Punktrauchmelder im Liftschacht

9. Februar 2010

Unter Punkt 6.2.7.15 der VDE 833-2 wird festgestellt:

„Ansaugöffnungen von Ansaugrauchmeldern sind wie punktförmige Rauchmelder DIN EN 54-7 zu planen“. Deshalb ist eine Ansaugöffnung wie ein punktförmiger Melder zu sehen..

Entscheidend nach der Norm ist aber, dass die Brandkenngröße Rauch den Melder erreicht. Die Rauchströmungen innerhalb der Aufzugsschächte werden durch die Aufzugsfahrkörbe beeinflusst. Deshalb wird ein weiterer punktförmiger Rauchmelder unterhalb des Fahrkorbs angeordnet. Hierdurch wird eine Rauchdetektion in unmittelbarem Fahrkorbbereich erreicht, was als deutlicher Vorteil gegenüber herkömmlichen Ansaugsystemen gesehen wird, da sich der Rauch genau an dieser Stelle staut und erst dann an der Kabine vorbei strömt.

Fahrkorb-LiSE

RWA-Fachgruppe ruft zur Mitarbeit auf

8. Februar 2010

Zur nächsten Sitzung der Fachgruppe Rauch- und Wärmeabzugslangen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI am 18. März 2010 sind interessierte Unternehmen aus den Bereichen Planung, Errichtung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) zur Gast-Teilnahme eingeladen.

Der starke Zuwachs an aktiven Mitgliedern der Fachgruppe RWA zeigt deutlich, dass dort an Themen gearbeitet wird, die für Planer und Errichter von RWA-Anlagen gleichermaßen wichtig sind. „Die Erstellung von Infobroschüren und Merkblättern rund um das Thema RWA ist uns ebenso ein Anliegen, wie die Mitarbeit an Normen und Richtlinien zur Planung, Errichtung und Instandhaltung“, betont der Vorsitzende der Fachgruppe, Dietmar Vogel von Bretz & Hufer Gebäudesystemtechnik GmbH aus Frankfurt am Main.

Aktuell arbeitet die Fachgruppe an dem Entwurf einer Instandhaltungsrichtlinie für RWA, der Definition von Schnittstellen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und an dem Thema kraftbetätigte Fenster in Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie.

Eine Anmeldung zur Fachgruppe ist formlos per Email bei der Geschäftsstelle möglich.

ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. Errichter Sicherheitssysteme
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt/M.

Tel.: +49 69 6302-257
Fax: +49 69 6302-1257

Web: www.zvei.org/errichter

3-Tages-Seminar mit Sachkundeprüfung – ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme

8. Februar 2010

Gilt als Sachkundenachweis für den ZVEI-anerkannten Errichter für Rauch- und Wärmeabzugsanlage

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Elektromotorisch und Pneumatisch

Nächste Termine (mit Klick auf einen Termin in Ihrem Kalender vormerken)

24.-26. Februar 2010 · Frankfurt am Main · Nr. 10RWA1

19.-21. Mai 2010 · Frankfurt am Main · Nr. 10RWA2

25.-27. August 2010 · Frankfurt am Main · Nr. 10RWA3

Referenten

  • Andreas Budde (Jofo Pneumatik)
  • André Burger (STG Beikirch)
  • Franz Kohler (K+G Pneumatik)
  • Jan König (BTR Hamburg)
  • Christian Plan (Simon RWA)
  • Erwin Schaller (aumüller aumatic)
  • Marcus Schnabel (K+G Pneumatik)
  • Rainer Schulze (STG Beikirch)
  • Kurt Seifert (BTR Hamburg)
  • Klaus Seyfarth (D+H Mechatronic)
  • Martin Weber (Simon RWA)

Teilnahmegebühr

  • Euro 750,-: 3 Tage „Elektromotorisch“ und „Pneumatisch“ inkl. 2 Prüfungen und Sachkundenachweis
  • Euro 680,-: 2 Tage „Elektromotorisch“ inkl. Teilnahmebestätigung
  • Euro 380,-: 1 Tag „Elektromotorisch“ inkl. Teilnahmebestätigung
  • 320,- Euro: 1 Tag „Pneumatisch“ inkl. Teilnahmebestätigung

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Übernachtung

Enthalten sind Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke

Zielgruppe

Errichter für Brandschutz und RWA, Elektroplaner für technische Gebäudeausrüstung, Sachverständige, Haustechniker und Fachleute aus Behörden. Technisches Grundverständnis und Grundkenntnisse der RWA (NRA) werden vorausgesetzt.

Nutzen

Sie erhalten den Sachkundenachweis für RWA als Voraussetzung für den ZVEI-anerkannten RWA-Errichter.
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick und vertieftes Fachwissen für die Projektierung, Errichtung und Instandhaltung von RWA und Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Vorschriften anhand von Übersichten, Praxisbeispielen und Checklisten.

Das Seminar hilft, systematisch bei der Planung vorzugehen, Vorschriften zu beachten, typische Fehler zu vermeiden, verschiedene Umgebungsbedingungen mit einzubeziehen und sicherer beim Kunden aufzutreten.

Inhalte

I. Tag – Elektromotorisch

1. Grundlagen der Entrauchung

  • Thermischer Auftrieb
  • Rauchmengen
  • Brandschutzkette
  • Schutzziele

2. Projektierung und Rechtsgrundlagen

  • MBO / LBO
  • Sonderbauverordnung / Industriebaurichtlinie
  • DIN 18232-2
  • EN 12101
  • Wind- und Schneelasten

3. Montage, Abnahme und Instandhaltung

  • UVV
  • Dokumente
  • Wartungsvertrag
  • DIN 31051
  • VOB

II. Tag – Elektromotorisch

4. Technische Grundlagen

  • Elektrotechnik – Spannungsabfall / Leitung, Batterietypen, Netzteile (harte/weiche), Spannungsarten, Leistung, Widerstand (Ohmsches Gesetz)
  • Mechanik – Hebelgesetze, Gewichtskraft
  • Pneumatik

5. Elektromotorische Gerätekunde

  • Antriebe
  • Zentralen
  • Melder, Taster
  • Externe Ansteuerungen
  • NRWG

6. Strukturierte Fehlersuche und Beseitigung

  • Prinzip Überwachungswiderstände
  • Sicherungen
  • Stromspitzen
  • Anlaufströme
  • VdS-Triggern
  • Antriebe
  • Messtechnik
  • Meldelinien

Sachkundeprüfung Elektromotorisch

III. Tag – Pneumatisch

7. Pneumatische Gerätekunde

  • Zylinder
  • Zentralen
  • Melder, Taster
  • Externe Ansteuerungen
  • NRWG
  • Pneumatische / Pyrotechnische Geräte

Sachkundeprüfung Pneumatisch

Anmeldung

Ihr Ansprechpartner

Eckart Roeder
Dipl.-Betrw. (BA)
ZVEI Akademie GmbH für Sicherheitssysteme
Lyoner Straße 9

60528 Frankfurt am Main

Fon 069 6302-257
Fax 069 6302-1257
Mail roeder(at)zvei.org

Zertifikat für Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

26. Januar 2010

Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können sich ab sofort vom ZVEI zertifizieren lassen und so ihre Wettbewerbschancen erhöhen.
Das Gütesiegel „ZVEI-Errichter RWA“ erleichtert Gebäudebetreibern die Auswahl qualifizierter Fachfirmen. Gebäudebetreiber verringern nach Ansicht des ZVEI mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs auch ihr Haftungsrisiko. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit Betreibern und Errichtern im Schadensfall deutlich leichter.
Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung ist der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Der Sachkundenachweis RWA kann zum Beispiel im dreitägigen Seminar „Rauch- und Wärmeabzugsanlage“ der ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme erlangt werden. Das Zertifikat ist auf zwei Jahre befristet und ist nach einer Auffrischungsschulung der Fachkraft in vereinfachter Form erneut zu beantragen.
Text: Sicherheit.info

Beschilderung von Rauchabzügen

26. Januar 2010

Lebensrettende Warnhinweise

Zur Kennzeichnung von Rauchabzügen und Zuluftöffnungen bietet der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) neue Schilder und Aufkleber an.
Gebäudebetreiber sind gesetzlich verpflichtet, für die einwandfreie Funktion von installierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) zu sorgen. Dazu ist sicherzustellen, dass die RWA-Auslösestationen und die Zuluftöffnungen nicht verstellt oder anderweitig blockiert werden. Mit den neuen Schildern und Aufklebern können RWA-Auslösestationen und Zuluftöffnungen gemäß DIN 18 232 weithin sichtbar und einheitlich gekennzeichnet werden, um so auch einer Verstellung und Blockade vorzubeugen. Die Schilder bestehen aus Aluminium, die Aufkleber aus selbstklebendem Kunststoff. Sie sind nach DIN 4066 ausgeführt und tragen die Schriftzüge „Rauchabzug“ beziehungsweise „RWA-Zuluftöffnung – Bitte freihalten“. Die Abmessungen betragen jeweils 297 mm x 105 mm. Außerdem bietet der FVLR einen einheitlichen und langlebigen Aufkleber mit der Aufschrift „Achtung Absturzgefahr – Lichtkuppeln sind nicht begehbar“ an. Er warnt insbesondere vor der Gefahr eines Durchsturzes durch die transparenten Teile von Lichtkuppeln und Lichtbändern, falls diese betreten werden.

Text: Sicherheit.info

Sicherer Betrieb von Rauchschürzen

26. Januar 2010

Der Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) hat zum sicheren Zusammenwirken von Rauchschürzen und Laufkränen eine Richtlinie herausgegeben.

Gemäß DIN 18 232-2 sind in der Regel Räume von mehr als 1.600 Quadratmeter Grundfläche mit stationären oder beweglichen Rauchschürzen in Rauchabschnitte von maximal 1.600 Quadratmeter zu unterteilen. Sie begrenzen die Rauchbewegung, kanalisieren den Rauch in eine vorgegebene Richtung und verhindern oder verzögern den Eintritt von Rauch in einen anderen Rauchabschnitt. In Hallen mit verfahrbaren Laufkränen, die in der Regel von Mitarbeitern manuell gesteuert werden, besteht jedoch die Gefahr, dass im Alarmfall die Abwicklung der beweglichen Rauchschürzen durch die Kräne gestört wird. In diesem Fall ist aber auch die wirksame Entrauchung des Rauchabschnitts durch die RWA beeinträchtigt. Die neue FVLR-Richtlinie 06 regelt, mit welchen technischen, betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen sich ein zuverlässiges Schließen der Rauchschürzen in Hallen mit Laufkränen sicherstellen lässt.

Damit signalisiert werden kann, ob sich der Laufkran in einem Bereich befindet, in dem er den Abwicklungsprozess der beweglichen Rauchschürzen stören könnte, muss die Krananlage über eine automatische elektrische Belegsteuerung verfügen. Sobald der Kran in den Belegbereich hineinfährt, wird über einen Näherungsschalter ein Signal „Belegt“ gesetzt. Verlässt der Kran diesen Bereich, hebt ein weiteres Schaltsignal das Signal „Belegt“ auf.

Wie mit dem Laufkran und der Abwicklung der Rauchschürzen im Brandfall zu verfahren ist, hängt von den im Brandschutzkonzept festgelegten Sicherheitsanforderungen ab. Die neue Richtlinie legt Lösungsmöglichkeiten für unterschiedlich hohe Sicherheitsstufen fest. Für eine niedrige Sicherheitsstufe wird in der „Belegt“-Situation bei einer Branderkennung ein akustisches oder optisches Signal mittels Hupe oder Blitzleuchte oder beides ausgelöst. Für eine höhere Sicherheitsstufe wird durch eine betriebliche organisatorische Planung sichergestellt, dass der Kran die Belegstrecke nur durchfahren kann. Bei Einrichtung der höchsten Sicherheitsstufe werden Rauchschürzen in doppelter Ausführung angeordnet. Der Abstand zwischen den Schürzen muss dabei größer als der Einflussbereich beziehungsweise die Baubreite der Kranbrücke sein. In diesem Fall verschließt ungeachtet des Kranstandorts mindestens eine Rauchschürze zuverlässig den Rauchabschnitt.

Text: Sicherheit.info

DIN EN 12101-10 koexistiert weiter mit nationalen Normen

14. Januar 2010

Frankfurt am Main, 18. Dezember 2009 – Die Koexistenzperiode der DIN EN 12101-10 mit nationalen Normen ist europaweit bis zum 1. Mai 2012 verlängert worden. Die Norm beschreibt die Anforderungen und Prüfmethoden für Energieversorgungen von Rauch- und Wärmeabzugssystemen. In Deutschland ist die Norm nach wie vor als alleinige Prüfnorm anzuwenden, da keine DIN Norm die genauen Anforderungen an die Energieversorgung der unterschiedlichen Systeme von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen definiert. Darauf weist der Arbeitskreis Rauchabzug und natürliche Lüftung im Fachverband Sicherheitssysteme des ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie hin.

Die DIN EN 12101-10 ist auf alle Entrauchungsprinzipien, wie natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, maschinelle Entrauchung, Ansteuerung von Rauchschürzen oder Druck-Differenz-Anlagen anzuwenden. Sie erfasst sowohl elektrische als auch pneumatische Systeme. „Mit einer zertifizierten Energieversorgung nach DIN EN 12101-10 erhält der Anwender eine zuverlässige und wirkungsvolle Energieversorgung der Entrauchungssysteme“, sagte Reiner Aumüller, Vorsitzender des Arbeitskreises Rauchabzug und natürliche Lüftung.

Erstmals veröffentlicht wurde die DIN EN 12101-10 im Januar 2006. Die Koexistenz mit nationalen Normen sollte ursprünglich am 31. Dezember 2008 beendet sein. Zum ersten Mal wurde jetzt eine bereits abgelaufene Koexistenzperiode nachträglich verlängert. Weitere Informationen unter www.rwa-heute.de.

Über den ZVEI-Fachverband Sicherheitssysteme:

 

In dem Fachverband haben sich die 60 führenden Unternehmen elektronischer Sicherheitstechnik in Deutschland zusammengeschlossen. Sie stellen unter anderem Brand-, Einbruch- und Überfallmeldesysteme, Videoüberwachungstechnik und Anlagen für die Zutrittskontrolle mit biometrischen Merkmalen her. Im ZVEI als Spitzenverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie in Deutschland haben sich insgesamt mehr als 1.400 Unternehmen organisiert. Sie repräsentieren einen Markt von rund 182 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2008.

 

Der ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. vertritt die wirtschafts-, technologie- und umweltpolitischen Interessen der Branche auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Er ist Schrittmacher des technischen Fortschritts mit Vorschlägen zur Forschungs-, Technologie-, Umweltschutz-, Bildungs- und Wissenschaftspolitik und er unterstützt eine marktbezogene, internationale Normungs- und Standardisierungsarbeit. In konkreten Initiativen zeigt der ZVEI Wege zu mehr Wachstum in Deutschland durch Innovationen auf. Der ZVEI repräsentiert mit seinen 23 Fachverbänden und fünf korporativen Mitgliedsverbänden etwa 1.600 überwiegend mittelständische Unternehmen mit insgesamt ca. 182 Mrd. Euro Umsatz jährlich und über 820.000 Beschäftigten (Zahlen zum Jahreswechsel 2007-2008). Mehr über den ZVEI, seine Mission und Vision und die Initiativen erfährt man unter www.zvei.org.

 Ansprechpartner für die Presse: F. Rainer Bechtold, Fon: 069 6302-255

Text: ZVEI

Zur Rauchdetektion in Liftschächten gibt es zurzeit keine Norm.

9. Januar 2010

aufzugfront

Hersteller der im Markt angebotenen Punktmelder- und Ansaugsysteme berufen sich daher auf Zulassungen/Prüfungen des TÜV und der Dekra.

Die DIN VDE 0833-2 gilt, wie dem Anwendungsbereich und dem Titel „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ zu entnehmen ist, für Brandmeldeanlagen. Die Rauchdetektion wird zwar beschrieben, nicht jedoch explizit für Aufzugschächte. Die Anlehnung an Hochregalläger entspricht nicht einer Rauchdetektion in Aufzugschächten. Auch wenn die DIN VDE 0833-2 für ähnliche Anwendungen herangezogen werden kann, ist zu bemerken, dass sie für Ansaugrauchmelder in Aufzugsschächten lediglich die Erleichterung beinhaltet, dass die Rohrsysteme entlang von Aufzugsschächten vertikal installiert werden dürfen. Diese Vorgaben erfüllen ebenso Punktrauch-melder, wenn diese min. alle 12m installiert werden und einer unter dem Fahrkorb.

Überarbeitete Richtlinien VdS CEA 4020 ab sofort beim VdSVerlag erhältlich // Aktualisierte Richtlinien gelten für Neuanlagen ab dem 01.04.2010

30. Dezember 2009

VdS Schadenverhütung veröffentlicht die aktualisierten Richtlinien für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), VdS CEA 4020.Die VdS- Richtlinien für RWA werden seit über 30 Jahren ständig weiterent-wickelt. Dabei fließen praktische Erfahrungen aus eigenen Prüfungen im Labor und vor Ort ebenso ein wie Ergebnisse der engen Zusammenarbeit mit
der europäischen Versichererorganisation CEA und der Industrie.

Die Richtlinien VdS CEA 4020 enthalten Anforderungen und Empfehlungen für Planung, Einbau und Wartung von RWA.
Die aktualisierte Ausgabe VdS CEA 4020 beinhaltet folgende Änderungen:
• Berücksichtigung der Möglichkeit zur Entrauchung über die  
  Seitenwände
• Hinweise zum Vorhandensein von Mischlüftanlagen
• Hinweise zur Branddetektion
• Veränderungen der bisher geforderten Aufbauhöhe von Rauch
  und Wärmeabzugsgeräten. Bisher wurde bei allen Geräten
  eine Aufbauhöhe über der Dachhaut von 25 cm gefordert.
  Diese Forderung gilt ab sofort nur noch für Geräte mit einem
  Öffnungswinkel größer 120°.

Die aktualisierten Richtlinien ersetzen die VdS CEA 4020, Ausgabe 2003 und gelten für Neuanlagen ab dem 01.04.2010. Für fachliche Informationen zum Thema RWA steht Alwine Hartwig (Tel.: +49 221 7766-172, E-Mail ahartwig@vds.de ) zur Verfügung.

Die Richtlinien VdS CEA 4020 sind ab sofort beim VdS-Verlag erhältlich. Sie können per Fax (+49 221 7766-109) oder per E-Mail (verlag@vds.de bestellt werden).

Bilder: © VdS Schadenverhütung
Geschrieben von VdS Schadenverhütung   

VdS überarbeitet und aktualisiert Richtlinien VdS CEA 4020

30. Dezember 2009

Überarbeitete Richtlinien VdS CEA 4020 ab sofort beim VdS-Verlag erhältlich // Aktualisierte Richtlinien gelten für Neuanlagen ab dem 01.04.2010

(lifepr) Köln – VdS Schadenverhütung veröffentlicht die aktualisierten Richtlinien für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), VdS CEA 4020.

Weitere Infos finden Sie unter www.vds.de