Egal, ob Sie sich zur Fachkraft für RWA oder für SAA (= Verantwortliche Person für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675) weiterqualifizieren möchten, sich mit Brandmeldeanlagen und Brandschutzkonzepte beschäftigen – oder Ihr Erlerntes in den weiteren Schulungen festigen, auffrischen oder vertiefen wollen – in der ZVEI Akademie sind Sie genau richtig. Kompetente und herstellerneutrale Referenten freuen sich, Sie im ZVEI-Konferenzzentrum zu begrüßen.
Neben den Schulungen im ZVEI Konferenzzentrum werden auch Inhouse-Schulungen angeboten, die maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Informationen dazu finden Sie hier:
STG BEIKIRCH unterstützt die Akademie und stellt regelmäßig Referenten. Darüber hinaus bieten wir auch eigene Schulungen an, kontaktieren Sie uns, wir informieren Sie gerne hierzu.
Archiv für die Kategorie „FAQ’s“
Die ZVEI Akademie
Freitag, 24. Oktober 2014Rechtliche Hinweise zu Komponenten zur Raucherkennung und Rauchableitung in Fahrschächten.
Dienstag, 27. August 2013Vorwort:
Der Sachstand über die Verwendung von Komponenten zur Raucherkennung und Rauchableitung in Fahrschächten ist sehr undurchsichtig. Es herrschen unterschiedliche Sichtweisen, die von entsprechenden Firmen, Verbänden oder Instituten getragen werden. Unabhängig dieser Sichtweisen sind immer die baurechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Da ein System zur Raucherkennung und Rauchableitung in Fahrschächten baurechtlich nicht geregelt ist bedarf es einer Erläuterung wie zu diesen entsprechenden Komponenten ein Nachweis über die Verwendbarkeit erbracht werden kann.
(1) Gemäß Musterbauordnung 2002, stellvertretend für die Bauordnungen der Länder, gibt es folgende Vorgaben zur Rauchableitung:
Auszug MBO 2010:
Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v. H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m² haben.
(2) Die Anforderungen an die Komponenten gemäß Bayerische Bauordnung und deren Vollzugshinweisen vom 1.7.2013 lassen mehre Möglichkeiten zu, wie die Anforderungen nachgewiesen werden können.
Auszug Vollzugshinweis zur BayBO 2013 vom 1.7.2013
In Fahrschächten ist (bisher schon) eine Öffnung zur Rauchableitung erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Fahrschachttüren eine Brandübertragung von Geschoss zu Geschoss über den Fahrschacht wirksam behindern.
Diese Öffnungensollen jedoch aus Gründen der Energieeinsparung zunehmend mit Abschlüssen versehen werden.
…
Soweit nicht ausschließlich geregelte Komponenten verwendet werden, sind geeignete Verwendbarkeitsnachweise (in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses) erforderlich.
(3) Ein System zur Raucherkennung und Rauchableitung ist baurechtlich nicht als Bauprodukt eingeführt, daher kann an das System baurechtlich keine Verwendbarkeitsnachweise gefordert werden. Baurechtlich ist eine Öffnung zur Rauchableitung und zum Lüften vorgeschrieben, siehe Absatz (1).
(4) Für die Erfüllung der Funktion gemäß den Landesbauordnungen, in Bezug auf Rauchableitung und Lüften von Fahrschächten, ist der Inverkehrbringer verantwortlich und ggf. durch diesen zu bestätigen.
(5) Das hier genannte System ist nicht gelistet in den technischen Prüfverordnungen der Länder. Daher ist individuell zu vereinbaren ob Prüffristen vorgegeben werden und in welchen Zeiträumen. Die Wartungsintervalle sind hiervon ausgeschlossen, da diese über die Bedienungsanleitungen der Komponenten und den Vorgaben des Inverkehrbringers abgedeckt werden. Hierbei ist es unabhängig, ob es sich um einen Sonderbau oder um einen geregelten Bau handelt.
(6) Um die Forderungen an die Komponenten gemäß der Bayerischen Bauordnung mit deren Vollzugshinweis vom 1.7.2013, siehe Absatz (2), zu erfüllen, sind im Sinne des Baurechts geregelte Bauprodukte einzusetzen. Somit müssen die eingesetzten Komponenten zur Rauchableitung folgender Norm entsprechen:
DIN EN 12101-2
Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Bestimmungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte; Deutsche Fassung EN 12101-2:2003
(7) Um die Forderungen der Länder, exklusive Bayern, an die eingesetzten Komponenten zu erfüllen wird empfohlen wie unter Absatz (6) zu verfahren, jedoch können alternative Nachweise als Verwendbarkeitsnachweis anerkannt werden, wenn der selbe Nachweis der Tauglichkeit damit erbracht werden kann.
(8) Baurechtliche Anforderungen an die Komponenten zur Raucherkennung, Energieversorgung und an evtl. notwendige Steuerungen sowie anderen Komponenten, exklusive Rauchwärmeabzugsgeräte (NRWG), werden gemäß den Landesbauordnungen nicht gefordert, sondern im Bauproduktengesetz (BauPG) geregelt.
Punktrauchmelder im Liftschacht
Dienstag, 9. Februar 2010Unter Punkt 6.2.7.15 der VDE 833-2 wird festgestellt:
„Ansaugöffnungen von Ansaugrauchmeldern sind wie punktförmige Rauchmelder DIN EN 54-7 zu planen“. Deshalb ist eine Ansaugöffnung wie ein punktförmiger Melder zu sehen..
Entscheidend nach der Norm ist aber, dass die Brandkenngröße Rauch den Melder erreicht. Die Rauchströmungen innerhalb der Aufzugsschächte werden durch die Aufzugsfahrkörbe beeinflusst. Deshalb wird ein weiterer punktförmiger Rauchmelder unterhalb des Fahrkorbs angeordnet. Hierdurch wird eine Rauchdetektion in unmittelbarem Fahrkorbbereich erreicht, was als deutlicher Vorteil gegenüber herkömmlichen Ansaugsystemen gesehen wird, da sich der Rauch genau an dieser Stelle staut und erst dann an der Kabine vorbei strömt.
Zur Rauchdetektion in Liftschächten gibt es zurzeit keine Norm.
Samstag, 9. Januar 2010Hersteller der im Markt angebotenen Punktmelder- und Ansaugsysteme berufen sich daher auf Zulassungen/Prüfungen des TÜV und der Dekra.
Die DIN VDE 0833-2 gilt, wie dem Anwendungsbereich und dem Titel „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ zu entnehmen ist, für Brandmeldeanlagen. Die Rauchdetektion wird zwar beschrieben, nicht jedoch explizit für Aufzugschächte. Die Anlehnung an Hochregalläger entspricht nicht einer Rauchdetektion in Aufzugschächten. Auch wenn die DIN VDE 0833-2 für ähnliche Anwendungen herangezogen werden kann, ist zu bemerken, dass sie für Ansaugrauchmelder in Aufzugsschächten lediglich die Erleichterung beinhaltet, dass die Rohrsysteme entlang von Aufzugsschächten vertikal installiert werden dürfen. Diese Vorgaben erfüllen ebenso Punktrauch-melder, wenn diese min. alle 12m installiert werden und einer unter dem Fahrkorb.
RWA-Anlage und Verkabelung mit Funktionserhalt
Montag, 14. September 2009Folgender Aufbau ist für eine RWA-Anlage in einer Schwimmhalle eines Hallenbades vorgesehen:
* RWA-Zentrale in der begehbaren Zwischendecke der Schwimmhalle
* RWA-Antriebe in der Fassade (oben), AP-Verkabelung über die Zwischendecke,
die Motoranschlußleitungen werden durch die Zwischendecke an die Anschlußdose verlegt.
* RWA-Taster im Schwimmeisterraum in der Schwimmhalle
Die komplette Anlage befindet sich innerhalb eines Brandabschnittes (bzw. eines Raumes).
Die Zwischendecke hat keinerlei technische Zusatzfunktion.
Es gibt keine BMA im Hallenbad. Die RWA-Anlage soll nur manuell ausgelöst werden.
Es ist vorgesehen, den RWA-Taster mit Funktionserhalt E30 zu verkabeln (für mögliche Erweiterung, z.B. zusätzlicher Auslöse-Taster im Foyer).
Müssen die RWA-Antriebe mit Funktionserhalt E30 verkabelt werden, obwohl sie sich im gleichen Raum wie die RWA-Zentrale befinden?
NRA Natürliche Rauchabzugsanlagen
Mittwoch, 9. September 2009Der Rauchabzug ist ein wesentliches Element des Baulichen Brandschutzes. Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme, Rauch und heiße Brandgase. Entgegen früheren Ansätzen ist der Rauchabzug vom Wärmeabzug zu unterscheiden.
Er leitet Rauch, der im Brandfall entsteht, aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen ab.Die Ziele beim Einsatz von Rauchabzugs-Anlagen sind vielfältig. Sie dienen z. B. dazu, Personen die Fluchtwege rauchfrei zu halten oder Feuerwehren den Löschangriff zu ermöglichen.
Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung können in den unterschiedlichsten Ausführungen realisiert werden.
Es werden maschinelle und natürliche Anlagen unterschieden: Bei maschinellen Anlagen werden die
Verbrennungsprodukte über Ventilatoren abgeführt. Bei natürlichen Anlagen werden die
Verbrennungsprodukte über Luken (Dach- oder Wandöffnungen) abgeführt.
Bei den natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) werden die abzuleiteten Gase durch nachströmende Luft
ersetzt. Dieses wird über Öffnungen in der Fassade realisiert. Hier ist es in der Regel erforderlich,
die nachströmende Luft impulsarm, d.h. mit niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten (< 1 m/s), einzuführen.
Die Anlagen werden manuell oder automatisch durch Brandmelder bzw. durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst. Die Auslösung der NRA muss von Hand möglich sein und ebenfalls muss diese durch automatische Auslöser erfolgen.
Sind Öffnungsaggregate nach EN12101-2 im Liftschacht vorgeschrieben?
Mittwoch, 9. September 2009Nein, Aufzugsschächte gehören gem. LBO zu den Treppenräumen.
Die Geometrische Öffnung muss min. 0,1qm bzw. 2,5% der Grundfläche des Schachtes entsprechen. Ausnahme ist Brandenburg mit 5% und min. 0,2qm. Baden Württemberg min. 0,1qm, 5%
Existiert denn wirklich ein Zertifikat nach EN12101-2?
Freitag, 10. Juli 2009Am Beispiel eines kl. Versuchsballon zeigt die Fa. Mingardi eindrucksvoll auf, wie der Markt bzgl. EN 12101-2 irritiert wird.
Auf der Homepage unter http://www.drfg.de/News wird mit folgendem Hinweis unter “
NRWG Zertifikate für RWA Anlagen
geworben: …. Mit Erfolg wurde jüngst unser Kettenantrieb Micro 02 in Verbindung mit mehreren Schüco Fenster wie dem AWS 65, AWS 70 HI. und AWS 75 SI geprüft. Diese EN DIN 12101-2 Zertifikate stehen Ihnen zum herunterladen bereit….
Achten Sie u.a. auf die Anmerkungen des ift zur orientierenden Prüfung der Wärmebeständigkeit auf Blatt 5 Pkt. 3.3 in den Zertifikaten!
Diese EN DIN 12101-2 Zertifikate stehen Ihnen zum herunterladen bereit…. nützen Ihnen jedoch nichts für eine Produktzulassung als NRWG!
FAQ’s EN 12101-2
Donnerstag, 9. Juli 2009

Wer darf am Schüco RWA -System die nötigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen?
“Die EN schreibt keine zwingenden Vorgaben für den Ausführenden vor. Sie verlangt aber, dass ausschließlich Original Ersatzteile verwendet werden. Herr Porombka / Schüco
Wer ist für die Vergabe des CE-Zeichens verantwortlich?
“Im Gegensatz zum früher üblichen ABP, was für Rauchabzüge von der MPA Dortmund ausgestellt wurde, wird das CE-Zeichen zukünftig von jedem NRWG -Hersteller in Eigenverantwortung selbst ausgestellt. Dieses ist eines der wesentlichen Unterschiede zwischen der bisherigen nationalen und der zukünftig europäischen Regelung.” Herr Konrath / IFI Herr Porombka / Schüco
Wo steht dass, das ich die EN121 01-2 anwenden muss?
Damit das CE-Zeichen weiter Gültigkeit behält. Zur Sicherstellung einer Mindestqualität der Wartungsarbeit ist es darüber hinaus empfehlenswert, die VdS Richtlinie 2133 und 3440 zu beachten.” Herr Hegger / FVLR
Welche Voraussetzungen muss ein Metallbauunternehmen mitbringen um das Schüco RWA -System einsetzen zu dürfen?
“Die Fremd- und Eigenüberwachung erfolgt durch notifizierte Stellen. Dieses Verfahren ist z.B. bereits seit längerer Zeit für die Hersteller von Brandschutztüren gängige Praxis.” Herr Porombka / Schüco
Bin ich als Architekt durch diese Norm bei der Gestaltung des Gebäudes eingeschränkt?
“In keinster Weise, denn alleine Schüco hat bis heute für über 80% aller Profiltypen und über 17 verschiedene Fensterarten die Zulassung nach EN12101-2 durchgeführt. Alle Profiloberflächen und nahezu alle Glasarten sind einsetzbar. Damit ist die Kreativität auch in Zukunft sichergestellt.”
Welche Gläser können für Schüco RWA-Systeme verwendet werden?
“Glas ist für die Gestaltung und Funktion eines Gebäudes ein wichtiger Bestandteil. Schüco hat deshalb unterschiedlichste Glaskombinationengeprüft. Diese reichen von Float über ESG, TVG und VSG Gläser. Kombinationen von Wärme-, Schall- und Sonnenschutzgläser sind somit möglich. Nicht vorgeschrieben dagegen ist ein bestimmter Glashersteller.”
“Siehe Bundesgesetzblatt vom März 2003.” Herr Hegger / FVLR
Was passiert, wenn ich Komponenten austausche?
“Sie verlieren die Zulassung des gesamten Systems. Sie sind nur durch originale Teile austauschbar. Komponenten sind nicht austauschbar. Die Komponenten sind ausschließlich innerhalb des Systems nach Herstellerangaben auszutauschen.” Herr Schello / STG-BEIKIRCH