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Einladung zum BHE-Seminar „Konzepterstellung Brandschutz“

Dienstag, 4. Februar 2025

Mangelhafte Brandschutzkonzepte oder -nachweise führen zu fehlerhaften Baugenehmigungen und damit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten für alle Projektbeteiligten. Ein wirksames und rechtssicheres Brandschutzkonzept erfordert von Beginn an ein umfassendes Verständnis aller am Bau Beteiligten für das Zusammenwirken von baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz.

Architekten, Brandschutzsachverständige, Mitarbeiter des vorbeugenden Brandschutzes, Prüfsachverständige, Fachplaner und Facherrichter benötigen daher fundierte Kenntnisse, um schlüssige und verlässliche Sicherheits- und Brandschutzkonzepte erstellen und kompetent bewerten zu können.

Das neue BHE-Seminar „Konzepterstellung Brandschutz – Das müssen Verfasser von Brandschutzkonzepten und Prüfsachverständige wissen“ bietet die Möglichkeit, Fachwissen zu vertiefen oder aufzufrischen. Erfahrene Brandschutz-Experten erklären, wie man kosteneffiziente und rechtssichere Brandschutzkonzepte erstellt. Es wird auch erklärt, wie man Widersprüche und falsche Interpretationen von Regeln und Vorschriften versteht und umsetzt.

Inhalte im Überblick:

  • Rechtliche Grundlagen MBO, LBO, M VV-TB, MLAR MLÜAR
  • Brandschutzkonzepte/Brandschutznachweise
  • Betriebssichere und wirksame Anlagen vs. Forderungen im Brandschutzkonzept
  • Forderungen des vorbeugenden Brandschutzes
  • Anforderungen aus Brandschutzordnung und Zusatzregeln (ASR etc.)
  • Auswahl und Anwendung tangierender Normen (u.a. für den Bereich Sicherheitsbeleuchtung)
  • Verfahren für Sonderfälle / Abweichungen / Einzelzulassungen
  • Identifikation notwendiger Informationen für die TGA (BMA, SiBel, RWA, SAA, HAA usw.)
  • Brandmelde- und Alarmierungskonzept / Übernahme und Ermittlung aller Informationen
  • Alarmierungsanlagen vs. Alarmierungseinrichtungen – wo ist der Unterschied?
  • Abgrenzung zu tangierten „Dritten“ (Lüftungstechnik, Sprinkler etc); Brandfallmatrix
  • Rückgabe, Bearbeitung und ggf. Korrektur fehlerhafter Konzepte

Weiter Infos unter BHE