Archiv für die Kategorie „STG-BEIKIRCH“

IP Schutzklassen

Donnerstag, 2. September 2010

In den technischen Daten für elektronische Geräte wird oft von Schutzklassen, IP-Klassen, IP-Codes oder ähnlichem gesprochen. 
Doch was bedeutet IP eigentlich?
Die Abkürzung IP steht laut DIN EN 60 529 für International Protection, wird aber im englischen Sprachraum als Ingress Protection verwendet. In der DIN EN 60 529 werden sie mit dem Titel Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) festgehalten und als Schutzklassen und Normen definiert, die angeben, welchen Umweltbelastungen hinsichtlich Berührung, Fremdkörper- und Feuchtigkeitsschutz ein System ausgesetzt werden kann, ohne dabei Schaden zu nehmen. Die Schutzart gibt somit einerseits die Eignung von elektrischen Betriebsmitteln für verschiedene Umgebungsbedingungen an, andrerseits den Schutz von Menschen bei deren Benutzung gegen potentielle Gefährdung. Viele elektronische Geräte müssen unter erschwerten Umweltbedingungen über viele Jahre sicher arbeiten. Neben dem zulässigen Temperaturbereich stellt die chemische Belastung eine Einsatzbeschränkung dar. Für eine zuverlässige Funktion muss auch das Eindringen von Nässe und Fremdkörpern, wie z. B. Staub, verhindert werden, dieses wird durch die IP-Prüfungen sichergestellt. Bezüglich ihrer Eignung für verschiedene Umgebungsbedingungen werden die Systeme in die entsprechenden Schutzarten, die IP-Codes eingeteilt.

Den in der Schutzartbezeichnung immer vorhandenen Buchstaben IP wird eine zweistellige Zahl angehängt. Diese zeigt an, welchen Schutzumfang ein Gerät bezüglich Berührung bzw. Fremdkörper (erste Ziffer) und Feuchtigkeit (zweite Ziffer) bietet. Der zum Teil verwendete Begriff IP-Schutzklasse ist allerdings nicht richtig, er ist durch den Begriff IP-Schutzart zu ersetzen. Sofern eine der IP-Prüfungen nicht durchgeführt wurde, wird im IP-Code die entsprechende Ziffer durch ein „X“ ersetzt. Bei Bedarf können an die Zahlenkombination noch Buchstaben zur genaueren Beschreibung der Schutzart angehängt werden.  Hat ein Gerät unterschiedliche Schutzarten für unterschiedlich vorgesehene Montageanordnungen, so müssen die betreffenden Schutzarten vom Hersteller in den Anleitungen, die den jeweiligen Montageanordnungen zugeordnet sind, angegeben werden. Die erste Kennziffer beschreibt den Schutz des Geräts gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern und vor Berührung.

Die zweite Ziffer ist der Schutz des Geräts gegen das Eindringen von Wasser mit schädlichen Auswirkungen.

Beispiel: Ein Gerät der Schutzklasse IP 54 ist staub- (bei dauerhafter Einwirkung kann der Staub dennoch eindringen) und spritzwassergeschützt (es widersteht aber nicht einem stetigem Wasserstrahl). Zu beachten ist, dass die Kälte- bzw. Hitzeempfindlichkeit eines Geräts in der IP-Kennzeichnung keine Berücksichtigung findet. Den IP-Klassen sind auch Symbole zugeordnet.

Die Prüfungen zur IP-Klassifizierung stellen eine Momentbetrachtung dar. Langzeitschäden wie Korrosion, Kondensat, chemische Stoffe o.ä. werden durch diese Prüfung nicht abgedeckt. Zur Zeit werden beim IFT Rosenheim Untersuchungen zum Thema IP-Prüfungen und Langzeitbetrachtungen mit Praxistests unter Realbedingungen durchgeführt.
Praxisbeispiel: Antriebe zum Öffnen und Schließen von Fenstern in Fassade und im Dach

In diesem Anwendungsbereich kommt es bedauerlicherweise immer wieder vor, dass südeuropäische Antriebshersteller hohe IP-Klassen vor allem für Kettenantriebe angeben. Ein Hersteller ist nicht verpflichtet, die Angabe seiner IP-Klasse durch eine Prüfung nachzuweisen. Sollte sich herausstellen, dass diese Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, können dadurch entstandene Schäden dem Hersteller angelastet werden. Bei Kettenantrieben handelt es sich um eine offene Konstruktion. Im Bereich des Kettenaustrittes treten konstruktionsbedingt Wasser und Fremdkörper ein.

Im Unterschied zu Linearantrieben ist es sehr verwunderlich, dass Kettenantriebe eine hohe IP-Klassifizierung erreichen. Es gibt Linearantriebe, die trotz niedriger IP-Klasssifizierung einwandfrei im Freien funktionieren, wie sich in der Praxis herausstellte. Ein Linearantrieb ist ebenfalls nicht 100% dicht. Das Funktionsprinzip eines Linearantriebs ähnelt dem einer Luftpumpe.

Beim Ausfahren der Schubstange wird Luft eingesogen (Unterdruck), somit kann auch feuchte Luft einzogen werden, die sich dann als Kondensat absetzt. Dieses kann zu Schäden führen, wenn es nicht gezielt abgeführt wird. Die gezielte Abführung durch Öffnungen im Gehäuse ist der Grund für eine niedrige IP-Klassifizierung.
Fazit
Zusätzlich zu den Prüfungen zur IP-Klasse sollte somit immer auch der Einsatzzweck und die Einbausituation betrachtet werden. Der Linearantrieb M9 water resistant wurde nachweislich auf seine Tauglichkeit zur Nutzung im Freien geprüft, obwohl er mit einer IP-Klassifizierung von IP44 eine niedrige Zuteilung erhielt. Die IP-Schutzart wird hier erreicht, wenn die zulässige Einbausituation von 45°, Schubstange nach oben, eingehalten wird.

Text: A. Erdmann  STG-BEIKIRCH GmBH & CO KG

LON RWA – LonWorks® Netzwerktechnologie

Montag, 23. August 2010

LON-Haus


Das LON-System ist ein Bussystem, basierend auf der LonWorks® Bustechnologie, wobei LON für Local-Operating-Network steht. Mit Hilfe dieser Bustechnik wird ein Aufbau von dezentral gesteuerten Netzen ermöglicht. Die Grundkomponente ist der Neutron-Chip der Fa. Echelon. Wie in einem PC- Netzwerk können Daten, Informationen und Aufgaben untereinander ausgetauscht werden. Mit Hilfe der LonWorks Bustechnologie wird der Aufbau einer Gebäudeautomation erheblich vereinfacht. Der Aufbau von zentralen Steuereinheiten entfällt, da die Informationen zwischen den Aktoren , Sensoren und Knoten direkt ausgetauscht werden.
Um das LON-System als RWA-Einheit zu nutzen, muß ein entscheidendes Merkmal gewährleistet sein – das RWA-LON darf nicht direkt über einen vorhandenen BUS mit anderen Gebäudeleittechniken gekoppelt werden. Da es sich bei dem RWA-LON um eine  Sicherheitseinrichtung handelt, muß gewährleistet sein, daß keine ungewollten Einflüsse die RWA-Funktionen außer Kraft setzen. Daher arbeitet das LON-System mit einem eigenen LON-Datenprotokoll.
Natürlich ist das LON-RWA-System auch für die Gebäudeautomatisierung anwendbar, jedoch nur über entsprechende LON-Knoten, wie z.B. dem RS-232 Schnittstellenknoten. Dieser Schnittstellenknoten ermöglicht die Anbindung an eine bauseitige computerunterstützte Gebäudeautomation über den seriellen COM-Port (standardisierte PC-Schnittstelle) mit entsprechenden Programmen. Dezentral gesteuerte RWA

  • Software gesteuerte und -überwachte Netzwerktechnik
  • Nahezu unbegrenzt erweiterbar
  • Frei wählbare Zuordnung der Motorgruppen für Lüftung und RWA
  • Anbindung an Brandmeldeanlagen (BMA) und Gebäudeleittechnik (GLT) möglich
  • Freie Kabeltopologie

ZVEI Seminar mit Sachkundenachweis

Donnerstag, 19. August 2010

– Rauch und Wärmeabzugsanlagen – Elektromotorisch und pneumatisch

Die ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme bietet umfassende 3-Tages-Seminare im Bereich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Frankfurt am Main an. Eine firmen- und produktneutrale Vermittlung des technischen, praktischen, juristischen und wirtschaftlichen Wissens für den professionellen Verbau von Sicherheitssystemen liegt dabei im besonderen Interesse der Akademie.

Die Teilnehmer des 3 Tage Seminars erhalten einen Überblick und vertieftes Fachwissen für die Projektierung, Errichtung und Instandhaltung von RWA und Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Vorschriften anhand von Übersichten, Praxisbeispielen und Checklisten. Die Seminare schließen jeweils mit einer Fachprüfung ab, für die Sie bei erfolgreichem Bestehen den Sachkundenachweis für elektromotorische und pneumatische RWA erhalten. Der Sachkundenachweis ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zertifizierung zum ZVEI-anerkannten Errichter für RWA.

Die Referenten der Seminare sind Experten für Sicherheitssysteme der führenden Hersteller, aus den nationalen und internationalen Normungsgremien und der Wissenschaft, aber auch Praktiker mit Erfahrung im täglichen Umgang mit den betreffenden Anlagen.

Die Veranstaltungen sind für Errichter, Planer, Sachverständige, Behörden und Betreiber von RWA Anlagen von hohem Interesse. Das Seminar hilft, systematisch bei der Planung von RWA Anlagen vorzugehen, Vorschriften zu beachten, typische Fehler zu vermeiden, verschiedene Umgebungsbedingungen einzubeziehen und sicherer beim Kunden aufzutreten.

Termine in Frankfurt am Main
25. – 27. August 2010
24. – 26. November 2010

Anmeldung sowie weitere Informationen finden Sie hier oder unter http://www.zvei.org/?id=rwa)

Die neue RDA Kompaktzentrale 8A von STG-BEIKIRCH

Donnerstag, 19. August 2010

Durch den Einsatz von Rauchschutz-Druck-Anlagen (kurz RDA) wird verhindert, dass sich Räume mit Rauch füllen und so zur tödlichen Falle werden. Mit der RDA werden Flucht- und Rettungswege, wie z. B. Treppenräume oder innenliegende Flure, im Brandfall rauchfrei gehalten. Dieses geschieht mit Hilfe einer Anlage, die objektspezifisch von STG-BEIKIRCH geplant und anschließend gefertigt wird. Die einzelnen Anlagenbauteile werden zu einem kompletten System verbunden und garantieren ein perfektes Zusammenwirken. Sobald die RDA-Anlage installiert und eingemessen ist, arbeitet sie vollautomatisch. Das bedeutet, dass sie sich im Brandfall automatisch in Betrieb setzt, sobald ein Brandmelder Rauch erkennt. Eine manuelle Auslösung durch eine Bedienstelle ist ebenfalls möglich. Über die Druckregelklappe kann das System zusätzlich per Lüftungstaster auch zur natürlichen Lüftung genutzt werden.

Das RDA-System dient nicht – wie eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) – zur Abführung von Rauch und Brandgasen aus den Flucht- und Rettungswegen, sondern verhindert nach einer Spülphase das weitere Eindringen von toxischen Rauch- und Brandgasen in einem speziellen Bereich.

Zur Optimierung des RDA-Systems bietet STG-BEIKIRCH ab sofort eine neu entwickelte RDA-Kompaktzentrale 8A an. Diese eignet sich besonders zur Druckregelung für kleine bis mittlere Treppenräume oder entsprechende Bereiche, wo eine Rauchfreihaltung benötigt wird. Über eine PC-Oberfläche der STG-BEIKIRCH Service-Port Software können alle wesentlichen Parameter für das System eingestellt werden. Der eingebaute Service-Counter (Wartungstimer) dient dazu, dass die notwendigen Wartungen und Inspektionen nicht vergessen werden. Die vielfältigen Anschlussmöglichkeiten bieten u.a. den direkten Anschluss der Antriebe für die Druckregelung und optionale Anbindungen evtl. Lamellenantriebe zum Verschließen der Zuluftkanäle bei Nichtbenutzung. 

RDA Kompaktzentrale 8A                    Einstellbar über eine Service Port Software

Der Anschluss eines Druckdifferenzsensors mit einer 4 – 20 mA Anbindung gewährt die Druckregelung zur Vermeidung von zu hohen Drücken in Verbindung mit der Druckregelklappe. Der Volumenstrom des Zuluftventilators kann über einen externen Frequenzumrichter vorgegeben werden. Zur Ansteuerung des Ventilators bietet STG-BEIKIRCH unterschiedliche Anschaltboxen an. Rückmeldungen von den Ventilatoren zur Störungssignalisierung können direkt an die RDA-Kompaktzentrale aufgeschaltet werden. Durch die Selbstüberwachung der Zentrale ist eine Sicherheit gemäß prEN 12101-9 gegeben.

Die Anlage eignet sich besonders in Wohngebäuden und Gebäude bis zur Hochhausgrenze wie z. B. in Schulgebäuden und Kindergärten, Hotels und Ferienzentren, Bahnhofsgebäuden und Flughäfen, Altenheimen und Seniorenwohnheimen, Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken oder Rettungstunneln.

Prinzipverschaltung der RDA Kompaktzentrale 8A

 

FVLR-Richtlinie: Bedienstellen für RWA richtig positionieren

Dienstag, 17. August 2010

Die neue Richtlinie 07 des FVLR gibt Planern und Errichtern von Brandschutzanlagen Planungshinweise und Vorgaben für den Montageort von manuellen Auslöseeinrichtungen (Bedienstellen) für natürliche RWA. Sie konkretisiert den Hinweis in DIN 18 232-2 Abschnitt 7.2.4., wonach die Bedienung der Handauslösevorrichtung von sicherer Stelle aus möglich sein muss. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass im Brandfall die Bedienstellen ohne größeres Risiko erreicht, die RWA ausgelöst und damit die bauseitigen Fluchtwege ohne Gefahr genutzt werden können.

Laut Richtlinie ist es bewährte Praxis, die Bedienstellen im Bereich der bauseitigen Notausgänge innerhalb eines Rauchabschnitts zu installieren. Es wird angegeben, in welchem Abstand zur Tür des Notausgangs oder zur Fluchttür bei Toranlagen die Bedienstelle zu positionieren ist. Damit ist zugleich festgelegt, was aus rauchschutztechnischer Sicht unter einer „sicheren Stelle“ für Bedienstellen zu verstehen ist.
Außerdem erklärt die Richtlinie, mit welchen Hinweisschildern die Bedienstellen selbst, aber auch die Zugangstüren und -tore zu kennzeichnen sind. Zusätzlich zu den Planungshinweisen enthält die Richtlinie eine Erklärung der verwendeten Fachbegriffe sowie Verweise auf die entsprechenden Normen.

Die Richtlinie 07 wurde von Fachleuten aus dem Arbeitskreis Technik des FVLR erarbeitet und steht unter fvlr.de als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

Text: Baulinks.de

Ein Fall für Rauchmelder in Aufzugsschächten

Dienstag, 27. Juli 2010

lise Die gutachterliche Stellungnahme der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vom 24.02.2010 sollte den

„Einsatz von Rauchmelder(n) in Aufzugsschächten“ Praxis relevant prüfen.

http://www.btr-hamburg.de/downloads/51-289_2010-03-08_low.pdf

Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Gutachten (Ref. Nr. 20080116-TI01-12564-172068741 u.a. Beauftragt durch BTR und D+H) nur auf einen Rauchmelder in
einem Aufzugsschacht von 12 m Höhe bezieht. Die Möglichkeit der Differenzierung
zwischen Singular- und Pluralform bezogen auf die Rauchmelder im Aufzugschacht
wird hier leider gänzlich vernachlässigt.

Die DIN VDE 0833-2 bezieht sich nicht auf  Fahrschächte, da es keine Norm für Rauchmelder in Fahrschächten gibt.

Aus diesem Grund können Vorgaben aus dieser Norm für z. B. Installationsabstände nicht pauschal übernommen werden. Denn je kleiner das Raumvolumen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rauch detektiert wird.
Der Bezug auf die DIN VDE 0833-2 kann somit nicht verbindlich für die Gegebenheiten in einem Fahrschacht herangezogen werden.
Die Herleitung dieses Gutachtens könnte ebenso die Aussage „…ein Rauchmelder funktioniert nicht im Hochregallager“ implizieren.

Aus diesen Gründen wurde das LiSE® System mit mehreren Rauchmeldern ausgestattet und die Funktion durch reale Praxistests seitens des TÜV gutachterlich nachgewiesen.

Fazit:
Das Rauchansaugsystem und das LiSE® System sind beides anwendbare Produkte,
wofür es jedoch weder Normen noch Richtlinien gibt und somit Zertifizierungen nicht
möglich sind. Für den Nachweis einer Tauglichkeit wurde das LiSE® System im
realen Fahrschacht verbaut und mit heißem Brandrauch positiv auf die Funktion der
Rauchdetektion vom TÜV getestet. Fehlinterpretationen, basierend auf
Stellungnahmen mit nur einem Rauchmelder, tragen nicht zur gewünschten
Transparenz im Markt bei.

Differenzieren Sie zwischen Singular und Plural

Auszeichnung zum RWA-Fachbetrieb

Mittwoch, 14. Juli 2010

Schlentzek & Kühn OHG mit Sitz in Berlin ist vom ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik – und Elektronikindustrie e.V. als qualifizierter Fachbetrieb für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) anerkannt worden.
Damit verpflichtet sich Schlentzek & Kühn OHG zur Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Planung, Errichtung und Instandhaltung. Die Qualitätsstandards wurden vom Verband überprüft und mit dem Zertifikat bescheinigt.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schützen Menschen bei Feuer in Gebäuden. Sie halten Flucht- und Rettungswege im Brandfall länger rauchfrei, so dass die Menschen sicher aus dem Gebäude gelangen können.
Mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs verringert sich nach Ansicht von Geschäftsführer Christian Kühn auch das Haftungsrisiko für Gebäudebetreiber. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit deutlich leichter.
Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung sind der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Nur zertifizierte Betriebe dürfen sich als „ZVEI Errichter RWA“ bezeichnen und das Logo „ZVEI Errichter Sicherheitssysteme“ führen.

Jetzt nach prEN 12101-9 und EN 12101-10 geprüft

Donnerstag, 24. Juni 2010

Bewährte MZ2 Modulzentrale für Rauchabzug und Lüftung erfüllt aktuelle europäische Normen

Das Zentralensystem MZ2 ist bereits seit mehren Jahren erfolgreich am Markt vertreten und dient zur Steuerung von Rauch- und Wärmeabzügen (RWA) und DIN-geprüften natürlichen Rauch-Wärmeabzugsgeräten (NRWG). Neu ist, dass die MZ2 – neben der TÜV-Bauartzulassung – nun auch nach den aktuellen Normen DIN prEN 12101-9 und EN 12101-10 erfolgreich geprüft wurde. Diese Normen beinhalten Prüfkriterien zur Beurteilung der Funktionssicherheit von RWA-Steuerungen und entsprechen zu großen Teilen den VdS Richtlinien 2593 und 2581. Inhalt der Normen ist die Prüfung der Energieversorgung und der elektrischen Steuereinrichtungen, welche im MZ2 System serienmäßig enthalten sind. Durch diesen Prüfnachweis erlangt der Anwender einen Verwendbarkeitsnachweis zur Vorbeugung von Differenzen unterschiedlicher Meinungsbilder bei Abnahmen über die Funktionssicherheit der Anlage. Zugleich erhält der Anwender eine moderne, modular aufgebaute und frei konfigurierbare RWA-Steuerung, bei der die Flexibilität und die Wirtschaftlichkeit an erster Stelle steht.

Bei der MZ2 handelt es sich um ein digital programmierbares Kontrollsystem, dessen Konfiguration vor Ort mit einem PC und der entsprechenden Software geändert werden kann. Im Gegensatz zu herkömmlichen hardwaremäßig betriebenen Steuerungen erlaubt die Modulzentrale MZ2 eine nachträgliche Veränderung anhand eines intelligenten Konfigurations-Softwareprogramms. Hiermit lassen sich problemlos alle Funktionen nachträglich anpassen, ohne dass aufwendige Veränderungen in der Verdrahtung vorgenommen werden müssen. Viele Abläufe werden dadurch bereits im Planungsstadium vereinfacht. Es genügt lediglich die Basiseinstellung in der Projektstartphase. In der späteren Projektierung folgt dann ohne großen Aufwand und ohne nachträgliche Korrekturen in der Technik die problemlose Feinjustierung.

Die MZ2 kann nicht nur in RWA-Anlagen eingesetzt werden, sie kann auch zur Natürlichen Be- und Entlüftung oder für Belüftungssysteme der Gebäudeleittechnik genutzt werden. Die MZ2 vereinigt viele Funktionen, die andere Modulsysteme nur durch Zusatzsysteme leisten können, wie z. B. eine integrierte Wartungsfunktion, die Weiterleitung von Meldungen, einen serienmäßigen Anschluss für
Wind-/Regenmelder, die Auswertung der Wind-/Regenmeldung sowie eine Hubbegrenzung. Zudem stellt die Anbindung an das STG-BEIKIRCH RWA-LON-BUS System ein Novum dar, und bietet dadurch erweiterte Steuerungs- und Regelungsmöglichkeiten in der Gebäudeleittechnik (GLT).

Riegelmotor RM Basic

Donnerstag, 24. Juni 2010

Der neue Riegelmotor RM Basic von STG-BEIKIRCH zur Ent- und Verriegelung von Fenstern. Der RM Basic dient zur motorischen Verriegelung an Kipp-, Dreh- und Schwingfenstern einwärts öffnend über den im Fenster integrierten Beschlag in Kombination mit weiteren Kettenantrieben an einem Fenster.

Wahlweise kann der RM Basic bis max. 600 N oder bis max. 1200 N Schubkraft bestellt werden. Die Hubweite beträgt 18 mm, Sondervarianten bis 36 mm sind ebenfalls möglich. Durch eine eingebaute Lastabschaltung und Folgesteuerung ist ein automatisches lastabhängiges Abschalten beim Erreichen der Endpositionen möglich. Die Montage kann problemlos auf dem Flügel oder verdeckt liegend im Profil erfolgen. Je nach Einbausituation kann der Mitnehmer links oder rechts montiert werden und die Verriegelungsrichtung kann jederzeit verändert werden. Der Riegelmotor RM Basic ist nach neustem Stand TÜV Baumuster geprüft und ist kompatibel mit den Kettenantrieben der Serien FM (mit Meldekontakt), LM/2 und demnächst mit CM, EM/2 und OM/2.

Nenndaten
Nennspannung:       24 V DC
Hubweite:              18 mm (Sonderhub bis 36 mm auf Anfrage)
Kraft:                    600 N oder 1200 N
Zuhaltekraft:          3000 N
Laufzeit:                ca. 6 Sekunden bei Nennlast
Gehäuse:               Aluminium
Endkappen:            Kunststoff, schwarz
Farbe:                   RAL 9006 oder RAL 9010

Zubehör
Mitnehmer: mit 30 oder 35 mm Länge, nicht im Lieferumfang enthalten

Rauchmelder in Aufzugsschächten

Donnerstag, 24. Juni 2010

Die DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) hat zum Thema Aufzugsschacht-Entrauchung ein Gutachten erstellt und den Einsatz von Rauchmeldern in Aufzugsschächten praxisrelevant geprüft. In der Stellungnahme wird unter Berücksichtigung von aktuellen Normen und VdS-Richtlinien auf den sachgerechten Einsatz von Rauchmeldern in Aufzugsschächten hingewiesen.

Hier eine kurze Zusammenfassung der Stellungnahme der DEKRA vom 24.02.2010:
1. Punktförmige Rauchmelder in Aufzugsschächten sind zurzeit aufzugfremde Einrichtungen im Sinne der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG, der TRA 200 und der DIN EN 81-1 und -2.
2. Der Einsatz von Rauchmeldern ist entsprechend der Norm VDE 0833-2 (06.2009) zu planen. Als Rauchmelder bei Raumhöhen über 12 Metern müssen gemäß Punkt 6.1.5.3 (Tabelle 1) Ansaug-rauchmelder nach DIN EN 54-20 verwendet werden.

Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Gutachten nur auf einen Rauchmelder in einem Aufzugsschacht von 12 m Höhe bezieht. Die Möglichkeit der Differenzierung zwischen Singular- und Pluralform bezogen auf die Rauchmelder im Aufzugschacht wird im Gutachten leider gänzlich vernachlässigt.
Die DIN VDE 0833-2 bezieht sich nicht auf Fahrschächte, da es keine Norm für Rauchmelder in Fahrschächten gibt. Aus diesem Grund können Vorgaben aus dieser Norm für z. B. Installationsabstände nicht pauschal übernommen werden. Denn je kleiner das Raumvolumen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rauch detektiert wird. Der Bezug auf die DIN VDE 0833-2 kann somit nicht verbindlich für die Gegebenheiten in einem Fahrschacht herangezogen werden.
Die Herleitung dieses Gutachtens könnte ebenso die Aussage „…ein Rauchmelder funktioniert nicht im Hochregallager“ implizieren.

Aus diesen Gründen wurde das LiSE® System von STG-BEIKIRCH mit mehreren Rauchmeldern ausgestattet und die Funktion durch reale Praxistests seitens des TÜV gutachterlich nachgewiesen.

Fazit:
Das Rauchansaugsystem und das LiSE® System sind beides anwendbare Produkte, wofür es jedoch weder Normen noch Richtlinien gibt und somit Zertifizierungen nicht möglich sind. Für den Nachweis einer Tauglichkeit wurde das LiSE® System im realen Fahrschacht verbaut und mit heißem Brandrauch positiv auf die Funktion der Rauchdetektion vom TÜV getestet. Fehlinterpretationen, basierend auf Stellungnahmen mit nur einem Rauchmelder, tragen nicht zur gewünschten Transparenz im Markt bei.