Archiv für die Kategorie „Normen“

Marktverunsicherung in LV-Texten

Freitag, 23. April 2010

In jüngster Zeit findet man im Markt LV’s, die sich auf die prEN 12101-9 und EN 12101-10 beziehen.

Die Spitzfindigkeit einzelner Anbieter im Markt liegt jedoch im Begleittext. Hier werden salop Bezeichnungen, wie „zertifiziert nach….“ oder „Zulassung nach….“ mit diesen beiden Normen in Verbindung gebracht.

Synonyme aus dem „Duden“ für „Zulassung“:

Duldung, Erlaubnis, Genehmigung, Gestattung; (bildungsspr.): Tolerierung.

Somit sollten keine geprüften (pr) EN 12101-9/10 Produkte mit einer „Zulassung“ bezeichnet werden, sondern allenfalls als „geprüft nach …“ mit Hinweis auf die Prüfgrundlagen, z.B. DIN EN 12101-10.

Die Bezeichnung „zertifiziert“ verbietet sich von selbst bei der prEN 12101-9, da KEINE Zertifizierung erfolgen kann wenn eine Norm zwar veröffentlicht wurde, diese jedoch nicht verabschiedet ist. Bei der EN 12101-10 wurde die Koexistenzphase verlängert.

Achtung „Spitzfindigkeit“:

„Geprüft nach …“ sagt nichts darüber aus, ob die Prüfungen auch bestanden wurden!

Beispiele:

„Bedienstelle gemäß pr EN 12101-9 und VdS 2592 entwickelt“, sagt ebenfalls nichts über die Tauglichkeit aus. Kann sachlich jedoch erst mal nicht angezweifelt werden, außer es sind offensichtliche Mängel erkennbar (z.B. Farbe des Gehäuses in blau).

Fazit:

Marktbegleiter zeigen eindrucksvoll, wie die Unwissenheit geschickt für eigene Zwecke genutzt wird und letztendlich zu Verunsicherungen im Markt führt.

Zertifikat für Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Dienstag, 26. Januar 2010

Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können sich ab sofort vom ZVEI zertifizieren lassen und so ihre Wettbewerbschancen erhöhen.
Das Gütesiegel „ZVEI-Errichter RWA“ erleichtert Gebäudebetreibern die Auswahl qualifizierter Fachfirmen. Gebäudebetreiber verringern nach Ansicht des ZVEI mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs auch ihr Haftungsrisiko. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit Betreibern und Errichtern im Schadensfall deutlich leichter.
Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung ist der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Der Sachkundenachweis RWA kann zum Beispiel im dreitägigen Seminar „Rauch- und Wärmeabzugsanlage“ der ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme erlangt werden. Das Zertifikat ist auf zwei Jahre befristet und ist nach einer Auffrischungsschulung der Fachkraft in vereinfachter Form erneut zu beantragen.
Text: Sicherheit.info

Zur Rauchdetektion in Liftschächten gibt es zurzeit keine Norm.

Samstag, 9. Januar 2010

aufzugfront

Hersteller der im Markt angebotenen Punktmelder- und Ansaugsysteme berufen sich daher auf Zulassungen/Prüfungen des TÜV und der Dekra.

Die DIN VDE 0833-2 gilt, wie dem Anwendungsbereich und dem Titel „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ zu entnehmen ist, für Brandmeldeanlagen. Die Rauchdetektion wird zwar beschrieben, nicht jedoch explizit für Aufzugschächte. Die Anlehnung an Hochregalläger entspricht nicht einer Rauchdetektion in Aufzugschächten. Auch wenn die DIN VDE 0833-2 für ähnliche Anwendungen herangezogen werden kann, ist zu bemerken, dass sie für Ansaugrauchmelder in Aufzugsschächten lediglich die Erleichterung beinhaltet, dass die Rohrsysteme entlang von Aufzugsschächten vertikal installiert werden dürfen. Diese Vorgaben erfüllen ebenso Punktrauch-melder, wenn diese min. alle 12m installiert werden und einer unter dem Fahrkorb.

Überarbeitete Richtlinien VdS CEA 4020 ab sofort beim VdSVerlag erhältlich // Aktualisierte Richtlinien gelten für Neuanlagen ab dem 01.04.2010

Mittwoch, 30. Dezember 2009

VdS Schadenverhütung veröffentlicht die aktualisierten Richtlinien für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), VdS CEA 4020.Die VdS- Richtlinien für RWA werden seit über 30 Jahren ständig weiterent-wickelt. Dabei fließen praktische Erfahrungen aus eigenen Prüfungen im Labor und vor Ort ebenso ein wie Ergebnisse der engen Zusammenarbeit mit
der europäischen Versichererorganisation CEA und der Industrie.

Die Richtlinien VdS CEA 4020 enthalten Anforderungen und Empfehlungen für Planung, Einbau und Wartung von RWA.
Die aktualisierte Ausgabe VdS CEA 4020 beinhaltet folgende Änderungen:
• Berücksichtigung der Möglichkeit zur Entrauchung über die  
  Seitenwände
• Hinweise zum Vorhandensein von Mischlüftanlagen
• Hinweise zur Branddetektion
• Veränderungen der bisher geforderten Aufbauhöhe von Rauch
  und Wärmeabzugsgeräten. Bisher wurde bei allen Geräten
  eine Aufbauhöhe über der Dachhaut von 25 cm gefordert.
  Diese Forderung gilt ab sofort nur noch für Geräte mit einem
  Öffnungswinkel größer 120°.

Die aktualisierten Richtlinien ersetzen die VdS CEA 4020, Ausgabe 2003 und gelten für Neuanlagen ab dem 01.04.2010. Für fachliche Informationen zum Thema RWA steht Alwine Hartwig (Tel.: +49 221 7766-172, E-Mail ahartwig@vds.de ) zur Verfügung.

Die Richtlinien VdS CEA 4020 sind ab sofort beim VdS-Verlag erhältlich. Sie können per Fax (+49 221 7766-109) oder per E-Mail (verlag@vds.de bestellt werden).

Bilder: © VdS Schadenverhütung
Geschrieben von VdS Schadenverhütung   

VdS überarbeitet und aktualisiert Richtlinien VdS CEA 4020

Mittwoch, 30. Dezember 2009

Überarbeitete Richtlinien VdS CEA 4020 ab sofort beim VdS-Verlag erhältlich // Aktualisierte Richtlinien gelten für Neuanlagen ab dem 01.04.2010

(lifepr) Köln – VdS Schadenverhütung veröffentlicht die aktualisierten Richtlinien für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), VdS CEA 4020.

Weitere Infos finden Sie unter www.vds.de

Zertifikat für Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Dienstag, 8. Dezember 2009

Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können sich ab sofort vom ZVEI zertifizieren lassen und so ihre Wettbewerbschancen erhöhen.

Das Gütesiegel „ZVEI-Errichter RWA“ erleichtert Gebäudebetreibern die Auswahl qualifizierter Fachfirmen. Gebäudebetreiber verringern nach Ansicht des ZVEI mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs auch ihr Haftungsrisiko. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit Betreibern und Errichtern im Schadensfall deutlich leichter.

Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung ist der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Der Sachkundenachweis RWA kann zum Beispiel im dreitägigen Seminar „Rauch- und Wärmeabzugsanlage“ der ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme erlangt werden. Das Zertifikat ist auf zwei Jahre befristet und ist nach einer Auffrischungsschulung der Fachkraft in vereinfachter Form erneut zu beantragen.

Text: Sicherheit. info

Die Koexistenzperiode der DIN EN 12101-10 ist verlängert worden

Montag, 2. November 2009

Die DIN EN 12101-10 beschreibt die Anforderungen und Prüfmethoden für Energieversorgungen für Rauch-und Wärmeabzugssysteme. Diese Norm ist anzuwenden für alle Entrauchungsprinzipien, u.a. für die natürlich wirkenden Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, für die maschinelle Entrauchung, die Ansteuerung von Rauchschürzen, Druck-Differenz-Anlagen, etc..

Alle unterschiedlichen Technologien (elektrische Systeme und pneumatische Systeme) sind in dieser Norm definiert.

Die Norm ist im Januar 2006 als DIN EN 12101-10 veröffentlicht worden. Bis zum 31.12.2008 bestand eine Koexistenzperiode.

Als absolutes Novum ist zu werten, dass eine bereits abgelaufene Koexistenzperiode nun verlängert wurde. Die neue Frist, bis zu der sowohl eine nationale DIN Norm, als auch die europäische DIN EN 12101-10 zur Prüfung der Energieversorgung angewendet werden kann, wurde jetzt bis zum 01. Mai 2012 verlängert. Danach muss die Konformitätsvermutung auf die harmonisierte europäische Norm gegründet werden.

Da jedoch national keine entgegenstehende DIN Norm die genauen Anforderungen an die Energieversorgung für die unterschiedlichen System der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen definiert, ist die DIN EN 12101-10 als allein geltende Norm zur Prüfung anzuwenden.

Mit einer zertifizierten Energieversorgung nach DIN EN 12101-10 erhält der Nutzer bereits heute ein Produkt, das dienotwendige Energie für eine nachweisbare positive Entrauchungswirkung bereitstellt.
achtung
Dennoch verunsichern heute bereits Anbieter von Steuerungen den Markt durch die Behauptung, über Zertifikate nach DIN EN 12101-9 und -10 zu verfügen. Dieses verunsichert unnötiger Weise den Markt und ist bei einer noch nicht im „Weißdruck“ vorliegenden Norm schlichtweg FALSCH.

Prüfung nach pr EN12101-9 + EN12101-10

Freitag, 23. Oktober 2009

STG_BEIKIRCH_MZ2

Die frei konfigurierbare MZ2-Modulzentrale von STG-BEIKIRCH hat die Prüfung nach dem derzeitigen Stand der prEN12101-9 und EN 12101-10 erfolgreich bestanden. Diese Norm beschreibt allgemeine Anforderungen an die Energieversorgung und bestimmt eine Reihe von Umweltprüfungen an Rauch-  und Wärmeabzugsanlagen.

Anfänglich sollten diese Anforderungen an RWA-Anlagen schon dieses Jahr erfüllt werden, um die internationale Produkt- und Rechtssicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Auf der letzten Sitzung des zuständigen Komitees, teilte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit, dass die Koexistenzperiode für EN 12101-10 auf den 01.05.2012 verlängert wird. Die Koexistenzperiode von prEN 12101-9 soll daran angepasst werden.

STG-BEIKIRCH hat die Prüfungen trotz der Koexistenzperiode bereits durchführen lassen. Die Prüfung nach prEN 12101-9 ist zuständig für die Rauch- und Wärmefreihaltung nach Teil 9: für Steuerungszentralen. Diese  Zuverlässigkeitsprüfungen sowie die Umweltprüfungen sind nach prEN 12101-9:2004 durchgeführt worden. Die EN 12101-10 regelt die Rauch- und Wärmefreihaltung nach Teil 10: Energieversorgung. Diese elektrische Prüfung ist nach DIN EN 12101-10:2005 durchgeführt worden.

Die STG-BEIKIRCH Steuerungszentrale MZ2 mit integrierter Energieversorgung zur Steuerung von Rauch- und Wärmeabzügen erfüllt die Merkmale einer Steuerungszentrale nach diesen aktuellen Normen. So ist im Notfall eine nachweisbare funktionierende Entrauchung sichergestellt. Die Zentrale kann ebenfalls zur Steuerung der täglichen Lüftung genutzt werden. Als primäre Energiequelle wird ein Netzteil eingesetzt, dass an einem öffentlichen oder vergleichbaren Versorgungsnetz angeschlossen ist. Die sekundäre Energiequelle sind Akkumulatoren, die durch die Steuerzentrale in ihrer Funktion überwacht werden. Ein Zertifikat gibt es nach prEn12101-9 und EN12101-10 nicht. Zertifikate können nur von akkreditierten Prüfinstituten ausgestellt werden, wenn die Norm im Weißdruck existiert. Dies ist aufgrund der Verlängerung der Koexistenzperiode noch nicht der Fall.

Verlängerung der Koexistenzperiode EN12101 Teil 9+10

Freitag, 11. September 2009

+++ Aktuell teilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit, dass auf der letzten Sitzung des Ständigen Komitees die Koexistenzperiode für EN 12101-10 auf den 01.05.2012 verlängert wurde.+++

Die Koexistenzperiode von prEN 12101-9 soll daran angepasst werden.

Das Wiedereinsetzen einer bereits abgelaufene Koexistenzphase ist ein Novum im Bereich der Normung.

Die Änderung ist bereits auf der Internetseite der Kommission (NANDO) unter harmonisierten Normen für EN 12101-10 vermerkt.

Sie finden den Eintrag über http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/index.cfm?fuseaction=cpd.hs

 

vorsicht-gross

ist geboten, behauptet heute ein Hersteller, er verfügt über ein Zertifikat nach DIN EN 12010-9 oder -10. Dieses kann selbstverständlich erst ausgestellt werden, wenn eine Norm im Weißdruck vorliegt.

Sind Öffnungsaggregate nach EN12101-2 im Liftschacht vorgeschrieben?

Mittwoch, 9. September 2009

Nein, Aufzugsschächte gehören gem. LBO zu den Treppenräumen.

Die Geometrische Öffnung muss min. 0,1qm bzw. 2,5% der Grundfläche des Schachtes entsprechen. Ausnahme ist Brandenburg mit 5% und min. 0,2qm. Baden Württemberg min. 0,1qm, 5%