Effektive Gebäudeevakuierung mit System

14. September 2010

Präzision statt Panik
Gefahrensituationen in und um Gebäude können sich für die Gebäudenutzer zu einer lebensbedrohlichen Falle entwickeln. Wie entkommen sie aus der Gefahrenzone, wie finden sie einen kurzen und gefahrlosen Fluchtweg? Zuverlässige technische Hilfe kann in solchen Situationen lebensrettend sein. Das gilt nicht nur im Brandfall, sondern auch bei einer Explosion, einem Überfall oder einer Paniksituation.

Eine schnelle und geordnete Evakuierung stellt hohe Anforderungen an Planer, Errichter und Betreiber eines Gebäudes. Das gilt insbesondere für komplexe Objekte, die für eine große Zahl ortsunkundiger Besucher ausgelegt sind. Alle Personen im Gebäude verlassen sich im Gefahrenfall darauf, unverletzt und ungefährdet in sichere Bereiche geleitet zu werden.

Sicherstellen der Selbstrettung

Das Sicherstellen der Selbstrettung ist dabei das wichtigste Schutzziel bei der Gebäudeevakuierung, da die hilfeleistenden Einsatzkräfte naturgemäß erst mit zeitlicher Verzögerung zum Einsatzort gelangen und gemäß Dienstvorschrift geräumte Gebäude vorfinden sollten.
Anlagentechnische Schutzmaßnahmen unterstützen wirksam die Selbstrettung gefährdeter Personen und sind flexibel auf unterschiedliche Gebäude anpassbar.
Darüber hinaus können sie Abweichungen zu bauaufsichtlich geforderten baulichen Maßnahmen kompensieren, die insbesondere bei Modernisierungen manchmal nur schwierig umsetzbar sind oder mit den Anforderungen des Denkmalschutzes kollidieren.
Wichtig ist eine wirksame Kombination aufeinander abgestimmter baulicher und anlagentechnischer sowie organisatorischer Schutzmaßnahmen. Die besten technischen Vorkehrungen sind wirkungslos, wenn Fluchtwege versperrt oder Brandabschnittstüren aus Bequemlichkeit festgekeilt sind.
Für die Selbstrettung ist der Faktor Zeit von zentraler Bedeutung (Abbildung 1). Bei einem Brand beispielsweise stehen für das Verlassen des Gebäudes ohne fremde Hilfe in der Regel weniger als zehn Minuten zur Verfügung. Brennende Gebäudeteile können oft nur noch innerhalb von zwei bis drei Minuten nach der Alarmierung unverletzt verlassen werden.
Die unten skizzierten anlagentechnischen Schutzmaßnahmen verkürzen wirksam die benötigte Räumungszeit oder verlängern die verfügbare Zeit und verringern so das Risiko von Personenschäden.
Einen umfassenden Überblick gibt die ZVEI-Broschüre „Effektive Gebäudeevakuierung mit System“, die auch Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu wichtigen Normen und Gesetzen enthält (1).

Detektion

Je schneller eine Gefahr erkannt wird, desto eher kann die Evakuierung beginnen. Automatische Brandmelder können einen Brand frühestmöglich bereits in der Entstehungsphase erkennen.
Eine moderne Brandmeldeanlage (BMA) verkürzt dadurch nicht nur die Detektionszeit, sondern verlängert durch sehr frühzeitige Alarmierung – gegebenenfalls in Verbindung mit einer Sprachalarmanlage – und durch automatisch aktivierte brandeindämmende Maßnahmen auch die verfügbare Räumungszeit: Aufzüge werden in sichere Etagen gefahren, Brandabschnittstüren geschlossen, die Lüftung situationsgerecht gesteuert oder es wird die Rauch- und Wärmeabzugsanlage aktiviert.
Andere Gefahrensituationen, wie Explosionen oder Überfälle, werden in der Regel per Telefon oder durch Auslösen von Handmeldern „detektiert“. Um Verwechslungen zu vermeiden, sind Gefahrenmeldeeinrichtungen farblich kodiert (2). Die Alarmierung bei Amoksituationen ist bisher nicht durch Normen oder Gesetze geregelt.
Entsprechend groß ist die Vielzahl der angebotenen Lösungen mit farblich unterschiedlichen Alarmtastern und entsprechend großer Verwechselungsgefahr.
Um einen Vorschlag zu erarbeiten, der geeignet ist, die Unsicherheit am Markt zu beseitigen, hat der ZVEI einen Ad-hoc-Arbeitskreis „Sicherheit an Schulen“ gegründet. Als erste Publikation hat er die Broschüre „Sicherheit an Schulen“ herausgegeben (3).

Alarmierung

Ist eine Gefahr erkannt und eine Evakuierung notwendig, sind alle im Gebäude befindlichen Personen zu warnen und zum Verlassen des Gebäudes aufzufordern.
Eine Sprachalarmanlage (SAA) ist dafür am besten geeignet: Verständliche Klartextdurchsagen über Lautsprecher informieren über die Art der Gefahr, geben eindeutige Handlungsanweisungen und verringern so die Gefahr einer Panik. Situationsgerechte Sprachdurchsagen fordern die Betroffenen auf, gefährdete Gebäudeteile zu verlassen oder in sicheren Bereichen zu verbleiben.
Entsprechend geschaltete Lautsprechergruppen ermöglichen die stufenweise Räumung einzelner Gebäudeteile und stellen so die Selbstrettung auch in großen und komplexen Gebäuden sicher. Tabelle 1 verdeutlich die verkürzten Reaktionszeiten durch den Einsatz einer SAA gemäß einer Studie der British Standard Institution (4). Gefahrenmeldeanlagen können je nach Konfiguration automatisch Feuerwehr, Polizei oder eine ständig besetzte Leitstelle alarmieren. Die Einsatzkräfte sind dadurch in der Lage, frühzeitig detaillierte Evakuierungsanweisungen vor Ort zu geben und den Schaden zu begrenzen. Dadurch wird sowohl die benötigte Räumungszeit verkürzt als auch die verfügbare Räumungszeit verlängert.

Flucht

Die ausreichende Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege ist eine wichtige Voraussetzung für eine gefahrlose und schnelle Flucht. Die einschlägigen Vorschriften fordern dazu eine „nicht bodennahe“ Sicherheitsbeleuchtung zur optischen Fluchtweglenkung.
Diese sollte durch eine bodennahe optische oder akustische Fluchtweglenkung ergänzt werden, wenn eine Rauchentwicklung im Gefahrenfall nicht auszuschließen ist.
In komplexen Gebäuden mit erhöhter topologischer oder betrieblicher Gefährdung können dynamische Fluchtwegleitsysteme sinnvoll sein. Sie reagieren auf die Gefährdung in einzelnen Gebäudeteilen und zeigen die günstigste Fluchtrichtung an.
Maschinelle oder natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) halten Flucht- und Rettungswege länger rauchfrei. Sie führen Rauch und heiße Brandgase durch thermischen Auftrieb oder Ventilatoren nach oben ab. RWA erleichtern flüchtenden Personen die Orientierung und verkürzen so die benötigte Räumungszeit.
Das Ableiten der heißen Brandgase verringert die thermische Belastung des Gebäudes und unterstützt einen gezielten Löschangriff der Feuerwehr. So wird die verfügbare Räumungszeit verlängert und eine Fremdrettung hilfloser Personen erleichtert. Auch Rauchschürzen und Rauchschutztüren verzögern die Rauchausbreitung.
Ebenso wichtig für eine sichere Evakuierung ist das zuverlässige Funktionieren der Schutzeinrichtungen im Gefahrenfall. Betreiber sollten deshalb qualifizierte Fachunternehmen mit Planung, Errichtung und Instandhaltung der Schutzeinrichtungen beauftragen. Der ZVEI unterstützt die Auswahl qualifizierter Betriebe durch das Zertifikat „anerkannter ZVEI-Errichter“.

Betreiber verringern mit der Beauftragung fachkundiger Unternehmen auch ihr Haftungsrisiko, denn im Schadensfall fällt der Nachweis einer ordnungsgemäß errichteten und betriebenen Anlage leichter.

Peter Krapp und Heinrich Herbster

(1) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Broschüre „Effektive Gebäudeevakuierung mit System“ (2010), 28 Seiten
(2) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Merkblatt 82003:2008-08: Handsteuereinrichtungen für Gefahrenmeldeanlagen
(3) ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.,Broschüre „Sicherheit an Schulen“, (2010), 8 Seiten
(4) British Standards Institution, DD 240-1:1997, Fire safety engineering in buildings

Text: sicherheit.info
Bild: ZVEI

Automatische Brandmelder: Messung der Rauchdichte und Partikelgröße

14. September 2010

Die Brandmelder Serie 420 von Bosch wurde um drei Modelle erweitert. Diese arbeiten mit der „Dual Ray“-Technologie. Sie nutzen einen neuen dual-optischen Sensor, der die Streuung des Lichts aus zwei LEDs unterschiedlicher Wellenlänge detektiert und damit die Rauchdichte sowie die Partikelgröße misst. Damit kann besonders zuverlässig zwischen Rauchpartikeln und anderen Partikeln, wie den Störgrößen Staub oder Wasserdampf, unterschieden werden.

Die drei Brandmelder – FAP-DO 420 (dual-optischer Melder), FAP-DOT 420 (Mehrsensormelder, dual-optisch und thermisch) und FAP-DOTC 420 (Mehrsensormelder dual-optisch, thermisch und chemisch) – bieten die weiterentwickelte leistungsfähige ISP-Technologie (Intelligent Signal Processing). Bei der Technik werden alle Sensorsignale präzise elektronisch analysiert und von einem integrierten Hochleistungs-Mikroprozessor verglichen und ausgewertet.

Die Brandmelder erkennen außer der EN 54-7 (Testfeuer TF 2 bis TF 5) – auch die Brandarten der Testfeuer TF 1 (offener Zellulosebrand) und TF 8 (Flüssigkeitsbrand mit schwarzer Rauchentwicklung bei niedriger Temperatur, Decalin).

Der FAP-DO 420 mit dual-optischem Sensor hat einen signifikanten Vorteil gegenüber vielen Wettbewerbermeldern, die bereits zur Detektion des Testfeuers TF 1 einen Mehrsensormelder einsetzen müssen. Bosch bietet damit zur Überwachung von Arealen mit diesem Brandpotenzial eine sehr kostengünstige Lösung.

Text: sicherheit.info
Bild: Bosch

IP Schutzklassen

2. September 2010

In den technischen Daten für elektronische Geräte wird oft von Schutzklassen, IP-Klassen, IP-Codes oder ähnlichem gesprochen. 
Doch was bedeutet IP eigentlich?
Die Abkürzung IP steht laut DIN EN 60 529 für International Protection, wird aber im englischen Sprachraum als Ingress Protection verwendet. In der DIN EN 60 529 werden sie mit dem Titel Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) festgehalten und als Schutzklassen und Normen definiert, die angeben, welchen Umweltbelastungen hinsichtlich Berührung, Fremdkörper- und Feuchtigkeitsschutz ein System ausgesetzt werden kann, ohne dabei Schaden zu nehmen. Die Schutzart gibt somit einerseits die Eignung von elektrischen Betriebsmitteln für verschiedene Umgebungsbedingungen an, andrerseits den Schutz von Menschen bei deren Benutzung gegen potentielle Gefährdung. Viele elektronische Geräte müssen unter erschwerten Umweltbedingungen über viele Jahre sicher arbeiten. Neben dem zulässigen Temperaturbereich stellt die chemische Belastung eine Einsatzbeschränkung dar. Für eine zuverlässige Funktion muss auch das Eindringen von Nässe und Fremdkörpern, wie z. B. Staub, verhindert werden, dieses wird durch die IP-Prüfungen sichergestellt. Bezüglich ihrer Eignung für verschiedene Umgebungsbedingungen werden die Systeme in die entsprechenden Schutzarten, die IP-Codes eingeteilt.

Den in der Schutzartbezeichnung immer vorhandenen Buchstaben IP wird eine zweistellige Zahl angehängt. Diese zeigt an, welchen Schutzumfang ein Gerät bezüglich Berührung bzw. Fremdkörper (erste Ziffer) und Feuchtigkeit (zweite Ziffer) bietet. Der zum Teil verwendete Begriff IP-Schutzklasse ist allerdings nicht richtig, er ist durch den Begriff IP-Schutzart zu ersetzen. Sofern eine der IP-Prüfungen nicht durchgeführt wurde, wird im IP-Code die entsprechende Ziffer durch ein „X“ ersetzt. Bei Bedarf können an die Zahlenkombination noch Buchstaben zur genaueren Beschreibung der Schutzart angehängt werden.  Hat ein Gerät unterschiedliche Schutzarten für unterschiedlich vorgesehene Montageanordnungen, so müssen die betreffenden Schutzarten vom Hersteller in den Anleitungen, die den jeweiligen Montageanordnungen zugeordnet sind, angegeben werden. Die erste Kennziffer beschreibt den Schutz des Geräts gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern und vor Berührung.

Die zweite Ziffer ist der Schutz des Geräts gegen das Eindringen von Wasser mit schädlichen Auswirkungen.

Beispiel: Ein Gerät der Schutzklasse IP 54 ist staub- (bei dauerhafter Einwirkung kann der Staub dennoch eindringen) und spritzwassergeschützt (es widersteht aber nicht einem stetigem Wasserstrahl). Zu beachten ist, dass die Kälte- bzw. Hitzeempfindlichkeit eines Geräts in der IP-Kennzeichnung keine Berücksichtigung findet. Den IP-Klassen sind auch Symbole zugeordnet.

Die Prüfungen zur IP-Klassifizierung stellen eine Momentbetrachtung dar. Langzeitschäden wie Korrosion, Kondensat, chemische Stoffe o.ä. werden durch diese Prüfung nicht abgedeckt. Zur Zeit werden beim IFT Rosenheim Untersuchungen zum Thema IP-Prüfungen und Langzeitbetrachtungen mit Praxistests unter Realbedingungen durchgeführt.
Praxisbeispiel: Antriebe zum Öffnen und Schließen von Fenstern in Fassade und im Dach

In diesem Anwendungsbereich kommt es bedauerlicherweise immer wieder vor, dass südeuropäische Antriebshersteller hohe IP-Klassen vor allem für Kettenantriebe angeben. Ein Hersteller ist nicht verpflichtet, die Angabe seiner IP-Klasse durch eine Prüfung nachzuweisen. Sollte sich herausstellen, dass diese Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, können dadurch entstandene Schäden dem Hersteller angelastet werden. Bei Kettenantrieben handelt es sich um eine offene Konstruktion. Im Bereich des Kettenaustrittes treten konstruktionsbedingt Wasser und Fremdkörper ein.

Im Unterschied zu Linearantrieben ist es sehr verwunderlich, dass Kettenantriebe eine hohe IP-Klassifizierung erreichen. Es gibt Linearantriebe, die trotz niedriger IP-Klasssifizierung einwandfrei im Freien funktionieren, wie sich in der Praxis herausstellte. Ein Linearantrieb ist ebenfalls nicht 100% dicht. Das Funktionsprinzip eines Linearantriebs ähnelt dem einer Luftpumpe.

Beim Ausfahren der Schubstange wird Luft eingesogen (Unterdruck), somit kann auch feuchte Luft einzogen werden, die sich dann als Kondensat absetzt. Dieses kann zu Schäden führen, wenn es nicht gezielt abgeführt wird. Die gezielte Abführung durch Öffnungen im Gehäuse ist der Grund für eine niedrige IP-Klassifizierung.
Fazit
Zusätzlich zu den Prüfungen zur IP-Klasse sollte somit immer auch der Einsatzzweck und die Einbausituation betrachtet werden. Der Linearantrieb M9 water resistant wurde nachweislich auf seine Tauglichkeit zur Nutzung im Freien geprüft, obwohl er mit einer IP-Klassifizierung von IP44 eine niedrige Zuteilung erhielt. Die IP-Schutzart wird hier erreicht, wenn die zulässige Einbausituation von 45°, Schubstange nach oben, eingehalten wird.

Text: A. Erdmann  STG-BEIKIRCH GmBH & CO KG

LON RWA – LonWorks® Netzwerktechnologie

23. August 2010

LON-Haus


Das LON-System ist ein Bussystem, basierend auf der LonWorks® Bustechnologie, wobei LON für Local-Operating-Network steht. Mit Hilfe dieser Bustechnik wird ein Aufbau von dezentral gesteuerten Netzen ermöglicht. Die Grundkomponente ist der Neutron-Chip der Fa. Echelon. Wie in einem PC- Netzwerk können Daten, Informationen und Aufgaben untereinander ausgetauscht werden. Mit Hilfe der LonWorks Bustechnologie wird der Aufbau einer Gebäudeautomation erheblich vereinfacht. Der Aufbau von zentralen Steuereinheiten entfällt, da die Informationen zwischen den Aktoren , Sensoren und Knoten direkt ausgetauscht werden.
Um das LON-System als RWA-Einheit zu nutzen, muß ein entscheidendes Merkmal gewährleistet sein – das RWA-LON darf nicht direkt über einen vorhandenen BUS mit anderen Gebäudeleittechniken gekoppelt werden. Da es sich bei dem RWA-LON um eine  Sicherheitseinrichtung handelt, muß gewährleistet sein, daß keine ungewollten Einflüsse die RWA-Funktionen außer Kraft setzen. Daher arbeitet das LON-System mit einem eigenen LON-Datenprotokoll.
Natürlich ist das LON-RWA-System auch für die Gebäudeautomatisierung anwendbar, jedoch nur über entsprechende LON-Knoten, wie z.B. dem RS-232 Schnittstellenknoten. Dieser Schnittstellenknoten ermöglicht die Anbindung an eine bauseitige computerunterstützte Gebäudeautomation über den seriellen COM-Port (standardisierte PC-Schnittstelle) mit entsprechenden Programmen. Dezentral gesteuerte RWA

  • Software gesteuerte und -überwachte Netzwerktechnik
  • Nahezu unbegrenzt erweiterbar
  • Frei wählbare Zuordnung der Motorgruppen für Lüftung und RWA
  • Anbindung an Brandmeldeanlagen (BMA) und Gebäudeleittechnik (GLT) möglich
  • Freie Kabeltopologie

ZVEI Seminar mit Sachkundenachweis

19. August 2010

– Rauch und Wärmeabzugsanlagen – Elektromotorisch und pneumatisch

Die ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme bietet umfassende 3-Tages-Seminare im Bereich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Frankfurt am Main an. Eine firmen- und produktneutrale Vermittlung des technischen, praktischen, juristischen und wirtschaftlichen Wissens für den professionellen Verbau von Sicherheitssystemen liegt dabei im besonderen Interesse der Akademie.

Die Teilnehmer des 3 Tage Seminars erhalten einen Überblick und vertieftes Fachwissen für die Projektierung, Errichtung und Instandhaltung von RWA und Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Vorschriften anhand von Übersichten, Praxisbeispielen und Checklisten. Die Seminare schließen jeweils mit einer Fachprüfung ab, für die Sie bei erfolgreichem Bestehen den Sachkundenachweis für elektromotorische und pneumatische RWA erhalten. Der Sachkundenachweis ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zertifizierung zum ZVEI-anerkannten Errichter für RWA.

Die Referenten der Seminare sind Experten für Sicherheitssysteme der führenden Hersteller, aus den nationalen und internationalen Normungsgremien und der Wissenschaft, aber auch Praktiker mit Erfahrung im täglichen Umgang mit den betreffenden Anlagen.

Die Veranstaltungen sind für Errichter, Planer, Sachverständige, Behörden und Betreiber von RWA Anlagen von hohem Interesse. Das Seminar hilft, systematisch bei der Planung von RWA Anlagen vorzugehen, Vorschriften zu beachten, typische Fehler zu vermeiden, verschiedene Umgebungsbedingungen einzubeziehen und sicherer beim Kunden aufzutreten.

Termine in Frankfurt am Main
25. – 27. August 2010
24. – 26. November 2010

Anmeldung sowie weitere Informationen finden Sie hier oder unter http://www.zvei.org/?id=rwa)

Die neue RDA Kompaktzentrale 8A von STG-BEIKIRCH

19. August 2010

Durch den Einsatz von Rauchschutz-Druck-Anlagen (kurz RDA) wird verhindert, dass sich Räume mit Rauch füllen und so zur tödlichen Falle werden. Mit der RDA werden Flucht- und Rettungswege, wie z. B. Treppenräume oder innenliegende Flure, im Brandfall rauchfrei gehalten. Dieses geschieht mit Hilfe einer Anlage, die objektspezifisch von STG-BEIKIRCH geplant und anschließend gefertigt wird. Die einzelnen Anlagenbauteile werden zu einem kompletten System verbunden und garantieren ein perfektes Zusammenwirken. Sobald die RDA-Anlage installiert und eingemessen ist, arbeitet sie vollautomatisch. Das bedeutet, dass sie sich im Brandfall automatisch in Betrieb setzt, sobald ein Brandmelder Rauch erkennt. Eine manuelle Auslösung durch eine Bedienstelle ist ebenfalls möglich. Über die Druckregelklappe kann das System zusätzlich per Lüftungstaster auch zur natürlichen Lüftung genutzt werden.

Das RDA-System dient nicht – wie eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) – zur Abführung von Rauch und Brandgasen aus den Flucht- und Rettungswegen, sondern verhindert nach einer Spülphase das weitere Eindringen von toxischen Rauch- und Brandgasen in einem speziellen Bereich.

Zur Optimierung des RDA-Systems bietet STG-BEIKIRCH ab sofort eine neu entwickelte RDA-Kompaktzentrale 8A an. Diese eignet sich besonders zur Druckregelung für kleine bis mittlere Treppenräume oder entsprechende Bereiche, wo eine Rauchfreihaltung benötigt wird. Über eine PC-Oberfläche der STG-BEIKIRCH Service-Port Software können alle wesentlichen Parameter für das System eingestellt werden. Der eingebaute Service-Counter (Wartungstimer) dient dazu, dass die notwendigen Wartungen und Inspektionen nicht vergessen werden. Die vielfältigen Anschlussmöglichkeiten bieten u.a. den direkten Anschluss der Antriebe für die Druckregelung und optionale Anbindungen evtl. Lamellenantriebe zum Verschließen der Zuluftkanäle bei Nichtbenutzung. 

RDA Kompaktzentrale 8A                    Einstellbar über eine Service Port Software

Der Anschluss eines Druckdifferenzsensors mit einer 4 – 20 mA Anbindung gewährt die Druckregelung zur Vermeidung von zu hohen Drücken in Verbindung mit der Druckregelklappe. Der Volumenstrom des Zuluftventilators kann über einen externen Frequenzumrichter vorgegeben werden. Zur Ansteuerung des Ventilators bietet STG-BEIKIRCH unterschiedliche Anschaltboxen an. Rückmeldungen von den Ventilatoren zur Störungssignalisierung können direkt an die RDA-Kompaktzentrale aufgeschaltet werden. Durch die Selbstüberwachung der Zentrale ist eine Sicherheit gemäß prEN 12101-9 gegeben.

Die Anlage eignet sich besonders in Wohngebäuden und Gebäude bis zur Hochhausgrenze wie z. B. in Schulgebäuden und Kindergärten, Hotels und Ferienzentren, Bahnhofsgebäuden und Flughäfen, Altenheimen und Seniorenwohnheimen, Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken oder Rettungstunneln.

Prinzipverschaltung der RDA Kompaktzentrale 8A

 

Was ist RDA?

19. August 2010

RDARDA Animation

Fast jede Art von Verbrennungen führt zur Entstehung von Rauchgasen, die mehr oder weniger toxisch sein können. So entstand beispielsweise bei der Brandkatastrophe auf dem Düsseldorfer Flughafen 1996 durch die Verbrennung der elektrischen Leitungen in den Kabelschächten toxischer Rauch, der die Reisenden tödlich überraschte. Denn an erster Stelle bedroht Rauch Leben und Gesundheit des Menschen. Das Inhalieren von nur einer Lungenfüllung heißen Brandrauchs kann den sicheren Tod bedeuten. Der unmittelbaren Orientierungslosigkeit folgt die Panik, der Bewusstseinsverlust und schließlich die absolute Hilflosigkeit.
Ursachen für den Tod durch Brandrauch sind zum einen die im Rauch enthaltenden, tödlich wirkenden toxischen Bestandteile. Die so genannten ?korrosiv wirkenden Bestandteile? führen zum anderen schon beim Einatmen zu Verätzungen von Lunge und Atemwegen. Meistens ist ein Zusammenwirken dieser beiden Ursachen der Grund für die Vergiftung und die erheblichen inneren Verletzungen der Brandopfer.
Durch den Einsatz von Rauch-Druck-Anlagen (kurz RDA) wird verhindert, dass sich Räume mit Rauch füllen und so zur tödlichen Falle werden. Mit RDA-Anlagen werden Flucht- und Rettungswege, wie z.B. Treppenräume oder innenliegende Flure, im Brandfall rauchfrei gehalten.
Dieses geschieht mit Hilfe einer Anlage, die objektspezifisch geplant und anschließend gefertigt wird. Die einzelnen Anlagenbauteile werden zu einem kompletten System verbunden und garantieren ein perfektes Zusammenwirken.
Sobald die RDA – Anlage installiert und eingemessen ist, arbeitet sie vollautomatisch. Das bedeutet, dass sie sich im Brandfall automatisch in Betrieb setzt, sobald ein Brandmelder Rauch erkennt. Eine manuelle Auslösung ist natürlich auch möglich.

Komponenten einer RDA-Anlage:

Im Falle einer Auslösung laufen folgende Funktionen gleichzeitig ab:
– ein Zuluftventilator (9. + 10.) wird in Betrieb gesetzt
– ein Stellmotor im Dachbereich öffnet ein Fenster (mindestens 1 m²), oder eine
Entrauchungsklappe (1.) wird geöffnet
– eine Alarmsirene (7.) ertönt, und die Blitzleuchte (8.) blinkt auf, Türschließer (6.) werden stromlos geschaltet und die Türen schließen
– der Lüftungstaster wird deaktiviert
– nach einer Spülphase von ca. 120 Sekunden wird die Druckregelung (2.)
eingeschaltet, und baut einen konstanten Überdruck auf.
Dieser Überdruck verhindert, dass Rauch oder Brandgase aus einem brennenden Bereich in den Flucht- und Rettungsweg gelangen.

Zum Löschen von Feuer wird fast immer Wasser eingesetzt. Um gefährliche Kurzschlüsse zu verhindern, wird zuallererst die Netzspannung abgeschaltet. Die nun eintretende Netz-Ersatzspannung, z.B. aus Notstromakkus, sorgt dafür, dass das gesamte RDA- System weiterhin funktionsfähig bleibt.

Der im Keller- oder Erdgeschoß eingebaute Zuluftventilator saugt frische Außenluft über einen Lüftungskanal an und bläst diese in den Flucht- und Rettungsweg. Dieser Ansaugkanal wird als feuerbeständiger Kanal, in der Qualität L90, ausgeführt.

Das RDA- System dient nicht – wie eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) – zur Abführung von Rauch und Brandgasen aus den Flucht- und Rettungswegen, sondern verhindert nach der Spülphase das weitere Eindringen von toxischen Rauch- und Brandgasen in diesen Bereich.

STG-BEIKIRCH setzt RDA-Anlagen ein z.B. in:
– Wohngebäuden und Hochhäusern
– Schulgebäuden und Kindergärten
– Hotels und Ferienzentren
– Bahnhofsgebäuden und Flughäfen
– Altenheimen und Seniorenwohnheimen
– Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken
– Rettungstunneln
– Feuerwehraufzügen

Weitere Informationen finden Sie unter www.STG-BEIKIRCH.de

FVLR-Richtlinie: Bedienstellen für RWA richtig positionieren

17. August 2010

Die neue Richtlinie 07 des FVLR gibt Planern und Errichtern von Brandschutzanlagen Planungshinweise und Vorgaben für den Montageort von manuellen Auslöseeinrichtungen (Bedienstellen) für natürliche RWA. Sie konkretisiert den Hinweis in DIN 18 232-2 Abschnitt 7.2.4., wonach die Bedienung der Handauslösevorrichtung von sicherer Stelle aus möglich sein muss. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass im Brandfall die Bedienstellen ohne größeres Risiko erreicht, die RWA ausgelöst und damit die bauseitigen Fluchtwege ohne Gefahr genutzt werden können.

Laut Richtlinie ist es bewährte Praxis, die Bedienstellen im Bereich der bauseitigen Notausgänge innerhalb eines Rauchabschnitts zu installieren. Es wird angegeben, in welchem Abstand zur Tür des Notausgangs oder zur Fluchttür bei Toranlagen die Bedienstelle zu positionieren ist. Damit ist zugleich festgelegt, was aus rauchschutztechnischer Sicht unter einer „sicheren Stelle“ für Bedienstellen zu verstehen ist.
Außerdem erklärt die Richtlinie, mit welchen Hinweisschildern die Bedienstellen selbst, aber auch die Zugangstüren und -tore zu kennzeichnen sind. Zusätzlich zu den Planungshinweisen enthält die Richtlinie eine Erklärung der verwendeten Fachbegriffe sowie Verweise auf die entsprechenden Normen.

Die Richtlinie 07 wurde von Fachleuten aus dem Arbeitskreis Technik des FVLR erarbeitet und steht unter fvlr.de als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

Text: Baulinks.de

Rosenheimer Fenstertage

17. August 2010

Rosenheimer Femstertage

Vom 7. bis zum 8. Oktober 2010 informiert das ift Rosenheim bei den Rosenheimer Fenstertagen über den neuesten Stand der energetischen Optimierung von Gebäuden. Das Motto der Veranstaltung lautet „Green Windows – Nachhaltig Bauen mit Fenstern und Fassaden“.

Dass die vieldiskutierten U-Werte in der Effizienzdebatte nicht mehr die einzige Rolle spielen, wird zunehmend klar. Im Zuge der Weichenstellung für den Energie- und Ressourcenverbrauch der nächsten 30 Jahre und der Einführung geeigneter Zertifizierungen rückt vielmehr der gesamte Zeitraum der Gebäudenutzung ins Blickfeld.
Welche Konsequenzen sich daraus für Planer und Hersteller im Fenster- und Fassadenbereich ergeben, will die ift als europaweit notifizierte Zertifizierungsstelle im Rahmen ihrer Veranstaltung aufzeigen.

Mit welchen Strategien die Forderung der europäische Energy Performance of Building Directive (EPBD) nach Niedrigstenergiehäusern bis 2019 zu erreichen sind, zeigen Vorträge zu ganzheitlichen Energiekonzepten. Dabei geht es nicht nur um die Nutzung solarer Gewinne, sondern auch um neue Lüftungssysteme und insbesondere um den Einsatz automatisch gesteuerter Lüftungselemente.

In seinem Vortrag über das „Ende der U-Wert-Olympiade“ nimmt Peter Rathert vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Berlin die Berücksichtigung von Energieeinsparpotentialen in der nächsten EU-Gebäuderichtlinie und der EnEV in den Blick. Sein Lösungsvorschlag führt über die spezielle Planung von Sonnenschutz und Tageslichtlenkung sowie die Verwendung automatisch gesteuerter Fenster.
Den Brückenschlag zur Wirtschaft bietet Dr. Christine Bortenlänger von der Bayrischen Börse AG München, die Nachhaltigkeit und Klimawandel als Börsentrend vorstellt.

Rosenheimer Fenstertage2    

Neben den Vorträgen ermöglichen verschiedene Workshops die Vertiefung wichtiger Themen, die Präsentation neuer Softwaretools und die ausführliche Diskussion mit ift-Experten und den Referenten.

 Gegliedert ist die Veranstaltung in Themenbereiche:

  • Nachhaltigkeit & Energieeffizienz
  • Fenstertechnik
  • Ökonomie, Marketing & Komfort
  • Fenster, Fassaden, Glas – international
  • Forschung & Zukunft
  • Brand-/Rauchschutz & Sicherheit

Termin: 7. – 8. Oktober 2010
Ort: KU’KO Rosenheim
Veranstalter: ift – Institut für Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe
Website: www.ift-rosenheim.de

 Zum Programm

Text: IFT
Bilder: detail.de

Ohne Zuluft kein natürlicher Rauchabzug

29. Juli 2010

Hierbei ist das einfache physikalische Gesetz des Abströmens von Energie aus einem Raum durch Nachströmen der Energie im unteren Bereich, also Zuluft notwendig. Dabei ist zu beachten, dass die Zuluft im unteren Bereich in die raucharme Schicht impulsarm eindringt, wenn möglich von beiden Seiten des Raumes.

Die Oberkante der obersten Zuluftöffnung bestimmt dann wesentlich den Abstand zur Rauchschicht. Bei Öffnungen bis 1,25 m Breite ist der Abstand 0,5 m zur Rauchschicht, bei breiteren Zuluftöffnungen 1,0 m zur Rauchschicht.

Die Zuluftfläche muß 1,5 mal größer sein als die aerodynamisch wirksame Rauchabzugsfläche des größten Rauchabschnitts im Raum. Eine Reduzierung der Zuluftfläche zur Rauchabzugsfläche ist bis auf 1 : 1 nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Alle Öffnungen im unteren Bereich können zur Zuluftnachführung hinzugerechnet werden, wenn sie eigenständig öffnen oder zerstörungsfrei geöffnet werden können.

Die DIN gibt die rechnerischen Durchflußbeiwerte für die verschiedenen Zuluftöffnungen vor, und zwar für Dreh- oder Kippflügel, Türen, Tore und Jalousien.