Archiv für die Kategorie „Feuerwehraufzug“

Sichere Fluchtwege im Hochhaus – Rauchschutz-Druckanlagen erfordern aufwändige Regelkonzepte

Dienstag, 11. Oktober 2022
Das One Forty West in Frankfurt  Rauchschutz-Druckanlagen von STG-Beikirch

Das One Forty West in Frankfurt hat eine Höhe von 145 m und stellt durch stark differierende Umweltbedingungen besonders hohe Anforderungen an die Rauchschutz-Druckanlagen Bild: One Forty West / Commerz Real AG

Mit der Gebäudehöhe steigen die Anforderungen an den Brandschutz. Jede Person muss sich darauf verlassen können, dass das Gebäude im Brandfall nicht zur tödlichen Falle wird. Für das neue One Forty West in Frankfurt mit 145 m Höhe sorgt eine Rauchschutz-Druckanlage mit anspruchsvollen Regelkonzepten für sichere Fluchtwege im Brandfall.

Das Hybrid-Hochhaus One Forty West in Frankfurt am Main ist mit seinen 145 m Höhe im doppelten Sinn das Highlight im neu entstandenen Senckenberg-Quartier. Wohnen, Hotel und Gastronomie – alles unter einem Dach. Im Erdgeschoss befinden sich Lobbys und ein Restaurant, auf den Etagen 2 bis 23 ein Hotel. Ab einer Höhe von 84 m beginnen die Wohnungen auf den Etagen 24 bis 40. Die gestaltprägenden Balkone ziehen sich in 3 km langen Bändern um den Turm, der aus der Feder des Architekturbüros CMA Cyrus Moser stammt und 2021 fertiggestellt wurde.

Mit der Gebäudehöhe steigen die Anforderungen an den baulichen Brandschutz. Jede Person muss sich darauf verlassen können, dass das von ihr betretene oder genutzte Gebäude im Brandfall nicht zur tödlichen Falle wird, denn im Brandfall entsteht sehr schnell ein toxisches Brandrauchgemisch, das in der Regel schon nach zwei bis vier Minuten lebensgefährdende Konzentrationen erreicht. Eine auf die gebäudespezifischen Anforderungen hin geplante Rauchschutz-Druckanlage (RDA) bietet Gebäudenutzern und der Feuerwehr sichere Flucht- und Rettungswege und minimiert das Haftungsrisiko für Eigentümer sowie Betreiber. Das gilt insbesondere für Büro- und Wohnhochhäuser, in denen tausende Menschen arbeiten und leben.

Saubere Luft in Fluchtwegen

Sichere Fluchtwege im Hochhaus Rauchschutz-Druckanlagen erfordern aufwändige Regelkonzepte

Messschrieb mit einer Druckspitze von 240 Pa: Der Abbau erfolgt in ähnlicher Geschwindigkeit wie der Aufbau und endet mit einem geringfügigen Überschwingen Bild: STG-Beikirch

Eine RDA hält, je nach Gebäudeart und -nutzung, die baurechtlich vorgeschriebenen und zu schützenden Flucht- und Rettungswege – z. B. Treppenräume, Feuerwehraufzugsschächte und Fluchttunnel – inklusive der angebundenen Vorräume – durch kontrollierten Überdruck rauchfrei. Dabei durchströmen die RDA-Systeme die Flucht- und Rettungsbereiche mit Frischluft und verhindern so das Eindringen von Rauch und toxischen Brandgasen. Bei geschlossenen Türen sorgt die RDA für einen kontinuierlichen Überdruck, sodass beim Öffnen der Tür eine sofortige Durchströmung der angrenzenden Bereiche erfolgt. Der Überdruck im Flucht- und Rettungsbereich wird ständig mit dem atmosphärischen Druck verglichen und nachgeregelt. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Fluchttüren ins Treppenhaus jederzeit ohne großen Kraftaufwand per Hand zu öffnen und zu schließen sind. Bei geöffneten Fluchttüren muss die Luft aus dem Treppenhaus mit ausreichender Geschwindigkeit in die Nutzungseinheit der Brandetage strömen, sodass keine Rauchgase ins Treppenhaus gelangen können. Beim Öffnen und Schließen der Türen muss der Überdruck innerhalb weniger Sekunden wiederhergestellt sein.

Nur aktiv geregelte RDA-Systeme erfüllen die Ansprüche

RDA-Konzepte von STG-Beikirch basieren generell auf einer aktiven Regelung – das gilt auch für kleinere Anlagen in Gebäuden mit geringer Höhe. Bei Gebäuden mit mehr als 60 m Höhe oder bei niedrigeren mit einer komplexen Geometrie müssen die Umwelteinflüsse mit in die technische Umsetzung der RDA einbezogen werden. Auch Außentemperaturen und Jahreszeiten spielen bei der Regelung eine große Rolle.

Ausgangslage

Das One Forty West verfügt über ein sogenanntes Helixtreppenhaus und einen Feuerwehraufzug, die über zwei Abströmschächte in das RDA-Konzept eingebunden werden mussten. Somit stand schon in der Planung fest, dass nur ein aktiv geregeltes RDA-System den erhöhten Erfordernissen gerecht werden konnte.

Lösungskonzept

RDA-Steuerzentrale STG-Beikirch

Das Bild zeigt einen der 46 Etagenverteiler der Rauchschutz-Druckanlage Bild: STG-Beikirch

Die Grundlage des RDA-Konzeptes sind voll aktiv regelnde Systeme. So sind z.B. die an der Druckregelung beteiligten Klappen motorisch in Sekundenschnelle verstellbar und können innerhalb kürzester Zeit auf Druckveränderungen reagieren. Dadurch können Volumenströme von bis zu 75.000 m3/h regelungstechnisch beherrscht werden.

Wie beschrieben müssen Rauchschutz-Druckanlagen einen definierten Überdruck in den Fluchtwegen gegenüber der Gebäudeumgebung sowie eine Mindestdurchströmung durch geöffnete Türen sicherstellen. Neben den funktionalen Eigenschaften sind zunehmend auch die dynamischen Eigenschaften, also die Verzögerung bis zum Erreichen der Mindestdurchströmung und des Druckabbaus beim Schließen der Türen, zu beachten.

In Anlagen von STG-Beikirch werden diese Anforderungen durch eine stetige PID-Regelung mit unterlagerter Druckwertanalyse realisiert. Durch diese Regelung werden Umwelteinflüsse wie Sommer-/Winterbetrieb mit unterschiedlichen Temperaturen, veränderte Leckagen im Gebäude, thermische Einflüsse wie Auf-/Abtrieb, witterungsbedingte Schwankungen im barometrischen Druck usw. bis zu den Regelgrenzen ausgeregelt.

Durch die dynamische Vier-Quadranten-Betrachtung des Druckverlaufs mit mathematischer Analyse von Scheitelpunkten und Steigung werden öffnende oder schließende Türen aufgrund der Druckänderungen erkannt und entsprechende steuerungstechnische Maßnahmen ausgeführt. Damit erreichen die Anlagen eine gute Dynamik trotz wechselnder Bedingungen im Gebäude. Sofern die baulichen Gegebenheiten entsprechend den Richtlinien ausgelegt sind, werden aktuelle Vorgaben erreicht bzw. unterschritten.

Um im One Forty West die extrem differierenden thermischen Verhältnisse für den Sommer- und Winterfall regelungstechnisch sicher in den Griff zu bekommen, wurde erstmals die von STG-Beikirch neu entwickelte Regelungssoftware „Fast Pressure Adjustment“ verwendet. Sie ermöglicht Regelungszeiten für Druckspitzenabbau und Zuluftaufbau innerhalb der nach DIN EN 12101-6 geforderten Zeiten.

Weiterhin sollten Kabelwege und -querschnitte möglichst gering gehalten werden, daher wurden insgesamt 46 Etagenverteiler eingesetzt. Diese sind über einen selbstüberwachten LON-Ringbus miteinander verbunden und steuern die Entrauchungs- und Überströmklappen sowie die Differenzdrucksensoren an. Diese Ringstruktur sowie die implementierten „Watchdogs“ und die zu 100 % redundant ausgeführten Zuluft- und Abluftventilatoren gewährleisten eine hohe Ausfallsicherheit und runden das RDA-Konzept ab.

neues Merkblatt zur Rauchableitung in Aufzugsschächten – Es wurde vom FVLR zusammen mit anderen Fachverbänden erarbeitet.

Mittwoch, 26. Januar 2022

Merkblatt zur Rauchableitung in Aufzugsschächten

Der FVLR hat zusammen mit anderen Fachverbänden ein neues Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten erarbeitet.

Ein neues Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten gibt wichtige Impulse. Es wurde vom FVLR zusammen mit anderen Fachverbänden erarbeitet. Das neue Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten ist vor allem für Architekten, Planer, TGA-Planer, Lüftungsbauer, Bauherren und Monteure interessant. Aus Brandschutzgründen

Öffnungen zur Rauchableitung dürfen mit Abschlüssen versehen werden

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. November 2020 in Kraft ist, sind Gebäude allerdings so zu errichten, dass sie nach den anerkannten Regeln der Technik dauerhaft luftundurchlässig sind. Die freien Querschnitte der Öffnungen zur Rauchableitung stellen jedoch eine permanente Leckage in der Gebäudehülle dar. Damit verbunden sind erhebliche Energieverluste der Gebäude. Damit die Dichtheitsanforderung nun auch bei den Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten erfüllt werden kann, wurde der § 39 der Musterbauordnung angepasst. Ab sofort dürfen die Öffnungen zur Rauchableitung auch mit Abschlüssen versehen werden. Voraussetzung ist, dass diese im Brandfall selbsttätig und zusätzlich von mindestens einer Stelle aus manuell geöffnet werden können.

Die Auswahl der Bauprodukte für Gebäude und Aufzugsschächte ist entscheidend

Eine weitere Änderung: Im Rahmen der Überprüfung der Luftdichtigkeit durch den Blower-Door-Test von Gebäuden wurden die Öffnung bisher temporär verschlossen. Mit einer Aktualisierung der DIN EN ISO 9972:2018-12, als Grundlage für die Nachweisführung durch den Blower-Door-Test, ist dies zukünftig nicht mehr erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass die permanenten Öffnungen in der grundsätzlichen Auslegung des Gebäudes berücksichtigt werden. Kommen Abdeckungen wie zum Beispiel Lichtkuppeln oder Flachdachfenster zum Einsatz, reduzierenden sie die Energieverluste natürlich erheblich. Aber auch diese Produkte können keine 100-prozentige Luftdichtigkeit garantieren. Daher sollten nur Bauprodukte zum Einsatz kommen, für die entspreche Nachweise über die Luftdichtigkeit vorliegen. Diese Werte können dann in der Auslegung berücksichtiget werden.

Merkblatt ist kostenfrei über die Webseite des FVLR verfügbar

Das neue Merkblatt ist ab sofort kostenfrei über die Webseite des FVLR oder über die beiden anderen Verbände, dem Fachverband Luftdichtigkeit im Bauwesen e.V. (FLiB) und der Gütegemeinschaft Rauch-und Wärmeabzugsanlagen e. V (GRW), erhältlich.

Text: FVLR

Bild: FVLR

Was Sie aktuell über Rauchschutz- Druck-Anlagen wissen sollten …

Montag, 18. Januar 2016

rda-arbeitskreis

Der Arbeitskreis RDA lädt ein:

Fachtagung am Mittwoch 2.03.2016 in Köln, Residenz am Dom.

Über den Arbeitskreis RDA
Der RDA-Arbeitskreis hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit Hilfe eines Anwenderleitfadens (www.rda-arbeitskreis.de) den Planern von Rauchschutz-Druck-Anlagen (RDA) wertvolle Hilfestellungen – insbesondere in Detailfragen – zu geben.

Die Mitglieder des RDA-Arbeitskreises sind u. a. RDAErrichter, Hersteller, Vertreter der Feuerwehren und Sachverständige, die teilweise auch Mitarbeiter der internationalen/nationalen Normungsgremien sind. Ziel des Arbeitskreises ist auch, das Thema RDA in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und auf Möglichkeiten sowie Planungs- und Ausführungsfehler hinzuweisen.

Informationen zur Fachtagung
Ziel dieser Fachtagung des RDA-Arbeitskreises ist es, den Teilnehmern neue Erkenntnisse zum Themenkomplex „Rauchschutz-Druck-Anlagen“ zu vermitteln. Dabei steht der Praxisbezug im Vordergrund. Als Fachforum wird größter Wert auf Diskussionen und fachlichen Austausch gelegt.

Zielgruppen
• Brandschutz- und Sicherheitsplaner, -sachverständige, -ingenieure
• Brandschutzleiter und -beauftragte der Industrie, Dienstleistung und Behörden
• Feuerwehren und Genehmigungsbehörden
• Hersteller und Errichter von RDA

Agenda:
Mittwoch, 2. März 2016 in Köln, Residenz am Dom

09:00 Begrüßung und Eröffnung | Alwine Hartwig, VdS Schadenverhütung GmbH

09:10 RDA Arbeitskreis – Historie und Entwicklung | Hans Esser, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

09:20 RDA-Leitfaden Inhalte, Zielsetzung, FAQ, Ausblick | Johannes Katemann, DEKRA Automobil GmbH

09:40 Diskussion

09:50 Baurechtliche Grundlagen , Anwendung von Planungsrichtlinien, Baurecht. Was muss im Brandschutzkonzept berücksichtigt und beschrieben werden? | Cemalettin Demirel, BPK Fire Safety Consultants GmbH & Co. KG

10:20 Diskussion

10:30 Kaffeepause

10:50 Fachplanung und baurechtliche Genehmigung
Welche Hürden sind zu nehmen?
Welche Fallen sind zu umgehen?
„Die 10 Gebote“ für RDA:

  • Festlegung der Abströmung
  • Redundanz
  • Türgrößenproblematik/Türöffnungskräfte
  • Verantwortungsmatrix

    Feuerwehraufzüge | Andreas Wagner, Wagner Gebäudetechnik GmbH, Dirk Preißl, Feuerwehr Düsseldorf

11:30 Diskussion

11:40 Wirkprinzipbeschreibung und -prüfung von RDA, Zusammenspiel und Wechselwirkungen RDA und Gebäudetechnik | Andreas Wagner, Wagner Gebäudetechnik GmbH

12:10 Diskussion

12:20 Ein europäischer/nationaler Ausblick
Was sagt die Norm?
Zukunft der Bausätze?
Systemzulassungen?
Zuverlässigkeit von Systemen (Alternative zur Redundanz) | Dr. Horst Ermer, Mistral

12:50 Diskussion

13:00 Mittagspause

14:00 Umsetzung in der Praxis, Möglichkeiten der Umsetzung Bausätze und Modulbauweise Unterschiedliche Praxisbeispiele
Fehler in der Umsetzung/Erkennen von Fehlern in der Planung | Dr. Horst Ermer, Mistral, Josef Schmittinger, SCHMITTINGER Brandschutztechnik

14:40 Diskussion

14:50 Prüfung von RDA durch Prüfsachverständige | Holger Mertens, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Johannes Katemann, DEKRA Automobile GmbH

15:20 Diskussion

15:30 Instandhaltung | Josef Schmittinger, SCHMITTINGER Brandschutztechnik

15:50 Diskussion

16:00 Abschlusswort mit der Zukunft des RDA-Arbeitskreises | Holger Mertens, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

Anmeldung
Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das anhängende Formular und senden es uns per Post oder per Fax (0221 7766-499) zu. Sie können sich ebenfalls per E-Mail an fachtagung@vds.de oder online über www.vds.de/bzv anmelden. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung bitten wir am Veranstaltungstag mitzubringen. Zirka 3 Wochen vor der Veranstaltung versenden wir die Rechnung. Sollte ein angemeldeter Teilnehmer verhindert sein, so kann eine andere Person teilnehmen. Diese sollte uns möglichst frühzeitig benannt werden.
Hier finden die das Anmeldeformular zur Fachtagung.

Teilnahmegebühr
320,– € zzgl. MwSt. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Pausengetränke und Mittagessen enthalten.

Stornierungen
Schriftliche Stornierungen sind bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Stornierung. Bei einer Absage der Veranstaltung durch VdS erstatten wir die schon gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Gerichtsstand ist Köln. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns Programmänderungen vor.

 

Einheitliche Prüfung von Feuerwehraufzügen – Richtlinie VDI 3809 Blatt 2

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Neue Richtlinie VDI 3809 Blatt 2 „Prüfung gebäudetechnischer Anlagen; Feuerwehraufzüge“

Dieses Hinweisschild kennt jeder: „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“. Doch für die Feuerwehr kann ein Feuerwehraufzug im Brandfall ein Rettungsweg oder auch ein Hilfsmittel zum Transport von Einsatzkräften und Material sein. Das gilt jedoch nicht für jeden beliebigen Aufzug: Ein Feuerwehraufzug muss als solcher ausgewiesen sein und besondere Anforderungen erfüllen. Von seiner Betriebssicherheit und Wirksamkeit im Feuerwehrbetrieb hängen Leib und Leben der Einsatzkräfte ab.

Die besonderen Anforderungen werden u. a. in DIN EN 81-72 festgelegt. Daneben existieren Bestandsaufzüge nach TRA 200 und verschiedene Anforderungskataloge lokaler Feuerwehren, zumeist in Großstädten mit vielen Sonderbauten. Es gibt jedoch bis dato keinen vereinheitlichten Anforderungskatalog und keine überregionale Vorgabe für die wiederkehrende Prüfung von Feuerwehraufzügen. Die neue Richtlinie VDI 3809 Blatt 2 bietet den Betreibern von Sonderbauten und den Feuerwehren eine vereinheitlichte Checkliste an, anhand derer Betreiber von Aufzugsanlagen und zugelassene Überwachungsstellen solche Aufzüge wiederkehrend prüfen lassen bzw. prüfen können.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3809 Blatt 2 „Prüfung gebäudetechnischer Anlagen; Feuerwehraufzüge“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. Die Richtlinie ist ab sofort als Entwurf zum Preis von 78,00 € beim Beuth Verlag (Tel. +49 30 2601-2260) erhältlich. Die Einspruchsfrist endet am 28.02.2014. Einsprüche sind elektronisch über www.vdi.de/einspruchsportal möglich, weitere Informationen finden Sie unter  www.vdi.de/3809 und  www.beuth.de.

Verein Deutscher Ingenieure e.V.
 www.vdi.de

Text: www.feuertrutz.de
 Bild: Dirk Preißl, Feuerwehr Düsseldorf