Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können sich ab sofort vom ZVEI zertifizieren lassen und so ihre Wettbewerbschancen erhöhen.
Das Gütesiegel „ZVEI-Errichter RWA“ erleichtert Gebäudebetreibern die Auswahl qualifizierter Fachfirmen. Gebäudebetreiber verringern nach Ansicht des ZVEI mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs auch ihr Haftungsrisiko. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit Betreibern und Errichtern im Schadensfall deutlich leichter.
Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung ist der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Der Sachkundenachweis RWA kann zum Beispiel im dreitägigen Seminar „Rauch- und Wärmeabzugsanlage“ der ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme erlangt werden. Das Zertifikat ist auf zwei Jahre befristet und ist nach einer Auffrischungsschulung der Fachkraft in vereinfachter Form erneut zu beantragen.
Text: Sicherheit.info
Archiv für die Kategorie „Normen“
Zertifikat für Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Dienstag, 26. Januar 2010Zur Rauchdetektion in Liftschächten gibt es zurzeit keine Norm.
Samstag, 9. Januar 2010
Hersteller der im Markt angebotenen Punktmelder- und Ansaugsysteme berufen sich daher auf Zulassungen/Prüfungen des TÜV und der Dekra.
Die DIN VDE 0833-2 gilt, wie dem Anwendungsbereich und dem Titel „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ zu entnehmen ist, für Brandmeldeanlagen. Die Rauchdetektion wird zwar beschrieben, nicht jedoch explizit für Aufzugschächte. Die Anlehnung an Hochregalläger entspricht nicht einer Rauchdetektion in Aufzugschächten. Auch wenn die DIN VDE 0833-2 für ähnliche Anwendungen herangezogen werden kann, ist zu bemerken, dass sie für Ansaugrauchmelder in Aufzugsschächten lediglich die Erleichterung beinhaltet, dass die Rohrsysteme entlang von Aufzugsschächten vertikal installiert werden dürfen. Diese Vorgaben erfüllen ebenso Punktrauch-melder, wenn diese min. alle 12m installiert werden und einer unter dem Fahrkorb.
Überarbeitete Richtlinien VdS CEA 4020 ab sofort beim VdSVerlag erhältlich // Aktualisierte Richtlinien gelten für Neuanlagen ab dem 01.04.2010
Mittwoch, 30. Dezember 2009
VdS Schadenverhütung veröffentlicht die aktualisierten Richtlinien für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), VdS CEA 4020.Die VdS- Richtlinien für RWA werden seit über 30 Jahren ständig weiterent-wickelt. Dabei fließen praktische Erfahrungen aus eigenen Prüfungen im Labor und vor Ort ebenso ein wie Ergebnisse der engen Zusammenarbeit mit
der europäischen Versichererorganisation CEA und der Industrie.
VdS überarbeitet und aktualisiert Richtlinien VdS CEA 4020
Mittwoch, 30. Dezember 2009Überarbeitete Richtlinien VdS CEA 4020 ab sofort beim VdS-Verlag erhältlich // Aktualisierte Richtlinien gelten für Neuanlagen ab dem 01.04.2010
(lifepr) Köln – VdS Schadenverhütung veröffentlicht die aktualisierten Richtlinien für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), VdS CEA 4020.
Weitere Infos finden Sie unter www.vds.de
Zertifikat für Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Dienstag, 8. Dezember 2009Errichter von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können sich ab sofort vom ZVEI zertifizieren lassen und so ihre Wettbewerbschancen erhöhen.
Das Gütesiegel „ZVEI-Errichter RWA“ erleichtert Gebäudebetreibern die Auswahl qualifizierter Fachfirmen. Gebäudebetreiber verringern nach Ansicht des ZVEI mit der Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs auch ihr Haftungsrisiko. Der Nachweis einer ordnungsgemäß und normgerecht erbauten RWA-Anlage fällt damit Betreibern und Errichtern im Schadensfall deutlich leichter.
Wichtige Voraussetzungen für eine Anerkennung ist der Nachweis einer sachkundigen RWA-Fachkraft und einer Elektrotechnischen Fachkraft nach DIN VDE 1000-10. Der Sachkundenachweis RWA kann zum Beispiel im dreitägigen Seminar „Rauch- und Wärmeabzugsanlage“ der ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme erlangt werden. Das Zertifikat ist auf zwei Jahre befristet und ist nach einer Auffrischungsschulung der Fachkraft in vereinfachter Form erneut zu beantragen.
Die Koexistenzperiode der DIN EN 12101-10 ist verlängert worden
Montag, 2. November 2009Die DIN EN 12101-10 beschreibt die Anforderungen und Prüfmethoden für Energieversorgungen für Rauch-und Wärmeabzugssysteme. Diese Norm ist anzuwenden für alle Entrauchungsprinzipien, u.a. für die natürlich wirkenden Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, für die maschinelle Entrauchung, die Ansteuerung von Rauchschürzen, Druck-Differenz-Anlagen, etc..
Alle unterschiedlichen Technologien (elektrische Systeme und pneumatische Systeme) sind in dieser Norm definiert.
Die Norm ist im Januar 2006 als DIN EN 12101-10 veröffentlicht worden. Bis zum 31.12.2008 bestand eine Koexistenzperiode.
Prüfung nach pr EN12101-9 + EN12101-10
Freitag, 23. Oktober 2009Die frei konfigurierbare MZ2-Modulzentrale von STG-BEIKIRCH hat die Prüfung nach dem derzeitigen Stand der prEN12101-9 und EN 12101-10 erfolgreich bestanden. Diese Norm beschreibt allgemeine Anforderungen an die Energieversorgung und bestimmt eine Reihe von Umweltprüfungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
Anfänglich sollten diese Anforderungen an RWA-Anlagen schon dieses Jahr erfüllt werden, um die internationale Produkt- und Rechtssicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Auf der letzten Sitzung des zuständigen Komitees, teilte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit, dass die Koexistenzperiode für EN 12101-10 auf den 01.05.2012 verlängert wird. Die Koexistenzperiode von prEN 12101-9 soll daran angepasst werden.
Verlängerung der Koexistenzperiode EN12101 Teil 9+10
Freitag, 11. September 2009+++ Aktuell teilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit, dass auf der letzten Sitzung des Ständigen Komitees die Koexistenzperiode für EN 12101-10 auf den 01.05.2012 verlängert wurde.+++
Die Koexistenzperiode von prEN 12101-9 soll daran angepasst werden.
Das Wiedereinsetzen einer bereits abgelaufene Koexistenzphase ist ein Novum im Bereich der Normung.
Die Änderung ist bereits auf der Internetseite der Kommission (NANDO) unter harmonisierten Normen für EN 12101-10 vermerkt.
Sie finden den Eintrag über http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/index.cfm?fuseaction=cpd.hs
ist geboten, behauptet heute ein Hersteller, er verfügt über ein Zertifikat nach DIN EN 12010-9 oder -10. Dieses kann selbstverständlich erst ausgestellt werden, wenn eine Norm im Weißdruck vorliegt.
Sind Öffnungsaggregate nach EN12101-2 im Liftschacht vorgeschrieben?
Mittwoch, 9. September 2009Nein, Aufzugsschächte gehören gem. LBO zu den Treppenräumen.
Die Geometrische Öffnung muss min. 0,1qm bzw. 2,5% der Grundfläche des Schachtes entsprechen. Ausnahme ist Brandenburg mit 5% und min. 0,2qm. Baden Württemberg min. 0,1qm, 5%
Normung auf dem Gebiet des Rauch- und Wärmeabzugs (RWA)
Mittwoch, 26. August 2009Im Rahmen der europäischen Harmonisierung gilt die Normenreihe EN 12101 (erweitert die deutsche DIN 18232). Aufgrund der entsprechenden harmonisierten Produktnormen können die Produkte nach der Bauprodukterichtlinie mit CE-Kennzeichen in Verkehr gebracht werden:
EN 12101-1: Bestimmungen für Rauchschürzen
EN 12101-2: Bestimmungen für NRWG
EN 12101-3: Bestimmungen für MRA
EN 12101-6: Bestimmungen für RDA
EN 12101-7: Entrauchungsleitungen
EN 12101-8: Entrauchungsklappen
prEN 12101-9: Steuerungszentralen
EN 12101-10: Energieversorgung
Die Klassifizierung dieser Produkte aus den Ergebnissen der Feuerwiderstandsprüfungen (Temperatur/Zeit) erfolgt nach der Normenreihe EN 13501.
Die Projektierung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen erfolgt mit 18232-2: Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: NRA ;
Bemessung und Einbau 18232-5: Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA);
Bemessung und Einbau 18232-7: Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Bemessung Wärmeabzüge (WA)