Archiv für die Kategorie „Zuluft“

Vorbeugender Brandschutz mit System

Donnerstag, 9. Juni 2011

Wartung und Instandsetzung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Die Installation von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unterliegt strengen Vorschriften und gesetzlichen Regelungen, die in den Normen und Bauord-nungen verbindlich festgelegt sind. Die darin gebündelten Fakten müssen alle berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht werden, ganz gleich ob es sich um einen Neubau, eine Gebäudeerweiterung oder eine Sanierungsmaßnahme handelt. Ein fachgerechter Einbau ist dabei ebenso wichtig, wie die spätere regelmäßige Wartung. Daher setzen immer mehr Bauunternehmen auf kompetente, ganzheitlich denkende Zulieferer.

Profis für Entlüftung und Entrauchung

Die Fachingenieure von ESSMANN wissen worum es geht und worauf es ankommt, denn seit über 60 Jahren beschäftigt sich der Hersteller aus Bad Salzuflen mit der Entwicklung, Planung und Produktion von Systemen zur Belichtung, Be- und Entlüftung sowie Entrauchung und Systemen zur gezielten Entwässerung rund um das Flachdach und die Fassade. Dabei steht die verlässliche Sicherheit der Systeme bei allen Produktentwicklungen an erster Stelle. Die eigene VdS-Errichteranerkennung sowie die DIN EN ISO 9001 Zertifizierung gewährleisten beste Ergebnisse bei der Wartung firmeneigener sowie fremder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).

Lichtkuppeln und Lichtbänder, die mit natürlich wirkenden RWA-Anlagen (NRWG) ausgestattet sind, tragen erheblich zum Brandschutz bei. Sie werden bei beginnender Rauch- und Wärmeentwicklung automatisch durch einen pneu-matisch oder elektrisch angetriebenen Öffnungsmechanismus geöffnet.

Die thermische Lüftung wird durch ein physikalisches Gesetz geregelt. Warme Luft steigt nach oben, verbrauchte Luft durch steuerbare Lüfter im Dachbereich nach außen. Zuluftöffnungen erhöhen dabei die Wirksamkeit des Luftwechsels.

Mit eigenen Fachingenieuren erstellt ESSMANN situationsgerechte, auf das jeweilige Bauprojekt bezogene produktionskonforme, lüftungstechnische Analysen, in denen es in erster Linie darum geht, die Abführung von entstandener Wärme zuverlässig zu regeln, die aufkommende Abwärme energetisch zu nutzen und optimalen Brandschutz zu gewährleisten. Betrachtet werden dabei die Situation, Bauart, sowie die baulichen Gegebenheiten des Bauprojektes. Alle Ergebnisse fließen in ganzheitliche, ausgereifte und wirtschaftliche Lüftungskonzepte, wahlweise bestehend aus natürlicher Lüftung, maschineller Lüftung oder einer Kombination aus beiden Systemen und RWA, jeweils mit intelligenten Steuerungen, inklusive Wartung.

Aufgabe und Wirkung von RWA-Anlagen

Im Brandfall leiten natürliche und maschinelle RWAs die heißen und giftigen Rauch- und Brandgase aus dem Gebäude ab. Sie unterstützen die Selbst- und Fremdrettung von Personen und verbessern die Löschmaßnahmen der Feuer-wehr. Ausgefeilte Fassadenlösungen dienen der gezielten Frischluftzufuhr und verhindern so z.B. ein Verqualmen des unteren Raumbereiches, so dass sich Menschen selbständig in Sicherheit bringen können.

Brand- und vor allen Dingen Rauchschaden verursachen hohe Kosten und können Unternehmensexistenzen gefährden. Tritt der Ernstfall ein, müssen RWA-Anlagen unverzüglich, störungsfrei und zuverlässig funktionieren, um Produktionsausfälle, Image – /Kundenverluste und im schlimmsten Fall sogar Personenschäden zu vermeiden. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge sind oftmals nicht das Feuer und die hohen Temperaturen einer Katastrophe ausschlaggebend, sondern der dabei entstehende giftige Brandrauch.

Unabdingbar – und zudem gesetzlich vorgeschrieben – ist daher die regelmäßige und professionale Wartung der gesamten Anlage nicht nur empfehlenswert, sondern zwingend notwendig.

Die Aufgabe und die Wirkung von RWA sind äußerst vielseitig und bilden einen wichtigen Bestandteil des Schutzes von Menschen und Sachwerten. Exakte Hinweise zu Prüf- und Wartungsmaßnahmen sind in der DIN 1832 Teil 2, der VDS-Richtlinie 4020, der Verdingungsordnung für Bauleistungen § 13, der VDI 3564 und der Geschäftshausverordnung (GhVo) enthalten.

Umfangreiches Sorglos-Paket für die Sicherheit im Ernstfall

Regelmäßige und fachgerechte Wartung gewährleistet eine ständige Funktions-sicherheit und verringert das Schadens- und Haftungsrisiko. Zu einem schlüssigen RWA-Wartungskonzept, so wie ESSMANN es bundesweit mit eigenen Wartungsspezialisten praktiziert, gehört ein jährlicher Wartungsintervall mit einer allgemeinen Dachbegutachtung zur Überprüfung erforderlicher Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen, eine sach- und fachgerechte Bestandsaufnahme der Gesamtanlage auf eventuell zwischen-zeitlich vorgenommene maßgebliche Veränderungen, eine Sichtkontrolle der einzelnen Systemkomponenten und Prüfung auf Beschädigungen oder Funktionsbeeinträchtigungen, die Prüfung aller Notauslösekästen und Steuerungszentralen, die Auslösung der Gesamtanlage, der Austausch schadhafter und verbrauchter Teile sowie deren Ersatz durch Originalbauteile, eine Funktionsprüfung der Belüftungs- und Belichtungsfunktion, die Prüfung der eingebauten Personen-Absturz-Sicherungen (PAS) am Aufsetzkranz oder am Lichtband und last but not least die Dokumentation aller Ergebnisse und Maßnahmen in einem Prüfbuch für den Betreiber. Leben Schützen, Werte erhalten, ständige Erreichbarkeit, darauf können sich Bauherren und Planer sorglos verlassen vorausgesetzt, die Wartung und Instandhaltung ihrer RWA-Anlagen geben sie in zuverlässige und bewährte Hände.

Neue Merkblätter zu RWA

Dienstag, 1. Februar 2011

Drei neue Merkblätter zu den Themen kraftbetätigte Fenster, Instandhaltung und Schnittstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind beim ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie erschienen.

Sie erläutern Planern, Errichtern und Betreibern gesetzliche Grundlagen und Normen sowie daraus resultierende Pflichten. Die Merkblätter wurden von der Fachgruppe RWA der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer erstellt.

Das zwölfseitige Merkblatt 82008 zur „Risikobeurteilung und Schutzmaßnahmen für kraftbetätigte Fenster (nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)“ berücksichtigt sowohl die Fensternorm EN 14351, Teil 1, als auch die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL). Diese Richtlinie wurde durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Ende 2009 in geltendes deutsches Recht umgesetzt.

Kraftbetätigte Fenster gelten als Maschinen; RWA-Errichter, Metallbauer oder Fensterhersteller sind demnach Maschinenhersteller, wenn sie Antriebssystem und Fenster beim Einbau zusammenführen. Sie haben durch eine Risikobeurteilung die geltenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu ermitteln und beim Einbau zu berücksichtigen. Das Merkblatt stellt relevante EG-Richtlinien dar und gibt Hilfestellung für die Abgabe einer EG-Konformitätserklärung für die CE-Kennzeichnung. Der Nettopreis der Broschüre beträgt 12 Euro.

Das Merkblatt 82009 enthält eine ZVEI-Richtlinie für die „Instandhaltung für natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)“. Es beschreibt auf 20 Seiten detailliert Sichtkontrolle, Wartungsintervalle, Instandsetzungsmaßnahmen sowie erforderliche Qualifikation und Kompetenznachweise der Instandhalter. Darüber hinaus gibt das Merkblatt Hinweise auf ergänzende Richtlinien und erläutert die Pflichten von Betreibern und Instandhaltern. Es erläutert die Anforderungen für das Zertifikat „ZVEI-zertifizierter Errichter RWA“ sowie für das neue Zertifikat „ZVEI-zertifizierter Instandhalter RWA“. Der Nettopreis der Broschüre beträgt 14,90 Euro.

Das zwölfseitige Merkblatt 82012 „Schnittstellenbeschreibung für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)“ vermittelt zwischen den Facherrichtern von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) und dem Metallbaugewerk. Es verdeutlicht Fachplanern und Facherrichtern, Metall- und Fassadenbauern, ausschreibenden Stellen, Herstellern von Komponenten und NRWG sowie Installateuren für elektrische Leitungsanlagen die Anforderungen an Übergabepunkte, Konformitätserklärung und Gewährleistung. Das Merkblatt wird gemeinsam vom ZVEI und dem Bundesverband Metall – Vereinigung Deutscher Metallhandwerke (BVM) veröffentlicht. Der Nettopreis der Broschüre beträgt 12 Euro.

Text: ZVEI

Gute bautechnische Lösungen erfordern intelligentes Zusammenspiel der Systeme

Donnerstag, 9. Dezember 2010

Die Bauwirtschaft befindet sich im Umbruch. Die neue Generation von Green Buildings verspricht einen deutlichen Fortschritt in Sachen Energieeffizienz: sparsam, langlebig und ökologisch nachhaltig – so, wie das Konzept, die Architektur und die Bautechnik der Neuen Messe Stuttgart anschaulich demonstrieren.

Mit mehr als 35 eigenen Messen/Ausstellungen und etwa 20 Gastveranstaltungen jährlich ist die Neue Messe Stuttgart Drehscheibe für die stark exponierte Wirtschaftsregion BadenWürttemberg und darüber hinaus Impulsgeber, Katalysator und Scout für neue Entwicklungen und Themen.  Auf den ersten Blick besticht der gigantische Gebäudekomplex durch sein elegantes Erscheinungsbild: Die Architektur des Parkhauses, der neun Messehallen und die weitgespannten Stahlträgerdes Internationalen Congresscenters Stuttgart (ICS) prägen sich sofort bei den Besuchern und Ausstellern ein. Trotz der schieren Größe sollen sich die Menschen während eines Messerundgangs vor allem dort wohl und sicher fühlen und darüber hinaus auch noch gut orientieren können. Offene und nachvollziehbare Strukturen erlauben es den Besuchern deshalb, Einblicke in die technische Konstruktion zu erhalten und vermitteln sowohl Sicherheit als auch Orientierung. Dieses besondere architektonische Gesamtkonzept ließ sich nur mit Materialien und Bautechniken umsetzen, die ihrer Zeit voraus sind. Und hier legten die von der Projektgesellschaft Neue Messe GmbH & Co. KG beauftragten Architekten Wulf + Ass Freie Architekten BDA, Stuttgart, höchste Maßstäbe an: Klare Texturen und Oberflächen vermischen sich bei dem Demonstrativobjekt mit der Eleganz modernster Baustoffe und der Intelligenz neuester Bautechniken und Systeme.

Umfangreiches Sicherheitspaket
Die Bosch Sicherheitssysteme GmbH sicherte sich als Generalunternehmer den Auftrag für die Installation von umfangreichen sicherheitstechnischen Anlagen. Dazu gehörte ein Gesamtpaket, bestehend aus Brandmeldeanlagen, elektro-akustischen Anlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Hier kam es besonders auf Kosten- und Terminsicherheit an und auf verlässliche Zulieferer, die mit technisch ausgereiften Ansätzen optimal kombinierte Lösungen bieten. Es ging nicht nur darum, die beste Technik zu planen, sondern mit allen am Projekt Beteiligten in einem Netzwerk neue technische Herausforderungen zu meistern. Deshalb setzte Bosch Sicherheitstechnik bei der Umsetzung dieser anspruchsvollen Bauaufgabe ausnahmslos auf erfahrene Marktpartner, zu denen die Spezialisten für Anlagentechnik IBB – Burrer & Deuring Ingenieurbüro GmbH aus Ludwigsburg ebenso gehörten wie STG-BEIKIRCH GmbH & Co. KG aus LemgoLieme und die Elektrofachleute des Handwerksbetriebs A-M RWA & Service GmbH aus Stuttgart. Alle Unternehmen wurden bereits in einer sehr frühen Phase mit in die Projektentwicklung einbezogen. Auf diese Weise konnten die Schnittstellen zwischen den einzelnen Gewerken (Fassade und Dach) eindeutig zugeordnet, exakt formuliert und von vornherein umfassend berücksichtigt werden.

Bestmöglicher Schutz bei Brandgefahren

Die Basis für die Sicherheit beim Messebetrieb bilden zwei redundante universelle Gefahrenmeldezentralen UGM 2020 von Bosch. Insgesamt 27 Brandmeldeunterzentralen vom Typ UEZ 2000 SRT und 6.300 automatische Rauchmelder überwachen das gesamte Messe-Areal. Durch den Betrieb von 1.200 Handmeldern und 175 Rauchansaugsystemen (RAS) werden die Brandgefahren bereits im Entstehen erkannt. Die RAS prüfen die angesaugte Luft aus insgesamt 34.000 m Spezialrohr auf Rauchpartikel und lösen bei Überschreitung der Grenzwerte einen Vor- oder einen Vollalarm aus. Zudem wirken 136 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen über ein vernetztes System einer Rauchausbreitung entgegen. Damit ist das Schutzpersonal jederzeit imstande, an jeder Brandmeidezentrale eine exakte und schnelle Brand- und/oder Störungslokalisierung durchzuführen. Vollautomatisch werden im Brandfall zudem durch ca. 10.000 Steuerungspunkte erste Maßnahmen zur Evakuierung und Entrauchung der Messehallen durchgeführt, um die Sicherheit der Besucher und des Betriebspersonals jederzeit zu gewährleisten. Hierzu zählen u. a. Ansteuerungen der RWA-Anlagen, Türsteuerungen, Lüftungs- und Entrauchungsanlagen, Aufzugsanlagen, Drehkreuze sowie vernetzte Sprachalarmierungsanlagen mit insgesamt ca. 4.000 Lautsprechern. Die Koordinierung und Überwachung der Sicherheitskomponenten, die durch mehr als 70 km Kabel- und Lichtwellenleitungen miteinander vernetzt wurden, übernimmt das Gebäudemanagementsystem BIS von Bosch. Dies wird an drei Standorten, ausgestattet mit PC und diversen Monitoren, über grafische (hinterlegte CADGrundrisse) Bedienoberflächen durch Sicherheitspersonal betreut.

Anforderungen an Rauch- und Wärmeabzug

Die schnell voranschreitende Entwicklung der Gebäudetechnik stellt auch erhöhte Anforderungen an Anlagen des vorbeugenden Brandschutzes. RWA mit elektrisch betriebenen Antrieben bilden dabei das Konzept der Zukunft. Erst durch die Kombination moderner Elektronik und hochleistungsfähigen elektromechanischen Antrieben mit Meldetechnik können die elektrischen RWA-Systeme ehr schnell und zuverlässig ansprechen und auslösen.
STG-BEIKIRCH verfügt dafür über ein umfangreiches und qualifiziertes Kompetenzen-Reservoir und vereint dazu die Disziplinen der klassischen Produktentwicklung mit ganzheitlichen Systemen und Dienstleistungen. Der Leistungsumfang für die neue Landesmesse in Stuttgart bestand für den Hersteller von Steuerungs- und Antriebssystemen in der Projektierung, Lieferung und Montage der RWA-Zentralen zur Ansteuerung der Fensterantriebe.

Modulzentralen mit LON-Steuerungen

Danach wird in Stuttgart die Leitungsüberwachung (d. h. die Störmeldung, Datenbusleitung usw.) der angeschlossenen Komponenten über die RWA-BUS-Zentrale MZ2 und teilweise sogar über Local Operating Network (LON) angesteuert. Die Steuerungszentrale MZ2 mit integrierter Energieversorgung zur Steuerung von Rauch- und Wärmeabzügen erfüllt die Leistungsmerkmale einer Steuerungszentrale nach den aktuellen Normen DIN prEN 12101-9 und EN 12101-10 und besitzt eine TÜV-Bauartzulassung. Hiermit lassen sich alle Funktionen nachträglich anpassen, ohne dass aufwändige Veränderungen in der Verdrahtung vorgenommen werden müssen. Im Gegensatz zu herkömmlichen hardwaremäßig betriebenen Steuerungen erlaubt die Modulzentrale MZ2 eine nachträgliche Veränderung anhand eines intelligenten Konfigurations-Softwareprogramms.  Viele Abläufe werden dadurch bereits im Planungsstadium vereinfacht. Es genügt lediglich die Basiseinstellung in der Projektstartphase. In der späteren Projektierung folgt dann ohne großen Aufwand und ohne nachträgliche Korrekturen in der Technik die problemlose Feinjustierung. Montage an unterschiedlich geeigneten Einbauorten In der Hochhalle befinden sich elf Stück MZ2 Modulzentralen plus LON-Steuerung. In der Kongresshalle wurden 17 Zentralen vom gleichen Typ installiert. Die neun Standardhallen verfügen über jeweils acht Stück Modulzentralen. Auf dem Messerundgang befinden sich weitere 19 Zentralen (MZ2 plus LON-Steuerung). Für die windrichtungsabhängige Entrauchung der Eingänge Ost und West sorgen zwei MZ2 Modulzentralen ebenfalls mit LONSteuerungen. Hierbei wird die aktuelle Windgeschwindigkeit und Windrichtung anhand eines LON-Windgebers ermittelt und über die Datenbusleitung an die angeschlossenen Antriebe weitergeleitet. Die Planung erfolgte bei STG-BEIKIRCH unter Mitwirkung des Elektrobetriebs A-M RWA & Service GmbH, die Montage und Inbetriebnahme vor Ort ebenfalls. Die Modulzentralen wurden bereits vorkonfiguriert auf die Baustelle geliefert. Die unterschiedlich abmessenden Zentralen sind von den Fachmonteuren an jeweils geeigneten Einbauorten (Randbereiche, Technikräume und Zwischengeschossdecken) in bis zu extremen Höhen montiert worden. Die Montage verlangte eine gute Vorplanung und Koordination, sicheres Handling und professionelle Vorgehensweisen sowie eine ausgeklügelte Logistik. Mit der von STG-BEIKIRCH zur Verfügung gestellten Konfigurations-Software ließen sich die bauschrittweise erforderlichen Änderungen ,vor Ort schnell und unproblematisch auf die tatsächliche Situation anpassen.

Die Lüftung in der Hochhalle bzw. im Bereich des Messerundgangs erfolgt über geschosshohe, elektrisch angetriebene Fenster mit 24 V-Elektroantrieben, in den neun Messehallen sowie im Eingangsbereich Ost jeweils über Öffnungsaggregate in der Fassade.

Fazit

Für Andreas Fallscheer und seine Monteure war es eine lehrreiche und interessante Baustelle, die einen kühlen Kopf, jede Menge Know-how und verlässliche Mitarbeiter verlangte. „Ohne die moderne Steuerungstechnik von STG-BEIKIRCH hätten wir diese  Herausforderung in der zuvor beschriebenen Art und Weise nicht
meistern können“, resümiert der Firmenchef.

Text und Bilder : STG-BEIKIRCH

Bautafel: Neue Messe Stuttgart
Bauherr: Projektgesellschaft Neue Messe Stuttgart GmbH & Co. KG, www.landesmesse.de
Architekten: Wulf & Partner, Freie Architekten BDA, Stuttgart, www.wulf-partner.de
Projektmanagement: Drees & Sommer Stuttgart, www.dreso.com
Fachingenieure: IBB Burrer & Deuring Ingenieurbüro GmbH, Ludwigsburg, www.ibb-burrer-deuring.de
Sicherheit sleistungen: Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Vertriebsniederlassung Stuttgart, www.de.bosch.com
Steuerungssysteme RWA: STG-BEIKIRCH GmbH & Co. KG, Lemgo-Lieme, www.stg-beikirch.de
Planung und Montage Rauch- und Wärmeabzug: A-M RWA Service GmbH, Andreas Fallscheer, Stuttgart, www.a-m.rwa.de

Windrichtungsabhängige Entrauchungsanlagen

Dienstag, 19. Oktober 2010

Wissen wie’s weht

Besonders zu Beginn eines Brandes hängen die Ausbreitung und Ableitung von Rauchgasen und die Einschichtung einer raucharmen Schicht wesentlich von der Raumströmung ab. Windbedingte Druckdifferenzen können die stabile Schichtung zerstören, insbesondere wenn Rauchabzugsöffnungen über mehrere Außenwände eines Rauchabschnitts verteilt sind.Nach den Vorgaben der DIN 18232-2 ist deshalb durch eine windabhängige Steuerung dafür zu sorgen, dass bei Windgeschwindigkeiten über einen Meter/Sekunde nur die Zuluftöffnungen und Rauchabzüge geöffnet werden, die sich in den windabgewandten Außenwänden befinden.Das Merkblatt VdS 3122 der VdS Schadenverhütung GmbH unter dem Titel „Winderkennungseinrichtungen zur Steuerung windbeeinflusster Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ beschreibt für Planer und Anwender, in welchen Fällen Winderkennungseinrichtungen erforderlich sind, welche Gerätetypen dafür verwendet und wo diese angebracht werden sollten, um eine zuverlässige Entrauchung sicherzustellen.

Raucharme Schicht im Brandfall
Aufgrund der Thermik steigen Rauchgase im Brandfall nach oben. Rauchabzüge leiten den Rauch bei entsprechender Zufuhr von Zuluft ins Freie und verhindern damit, dass sich der gesamte Raum mit Rauch und heißen Brandgasen füllt.

Die Entrauchung kann über natürliche Rauchabzugsgeräte (NRWG) im Dach oder im oberen Teil von Außenwänden oder maschinelle Rauchabzüge (MRA) erfolgen.

Sind die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Zuluftöffnungen gemäß den Vorgaben der DIN 18232-2 beziehungsweise DIN 18232-5 projektiert, entsteht eine raucharme Schicht von mindestens 2,50 Meter Höhe über dem Boden. Sie ermöglicht Personen die Flucht und der Feuerwehr den gezielten Löschangriff.

Laut VdS-Merkblatt 3122 sind in der Regel alle NRWG, die ohne Seitenwindbeeinflussung nach DIN EN 12101-2, Anhang B, geprüft werden, über eine windrichtungsabhängige Steuerung zu betreiben.

Ausgenommen sind im Dachbereich eingesetzte NRWG, die für Anströmungen aus beliebigen Windrichtungen geeignet sind. Bei MRA kann eine windabhängige Steuerung der Zuluftführung zur Begrenzung der Zuluftgeschwindigkeit erforderlich sein.

Windgeber messen Windrichtung und Windgeschwindigkeit. In Abhängigkeit davon werden im Brandfall nur auf der windabgewandten Seite liegende Rauchabzugs- und Zuluftöffnungen geöffnet.

Funktionsweise von Winderkennungseinrichtungen

Eine Winderkennungseinrichtung besteht aus einem oder mehreren Messgeräten und einer Auswerteeinheit, die eine windabhängige Ansteuerung der Entrauchungsanlagen ermöglicht.

Das Merkblatt unterscheidet bei den Messgeräten zwischen Windgebern und Differenzdruckaufnehmern: Windgeber messen die lokale Windgeschwindigkeit und -richtung und sind laut VdS-Merkblatt besonders geeignet für Anwendungen, bei denen NRWG und Zuluftöffnungen in verschiedenen Bereichen (eventuell mit jeweils eigenen Auswertungsparametern) des Gebäudes bei konstanten Umgebungseinflüssen gesteuert werden müssen.

Differenzdruckaufnehmer erfassen die lokale Windwirkung zwischen zwei Referenzpunkten. Sie messen zum Beispiel den Druck an einer Fassade und vergleichen ihn mit dem Innendruck des zu entrauchenden Bereichs oder mit dem Winddruck auf eine zweite Fassade.

Dieses Messprinzip ist vor allem für Projekte geeignet, bei denen die Gebäudedruckbeiwerte zur Bestimmung der Windwirkung nicht bekannt sind. Windrichtungsabhängige Rauchabzugsöffnungen in Dachoberlichtern können auf diese Weise zum Beispiel so gesteuert werden, dass sich nur die Öffnungen mit geringerem Außendruck öffnen.

Projektierung von Windgebern und Differenzdruckaufnehmern

Windgeber werden meist an zentraler, ausreichend exponierter Stelle an Masten auf dem Dach installiert. Wichtig ist laut Merkblatt eine freie, von der Umgebung unbeeinflusste Windanströmung. Sie ist in der Regel gegeben, wenn die Einbauhöhe mindestens dem zweifachen Abstand zur stromauf liegenden Attika oder zum First entspricht.

Die Messpunkte eines Differenzdruckaufnehmers sollten laut Merkblatt so gewählt werden, dass sie nicht in der Nähe einer ausgestellten Ecke liegen. Durch Umströmung verändert sich das Druckfeld in solchen Bereichen.

Es sollte daher im Eckbereich ein Abstand von mindestens zwei Metern, bei Gebäuden mit mehr als zehn Metern Höhe bis zu fünf Meter zur Außenkante der Fassade eingehalten werden.

Die Auswerteeinheit sendet die erforderlichen Signale der Winderkennungseinrichtungen an die für die Steuerung der NRWG und Zuluftöffnungen zuständige Station. Die Auswertung der Messdaten beschreibt die Richtlinie VdS 3530.

Abnahme, Wartung und Instandhaltung

Die Funktion und Ausführung der Winderkennungseinrichtungen sowie die Funktionsprüfung von Windgebern und Differenzdruckaufnehmern sollten den Hinweisen des Merkblatts VdS 3122 entsprechen.

Darüber hinaus müssen die Komponenten den Anforderungen der Richtlinie VdS 3530 genügen.

Die Errichterfirma ist verpflichtet, bei der Übergabe der Einrichtungen die Funktionsfähigkeit nachzuweisen und die Betriebs- und Bedienungsanleitung, die Prüf- und Wartungsanleitung, Zeichnungen mit Konfiguration und baulicher Lage der Winderkennungseinrichtung sowie das Konformitätszertifikat VdS 2510 mit VdS-Zertifikataufkleber an den Betreiber auszuhändigen.

Nach der Inbetriebnahme müssen NRWG mitsamt den Betätigungs- und Steuerungselementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und ihrem Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden.

So ist es in der DIN 18232-2 und den entsprechenden VdS-Richtlinien vorgesehen. Die Prüfungs- und Wartungsarbeiten sind nach Vorgaben des Herstellers, mindestens jedoch einmal jährlich, durchzuführen. Auch hinsichtlich der Winderkennungseinrichtungen unterliegen die Betreiber dieser Verpflichtung.

Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) empfiehlt den Betreibern, mit der Montage, Wartung und Instandsetzung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Winderkennungseinrichtungen nur VdS-anerkannte Fachfirmen zu beauftragen.

Bei diesen Unternehmen ist sichergestellt, dass sie über die notwendige Erfahrung und das erforderliche Fachwissen verfügen.

Text: Holger David
(Bild1: Lamilux, Bild2 FLVR)

Facettenreiche Ein- und Ausblicke – Landtagsgebäude in Vaduz

Mittwoch, 22. September 2010

Der Neubau des Landtagsgebäudes des Fürstentums Liechtenstein setzt einen ungewöhnlichen architektonischen Akzent in der Gestaltung des Regierungsviertels in Vaduz. Architekt Prof. Hansjörg Göritz aus Hannover, der das Projekt in Planungsgemeinschaft mit der Frick Architekten AG aus Schaan realisierte, nahm die verschiedenen Baustile in Vaduz als Anlass zur Fortsetzung – mit dem «Hohen Haus» für das Parlament und einem «Langen Haus» entlang des Bergfußes, in dem die Büroräumlichkeiten für das Parlament untergebracht sind. Die helle Klinkerfassades des Komplexes findet ihre Fortsetzung in der vorgelagerten Platzgestaltung, die Landtag und Regierung miteinander verbindet.

Für die Architekten stand von Anfang an fest, dass in das steile Dach ein Lamellenoberlicht integriert werden sollte. Ein zusätzliches Thema war die Planung von Rauch-Wärme-Abzügen (RWA) – beides Spezialgebiete von Stebler Glashaus aus der Schweiz. Mit dem imposanten Dachfenster über die gesamte Firstlänge erhielt der Plenarsaal den nötigen Lichteinfall und eine ideale Belüftung. Möglich wurde dies durch die ungewöhnlichen Dimensionen des Dachelements – auf einer Gesamtlänge von 36 m und einer Neigung von 63° sind zwölf Elemente à 3 ≈ 2,075 m montiert. Es handelt sich um Fensterflächen mit elektrisch auffahrbarer Schuppenverglasung und unterem Festglas. Die unteren Trägerteile bestehen aus elektropoliertem Chromnickelstahl (CNS), der umlaufende Rahmen aus einem isolierten Aluminiumprofil. Die Isolierverglasung wird mittels Glashalteklammern eingehängt.

Auch im übrigen Gebäude sorgen große Lamellensysteme für viel Licht und Luft. Im Zwischenbau, mit dem das Hohe und das Lange Haus verbunden werden, kamen sowohl Fassaden- als auch Dachflächen von Stebler zum Einsatz. Die filigrane, tragende Fassadenkonstruktion wird von einer rahmenlosen Verglasung umhüllt. Die Schuppenverglasung der Frontseiten ist elektrisch auffahrbar und mit speziellen, beweglichen Glashalteklammern befestigt. Die von der Sonneneinstrahlung erwärmte Luft kann somit gleichmäßig und direkt wieder abgeführt werden. Zugluft wird vermieden. Durch die abgestuften, ziegelförmig überlappenden Schuppen wird die gewünschte Dichtheit des Systems gewährleistet. Dies wurde vom IFT in Rosenheim bauphysikalisch überprüft. Die feststehende Isolierverglasung über Kopf wird ebenfalls von CNS-Glashalteklammern fixiert.

Text: Detail.de
Bilder: Detail.de

Ohne Zuluft kein natürlicher Rauchabzug

Donnerstag, 29. Juli 2010

Hierbei ist das einfache physikalische Gesetz des Abströmens von Energie aus einem Raum durch Nachströmen der Energie im unteren Bereich, also Zuluft notwendig. Dabei ist zu beachten, dass die Zuluft im unteren Bereich in die raucharme Schicht impulsarm eindringt, wenn möglich von beiden Seiten des Raumes.

Die Oberkante der obersten Zuluftöffnung bestimmt dann wesentlich den Abstand zur Rauchschicht. Bei Öffnungen bis 1,25 m Breite ist der Abstand 0,5 m zur Rauchschicht, bei breiteren Zuluftöffnungen 1,0 m zur Rauchschicht.

Die Zuluftfläche muß 1,5 mal größer sein als die aerodynamisch wirksame Rauchabzugsfläche des größten Rauchabschnitts im Raum. Eine Reduzierung der Zuluftfläche zur Rauchabzugsfläche ist bis auf 1 : 1 nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Alle Öffnungen im unteren Bereich können zur Zuluftnachführung hinzugerechnet werden, wenn sie eigenständig öffnen oder zerstörungsfrei geöffnet werden können.

Die DIN gibt die rechnerischen Durchflußbeiwerte für die verschiedenen Zuluftöffnungen vor, und zwar für Dreh- oder Kippflügel, Türen, Tore und Jalousien.