In den technischen Daten für elektronische Geräte wird oft von Schutzklassen, IP-Klassen, IP-Codes oder ähnlichem gesprochen.
Doch was bedeutet IP eigentlich?
Die Abkürzung IP steht laut DIN EN 60 529 für International Protection, wird aber im englischen Sprachraum als Ingress Protection verwendet. In der DIN EN 60 529 werden sie mit dem Titel Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) festgehalten und als Schutzklassen und Normen definiert, die angeben, welchen Umweltbelastungen hinsichtlich Berührung, Fremdkörper- und Feuchtigkeitsschutz ein System ausgesetzt werden kann, ohne dabei Schaden zu nehmen. Die Schutzart gibt somit einerseits die Eignung von elektrischen Betriebsmitteln für verschiedene Umgebungsbedingungen an, andrerseits den Schutz von Menschen bei deren Benutzung gegen potentielle Gefährdung. Viele elektronische Geräte müssen unter erschwerten Umweltbedingungen über viele Jahre sicher arbeiten. Neben dem zulässigen Temperaturbereich stellt die chemische Belastung eine Einsatzbeschränkung dar. Für eine zuverlässige Funktion muss auch das Eindringen von Nässe und Fremdkörpern, wie z. B. Staub, verhindert werden, dieses wird durch die IP-Prüfungen sichergestellt. Bezüglich ihrer Eignung für verschiedene Umgebungsbedingungen werden die Systeme in die entsprechenden Schutzarten, die IP-Codes eingeteilt.
Archiv für die Kategorie „STG-BEIKIRCH“
IP Schutzklassen
Donnerstag, 2. September 2010LON RWA – LonWorks® Netzwerktechnologie
Montag, 23. August 2010
Das LON-System ist ein Bussystem, basierend auf der LonWorks® Bustechnologie, wobei LON für Local-Operating-Network steht. Mit Hilfe dieser Bustechnik wird ein Aufbau von dezentral gesteuerten Netzen ermöglicht. Die Grundkomponente ist der Neutron-Chip der Fa. Echelon. Wie in einem PC- Netzwerk können Daten, Informationen und Aufgaben untereinander ausgetauscht werden. Mit Hilfe der LonWorks Bustechnologie wird der Aufbau einer Gebäudeautomation erheblich vereinfacht. Der Aufbau von zentralen Steuereinheiten entfällt, da die Informationen zwischen den Aktoren , Sensoren und Knoten direkt ausgetauscht werden.
Um das LON-System als RWA-Einheit zu nutzen, muß ein entscheidendes Merkmal gewährleistet sein – das RWA-LON darf nicht direkt über einen vorhandenen BUS mit anderen Gebäudeleittechniken gekoppelt werden. Da es sich bei dem RWA-LON um eine Sicherheitseinrichtung handelt, muß gewährleistet sein, daß keine ungewollten Einflüsse die RWA-Funktionen außer Kraft setzen. Daher arbeitet das LON-System mit einem eigenen LON-Datenprotokoll.
Natürlich ist das LON-RWA-System auch für die Gebäudeautomatisierung anwendbar, jedoch nur über entsprechende LON-Knoten, wie z.B. dem RS-232 Schnittstellenknoten. Dieser Schnittstellenknoten ermöglicht die Anbindung an eine bauseitige computerunterstützte Gebäudeautomation über den seriellen COM-Port (standardisierte PC-Schnittstelle) mit entsprechenden Programmen. Dezentral gesteuerte RWA
ZVEI Seminar mit Sachkundenachweis
Donnerstag, 19. August 2010– Rauch und Wärmeabzugsanlagen – Elektromotorisch und pneumatisch
Die ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme bietet umfassende 3-Tages-Seminare im Bereich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Frankfurt am Main an. Eine firmen- und produktneutrale Vermittlung des technischen, praktischen, juristischen und wirtschaftlichen Wissens für den professionellen Verbau von Sicherheitssystemen liegt dabei im besonderen Interesse der Akademie.
Die Teilnehmer des 3 Tage Seminars erhalten einen Überblick und vertieftes Fachwissen für die Projektierung, Errichtung und Instandhaltung von RWA und Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Vorschriften anhand von Übersichten, Praxisbeispielen und Checklisten. Die Seminare schließen jeweils mit einer Fachprüfung ab, für die Sie bei erfolgreichem Bestehen den Sachkundenachweis für elektromotorische und pneumatische RWA erhalten. Der Sachkundenachweis ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zertifizierung zum ZVEI-anerkannten Errichter für RWA.
Die neue RDA Kompaktzentrale 8A von STG-BEIKIRCH
Donnerstag, 19. August 2010Durch den Einsatz von Rauchschutz-Druck-Anlagen (kurz RDA) wird verhindert, dass sich Räume mit Rauch füllen und so zur tödlichen Falle werden. Mit der RDA werden Flucht- und Rettungswege, wie z. B. Treppenräume oder innenliegende Flure, im Brandfall rauchfrei gehalten. Dieses geschieht mit Hilfe einer Anlage, die objektspezifisch von STG-BEIKIRCH geplant und anschließend gefertigt wird. Die einzelnen Anlagenbauteile werden zu einem kompletten System verbunden und garantieren ein perfektes Zusammenwirken. Sobald die RDA-Anlage installiert und eingemessen ist, arbeitet sie vollautomatisch. Das bedeutet, dass sie sich im Brandfall automatisch in Betrieb setzt, sobald ein Brandmelder Rauch erkennt. Eine manuelle Auslösung durch eine Bedienstelle ist ebenfalls möglich. Über die Druckregelklappe kann das System zusätzlich per Lüftungstaster auch zur natürlichen Lüftung genutzt werden.
FVLR-Richtlinie: Bedienstellen für RWA richtig positionieren
Dienstag, 17. August 2010Die neue Richtlinie 07 des FVLR gibt Planern und Errichtern von Brandschutzanlagen Planungshinweise und Vorgaben für den Montageort von manuellen Auslöseeinrichtungen (Bedienstellen) für natürliche RWA. Sie konkretisiert den Hinweis in DIN 18 232-2 Abschnitt 7.2.4., wonach die Bedienung der Handauslösevorrichtung von sicherer Stelle aus möglich sein muss. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass im Brandfall die Bedienstellen ohne größeres Risiko erreicht, die RWA ausgelöst und damit die bauseitigen Fluchtwege ohne Gefahr genutzt werden können.
Ein Fall für Rauchmelder in Aufzugsschächten
Dienstag, 27. Juli 2010lise Die gutachterliche Stellungnahme der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vom 24.02.2010 sollte den
„Einsatz von Rauchmelder(n) in Aufzugsschächten“ Praxis relevant prüfen.
http://www.btr-hamburg.de/downloads/51-289_2010-03-08_low.pdf
Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Gutachten (Ref. Nr. 20080116-TI01-12564-172068741 u.a. Beauftragt durch BTR und D+H) nur auf einen Rauchmelder in
einem Aufzugsschacht von 12 m Höhe bezieht. Die Möglichkeit der Differenzierung
zwischen Singular- und Pluralform bezogen auf die Rauchmelder im Aufzugschacht
wird hier leider gänzlich vernachlässigt.
Die DIN VDE 0833-2 bezieht sich nicht auf Fahrschächte, da es keine Norm für Rauchmelder in Fahrschächten gibt.
Auszeichnung zum RWA-Fachbetrieb
Mittwoch, 14. Juli 2010Schlentzek & Kühn OHG mit Sitz in Berlin ist vom ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik – und Elektronikindustrie e.V. als qualifizierter Fachbetrieb für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) anerkannt worden.
Damit verpflichtet sich Schlentzek & Kühn OHG zur Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Planung, Errichtung und Instandhaltung. Die Qualitätsstandards wurden vom Verband überprüft und mit dem Zertifikat bescheinigt.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schützen Menschen bei Feuer in Gebäuden. Sie halten Flucht- und Rettungswege im Brandfall länger rauchfrei, so dass die Menschen sicher aus dem Gebäude gelangen können.
Mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs verringert sich nach Ansicht von Geschäftsführer Christian Kühn auch das Haftungsrisiko für Gebäudebetreiber. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit deutlich leichter.
Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung sind der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Nur zertifizierte Betriebe dürfen sich als „ZVEI Errichter RWA“ bezeichnen und das Logo „ZVEI Errichter Sicherheitssysteme“ führen.
Jetzt nach prEN 12101-9 und EN 12101-10 geprüft
Donnerstag, 24. Juni 2010Bewährte MZ2 Modulzentrale für Rauchabzug und Lüftung erfüllt aktuelle europäische Normen
Das Zentralensystem MZ2 ist bereits seit mehren Jahren erfolgreich am Markt vertreten und dient zur Steuerung von Rauch- und Wärmeabzügen (RWA) und DIN-geprüften natürlichen Rauch-Wärmeabzugsgeräten (NRWG). Neu ist, dass die MZ2 – neben der TÜV-Bauartzulassung – nun auch nach den aktuellen Normen DIN prEN 12101-9 und EN 12101-10 erfolgreich geprüft wurde. Diese Normen beinhalten Prüfkriterien zur Beurteilung der Funktionssicherheit von RWA-Steuerungen und entsprechen zu großen Teilen den VdS Richtlinien 2593 und 2581. Inhalt der Normen ist die Prüfung der Energieversorgung und der elektrischen Steuereinrichtungen, welche im MZ2 System serienmäßig enthalten sind. Durch diesen Prüfnachweis erlangt der Anwender einen Verwendbarkeitsnachweis zur Vorbeugung von Differenzen unterschiedlicher Meinungsbilder bei Abnahmen über die Funktionssicherheit der Anlage. Zugleich erhält der Anwender eine moderne, modular aufgebaute und frei konfigurierbare RWA-Steuerung, bei der die Flexibilität und die Wirtschaftlichkeit an erster Stelle steht.
Riegelmotor RM Basic
Donnerstag, 24. Juni 2010Der neue Riegelmotor RM Basic von STG-BEIKIRCH zur Ent- und Verriegelung von Fenstern. Der RM Basic dient zur motorischen Verriegelung an Kipp-, Dreh- und Schwingfenstern einwärts öffnend über den im Fenster integrierten Beschlag in Kombination mit weiteren Kettenantrieben an einem Fenster.
Wahlweise kann der RM Basic bis max. 600 N oder bis max. 1200 N Schubkraft bestellt werden. Die Hubweite beträgt 18 mm, Sondervarianten bis 36 mm sind ebenfalls möglich. Durch eine eingebaute Lastabschaltung und Folgesteuerung ist ein automatisches lastabhängiges Abschalten beim Erreichen der Endpositionen möglich. Die Montage kann problemlos auf dem Flügel oder verdeckt liegend im Profil erfolgen. Je nach Einbausituation kann der Mitnehmer links oder rechts montiert werden und die Verriegelungsrichtung kann jederzeit verändert werden. Der Riegelmotor RM Basic ist nach neustem Stand TÜV Baumuster geprüft und ist kompatibel mit den Kettenantrieben der Serien FM (mit Meldekontakt), LM/2 und demnächst mit CM, EM/2 und OM/2.
Rauchmelder in Aufzugsschächten
Donnerstag, 24. Juni 2010Video ansehen!
Die DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) hat zum Thema Aufzugsschacht-Entrauchung ein Gutachten erstellt und den Einsatz von Rauchmeldern in Aufzugsschächten praxisrelevant geprüft. In der Stellungnahme wird unter Berücksichtigung von aktuellen Normen und VdS-Richtlinien auf den sachgerechten Einsatz von Rauchmeldern in Aufzugsschächten hingewiesen.
Hier eine kurze Zusammenfassung der Stellungnahme der DEKRA vom 24.02.2010:
1. Punktförmige Rauchmelder in Aufzugsschächten sind zurzeit aufzugfremde Einrichtungen im Sinne der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG, der TRA 200 und der DIN EN 81-1 und -2.
2. Der Einsatz von Rauchmeldern ist entsprechend der Norm VDE 0833-2 (06.2009) zu planen. Als Rauchmelder bei Raumhöhen über 12 Metern müssen gemäß Punkt 6.1.5.3 (Tabelle 1) Ansaug-rauchmelder nach DIN EN 54-20 verwendet werden.