Archiv für die Kategorie „NRWG Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte“

Zertifikat für Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Dienstag, 26. Januar 2010

Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können sich ab sofort vom ZVEI zertifizieren lassen und so ihre Wettbewerbschancen erhöhen.
Das Gütesiegel „ZVEI-Errichter RWA“ erleichtert Gebäudebetreibern die Auswahl qualifizierter Fachfirmen. Gebäudebetreiber verringern nach Ansicht des ZVEI mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs auch ihr Haftungsrisiko. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit Betreibern und Errichtern im Schadensfall deutlich leichter.
Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung ist der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Der Sachkundenachweis RWA kann zum Beispiel im dreitägigen Seminar „Rauch- und Wärmeabzugsanlage“ der ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme erlangt werden. Das Zertifikat ist auf zwei Jahre befristet und ist nach einer Auffrischungsschulung der Fachkraft in vereinfachter Form erneut zu beantragen.
Text: Sicherheit.info

Beschilderung von Rauchabzügen

Dienstag, 26. Januar 2010

Lebensrettende Warnhinweise

Zur Kennzeichnung von Rauchabzügen und Zuluftöffnungen bietet der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) neue Schilder und Aufkleber an.
Gebäudebetreiber sind gesetzlich verpflichtet, für die einwandfreie Funktion von installierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) zu sorgen. Dazu ist sicherzustellen, dass die RWA-Auslösestationen und die Zuluftöffnungen nicht verstellt oder anderweitig blockiert werden. Mit den neuen Schildern und Aufklebern können RWA-Auslösestationen und Zuluftöffnungen gemäß DIN 18 232 weithin sichtbar und einheitlich gekennzeichnet werden, um so auch einer Verstellung und Blockade vorzubeugen. Die Schilder bestehen aus Aluminium, die Aufkleber aus selbstklebendem Kunststoff. Sie sind nach DIN 4066 ausgeführt und tragen die Schriftzüge „Rauchabzug“ beziehungsweise „RWA-Zuluftöffnung – Bitte freihalten“. Die Abmessungen betragen jeweils 297 mm x 105 mm. Außerdem bietet der FVLR einen einheitlichen und langlebigen Aufkleber mit der Aufschrift „Achtung Absturzgefahr – Lichtkuppeln sind nicht begehbar“ an. Er warnt insbesondere vor der Gefahr eines Durchsturzes durch die transparenten Teile von Lichtkuppeln und Lichtbändern, falls diese betreten werden.

Text: Sicherheit.info

VdS überarbeitet und aktualisiert Richtlinien VdS CEA 4020

Mittwoch, 30. Dezember 2009

Überarbeitete Richtlinien VdS CEA 4020 ab sofort beim VdS-Verlag erhältlich // Aktualisierte Richtlinien gelten für Neuanlagen ab dem 01.04.2010

(lifepr) Köln – VdS Schadenverhütung veröffentlicht die aktualisierten Richtlinien für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), VdS CEA 4020.

Weitere Infos finden Sie unter www.vds.de

Zertifikat für Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Dienstag, 8. Dezember 2009

Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können sich ab sofort vom ZVEI zertifizieren lassen und so ihre Wettbewerbschancen erhöhen.

Das Gütesiegel „ZVEI-Errichter RWA“ erleichtert Gebäudebetreibern die Auswahl qualifizierter Fachfirmen. Gebäudebetreiber verringern nach Ansicht des ZVEI mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs auch ihr Haftungsrisiko. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit Betreibern und Errichtern im Schadensfall deutlich leichter.

Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung ist der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Der Sachkundenachweis RWA kann zum Beispiel im dreitägigen Seminar „Rauch- und Wärmeabzugsanlage“ der ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme erlangt werden. Das Zertifikat ist auf zwei Jahre befristet und ist nach einer Auffrischungsschulung der Fachkraft in vereinfachter Form erneut zu beantragen.

Text: Sicherheit. info

Tipps zur Projektierung des NRWG

Dienstag, 15. September 2009

Für die Bundesrepublik Deutschland sind die regional unterschiedlichen Windlasten (Klassifizierung WL) in der DIN 1055-4: 2005-03 und die Schneelast (Klassifizierung SL) in der DIN 1055-5: 2005-07 geregelt. Bei der Wärmebeständigkeit ist in der Regel von der Klassifizierung B300 auszugehen. Dieses entspricht einer Temperaturbeständigkeit des gesamten NRWG´s von 300°C über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten. Bei der Klassifizierung für niedrige Temperaturen ist der Einsatzfall des NRWG´s (z. B. im offenen oder im geheizten Gebäude) zu berücksichtigen. Bei der Klassifizierung der Funktionssicherheit (Klassifizierung Re), muss betrachtet werden, ob die NRWG´s ausschließlich für den Rauchabzug oder auch zur täglichen Be- und Entlüftung verwendet werden. Geräte, die für die tägliche Be- und Entlüftung verwendet werden, sind – neben der je nach Klasse notwendigen Prüfung der Funktionssicherheit – zusätzlich 10.000 mal in Lüftungsstellung zu öffnen.

Info

PROTECTOR Marktübersicht – Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Mittwoch, 9. September 2009

Die Übersicht umfasst über 35 Anlagen von 15 Anbietern, die ihre Produkte im deutschsprachigen Raum vertreiben.

Markttransparenz als Entscheidungshilfe: Unser Download bietet Ihnen anhand detaillierter Kriterien in einer Gesamtmatrix die Möglichkeit, verschiedene Systemlösungen untereinander zu vergleichen.

Folgende Tabelle zählt alle Anbieter und Produkte auf, die in dieser Marktübersicht enthalten sind. Die darin verlinkten Firmennamen führen direkt zu den jeweiligen Bezugsquellenangaben (Siehe auch „Kontakt- und Firmen-Infos im Branchenverzeichnis“!).

Abgefragt wurden sämtliche Kriterien, die für eine fundierte Entscheidung bei der Auswahl einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage relevant sind. Hierzu zählen sowohl allgemeine Angaben zum jeweiligen System als auch konkrete Angaben zu dessen Leistungsmerkmalen. Außerdem finden Sie Angaben zu produktspezifischen Besonderheiten.

Allgemeine Angaben

  • Kurzbeschreibung
  • Produkteinordnung
  • Zertifizierungen
  • Preisspanne (Euro, netto)

Steuerzentrale

  • Max. Anzahl RWA-Gruppen
  • Max. Anzahl Lüftergruppen
  • Max. Anzahl RWA-Taster
  • Max. Anzahl Rauch-/Wärmedifferenzialmelder
  • Max. Anzahl Lüftertaster
  • Melder anderer Hersteller anschließbar
  • Signaleingänge
  • Signalausgänge
  • Ausgangsspannung (V)
  • Max. Ausgangsstrom (A)
  • Max. Leistung Trafo/Akku (VA/Ah)
  • Standby-Leistung (W)
  • Notstrombetrieb
  • Betriebsdauer mit Batterie
  • Akkuüberwachung
  • Leitungsüberwachung der Melderkreise
  • Leitungsüberwachung der Antriebe
  • Einzelabsicherung der Motorgruppen
  • Rauchmelderrücksetzung
  • Laufrichtung der Antriebe bei Alarm variabel einstellbar
  • Schaltbare Sicherheitsfunktionen
  • Integrierte Lüftungskomfortfunktionen
  • Wartungsintervallanzeige
  • Anschluss Alarmmittel
  • Steckplätze für Erweiterungsmodule
  • Optische Betriebs- und Störungsanzeige
  • Schutzart (IP-Klasse)
  • Temperaturbereich (von, bis in °C)
  • Gehäusematerial
  • Zubehör

Öffnungssysteme

  • Spindelantriebe
  • Hub (von, bis in mm)
  • Zugkraft (N)
  • Druckkraft (N)
  • Hubkraft (N)
  • Laufzeit (s – mit Bezugsgröße)
  • Max. Stromaufnahme (A)
  • Anfahrgeschwindigkeit (mm/s)
  • Schutzart (IP-Klasse)
  • Temperaturbereich (von, bis in °C)
  • Kettenantriebe
  • Druckkraft (N)
  • Zugkraft (N)
  • Hublänge (von, bis in mm)
  • Schubgeschwindigkeit (mm/s)
  • Laufzeit (s – mit Bezugsgröße)
  • Leistungsaufnahme (W)
  • Stromaufnahme (A)
  • Mind. Flügelbreite (mm)
  • Flügelhöhe (mm)
  • Schutzart (IP-Klasse)
  • Temperaturbereich (von, bis in °C)
  • Sonstige Antriebsarten

Hinweis: Die Daten in der Marktübersicht basieren auf Angaben der Hersteller. Für die Richtigkeit übernimmt die Redaktion keine Gewähr. Es gilt die jeweils aktuelle Marktübersicht. Frühere Versionen sind damit hinfällig und werden auf Sicherheit.info nicht weiter angeboten.

Text: Sicherheit.info

Marktübersicht aus PROTECTOR Special Brandschutz 2009

Mittwoch, 9. September 2009

PROTECTOR Marktübersicht

Brandmeldesysteme

Die Übersicht umfasst 57 Brandmeldesysteme von 28 Anbietern, die ihre Produkte im deutschsprachigen Raum vertreiben. Markttransparenz als Entscheidungshilfe: Unser Download bietet Ihnen anhand detaillierter Kriterien in einer Gesamtmatrix die Möglichkeit, verschiedene Systemlösungen untereinander zu vergleichen.

Folgende Tabelle zählt alle Anbieter und Produkte auf, die in dieser Marktübersicht enthalten sind. Die darin verlinkten Firmennamen führen direkt zu den jeweiligen Bezugsquellenangaben (Siehe auch „Kontakt- und Firmen-Infos im Branchenverzeichnis“!). Die vollständige Kontaktdatenliste sämtlicher Unternehmen können Sie ebenfalls per Download erhalten.

ANBIETER PRODUKT
ABB Stotz-Kontakt GmbH BZK8E
BZK20
BZK20ER
Abus Security-Center GmbH & Co. KG Secvest 2Way
Apollo XP95
Discovery
Betzler Sicherheitstechnik GmbH Stratos-HSSD 2
Stratos-Micra
Bosch Sicherheitssysteme Brandmeldezentrale Serie 500 LSN
Universelle Einbruch- und Brandmeldezentrale Serie 2000 SRT
Brandmeldezentrale Serie 5000
BSW Security AG IQ8Control C/M
C.M. Heim GmbH MOBS
CM-Papp Security GmbH & Co. KG BMZ CM7031-6
BMZ CM7031-18
BMZ CM7030-2 Gehäuse B
Cooper Safety – CEAG Notlichtsysteme GmbH CF3000
CF1100
CF400 / CF800
Detectomat GmbH Detect 3004 plus new features
EAS Schaltanlagen GmbH Securus 90
GE Security FP2000 System
FP1200 System
FP400 System
GM Brandmeldetechnik SMZ 1032
Hekatron Vertriebs GmbH Integral
HSZ 408
Labor Strauss GmbH BC06
BC016
BCnet 216, BC216
Minimax GmbH FMZ 5000
Novar GmbH BMZ 80
IQ8Control C/M
BMZ 8008
NSC Sicherheitstechnik BMZ Solution F1-6
BMZ Solution F1-18
BMZ Solution F2
One Seven of Germany GmbH OS 8000
OS 800
OS 2030
Sat-Alarm-Vertrieb Sat-FBMZ 8000
Sat-FBI 8100
Schraner GmbH Profisys 200
Securiton GmbH BMZ Integral
SecuriPro
Setec GmbH SBZ-504
Siemens Building Technologies Sinteso FC2020/2040
Sinteso FC2060
Sigmasys M Sinteso
Sonax Alarmanlagen GmbH & Co. KG BZ 500
Telenot Electronic GmbH Brandmeldesystem 3000 BMT
Total Walther GmbH / ADT Deutschland GmbH Zettler Expert
Fast2000-D/-E
Fast2000 Compact-D/-E
Wagner GmbH FC 10
CS 1115
CS 1140

Abgefragt wurden sämtliche Kriterien, die für eine fundierte Entscheidung bei der Auswahl eines Brandmeldesystems relevant sind. Hierzu zählen sowohl allgemeine Angaben zum jeweiligen System als auch konkrete Angaben zu dessen Leistungsmerkmalen. Außerdem finden Sie Angaben zu produktspezifischen Besonderheiten.

Allgemeine Angaben

  • Produktname
  • Kurzbeschreibung
  • Zertifizierungen
  • Systemaufbau
  • Zentralennetzwerk möglich
  • Kombinierte Anlagen BMA/EMA
  • Vernetzung
  • Abgesetztes Bedienfeld
  • Anzahl Bedienebenen
  • Ferndiagnose/Fernbedienung
  • Löschanlagenansteuerung
  • Max. Anz. Übertragungseinrichtungen

Leistungsmerkmale

  • Max. Anzahl Stichleitungen
  • Max. Leitungslänge Stichleit. (m)
  • Max. Anzahl Ringe
  • Max. Leitungslänge Ringleitung (m)
  • Max. Anzahl Stichleitungen im Ring
  • Max. Anzahl Teilnehmer
  • Max. Anzahl Melder
  • Art der Melder
  • Melderadressierung
  • Max. Anzahl Steuermodule f. Brandfallsteuerung
  • Steuerung von Fremdgeräten
  • Sonstige Ausgänge
  • Ausgänge überwacht
  • Sonstige Eingänge
  • Datenschnittstellen
  • Max. Anzahl Kundentexte
  • Lageplantableau
  • Programmierung
  • Integration in übergeordnete Managementsysteme
  • Zugriffsschutz
  • Ereignisspeicher (Max. Anzahl Ereign.)
  • Druckeranschluss
  • Selbsttest der Funktionsfähigkeit

Hinweis: Die Daten in der Marktübersicht basieren auf Angaben der Hersteller. Für die Richtigkeit übernimmt die Redaktion keine Gewähr. Es gilt die jeweils aktuelle Marktübersicht. Frühere Versionen sind damit hinfällig und werden auf Sicherheit.info nicht weiter angeboten

Text: Sicherheit.info

24V RWA-Beschlag für Lichtkuppeln nach DIN EN 12101-2

Donnerstag, 20. August 2009

Ab 1. August 2009 bietet die ESSMANN GmbH ein 24 Volt betriebenes natürliches Rauch- und Wärmeabzugssystem (NRWG LK 24V 160) für ESSMANN Lichtkuppeln classic inkl. Lüftungsfunktion an.

Der neue 24 Volt Öffnerbeschlag kombiniert den elektrischen Öffnungsmechanismus zur täglichen Be- und Entlüftung (variabler Lüftungshub bis 60 Grad) mit dem CE-zertifizierten Rauch- und Wärmeabzug nach DIN EN 12101-2 ohne zusätzlichen Lüftungsmotor.

Nach der Auslösung kann das NRWG einfach und schnell elektrisch geschlossen werden, was einen manuellen Schließvorgang nicht mehr notwendig macht. Im Gegensatz zu den pneumatischen RWA-Systemen entfällt bei der jährlichen Wartung der Austausch von CO2-Flaschen. Dies reduziert spürbar die Wartungskosten.

Das ESSMANN NRWG 24V öffnet ESSMANN Lichtkuppeln classic bis zu einer Nenngröße von 150/250 innerhalb von 60 Sekunden bis auf 160 Grad.

Die aus dem Firmenverbund der ESSMANN GROUP gewachsenen vielfältigen Möglichkeiten an Steuerungskomponenten verhelfen zu einer optimalen Anbindung des neuen elektrischen 24 Volt Öffnermechanismus an die Gebäudeleittechnik.

Die DIN EN 12101 2:2003 und ihre Folgen

Dienstag, 18. August 2009

Normgerecht entrauchen

Im Bereich der RWA mangelte es bislang an einer klaren Rechtsgrundlage bezüglich der zu verwendenden Produkte. Stattdessen dienten in der Vergangenheit gleich mehrere Normen und Richtlinien als grobe Orientierung – allerdings ohne einen rechtlich einwandfreien Rahmen vorzugeben. Dieser ist nun mit der DIN EN 12101-2:2003 geschaffen. Die Diskussionen verstummen dennoch nicht.

Am 9. April 2003 wurde die Europäische Norm DIN EN 12101-2:2003 (Rauch und Wärmefreihaltung – Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte) vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) angenommen. Sie hat mit der Veröffentlichung im Deutschen Amtsblatt vom 17. März 2004 den Status einer deutschen Norm erlangt. Die neue DIN EN 12101-2:2003 löste die bis dahin in Deutschland verwendete DIN 18232-3 (Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 3: Prüfungen) ab.

Nach europäischen Regeln war für die Umsetzung in nationales Recht eine Koexistenzperiode (Übergangsregelung) bis zum 1. September 2006 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt hat die EN 12101-2:2003 alleinige Gültigkeit in Deutschland und ist damit verbindlich für alle Hersteller, Lieferanten und Verarbeiter der betroffenen Bauprodukte.

Das Gesamtwerk der EN 12101 regelt die „Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung“ in Gebäuden und besteht aus mehreren Teilen, die sich den unterschiedlichen Bereichen der Entrauchung widmen. Teil 2 regelt innerhalb dieser Normenreihe die Anforderungen und Prüfverfahren für „natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte“ (NRWG). Im Teil 9 werden die „Steuerungstafeln“ (Zentralen) und im Teil 10 die „Energieversorgungen“ zur Ansteuerung der NRWG behandelt.

Bisherige Situation

Die im Brandfall durch natürliche Thermik bewirkte Ableitung von Rauch und Wärme über automatisch betriebene Öffnungen in der Gebäudeaußenhaut gehört seit vielen Jahren zur gängigen Praxis. Diese Öffnungen sind allgemein als RWA-Öffnungen bekannt.

Je nach Gebäudeart und Architektur sind verschiedene Formen und Einbauarten von RWA-Öffnungen im Dach und in der Fassade üblich. Als Auslöseelemente für Lichtkuppeln im Dachbereich waren überwiegend pneumatisch betriebene Zylinder üblich. Für die Betätigung der Fenster im Fassadenbereich wurden elektromotorische Antriebe bevorzugt.Bislang entstand eine RWA-Öffnung gewöhnlich am Bauvorhaben durch den handwerklichen Anbau der Antriebe an die vom Fassaden- oder Metallbauer gelieferten Fenster.

Es fehlte allerdings eine klare Rechtsgrundlage bezüglich der zu verwendenden Produkte. Eine Reihe unterschiedlicher Normen und Richtlinien diente als Orientierung, ohne aber je einen rechtlich einwandfreien Rahmen zu schaffen. Die Bauarten und Prüfmethoden von pneumatisch betriebenen Lichtkuppeln für den Dachbereich von Industriebauten wurden durch die DIN 18232-3 geregelt.

Die Antriebe von elektromotorisch betriebenen RWA-Öffnungen in der Vertikalfassade wurden lediglich einer Brandprüfung in Anlehnung an diese Norm unterzogen. Für Komponenten von RWA-Anlagen in Treppenhäusern, die gemäß den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer vorgeschrieben sind, wurden VdS-Richtlinien erstellt. Auf diese Richtlinien verwies später die DIN 18232 im Teil 2: „Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) – Bemessung, Anforderungen und Einbau“ als Prüfungsgrundlage für Komponenten von elektromotorisch betriebenen RWA-Öffnungen.

Eine Einheit statt getrennter Produkte

RWA-Öffnungen werden nun zu einer Einheit und müssen als System geprüft werden.Die Fenster und Antriebe wurden in der Vergangenheit als getrennte Produkte gesehen. Die DIN EN 12101-2 führt zur Verschmelzung der Einzelkomponenten Öffnungselement (Fenster/Lichtkuppel) und Öffnungsmechanismus (Pneumatikzylinder/Elektroantrieb) zu einer Systemeinheit, die als NRWG bezeichnet wird.

Diese Bezeichnung bezieht jegliche Öffnungselemente mit ein, die zum natürlichen Rauch- und Wärmeabzug geöffnet werden können. Sie gilt zum Beispiel für Lichtbänder und Lichtkuppeln im Dachbereich gleichermaßen wie für Fenster und Klappen in der senkrechten Außenwand.

Gemäß EN 12101-2 werden NRWG einer Vielzahl von Prüfungen unterzogen. Es ist nicht notwendig, jede Einzelgröße einer NRWG-Baureihe zu prüfen. Es ist ausreichend, die Prüfungen anhand einer repräsentativen Auswahl durchzuführen und die Ergebnisse dann rechnerisch auf alle weiteren Zwischengrößen der Baureihe zu übertragen.

Leistungsklassen

Jedes NRWG muss seine maximale Öffnung und damit seine maximale aerodynamisch wirksame Öffnungsfläche binnen 60 Sekunden erreichen. Die Einhaltung dieses Zeitfensters wird bei allen Prüfungen zur Klassifizierung eines NRWG nach folgenden Leistungsklassen berücksichtigt:

  • Bestimmung der aerodynamisch wirksamen Öffnungsfläche (Aa) anhand der ermittelten aerodynamischen Durchflussbeiwerte mit/ohne Seitenwindeinfluss (Cv0/Cvw),
  • Prüfung der Funktionssicherheit (Re),
  • Funktionsprüfung mit äußerer Schneelast (SL),
  • Funktionsprüfung bei niedrigen Temperaturen (T),
  • Prüfung der Standsicherheit unter Windlast (WL),
  • Prüfung der Wärmebeständigkeit (B),
  • Prüfung des Brandverhaltens von Materialien (EN 13501, Klasse E).

Es wird dabei zwischen zwei NRW-HG-Typen unterschieden:

  • Typ A: NRWG, das in seine Funktionsstellung geöffnet werden kann, sowie
  • Typ B: NRWG, das in seine Funktionsstellung geöffnet und aus der Entfernung wieder geschlossen werden kann.

CE-Kennzeichnung

NRWG fallen unter die EU-Bauprodukten-Richtlinie (EU-BPR) und müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Nach Abschluss der Prüfungen werden die Prüfergebnisse sowie alle relevanten Konstruktionsdetails und technischen Leistungsmerkmale einer NRWG-Baureihe in einem Ersttypprüfbericht zusammengefasst. Dieser dient als Grundlage für die Ausstellung des EG-Konformitätszertifikats, das den Inhaber zur Herstellung und CE-Kennzeichnung der darin aufgeführten NRWG berechtigt.

Die Europäische Kommission hat ursprünglich das CE-Kennzeichen nur zu dem einzigen Zweck eingeführt, den freien Warenverkehr innerhalb der EU sicherzustellen. Durch die Aufnahme der NRWG in die BPR und damit in die Bauregelliste Teil B des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) wird dieses Konformitätszeichen als Zulassungsvoraussetzung für Bauprodukte eingesetzt. Daraus entstehen leider vielfältige Missverständnisse.

In vielen Fällen ist für den Anwender nicht eindeutig klar, ob ein NRWG nach EN 12101-2 oder nur eine Öffnung zur Rauchableitung gemäß LBO notwendig ist. So sind zum Beispiel Treppenräume, die nicht zur Evakuierung genutzt werden, in der Bauregelliste Teil C des DIBt geregelt, die keine Anforderungen an RWA-Öffnungen stellt.

Somit müssen in diesen Treppenräumen keine NRWG nach EN 12101-2 eingebaut werden, sondern es reicht die bisher bekannte RWA-Öffnung zur Rauchableitung. In manchen Bundesländern, wie beispielsweise Hamburg, gelten jedoch abweichende Regelungen, die generell den Einsatz von NRWG vorschreiben.

Des Weiteren können NRWG mit einer Zulassung im Einzelfall (ZiE) eingesetzt werden, welche aber der Bauherr beziehungsweise dessen Erfüllungsgehilfe (Architekt) bei der Obersten Baubehörde des zuständigen Bundeslandes beantragen muss.

Fremdüberwachung

Die Fertigung von NRWG muss fremdüberwacht werden. Gemäß Artikel 13 der EU-BPR muss bei der Herstellung von NRWG eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) durchgeführt werden, ähnlich eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001. Die WPK wiederum muss durch eine zugelassene und von der EU-Kommission notifizierten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) beurteilt und überwacht werden.

Nur so gefertigte und überwachte NRWG dürfen vom Inhaber des EG-Konformitätszertifikats mit dem auf seinen Namen registrierten CE-Kennzeichen versehen und in Verkehr gebracht werden. Um das EG-Konformitätszertifikat als Hersteller von NRWG bei einer notifizierten PÜZ-Stelle zu beantragen, sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Besitz/Nutzungsrecht an der Zusammenfassung von Ersttypprüfungen,
  • Organisation und Durchführung der WPK,
  • Fremdüberwachungsvertrag mit der PÜZ-Stelle.

In NRA eingebunden

NRWG sind Teile einer natürlichen Rauchabzugsanlage (NRA). Das NRWG wird als automatisches Öffnungselement in eine NRA eingebunden. Diese NRA muss mit den Anschlusswerten aus dem EG-Konformitätzertifikat des NRWG kompatibel sein. Die NRA ist jedoch nicht Bestandteil der NRWG-Zertifizierung.

Die wesentlichen Anlagenteile zur Ansteuerung einer NRA sollen in der EN 12101 im Teil 9: „Steuerungstafeln“ und im Teil 10: „Energieversorgungen“ geregelt werden. Teil 9 befindet sich noch in der Entwurfsphase, mit der Einführung wird nicht vor Ende 2010 gerechnet.

Teil 10 ist bereits in der Koexistenzphase, deren Ende aber vorerst auf 2011 verlängert wurde, um dann gemeinsam mit Teil 9 in Kraft zu treten. Parallel dazu wird daran gearbeitet, die aktuellen Stände der einzelnen Teile der EN 12101-ff auf internationale Ebene zu heben und in der ISO 21927-ff umzusetzen.

Kontroverse Diskussion

Wichtig ist, dass für NRWG, bei denen gemäß EN 12102-2:2003 Anhang B der aerodynamische Durchflussbeiwert ohne Seitenwindeinflüsse ermittelt wurde, in die NRA eine windrichtungsabhängige Steuerung eingebunden sein muss. Diese Steuerung öffnet im Brandfalle jeweils nur diejenigen NRWG, die sich auf der dem Wind abgewandten Seite befinden.

Zurzeit gibt es jedoch noch keine geltenden technischen Regeln, wie eine windrichtungsabhängige Steuerung aussehen soll. Den einzigen Hinweis dazu gibt die DIN 18232-2 im informativen Anhang C: „Rauchabzugflächen in Außenwänden – Erläuterungen“.

Derzeit wird zwischen den PÜZ-Stellen sehr kontrovers über die aerodynamischen Durchflussbeiwerte mit Seitenwindeinflüssen bei NRWG als Dachfenster aus Aluminiumprofilen diskutiert. Wegen der Auslegbarkeit des diesbezüglichen Normentextes sowie Meinungsverschiedenheiten zwischen den EU-Mitgliedsstaaten über die Prüfung des Brandverhaltens von Baustoffen, wird sich die für Oktober 2009 angekündigte Revision der EN 12101-2:2003 voraussichtlich auf Ende 2010 verschieben.

NRWG mit und ohne Doppelfunktion

Bei NRWG, die auch zu Lüftungs-zwecken verwendet werden, spricht die Norm von einer Doppelfunktion: Entrauchung und Lüftung. In diesem Fall ist eine erhöhte Anforderung an die Funktionssicherheit vorgeschrieben. Vor der Durchführung der geforderten Anzahl von Öffnungen zur Entrauchung werden die NRWG einer Dauerprüfung von 10.000 Lüftungszyklen unterzogen.

Für die Verwendung von NRWG als Fenster in der Fassade gilt es, zukünftig weitere Besonderheiten zu berücksichtigen. So ist derzeit zum Beispiel die EN 60335 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster“ in Vorbereitung sowie die EN 13551 „Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit“ bereits in der Koexistenzphase. Aus diesen Normen werden sich möglicherweise weitere Vorgaben bezüglich der Herstellung und des Einsatzes von NRWG ergeben.

Fachartikel aus PROTECTOR Special Brandschutz 2009, S. 29 bis 31
Michael Weber, Leiter Vertrieb bei der Aumüller Aumatic GmbH

Existiert denn wirklich ein Zertifikat nach EN12101-2?

Freitag, 10. Juli 2009

lupe

Am Beispiel eines kl. Versuchsballon zeigt die Fa. Mingardi eindrucksvoll auf, wie der Markt bzgl. EN 12101-2 irritiert wird.

Auf der  Homepage unter http://www.drfg.de/News wird mit folgendem Hinweis unter “

NRWG Zertifikate für RWA Anlagen

geworben: …. Mit Erfolg wurde jüngst unser Kettenantrieb Micro 02 in Verbindung mit mehreren Schüco Fenster wie dem AWS 65, AWS 70 HI. und AWS 75 SI geprüft. Diese EN DIN 12101-2 Zertifikate stehen Ihnen zum herunterladen bereit….

Achten Sie u.a. auf die Anmerkungen des ift zur orientierenden Prüfung der Wärmebeständigkeit auf Blatt 5 Pkt. 3.3 in den Zertifikaten!

Diese EN DIN 12101-2 Zertifikate stehen Ihnen zum herunterladen bereit…. nützen Ihnen jedoch nichts für eine Produktzulassung als NRWG!