Archiv für die Kategorie „Normen“

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten – BHE

Donnerstag, 3. Dezember 2015

BHE_Seminare_STG_BEIKIRCH_klBetriebliche Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im eigenen Unternehmen. Sie unterstützen und beraten die Geschäftsführung bzw. Verwaltungsleitung und können grundsätzlich in jedem Betrieb und jeder Einrichtung bestellt werden. In Unternehmen mit erhöhter Brandgefahr kann ihr Einsatz gesetzlich vorgeschrieben sein.

Der 7-tägige BHE-Lehrgang im Februar 2016 bietet eine kompakte, praxisorientierte und zielgerichtete Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten und folgt hierbei den strengen Vorgaben der aktuellen und bundesweit anerkannten vfdb-Richtlinie 12-09/01: 2014-11. Der Referent Dr. Wolfgang J. Friedl zählt zu den führenden Brandschutz-Experten.
Bereits zertifizierte Brandschutzbeauftragte können einzelne Module der Veranstaltung zur Fortbildung wählen und sich auf den neuesten Stand der Technik bringen.

Weitere Informationen zum Lehrgang erhalten Sie unter www.bhe.de/brandschutzbeauftragter.

ESSMANN – Leistungserklärung sofort und von überall abrufbar

Donnerstag, 27. August 2015

Laut EU-Bauproduktenverordnung muss jedes Bauprodukt, das nach einer harmonisierten Norm gefertigt wird, mit einer Leistungserklärung versehen sein, welche die Kunden über die spezifischen Leistungsdaten informiert. Damit lässt sich überprüfen, dass eine Lichtkuppel, ein Lichtband oder ein natürlicher Rauchabzug den Anforderungen des Endkunden entsprechen. Um diese schnell und an jedem Ort zur Verfügung zu haben, sind ESSMANN Produkte mit entsprechenden QR-Codes versehen.

QR-Code auf jedem Tageslichtsystem
Die Lösung von ESSMANN: Jedes Tageslichtsystem sowie natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgerät nach DIN EN 12101-2 erhält einen QR-Code auf dem Typenschild. Mit einem entsprechenden mobilen Endgerät gescannt, lässt sich die Leistungserklärung umgehend als PDF abrufen. Das Dokument kann dann zur weiteren Verwendung, z. B. für die Objekt-Dokumentation, gespeichert oder per E-Mail versandt werden.

Schnelle und gesicherte Verfügbarkeit
Die Nutzer dieses im Markt bislang einzigartigen QR-Code-Services profitieren von folgenden Vorteilen:

  • Rechtsverbindliche Leistungserklärung für jedes Produkt
  • Entspricht den Anforderungen der EU-Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011
  • Verfügbarkeit in der Landessprache des Ziel-Auslieferungslandes durch Zuordnung des Lieferorts
  • Schnelle und einfache Bereitstellung per QR-Code, z. B. bei Wareneingang oder Bauabnahme
  • Erweiterung des QR-Code-Systems um weitere prozessoptimierende Dokumente, z. B. Montageanleitungen (in Vorbereitung)

Text: ESSMANN
Bild: ESSMANN

ESSplan ap: Simultanes Engineering, Sicherheit und Komfort

Freitag, 27. März 2015

Die Planungssoftware von ESSMANN berücksichtigt automatisch aktuelle Normen und Vorschriften und macht Planen so noch sicherer.

ESSplanap ist eine intelligente Planungssoftware von ESSMANN, die zur Systemplattform ESSplan gehört. ESSMANN bietet Architekten und Planern damit ein einzigartiges Planungs- und Berechnungstool, das alle Anwendungen schneller, einfacher und vor allem sicherer macht.

Mit der Planungssoftware können die Nutzer in ihrem Account Szenarien und Schutzzieldefinitionen – z. B. in den Bereichen Entrauchung, Be- und Entlüftung, Klimatisierung und Energieeinsparung – hinterlegen und für andere Bauvorhaben wiederverwenden und anpassen. Dadurch sparen sie Zeit und können effektiver planen und arbeiten. Als Ergebnis erhalten die Anwender ein Leistungsverzeichnis, womit die Leistung herstellerneutral ausgeschrieben werden kann.

Fehlerfreies, schnelles Planen nach aktuellen Normen und Richtlinien

Neben vielen anderen Vorteilen, bietet ESSplanap vor allem aber einen enormen Sicherheitsvorteil – dank der Hinterlegung aller relevanten Normen, Vorschriften und Richtlinien aus den Bereichen Tageslichtberechnung (DIN 5043), Entrauchung (DIN 18232) und Zuluft (DIN 18232).

Diese werden während des gesamten Berechnungsvorgangs automatisch berücksichtigt und mit den eingegebenen Daten abgeglichen. Werden dabei Kriterien nicht oder nur unzureichend erfüllt, erfolgt sofort ein entsprechender Hinweis.

Immer aktuell – immer sicher

Doch das ist nicht alles: Verändern sich die gesetzlichen Normen, erfolgt direkt eine Anpassung in der Planungssoftware, woraufhin auch automatisch alle gespeicherten Berechnungen neu analysiert werden, so dass diese immer tagesaktuell sind. Dies funktioniert schnell und problemlos, da die Systemplattform webbasiert und so immer auf dem neuesten Informationsstand ist.

Simultanes Engineering bei Anpassungsveränderungen

Ändern sich die Ansprüche des Nutzers oder die Anforderungen an ein Projekt, bedarf es keiner gänzlich neuen Berechnung. Stattdessen können die jeweiligen Projektdaten problemlos aktualisiert werden, woraufhin sich alle damit zusammenhängenden Daten ebenfalls anpassen und die Planung erneut mit allen Normen abgeglichen und Hinweise demgemäß aktualisiert werden.

ESSplanap erleichtert Architekten und Planern somit erheblich die Arbeit und bringt einen deutlichen Zeitgewinn mit sich. Vor allem aber können sich die Nutzer jederzeit sicher sein, dass immer alle relevanten Normen und Vorschriften berücksichtigt wurden, so dass ein Höchstmaß an Sicherheit garantiert ist. Eine Anmeldung ist kostenlos unter www.essmann.de möglich. Auf der Website stehen den Nutzern zudem erklärende Anwendungsvideos zur Verfügung.

Text: Essmann GmbH
Bild: Essmann GmbH

BHE-Fachkongress am 24/25. März 2015

Donnerstag, 19. Februar 2015

 

BHE_Seminare_STG_BEIKIRCH_klDer Hotspot der Brandschutz-Branche – BHE-Fachkongress Brandschutz 2015: Am 24./25. März 2015 findet in Fulda zum 5. Mal der renommierte BHE-Fachkongress Brandschutz statt. Mit 450 Teilnehmern bei restlos ausgebuchten Veranstaltungen hat sich die Fachtagung eindrucksvoll am Markt etabliert und sich zu einem Hotspot der Brandschutz-Branche entwickelt.

Zum Abschluss findet am 25. März eine BHE/GIT-Podiumsdiskussion mit Experten statt, moderiert von GIT SICHERHEIT – zu einem brisanten Thema: Fernzugriff und Fernservice bei Brandmeldeanlagen.

Die Teilnehmer erwartet wieder ein hochkarätiges Vortragsprogramm mit neutralen Fachvorträgen über erprobte Anwenderkonzepte, technisches Know-how und neueste Normen. Vorgestellt werden insbesondere die Themenbereiche Brandmeldetechnik, Sprachalarmierung, RWA-Systeme sowie Flucht- und Rettungswege.

Die vortragsbegleitende Ausstellung bietet außerdem Kontaktmöglichkeiten zu namhaften Anbietern von Brandschutzlösungen. Neueste Technologien können direkt vor Ort begutachtet werden. Teilnehmer bezeichnen den BHE-Fachkongress deshalb als ideale Plattform für einen umfassenden Wissenstransfer.

Branchenübergreifend werden neben Errichtern und Planern auch Brandschutzbeauftragte (aus Industrie- und Logistikunternehmen, Speditionen, Banken, Versicherungen, Gewerbe, Hotels etc.) sowie Entscheider in Baubehörden mit dem Kongress angesprochen.

Alle Informationen zum Fachkongress finden Sie unter folgendem Link

 

Einfacher konfigurieren – mit dem Lichtkuppel-Konfigurator ESSplan hp

Donnerstag, 19. Februar 2015

Mit ESSplanhp wird die Auswahl und Konfiguration von ESSMANN Lichtkuppeln und dem passenden Zubehör noch einfacher. Bisher bekannt unter dem Namen ESSMANN Lichtkuppel-Konfigurator, gehört ESSplanhp nun zu unserer innovativen Systemplattform ESSplan.Aktuelle Zugangsdaten bleiben auch weiterhin bestehen, so dass sich alle Nutzer wie gewohnt schnell und unkompliziert einloggen können. Für alle die noch keine Zugangsdaten haben, ist dies ganz einfach über eine kurze Registrierung möglich.

Ihr Mehrwert: Technische Plausibilität, tagesaktuelle Informationen, blitzschnelle Angebote.
Informieren Sie sich hier zu den Vorteilen von ESSplanhp.

Nachhaltiges Bauen durch EPDs

Donnerstag, 5. Juni 2014

Der Bau- und Immobilienbereich hat von je her einen großen Einfluss auf die Energie-/ Ressourceneinsparung und damit auf die Umwelt, denn für die Herstellung und Nutzung von Gebäuden werden über 40 Prozent an Energie und Rohstoffen verbraucht. Die Zukunft des Bauens wird wesentlich durch die Anforderungen an das nachhaltige Planen und Bauen geprägt. Dieser Prozess ist schon ziemlich weit fortgeschritten. Schließlich ist der Lebenszyklus einer Immobilie ein wichtiger Aspekt der Nachhaltigkeit.

Investoren, Bauherren und Nutzer profitieren von nachhaltig geplanten Gebäuden ebenso wie die Umwelt und zukünftige Generationen. Im Lauf der ursprünglichen ökologischen Ansätze hat sich die Betrachtung einzelner Kriterien hin zu einem ganzheitlichen Ansatz – dem Gedanken der Nachhaltigkeit entwickelt.

„Als Qualitätsmaßstab für die Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Gebäuden nach den verschiedenen Bewertungssystemen, wie z. B. BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen), DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), LEED (Leadership of Energy and Environmental Design) oder BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method), dienen unter anderem EPDs (Environmental Product Declarations = Umwelt-Produktdeklarationen), die objektive Fakten über die Auswirkungen von Produkten und Systemen über deren gesamten Lebenszyklus auf Mensch und Umwelt enthalten.“ (ZVEI e.V. – Fachverband Sicherheit)

Durch das Institut für Fenstertechnik Rosenheim (ift) hat STG-BEIKIRCH EPDs (Environmental Product Declarations = Umwelt-Produktdeklarationen) für seine elektromotorischen Fensterantriebe sowie RWA- und Lüftungszentralen erarbeiten lassen. Diese Deklarationen dokumentieren die Umweltwerte unserer Produkte und Systeme, wie z. B. den Energieverbrauch, die CO2-Entstehung (Treibhauspotenzial) oder das Ozonabbaupotenzial durch Herstellung, Nutzung, Recycling und Verwertung.

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B&Q Headquarter, Southampton (© Marcus Ginns Photoraphy)

EPDs als wichtige Basis für Gebäudezertifizierungen

„EPDs bilden eine notwendige Voraussetzung für die Gebäudezertifizierung. Sie eröffnen dem Bauherrn, Architekten und Fachplaner die Möglichkeit, die Nachhaltigkeit von Gebäuden dauerhaft zu belegen. Die umweltrelevanten Bewertungskriterien der verschiedenen Systeme zur Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Gebäuden können damit erfüllt werden. Durch eine Gebäudezertifizierung kann der Immobilienwert gesteigert werden.“ (ZVEI e.V. – Fachverband Sicherheit)

Zu den LEED- und DGNB-zertifizierten Gebäuden mit Produkten und Technologien von
STG-BEIKIRCH zählen u. a. das Bürohochhaus Alpha Rotex und der Tower 185 in Frankfurt am Main sowie der Verwaltungsneubau der Rheinenergie AG in Köln, das MK1 „Ambigon“ im Münchener Schlossviertel Nymphenburg und der Neubau der Deutschen Börse in Eschborn.

EPD_Antriebe_STG     EPD_Steuerungen_STG

 

 

                

Nachhaltiges Bauen durch Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs – Environmental Product Declarations)

Mittwoch, 21. Mai 2014

Investoren, Bauherren und Nutzer profitieren von nachhaltig geplanten Gebäuden ebenso wie die Umwelt und zukünftige Generationen. Im Lauf der ursprünglichen ökologischen Ansätze hat sich die Betrachtung einzelner Kriterien hin zu einem ganzheitlichen Ansatz – dem Gedanken der Nachhaltigkeit entwickelt.

„Als Qualitätsmaßstab für die Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Gebäuden nach den verschiedenen Bewertungssystemen, wie z. B. BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen), DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), LEED (Leadership of Energy and Environmental Design) oder BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method), dienen unter anderem Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs), die objektive Fakten über die Auswirkungen von Produkten und Systemen über deren gesamten Lebenszyklus auf Mensch und Umwelt enthalten.“ (ZVEI e.V. – Fachverband Sicherheit)

Lebenszyklus_STG_BEIKIRCH

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Rechtliche Hinweise zu Komponenten zur Raucherkennung und Rauchableitung in Fahrschächten.

Dienstag, 27. August 2013

Vorwort:

Der Sachstand über die Verwendung von Komponenten zur Raucherkennung und Rauchableitung in Fahrschächten ist sehr undurchsichtig. Es herrschen unterschiedliche Sichtweisen, die von entsprechenden Firmen, Verbänden oder Instituten getragen werden. Unabhängig dieser Sichtweisen sind immer die baurechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Da ein System zur Raucherkennung und Rauchableitung in Fahrschächten baurechtlich nicht geregelt ist bedarf es einer Erläuterung wie zu diesen entsprechenden Komponenten ein Nachweis über die Verwendbarkeit erbracht werden kann.

(1)    Gemäß Musterbauordnung 2002, stellvertretend für die Bauordnungen der Länder, gibt es folgende Vorgaben zur Rauchableitung:

Auszug MBO 2010:

Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v. H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m² haben.

(2)    Die Anforderungen an die Komponenten gemäß Bayerische Bauordnung und deren Vollzugshinweisen vom 1.7.2013 lassen mehre Möglichkeiten zu, wie die Anforderungen nachgewiesen werden können.

Auszug Vollzugshinweis zur BayBO 2013 vom 1.7.2013

In  Fahrschächten  ist  (bisher  schon)  eine  Öffnung  zur  Rauchableitung  erforderlich, um  zu  gewährleisten,  dass  die  Fahrschachttüren  eine  Brandübertragung  von  Geschoss  zu  Geschoss  über  den  Fahrschacht  wirksam  behindern. 

Diese  Öffnungensollen jedoch aus Gründen der Energieeinsparung zunehmend mit Abschlüssen versehen werden.

Soweit nicht ausschließlich geregelte Komponenten verwendet werden, sind geeignete Verwendbarkeitsnachweise (in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses) erforderlich.

 

(3)    Ein System zur Raucherkennung und Rauchableitung ist baurechtlich nicht als Bauprodukt eingeführt, daher kann an das System baurechtlich keine Verwendbarkeitsnachweise gefordert werden. Baurechtlich ist eine Öffnung zur Rauchableitung und zum Lüften vorgeschrieben, siehe Absatz (1).

 

(4)    Für die Erfüllung der Funktion gemäß den Landesbauordnungen, in Bezug auf Rauchableitung und Lüften von Fahrschächten, ist der Inverkehrbringer verantwortlich und ggf. durch diesen zu bestätigen.

 

(5)    Das hier genannte System ist nicht gelistet in den technischen Prüfverordnungen der Länder. Daher ist individuell zu vereinbaren ob Prüffristen vorgegeben werden und in welchen Zeiträumen. Die Wartungsintervalle sind hiervon ausgeschlossen, da diese über die Bedienungsanleitungen der Komponenten und den Vorgaben des Inverkehrbringers abgedeckt werden. Hierbei ist es unabhängig, ob es sich um einen Sonderbau oder um einen geregelten Bau handelt.

 

(6)    Um die Forderungen an die Komponenten gemäß der Bayerischen Bauordnung  mit deren Vollzugshinweis vom 1.7.2013, siehe Absatz (2), zu erfüllen, sind im Sinne des Baurechts geregelte Bauprodukte einzusetzen. Somit müssen die eingesetzten Komponenten zur Rauchableitung folgender Norm entsprechen:

 

DIN EN 12101-2

Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Bestimmungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte; Deutsche Fassung EN 12101-2:2003

 

(7)    Um die Forderungen der Länder, exklusive Bayern, an die eingesetzten Komponenten zu erfüllen wird empfohlen wie unter Absatz (6) zu verfahren, jedoch können alternative Nachweise als Verwendbarkeitsnachweis anerkannt werden, wenn der selbe Nachweis der Tauglichkeit damit erbracht werden kann.

 

(8)    Baurechtliche Anforderungen an die Komponenten zur Raucherkennung, Energieversorgung und an evtl. notwendige Steuerungen sowie anderen Komponenten, exklusive Rauchwärmeabzugsgeräte (NRWG), werden gemäß den Landesbauordnungen nicht gefordert, sondern im Bauproduktengesetz (BauPG) geregelt.

Rosenheimer Fenstertage 10. und 11. Oktober 2013 – Sicherheit und Komfort – mehr Lebensqualität!

Freitag, 12. Juli 2013

Sicherheit und Komfort – mehr Lebensqualität!
was hat der schlaue „Meister Reineke“ in seinem Fuchsbau mit den diesjährigen Fenstertagen und dem Motto „Sicherheit und Komfort – mehr Lebensqualität!“ zu tun? Eine ganze Menge!

Was im Tierreich so selbstverständlich erscheint, müssen wir uns in einer vom Menschen gestalteten Umwelt immer wieder erarbeiten. Aspekte, die das Wohnen komfortabler, sicherer und gesünder machen, stehen deshalb am 10. bis 11. Oktober in Rosenheim im Mittelpunkt der Fenstertage. Berichtet wird über die vielfältigen Vorteile moderner Fenster- und Fassadensysteme, beispielsweise viel Tageslicht, besserer Schallschutz und mehr Sicherheit.

Daneben gehören natürlich auch Informationen über neue Technologien, Normen (DIN 4108, DIN 18008, DIN 4109, DIN 68800 etc.) sowie Regelwerke wie die neue EnEV, MBO und die BauPVO zum Pflichtprogramm. Natürlich kommen auch praktische Infos zur Montage, Lüftungsplanung oder die Vermeidung von Tauwasser nicht zu kurz.

Der Einsatz energiesparender Bauelemente ist mittlerweile Standard im Baubereich, das zeigt die Förderpraxis der KfW-Bank genauso wie der wachsende Anteil von Fenstern mit Dreifachverglasung. Deshalb rücken Aspekte, die das Wohnen komfortabler, sicherer und gesünder machen, immer mehr in den Vordergrund. Fenster bieten hier viele Vorteile, die von gesunder Tageslichtversorgung über verbesserten Schallschutz, gute Luftqualität durch natürliche Lüftung bis zu erhöhter Einbruchhemmung reichen. Hier hat sich bei Technik und Normen einiges geändert, was Fenster- und Fassadenexperten wissen müssen.

Natürlich sind auch die neuen Spielregeln für die CE-Kennzeichnung, die sich aus der zum 1. Juli eingeführten Bauproduktenverordnung ergeben, von großer Bedeutung. Prof. Christian Niemöller (SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft) unternimmt einen Praxis-Check und präsentiert erste Erfahrungsberichte und Praxisfälle aus Unternehmen, Gerichten und der Marktüberwachung. Über die weiteren relevanten Änderungen informieren die Rosenheimer Fenstertage in 8 Themenblöcken.

Im Themenblock 1 „Energiewende“ zeigt Andre Hempel (BMVBS) den aktuellen Stand der EnEV 2014 und wagt einen Ausblick auf die Verschärfung 2016. Dr. Martin H. Spitzner (ift Rosenheim) gibt Fensterbauern Praxistipps, um den nach EnEV geforderten Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz einfach führen zu können und geeignete Verschattungsmaßnahmen auszuwählen.

Im Themenblock 2 „Sanierung“ stellt Christian Wetzel (Uni Stuttgart) vor, wie einfache Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erfolgreich in der Beratung von Bauherren eingesetzt werden und Martin Heßler (ift Rosenheim) gibt Tipps zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung, um bei Alt- und Neubauten entsprechende Schäden zu verhindern.

Der Themenblock 3 „Glas“ stellt interessante technische Entwicklungen im Glasbereich vor, mit der sich Fenster- und Fassadensysteme konstruktiv optimieren lassen. Die Ergebnisse des ift-Forschungsprojekts „Flächengewicht von Mehrscheiben-Isolierglas (MIG)“ werden schon gespannt erwartet und von Norbert Sack (ift Rosenheim) vorgestellt. Ein weiteres Forschungsprojekt analysierte die Gebrauchstauglichkeit einer Structural-Glazing-Fassade nach 25 Jahren Dauertest. Karin Lieb (ift Rosenheim) zeigt, was sich daraus für heutige Glaskonstruktionen ableiten lässt. Prof. Dr. Geralt Siebert (Uni Bundeswehr) informiert über die Auswirkungen der neuen Glasnormen (DIN 18008 f), den Einsatz von Glas in Fenstern und Haustüren sowie Vereinfachungen im Nachweisverfahren.

Im Themenblock 4 „Markt und Trends“ demonstriert Prof. Dr. Runa T. Hellwig (Hochschule Augsburg), wie sich durch besseren Schallschutz, Lüftung und Tageslichtversorgung die Nutzerfreundlichkeit und das Raumklima verbessern lassen. Ulrich Tschorn (VFF) gibt einen Überblick zur aktuellen Diskussion über die Wirtschaftlichkeit von energetischen Modernisierungsmaßnahmen, und Prof. Dr. Ulrich Bogenstätter (FH Mainz) zeigt, wie der „Sanierungsriese“ Wohnungswirtschaft tickt, und nach welchen Entscheidungskriterien ein Fenstertausch beauftragt wird.

Im Themenblock 5 „Entwicklungen für die Zukunft“ präsentiert Ministerialrat Hans Dieter Hegner (BMVBS), welche Rolle Fenster und Fassaden beim Wandel vom Passivhaus zum Plusenergiehaus einnehmen. Photo-Bio-Reaktoren an der Fassade zur Energiegewinnung und weitere visionäre Technologien für die Gebäudehülle stellt Dr. Jan Wurm (Arup) vor.

Der Themenblock 6 widmet sich der „Sicherheit“ von Fenstern und Haustüren. Jens Pickelmann (ift Rosenheim) informiert über die geänderten Anforderungen des mechanischen Einbruchschutzes und wie diese wirtschaftlich und normgerecht erfüllt werden können. Dr. Gerhard Wackerbauer (ift Rosenheim) zeigt Hintergründe, Konzepte und Baurechtsfragen zum Brandverhalten von Fenster und Fassaden, beispielsweise wie die baurechtliche Forderung in Bezug auf „schwer entflammbare“ bzw. „nicht brennbare Materialien“ erfüllt werden kann.

Im Themenblock 7 „Konstruktive Entwicklungen“ zeigt Dr.-Ing. Odette Moarcas (ift Rosenheim), wie die DIN 68800 „Holzschutz“ normgerecht umgesetzt wird und gibt überzeugende Argumente für die Diskussion mit Architekten und Bauherren. Qualitätsstrategien für Kunstoff-Fenster und die Umsetzung der neuen RAL-GZ 716 ist das Thema von Jörn P. Lass (ift Rosenheim). Michael Müller (ifo – Institut für Oberflächentechnik) zeigt, wie sich die DIN EN 1090 „Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken“ in der Praxis effizient und normgerecht umsetzen lässt.

Der Themenblock 8 „Neues aus dem Baurecht“ informiert über die für Fenster- und Fassadenhersteller relevanten Änderungen im Baurecht. Klaus-Dieter Wathling (Oberste Bauaufsicht, Berlin) analysiert aktuelle Änderungen im Brandschutz, bei Fluchtwegen und der Barrierefreiheit. Der Schallschutz in der Baupraxis und die Auswirkungen der geänderten DIN 4109 mit neuen Anforderungen, Kennwerten und Anwendungsregeln werden von Bernd Saß (ift Rosenheim) vorgestellt. Die Barrierefreiheit wird sowohl im Baurecht als auch in der BauPVO wesentlich strenger gefordert – Robert Kolacny (ift Rosenheim) präsentiert technische Lösungen und ihre Grenzen.

Natürlich bleibt das ift Rosenheim der Praxis-Tradition treu; ift-Experten informieren in vier Workshops über praktische Themen aus Technik und Normung, beispielsweise wie sich

  • Energiekosten und Steuern sparen und Fördermöglichkeiten nutzen lassen,
  • die Bauproduktenverordnung und die Einführung der neuen CE-Kennzeichnung leicht umsetzten lassen,
  • Fenster auch in Wärmedämmverbundsystemen einfach und fachgerecht nach dem Stand der Technik montieren und abdichten lassen,
  • die Möglichkeiten und Grenzen der Fensterlüftung darstellen lassen und wie ein Lüftungskonzept einfach und rechtssicher erstellt werden kann.

Darüber hinaus stehen an beiden Tagen die ift-Experten zur Beantwortung individueller Fragen zur Verfügung. Detaillierte Infos zur Veranstaltung sowie Online-Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.fenstertage.de.

Text: IFT Bild: IFT

Europäische Bauproduktenverordnung

Montag, 1. Juli 2013

Ab 01.07.2013 mehr Verantwortung für Planer und Errichter, denn sie müssen, bedingt durch die neue europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO), bei Ausschreibungen viel intensiver als bisher prüfen, ob Bauprodukte für die Verwendung in einem Bauwerk geeignet sind. Darauf weist Christian Kühn, Vorstandsvorsitzender der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer hin. „Eine korrekte CE-Kennzeichnung bedeutet nach der neuen BauPVO nicht zwangsläufig, dass ein Bauprodukt die bauaufsichtlichen Anforderungen an das konkret zu planende bzw. zu errichtende Objekt erfüllt.

Errichter und Planer sind künftig viel stärker als bisher gefordert, die Hersteller­erklärung zur Leistung der einzelnen Produkte anhand des konkreten Bedarfs genau zu überprüfen“, erläuterte Kühn.
Vieles wird besser, einiges anders

Die BauPVO tritt am 1. Juli 2013 in allen EU-Mitgliedsstaaten ohne nationale Anpassungen sofort in Kraft und ersetzt die europäische Bauproduktenrichtlinie (BPR) und das bisherige nationale Bauproduktengesetz (BauPG). Die BauPVO regelt europaweit einheitlich das Inverkehrbringen von harmonisierten Bauprodukten und legt Anforderungen an die Leistung und die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten fest. Sie präzisiert an vielen Stellen die Aussagen der Bauproduktenrichtlinie und bietet eine Reihe von Vereinfachungen. So werden die bisher sechs ‚Wesentlichen Anforderungen‘ an Bauwerke der BPR umbenannt in ‚Grundanforderungen‘. Ergänzt wurden dabei die Anforderungen zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und die Barrierefreiheit bei der Nutzung. Für Kleinunternehmen gelten vereinfachte Nachweisverfahren, und die Marktüberwachungsbehörden erhalten mehr Rechte und Durchgriffsmöglichkeiten. Darüber hinaus gibt es eine umfangreiche Übergangsregelung, nach der beispielsweise vor dem 1. Juli 2013 ausgestellte Konformitätserklärungen und EG-Zertifikate weiterhin gültig bleiben. Vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Bauprodukte gelten als konform zur BauPVO und bleiben zeitlich unbeschränkt im gesamten Binnenmarkt verkehrsfähig.
Neu: Leistungserklärung und geänderte CE-Kennzeichnung

Für Planer und Errichter besonders wichtig: Ab 1. Juli 2013 bekommt die CE-Kennzeichnung eine neue Bedeutung. Diese bescheinigt zukünftig lediglich die Übereinstimmung des Bauproduktes mit der selbst erstellten Leistungserklärung des Herstellers. Sie bescheinigt nicht mehr die Übereinstimmung mit allen im Anhang ZA der einschlägigen harmonisierten Europäischen Norm (EN) festgelegten ‚Wesentlichen Merkmalen‘ des Produkttyps. Nur sofern das Bauprodukt neben der BauPVO zugleich auch anderen europäischen Rechtsvorschriften genügen muss, bestätigt das CE-Zeichen weiterhin die volle Konformität zu diesen anderen relevanten europäischen Rechtsvorschriften. Mit der neuen Leistungserklärung erklärt der Hersteller die Leistungen des Bauproduktes zu dessen Leistungsklassen und -stufen, sofern solche im Anhang ZA der europäischen Normen, die nach der BPR/BauPVO mandatiert sind, festgelegt sind.
Solange allerdings weder in der einschlägigen EN Leistungsklassen oder -stufen noch durch nationale Gesetze konkrete technische Leistungsanforderungen an das betreffende Bauprodukt festgelegt sind, kann der Hersteller frei wählen, zu welchem ‚Wesentlichen Merkmal‘ er Angaben machen will oder ob er keine Leistung erklärt ,no performance determined‘ (npd). Er muss lediglich für mindestens ein beliebiges ‚Wesentliches Merkmal‘ einen technischen Wert angeben.
Welche Anforderungen in einem Mitgliedstaat an ein Bauprodukt bestehen, darüber informieren die nationalen Produktinformations­stellen. In Deutschland ist das die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Noch haben nicht alle Mitgliedstaaten ihre Produktinformationsstellen an die EU-Kommission notifiziert.
In Deutschland bestehen bislang in allgemeinen Rechtsvorschriften nur selten konkrete technische Anforderungen an Produkte für brand­schutztechnische Anlagen und Einrichtungen. „Der ZVEI setzt sich dafür ein, in Deutschland möglichst schnell Regelungen zu Mindestangaben über die Leistung solcher Bauprodukte zu schaffen, die in brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen eingebaut werden. Unser Ziel muss sein, Sicherheit für alle Baubeteiligten zu erreichen. Wir wollen nicht durch Berücksichtigung ungeeigneter Produkte für Planungs- und Anwendungsfehler haftbar gemacht werden“, beschreibt Kühn die Problemstellung. Planer sollten nach Ansicht des ZVEI genauer und detaillierter ausschreiben, damit ersichtlich wird, welches Schutzziel mit welchen Anforderungen an die Leistungsklassen eines Bauproduktes tatsächlich zu erreichen ist.
Handel ja, Verwendung nein

Sind Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung korrekt ausgestellt, darf das Bauprodukt in den Handel gebracht werden. Ob es allerdings für die Verwendung in einem Bauwerk geeignet ist, kann daraus nicht abgeleitet werden. Entscheidend für die Eignung ist, ob die vom Hersteller angegebenen einzelnen Werte der Leistungsklassen die bauaufsichtlichen Forderungen erfüllen. So könnten Hersteller beispiels­weise ein Natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät (NRWG) anbieten, bei dem lediglich für die Leistungsklasse ‚Tiefe Temperaturen‘ ein Wert vorhanden ist. Bei allen anderen Merkmalen darf der Hersteller ‚keine Leistung‘ erklären. Solch ein Gerät darf im Binnenmarkt in Verkehr gebracht und auch auf dem deutschen Markt angeboten werden. Es darf aber nicht für einen bauaufsichtlich geforderten Rauch- und Wärmeabzug verwendet werden, für den aus dem konkreten Bauobjekt Anforderungen zu allen ‚Wesentlichen Merkmalen‘ nach Anhang ZA der europäischen Norm EN 12101-2 bestehen bzw. abzuleiten sind.

BauPVO und Instandhaltung
Die neue BauPVO könnte nach Ansicht des ZVEI auch Auswirkungen auf die Instandhaltung sicherheitstechnischer Anlagen haben. Beispiels­weise erstrecken sich die Grundanforderungen an Bauwerke nun explizit auf die gesamte Lebensdauer von der Errichtung, über die Nutzung bis zum Rückbau. Mit möglichen Konsequenzen für die Instandhaltung wird sich der ZVEI-Arbeitskreis ‚Richtlinien zur Instandhaltung von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen‘ befassen.

Text: Christian Kühn