funktioniert nicht im Hochregallager“ implizieren.

Aus diesen Gründen wurde das LiSE® System mit mehreren Rauchmeldern ausgestattet und die Funktion durch reale Praxistests seitens des TÜV gutachterlich nachgewiesen.

Fazit:
Das Rauchansaugsystem und das LiSE® System sind beides anwendbare Produkte,
wofür es jedoch weder Normen noch Richtlinien gibt und somit Zertifizierungen nicht
möglich sind. Für den Nachweis einer Tauglichkeit wurde das LiSE® System im
realen Fahrschacht verbaut und mit heißem Brandrauch positiv auf die Funktion der
Rauchdetektion vom TÜV getestet. Fehlinterpretationen, basierend auf
Stellungnahmen mit nur einem Rauchmelder, tragen nicht zur gewünschten
Transparenz im Markt bei.

Differenzieren Sie zwischen Singular und Plural