Ein Fall für Rauchmelder in Aufzugsschächten

27. Juli 2010

lise Die gutachterliche Stellungnahme der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vom 24.02.2010 sollte den

„Einsatz von Rauchmelder(n) in Aufzugsschächten“ Praxis relevant prüfen.

http://www.btr-hamburg.de/downloads/51-289_2010-03-08_low.pdf

Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Gutachten (Ref. Nr. 20080116-TI01-12564-172068741 u.a. Beauftragt durch BTR und D+H) nur auf einen Rauchmelder in
einem Aufzugsschacht von 12 m Höhe bezieht. Die Möglichkeit der Differenzierung
zwischen Singular- und Pluralform bezogen auf die Rauchmelder im Aufzugschacht
wird hier leider gänzlich vernachlässigt.

Die DIN VDE 0833-2 bezieht sich nicht auf  Fahrschächte, da es keine Norm für Rauchmelder in Fahrschächten gibt.

Aus diesem Grund können Vorgaben aus dieser Norm für z. B. Installationsabstände nicht pauschal übernommen werden. Denn je kleiner das Raumvolumen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rauch detektiert wird.
Der Bezug auf die DIN VDE 0833-2 kann somit nicht verbindlich für die Gegebenheiten in einem Fahrschacht herangezogen werden.
Die Herleitung dieses Gutachtens könnte ebenso die Aussage „…ein Rauchmelder funktioniert nicht im Hochregallager“ implizieren.

Aus diesen Gründen wurde das LiSE® System mit mehreren Rauchmeldern ausgestattet und die Funktion durch reale Praxistests seitens des TÜV gutachterlich nachgewiesen.

Fazit:
Das Rauchansaugsystem und das LiSE® System sind beides anwendbare Produkte,
wofür es jedoch weder Normen noch Richtlinien gibt und somit Zertifizierungen nicht
möglich sind. Für den Nachweis einer Tauglichkeit wurde das LiSE® System im
realen Fahrschacht verbaut und mit heißem Brandrauch positiv auf die Funktion der
Rauchdetektion vom TÜV getestet. Fehlinterpretationen, basierend auf
Stellungnahmen mit nur einem Rauchmelder, tragen nicht zur gewünschten
Transparenz im Markt bei.

Differenzieren Sie zwischen Singular und Plural

Brandschutzexperten in Düsseldorf

15. Juli 2010

Am 29.06.2010 veranstaltete die Ingenieurkammer Bau ihre alljährliche Brandschutztagung in der Düsseldorfer Stadthalle. Udo Kirchner, Tagungsleiter und Geschäftsführer von Halfkann+Kirchner, konnte insgesamt 650 Teilnehmer und 39 Fachaussteller begrüßen. Das Tagungsprogramm war stark geprägt von Neuigkeiten aus dem Bauordnungsrecht und von Bauvorschriften. 
Gleich zu Anfang stellte MR Dipl.-Ing. Jost Rübel „Aktuelles aus dem Bauordnungsrecht – Schwerpunkt Betreuungsrichtlinie“ vor. Zur „Neufassung der PrüfVO“ sprach MR Knut Czepuck. Insbesondere stellte er die Veränderungen im Inhalt und den Verfahren in den Mittelpunkt seines Vortrags. Dr. Gary Blume thematisierte die „Neufassung der DIN 18230, Teil 5 Maschineller Rauchabzug“. Der „Weißdruck zur DIN 18230“ war Thema des Vortrags von Dr.-Ing. Jürgen Dargel. Besonders interessant war der im Anschluss anknüpfende Vortrag des Brandrats Dipl.- Phys. Björn Maiworm.  Dabei bewertete er das neue Verfahren zur Bemessung von Brandbekämpfungsabschnittsflächen aus Sicht der Feuerwehr.
Aber auch Themen wie „Bestandsschutz nach dem Stand der Rechtssprechung“, „Brandschutz kontra Amokschutz“ oder auch „Brandsimulationen in der Brandursachenermittlung“ wurden behandelt.
Als Höhepunkt erlebten die Teilnehmer in den Nachmittagsstunden einen Rauchversuch. Vorab referierte Udo Kirchner über „Kalibrierte Rauchversuche zur realistischen Prüfung von Entrauchungskonzepten“.  Dabei stellte er zunächst die Prüfapparatur „Smoke 3“ vor,  die die Teilnehmer danach live erleben konnten. „Mit Smoke 3 können wir ab sofort Brände viel realistischer simulieren wie bisher“, sagte Udo Kirchner. Bei dem Versuch wurde mit einem Gasringbrenner ein Feuer entzündet. Nebelfluid wurde in dessen Temperaturfahne geblasen. So konnte in vier Minuten der Saal mit rund 1.000 m³ Rauch gefüllt werden.  Die Entrauchungsanlage benötigte weitere vier Minuten, um den Rauch wieder aus dem Saal zu filtern.

TEXT: Feuertrutz

Auszeichnung zum RWA-Fachbetrieb

14. Juli 2010

Schlentzek & Kühn OHG mit Sitz in Berlin ist vom ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik – und Elektronikindustrie e.V. als qualifizierter Fachbetrieb für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) anerkannt worden.
Damit verpflichtet sich Schlentzek & Kühn OHG zur Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Planung, Errichtung und Instandhaltung. Die Qualitätsstandards wurden vom Verband überprüft und mit dem Zertifikat bescheinigt.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schützen Menschen bei Feuer in Gebäuden. Sie halten Flucht- und Rettungswege im Brandfall länger rauchfrei, so dass die Menschen sicher aus dem Gebäude gelangen können.
Mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs verringert sich nach Ansicht von Geschäftsführer Christian Kühn auch das Haftungsrisiko für Gebäudebetreiber. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit deutlich leichter.
Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung sind der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Nur zertifizierte Betriebe dürfen sich als „ZVEI Errichter RWA“ bezeichnen und das Logo „ZVEI Errichter Sicherheitssysteme“ führen.

IP Schutzklassen

4. Juli 2010
 
 
In den technischen Daten für elektronische Geräte wird oft von Schutzklassen, IP-Klassen, IP-Codes oder ähnlichem gesprochen. Doch was bedeutet IP eigentlich?
Die Abkürzung IP steht laut DIN EN 60 529 für International Protection, wird aber im englischen Sprachraum als Ingress Protection verwendet. In der DIN EN 60 529 werden sie mit dem Titel Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) festgehalten und als Schutzklassen und Normen definiert, die angeben, welchen Umweltbelastungen hinsichtlich Berührung, Fremdkörper- und Feuchtigkeitsschutz ein System ausgesetzt werden kann, ohne dabei Schaden zu nehmen. Die Schutzart gibt somit einerseits die Eignung von elektrischen Betriebsmitteln für verschiedene Umgebungsbedingungen an, andrerseits den Schutz von Menschen bei deren Benutzung gegen potentielle Gefährdung.Viele elektronische Geräte müssen unter erschwerten Umweltbedingungen über viele Jahre sicher arbeiten. Neben dem zulässigen Temperaturbereich stellt die chemische Belastung eine Einsatzbeschränkung dar. Für eine zuverlässige Funktion muss auch das Eindringen von Nässe und Fremdkörpern, wie z. B. Staub, verhindert werden, dieses wird durch die IP-Prüfungen sichergestellt. Bezüglich ihrer Eignung für verschiedene Umgebungsbedingungen werden die Systeme in die entsprechenden Schutzarten, die IP-Codes eingeteilt.

Anordnung des IP-Code


Praxisbeispiel: Antriebe zum Öffnen und Schließen von Fenstern in Fassade und im Dach
In diesen Anwendungsbereichen kommt es bedauerlicherweise immer wieder vor, dass südeuropäische Antriebshersteller hohe IP-Klassen vor allem für Kettenantriebe angeben.
Ein Hersteller ist nicht verpflichtet, die Angabe seiner IP-Klasse durch eine Prüfung nachzuweisen. Sollte sich jedoch  herausstellen, dass diese Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, können dadurch entstandene Schäden dem Hersteller angelastet werden. Bei Kettenantrieben handelt es sich um eine offene Konstruktion. Im Bereich des Kettenaustrittes treten daher konstruktionsbedingt Wasser und Fremdkörper ein.

Im Unterschied zu Linearantrieben ist es sehr verwunderlich, dass Kettenantriebe eine hohe IP-Klassifizierung erreichen.
Es gibt Linearantriebe, die trotz niedriger IP-Klasssifizierung einwandfrei im Freien funktionieren, wie sich in der Praxis herausstellte. Ein Linearantrieb ist ebenfalls nicht 100% dicht. Das Funktionsprinzip eines Linearantriebs ähnelt dem einer Luftpumpe.

Beim Ausfahren der Schubstange wird Luft eingesogen (Unterdruck), somit kann auch feuchte Luft einzogen werden, die sich dann als Kondensat absetzt. Dieses kann zu Schäden führen, wenn es nicht gezielt abgeführt wird. Die gezielte Abführung durch Öffnungen im Gehäuse ist der Grund für eine niedrige IP-Klassifizierung.


Fazit
Zusätzlich zu den Prüfungen zur IP-Klasse sollte somit immer auch der Einsatzzweck und die Einbausituation betrachtet werden. Der Linearantrieb M9 water resistant wurde nachweislich auf seine Tauglichkeit zur Nutzung im Freien geprüft, obwohl er mit einer IP-Klassifizierung von IP44 eine niedrige Zuteilung erhielt. Die IP-Schutzart wird hier erreicht, wenn die zulässige Einbausituation von 45°, Schubstange nach oben, eingehalten wird.
 
 

Mehr Ampere! Der RWA-System LON-Knoten 8A

4. Juli 2010

 Der STG-BEIKIRCH LON KNOTEN

Der LON-Knoten 4,4 A, der zur Einbindung in die RWA-LON-BUS-Technologie dient, wird von
STG-BEIKIRCH abgekündigt und durch den neuen verbesserten LON-Knoten 8A ersetzt. Ein noch anwenderfreundlicheres Layout, sowie die Möglichkeit 8 Ampere einzubinden, sind dabei wesentliche Vorteile. Bei einem annähernd gleichbleibenden Preis erhalten Sie mehr Ampere und zusätzlich alle Funktionen des alten LON-Knoten 4,4 A. Durch das Einbinden von einem Knoten in die RWA-LON-BUS-Technologie stehen nach wie vor eine RWA-Gruppe und zwei Lüftungsgruppen zur Verfügung. 
  

– Betriebsspannung:          230 V AC / 50 Hz (±10 %)
– Systemspannung:           27 V DC ( Nenn) (±15 %), geglättet
– Ausgangsstrom:             max. 8 A, 30% ED, 10 Min.
– Notstrombetrieb:              2 x 12 V / 3,5 Ah
– Gehäuse:                        Stahlblechgehäuse mit Tür, Grau (RAL 7032)
– Umgebungstemperatur:  +5 °C bis +40 °C
– Abmessungen:                396 x 146 x 82 (mm) (H x B x T), ohne Scharnier und Verschraubungen 

Nenndaten:

Folgende Komponenten sind anschließbar:
– 24 V DC Antriebe mit Last- oder Endabschaltung (gesamte Stromaufnahme aller angeschlossenen Antriebe max. 8 A)
– 2 getrennte überwachte Motorausgänge zur Programmierung in einer RWA- und zwei Lüftungsgruppen
– Signaleingänge zur digitalen Hubweitensteuerung der Antriebe mir eingebauten Signalgebern
– Motorausgänge leitungsüberwacht durch Abschlusskondensator
– 10 automatische Melder in einer Rauchmelder-Gruppe mit Leitungsüberwachung durch aktives Endmodul
– 1 Wind-/Regenmelder oder 1x Regenmelder 24 V/100 mA
– 1 Eingang LON-BUS
– 1 Ausgang LON-BUS

Produktkonformität

4. Juli 2010

Produkte unterschiedlicher Hersteller werden oft erst auf der Baustelle zusammengefügt und sollen nach der Installation ein funktionsfähiges ganzheitliches System ergeben. Dieses stellt alle Beteiligten auf der Baustelle immer wieder vor die Herausforderung der Einhaltung der “Konformität“.

Konformität ist die Erfüllung festgelegter Forderungen (DIN EN ISO 8402) – 2247/2003-01-10.
Konformität bezeichnet die Übereinstimmung mit einer zugrunde liegenden Norm oder dessen Implementierungsprofil – 2080/2003-01-09.

Diese Definition reicht in ihrer allgemeinen Form jederzeit aus und erscheint zunächst einmal unangreifbar. Da die Forderungen in der Praxis jedoch vielfach Ermessensspielräume beinhalten, ist der Abgleich der Konformität nicht immer einfach festzustellen. Dies gilt insbesondere, wenn nicht einzelne Merkmale, sondern z. B. Prozessabläufe zu bewerten sind.

Da in unserer Branche die Gewerke wie z. B. “Fassade“ oder “Elektro“ meist getrennt ausgeschrieben werden, wird die Konformität oft nicht eingehalten. Übergeordnet obliegt es dem Architekten oder dem Planer für technische Gebäude-Ausrüstung das harmonische Zusammenspiel der Fensterautomation mit den Steuerzentralen der Gebäudeleittechnik sicherzustellen. Eine weitere Möglichkeit ist es einen der beauftragten Lieferanten mit der Sicherstellung der Konformität zu beauftragen.

Viel zu oft ergeben sich jedoch erst zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme/Abnahme Erkenntnisse, die dazuführen, dass Produkte nicht mit einander „reden“, nicht konform sind. Dieses ist auf eine nicht hinreichend verifizierte Abstimmung in der Planungsphase zurückzuführen. Den Verursacher zu suchen, ist aber weder zielführend, noch stellt es den Investor zufrieden.

Werden Hersteller und Fachfirma frühzeitig auf die Konformität eigener Produkte mit Fremdprodukten angesprochen, kann die Konformität im Vorfeld geprüft werden und ggf. eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Jetzt nach prEN 12101-9 und EN 12101-10 geprüft

24. Juni 2010

Bewährte MZ2 Modulzentrale für Rauchabzug und Lüftung erfüllt aktuelle europäische Normen

Das Zentralensystem MZ2 ist bereits seit mehren Jahren erfolgreich am Markt vertreten und dient zur Steuerung von Rauch- und Wärmeabzügen (RWA) und DIN-geprüften natürlichen Rauch-Wärmeabzugsgeräten (NRWG). Neu ist, dass die MZ2 – neben der TÜV-Bauartzulassung – nun auch nach den aktuellen Normen DIN prEN 12101-9 und EN 12101-10 erfolgreich geprüft wurde. Diese Normen beinhalten Prüfkriterien zur Beurteilung der Funktionssicherheit von RWA-Steuerungen und entsprechen zu großen Teilen den VdS Richtlinien 2593 und 2581. Inhalt der Normen ist die Prüfung der Energieversorgung und der elektrischen Steuereinrichtungen, welche im MZ2 System serienmäßig enthalten sind. Durch diesen Prüfnachweis erlangt der Anwender einen Verwendbarkeitsnachweis zur Vorbeugung von Differenzen unterschiedlicher Meinungsbilder bei Abnahmen über die Funktionssicherheit der Anlage. Zugleich erhält der Anwender eine moderne, modular aufgebaute und frei konfigurierbare RWA-Steuerung, bei der die Flexibilität und die Wirtschaftlichkeit an erster Stelle steht.

Bei der MZ2 handelt es sich um ein digital programmierbares Kontrollsystem, dessen Konfiguration vor Ort mit einem PC und der entsprechenden Software geändert werden kann. Im Gegensatz zu herkömmlichen hardwaremäßig betriebenen Steuerungen erlaubt die Modulzentrale MZ2 eine nachträgliche Veränderung anhand eines intelligenten Konfigurations-Softwareprogramms. Hiermit lassen sich problemlos alle Funktionen nachträglich anpassen, ohne dass aufwendige Veränderungen in der Verdrahtung vorgenommen werden müssen. Viele Abläufe werden dadurch bereits im Planungsstadium vereinfacht. Es genügt lediglich die Basiseinstellung in der Projektstartphase. In der späteren Projektierung folgt dann ohne großen Aufwand und ohne nachträgliche Korrekturen in der Technik die problemlose Feinjustierung.

Die MZ2 kann nicht nur in RWA-Anlagen eingesetzt werden, sie kann auch zur Natürlichen Be- und Entlüftung oder für Belüftungssysteme der Gebäudeleittechnik genutzt werden. Die MZ2 vereinigt viele Funktionen, die andere Modulsysteme nur durch Zusatzsysteme leisten können, wie z. B. eine integrierte Wartungsfunktion, die Weiterleitung von Meldungen, einen serienmäßigen Anschluss für
Wind-/Regenmelder, die Auswertung der Wind-/Regenmeldung sowie eine Hubbegrenzung. Zudem stellt die Anbindung an das STG-BEIKIRCH RWA-LON-BUS System ein Novum dar, und bietet dadurch erweiterte Steuerungs- und Regelungsmöglichkeiten in der Gebäudeleittechnik (GLT).

Riegelmotor RM Basic

24. Juni 2010

Der neue Riegelmotor RM Basic von STG-BEIKIRCH zur Ent- und Verriegelung von Fenstern. Der RM Basic dient zur motorischen Verriegelung an Kipp-, Dreh- und Schwingfenstern einwärts öffnend über den im Fenster integrierten Beschlag in Kombination mit weiteren Kettenantrieben an einem Fenster.

Wahlweise kann der RM Basic bis max. 600 N oder bis max. 1200 N Schubkraft bestellt werden. Die Hubweite beträgt 18 mm, Sondervarianten bis 36 mm sind ebenfalls möglich. Durch eine eingebaute Lastabschaltung und Folgesteuerung ist ein automatisches lastabhängiges Abschalten beim Erreichen der Endpositionen möglich. Die Montage kann problemlos auf dem Flügel oder verdeckt liegend im Profil erfolgen. Je nach Einbausituation kann der Mitnehmer links oder rechts montiert werden und die Verriegelungsrichtung kann jederzeit verändert werden. Der Riegelmotor RM Basic ist nach neustem Stand TÜV Baumuster geprüft und ist kompatibel mit den Kettenantrieben der Serien FM (mit Meldekontakt), LM/2 und demnächst mit CM, EM/2 und OM/2.

Nenndaten
Nennspannung:       24 V DC
Hubweite:              18 mm (Sonderhub bis 36 mm auf Anfrage)
Kraft:                    600 N oder 1200 N
Zuhaltekraft:          3000 N
Laufzeit:                ca. 6 Sekunden bei Nennlast
Gehäuse:               Aluminium
Endkappen:            Kunststoff, schwarz
Farbe:                   RAL 9006 oder RAL 9010

Zubehör
Mitnehmer: mit 30 oder 35 mm Länge, nicht im Lieferumfang enthalten

Rauchmelder in Aufzugsschächten

24. Juni 2010

Die DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) hat zum Thema Aufzugsschacht-Entrauchung ein Gutachten erstellt und den Einsatz von Rauchmeldern in Aufzugsschächten praxisrelevant geprüft. In der Stellungnahme wird unter Berücksichtigung von aktuellen Normen und VdS-Richtlinien auf den sachgerechten Einsatz von Rauchmeldern in Aufzugsschächten hingewiesen.

Hier eine kurze Zusammenfassung der Stellungnahme der DEKRA vom 24.02.2010:
1. Punktförmige Rauchmelder in Aufzugsschächten sind zurzeit aufzugfremde Einrichtungen im Sinne der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG, der TRA 200 und der DIN EN 81-1 und -2.
2. Der Einsatz von Rauchmeldern ist entsprechend der Norm VDE 0833-2 (06.2009) zu planen. Als Rauchmelder bei Raumhöhen über 12 Metern müssen gemäß Punkt 6.1.5.3 (Tabelle 1) Ansaug-rauchmelder nach DIN EN 54-20 verwendet werden.

Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Gutachten nur auf einen Rauchmelder in einem Aufzugsschacht von 12 m Höhe bezieht. Die Möglichkeit der Differenzierung zwischen Singular- und Pluralform bezogen auf die Rauchmelder im Aufzugschacht wird im Gutachten leider gänzlich vernachlässigt.
Die DIN VDE 0833-2 bezieht sich nicht auf Fahrschächte, da es keine Norm für Rauchmelder in Fahrschächten gibt. Aus diesem Grund können Vorgaben aus dieser Norm für z. B. Installationsabstände nicht pauschal übernommen werden. Denn je kleiner das Raumvolumen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rauch detektiert wird. Der Bezug auf die DIN VDE 0833-2 kann somit nicht verbindlich für die Gegebenheiten in einem Fahrschacht herangezogen werden.
Die Herleitung dieses Gutachtens könnte ebenso die Aussage „…ein Rauchmelder funktioniert nicht im Hochregallager“ implizieren.

Aus diesen Gründen wurde das LiSE® System von STG-BEIKIRCH mit mehreren Rauchmeldern ausgestattet und die Funktion durch reale Praxistests seitens des TÜV gutachterlich nachgewiesen.

Fazit:
Das Rauchansaugsystem und das LiSE® System sind beides anwendbare Produkte, wofür es jedoch weder Normen noch Richtlinien gibt und somit Zertifizierungen nicht möglich sind. Für den Nachweis einer Tauglichkeit wurde das LiSE® System im realen Fahrschacht verbaut und mit heißem Brandrauch positiv auf die Funktion der Rauchdetektion vom TÜV getestet. Fehlinterpretationen, basierend auf Stellungnahmen mit nur einem Rauchmelder, tragen nicht zur gewünschten Transparenz im Markt bei.

Fachverband Sicherheit gegründet

14. Juni 2010

Die beiden ZVEI-Fachverbände Sicherheitssysteme und Wehrtechnik haben sich zum neuen Fachverband Sicherheit zusammengeschlossen.

Mit der Verschmelzung bündelt der ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie die vielseitigen Kompetenzen der Branche unter einem Dach. Ausschlaggeben war das operative und technologische Zusammenwachsens der Themenbereiche äußere und innere Sicherheit.

Mit dem neuen Fachverband unterstreicht der ZVEI seine Themen- und Technologieführerschaft in den Feldern Elektronik und ITK (Informations- und Telekommunikationstechnologie) in Bezug auf die Leitmärkte ‚Safety‘, ‚Security‘ und ‚Defence‘. Der europäische Markt für Sicherheitstechnik hat ein jährliches Volumen von rund 30 Milliarden Euro.

Der 90 Mitglieder starke Fachverband ‚Sicherheit‘ bündelt die drei Leitmärkte ‚Safety‘ (Schutz von Menschenleben, technische Sicherheit von Anlagen und Gebäuden), ‚Security‘ (Schutz von Infrastruktur wie Flughäfen und Energieversorgung, ITK sowie und Bevölkerungs- und Katastrophenschutz) und ‚Defence‘ (äußere Sicherheit).

Vorsitzender des neuen Fachverbands ist Gert van Iperen (Bosch Sicherheitssysteme). Gemeinsam mit seinen beiden Stellvertretern Uwe Bartmann (Siemens Industry, Building Technologies) und Gerhard Schempp (ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH) sowie den weiteren Vorstandsmitgliedern Dr. Karsten Deiseroth (EADS Defence & Security), Dr. Markus Hellenthal (Thales Deutschland) und Dirk Dingfelder (D+H Mechatronic) wird er den Fachverband Sicherheit führen.

Zum Geschäftsführer des neuen Fachverbands wurde der bisherige Geschäftsführer des Fachverbands Sicherheitssysteme, Peter Krapp (43), berufen.