Archiv für die Kategorie „Fachkreis“

Einladung zum BHE-Seminar „Konzepterstellung Brandschutz“

Dienstag, 4. Februar 2025

Mangelhafte Brandschutzkonzepte oder -nachweise führen zu fehlerhaften Baugenehmigungen und damit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten für alle Projektbeteiligten. Ein wirksames und rechtssicheres Brandschutzkonzept erfordert von Beginn an ein umfassendes Verständnis aller am Bau Beteiligten für das Zusammenwirken von baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz.

Architekten, Brandschutzsachverständige, Mitarbeiter des vorbeugenden Brandschutzes, Prüfsachverständige, Fachplaner und Facherrichter benötigen daher fundierte Kenntnisse, um schlüssige und verlässliche Sicherheits- und Brandschutzkonzepte erstellen und kompetent bewerten zu können.

Das neue BHE-Seminar „Konzepterstellung Brandschutz – Das müssen Verfasser von Brandschutzkonzepten und Prüfsachverständige wissen“ bietet die Möglichkeit, Fachwissen zu vertiefen oder aufzufrischen. Erfahrene Brandschutz-Experten erklären, wie man kosteneffiziente und rechtssichere Brandschutzkonzepte erstellt. Es wird auch erklärt, wie man Widersprüche und falsche Interpretationen von Regeln und Vorschriften versteht und umsetzt.

Inhalte im Überblick:

  • Rechtliche Grundlagen MBO, LBO, M VV-TB, MLAR MLÜAR
  • Brandschutzkonzepte/Brandschutznachweise
  • Betriebssichere und wirksame Anlagen vs. Forderungen im Brandschutzkonzept
  • Forderungen des vorbeugenden Brandschutzes
  • Anforderungen aus Brandschutzordnung und Zusatzregeln (ASR etc.)
  • Auswahl und Anwendung tangierender Normen (u.a. für den Bereich Sicherheitsbeleuchtung)
  • Verfahren für Sonderfälle / Abweichungen / Einzelzulassungen
  • Identifikation notwendiger Informationen für die TGA (BMA, SiBel, RWA, SAA, HAA usw.)
  • Brandmelde- und Alarmierungskonzept / Übernahme und Ermittlung aller Informationen
  • Alarmierungsanlagen vs. Alarmierungseinrichtungen – wo ist der Unterschied?
  • Abgrenzung zu tangierten „Dritten“ (Lüftungstechnik, Sprinkler etc); Brandfallmatrix
  • Rückgabe, Bearbeitung und ggf. Korrektur fehlerhafter Konzepte

Weiter Infos unter BHE

RDA-Kompetenztag 2022!

Mittwoch, 3. August 2022

Kingspan-rda-kompetenztag-22-one-forty-west-frankfurkEndlich ist es wieder soweit – am 14.09.2022 laden wir Sie ganz herzlich zu unserem exklusivem Praxisseminar plus Besichtigung der Anlagentechnik ins ONE FORTY WEST/Frankfurt ein.

Entdecken Sie mit uns die Rauchschutz-Druckanlagen der Zukunft!

Die Kooperationspartner Helios Ventilatoren und Kingspan | STG-Beikirch laden zum RDA-Kompetenztag ein – ein Branchentreff für Planer, Architekten und Sachverständige.

Die Veranstaltung zum Thema Rauchschutz-Druckanlagen verspricht praxisnahe Einblicke in die Zukunft von sicheren Treppenräumen im Brandfall.

Im Fokus steht dabei das Erleben von Anwendungen und Systemlösungen durch die Besichtigung der Anlagentechnik im ONE FORTY WEST.

Alles Wissenswerte rund um Rauchschutz-Druckanlagen, deren Planung und Sachverständigenabnahme präsentieren die Hersteller gemeinsam mit den namhaften Sachverständigen Dieter Gröschner und Christoph Sommer.

Weitere Informationen finden Sie im (Flyer).

Die Veranstaltung ist kostenfrei, aber das Platzangebot ist begrenzt.

Hier direkt anmelden:

Vranstaltungs-Details
Zeitplan:
08:30     Come together
09:00     Seminarbeginn
17:00     Ende der Veranstaltung

neues Merkblatt zur Rauchableitung in Aufzugsschächten – Es wurde vom FVLR zusammen mit anderen Fachverbänden erarbeitet.

Mittwoch, 26. Januar 2022

Merkblatt zur Rauchableitung in Aufzugsschächten

Der FVLR hat zusammen mit anderen Fachverbänden ein neues Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten erarbeitet.

Ein neues Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten gibt wichtige Impulse. Es wurde vom FVLR zusammen mit anderen Fachverbänden erarbeitet. Das neue Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten ist vor allem für Architekten, Planer, TGA-Planer, Lüftungsbauer, Bauherren und Monteure interessant. Aus Brandschutzgründen

Öffnungen zur Rauchableitung dürfen mit Abschlüssen versehen werden

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. November 2020 in Kraft ist, sind Gebäude allerdings so zu errichten, dass sie nach den anerkannten Regeln der Technik dauerhaft luftundurchlässig sind. Die freien Querschnitte der Öffnungen zur Rauchableitung stellen jedoch eine permanente Leckage in der Gebäudehülle dar. Damit verbunden sind erhebliche Energieverluste der Gebäude. Damit die Dichtheitsanforderung nun auch bei den Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten erfüllt werden kann, wurde der § 39 der Musterbauordnung angepasst. Ab sofort dürfen die Öffnungen zur Rauchableitung auch mit Abschlüssen versehen werden. Voraussetzung ist, dass diese im Brandfall selbsttätig und zusätzlich von mindestens einer Stelle aus manuell geöffnet werden können.

Die Auswahl der Bauprodukte für Gebäude und Aufzugsschächte ist entscheidend

Eine weitere Änderung: Im Rahmen der Überprüfung der Luftdichtigkeit durch den Blower-Door-Test von Gebäuden wurden die Öffnung bisher temporär verschlossen. Mit einer Aktualisierung der DIN EN ISO 9972:2018-12, als Grundlage für die Nachweisführung durch den Blower-Door-Test, ist dies zukünftig nicht mehr erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass die permanenten Öffnungen in der grundsätzlichen Auslegung des Gebäudes berücksichtigt werden. Kommen Abdeckungen wie zum Beispiel Lichtkuppeln oder Flachdachfenster zum Einsatz, reduzierenden sie die Energieverluste natürlich erheblich. Aber auch diese Produkte können keine 100-prozentige Luftdichtigkeit garantieren. Daher sollten nur Bauprodukte zum Einsatz kommen, für die entspreche Nachweise über die Luftdichtigkeit vorliegen. Diese Werte können dann in der Auslegung berücksichtiget werden.

Merkblatt ist kostenfrei über die Webseite des FVLR verfügbar

Das neue Merkblatt ist ab sofort kostenfrei über die Webseite des FVLR oder über die beiden anderen Verbände, dem Fachverband Luftdichtigkeit im Bauwesen e.V. (FLiB) und der Gütegemeinschaft Rauch-und Wärmeabzugsanlagen e. V (GRW), erhältlich.

Text: FVLR

Bild: FVLR

Seminar – Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Fortbildungs- und Auffrischungsseminar

Mittwoch, 18. August 2021

BHE_Seminare_STG_BEIKIRCH_klGemäß den anerkannten Regeln der Technik müssen Fachkräfte von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) ihr Fachwissen regelmäßig auffrischen. Diese Veranstaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, ihr bestehendes Know-how zu vertiefen und auf den aktuellen Stand zu bringen. Der Besuch der Veranstaltung dient außerdem der Verlängerung des BHE-Zertifikats „Fachfirma RWA“.

Das Seminar wendet sich an alle Personen, die bereits über Grundlagenkenntnisse bzw. Berufserfahrung im Bereich RWA verfügen und ihr Wissen erweitern, intensivieren oder aktualisieren möchten.

Weitere Informationen und  die Anmeldung finden Sie hier

Text: BHE

VFE bietet kostenloses Planungstool zur Luftwechselbestimmung

Donnerstag, 8. Oktober 2020

DruckEinfach und normenkonform erstellen: Lüftungskonzepte mit kontrollierter natürlicher Lüftung (KNL)

 

Ob Neubau oder Modernisierung, wirksame Lüftungskonzepte mit nutzerunabhängiger Frischluftzufuhr sind für den aus energetischer und hygienischer Sicht anforderungsgerechten Gebäudebetrieb eine rechtliche Voraussetzung. Effektive, betriebssichere Lösungen bieten technische Konzepte mit kontrollierter natürlicher Lüftung (KNL), die auf einem Luftwechsel durch automatisierte Fenster basieren. Um Fachplanern und Architekten eine einfache, schnelle und normenkonforme Erstellung von Lüftungskonzepten mit KNL-Anlagen zu ermöglichen, hat der Verband Fensterautomation und Entrauchung e.V. (VFE) eine webbasierte Planungssoftware entwickelt, die kostenlos auf der Website des Verbands genutzt werden kann.

Luftwechselraten für Wohn- und Nichtwohngebäude: in fünf Schritten zum Ergebnis

„Die KNL-Planungshilfe berechnet für Wohn- und Nichtwohngebäude in nur fünf Schritten, ob und welche lüftungstechnischen Maßnahmen notwendig sind“, so Michael Fröhlcke, Projektverantwortlicher und Mitglied des VFE. „Neben der Reduzierung des Planungsaufwands profitieren die Anwender auch von der Gewährleistung maximaler Fehlerfreiheit und Planungssicherheit.“

Das Software-Tool analysiert zunächst, ob die natürliche Infiltration durch die Gebäudehülle ausreicht, um den geforderten Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz automatisch und nutzerunabhängig zu gewährleisten. Dafür werden Daten zum Projekt und den Klimabedingungen sowie Informationen zum Gebäude, den Nutzungseinheiten und Räumen sowie den Fenstern eingegeben. Sind lüftungstechnische Maßnahmen notwendig, berechnet das Tool direkt den jeweils benötigten Luftwechsel pro Raum sowie die sich einstellenden Luftvolumenströme durch die automatisierte Fensterlüftung für die verschiedenen Lüftungsstufen. Die Ergebnisübersicht kann anschließend als PDF heruntergeladen und dem Bauherrn zur Erfüllung der Dokumentationspflicht übergeben werden.

Normenkonforme Berechnung gemäß DIN 1946-6, EN 16798-3 und DIN-Fachbericht 4108-8

Den Berechnungen der KNL-Planungshilfe liegen alle geltenden einschlägigen nationalen und europäischen Normen sowohl für die Lüftung in Wohngebäuden (DIN 1946-6) als auch in Nichtwohngebäuden (EN 16798-3) zugrunde. Sie orientieren sich an den anerkannten Regeln der Technik für die natürliche Fensterlüftung. Für die Berechnung der Luftvolumenströme werden die in der DIN-Fachbericht 4108-8 hinterlegten Berechnungsalgorithmen verwendet. Weitere Informationen zur KNL-Planungshilfe des VFE sowie kostenloser Zugang unter: www.zentrum-fuer-luft.de

Breitgefächerte Einsatzmöglichkeiten

„Das Tool ist einfach und intuitiv zu bedienen und bietet Planern und Architekten breit gefächerte Einsatzmöglichkeiten für die Planung KNL-basierter Lüftungskonzepte „, sagt Projektleiter Fröhlcke. „Sie reichen von Büro-, Industrie- und Wohngebäuden über Gastronomie, Hotels, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bis hin zu Lern-, Sport- und Freizeitstätten.“ Insbesondere für Gebäude mit hohen Nutzerfrequenzen ist ein kontinuierlicher Luftaustausch mit hohen Außenluftvolumenströmen und minimierten Umluftanteilen wichtig für eine optimale Raumluftqualität – und das nicht nur in Corona-Zeiten, betont Fröhlcke.

VFE_Planungshilfe_Login

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Text: Verband Fensterautomation und Entrauchung e. V. (VFE)
Bilder: Verband Fensterautomation und Entrauchung e. V. (VFE)

GLASWELT und VFE: Fachartikel zur kontrollierten natürlichen Lüftung mit automatisierten Fenstern – Potenziale und Ausblicke

Montag, 28. Oktober 2019

VFE – Verband für Fensterautomation und Entrauchung

Auszug: Integriert in die intelligente Gebäudeautomation von Smart Buildings, […] verbinden KNL-Anlagen mit elektromotorisch betriebenen Fenstern höchste Ansprüche an Raumluftqualität, Hygiene, Komfort und Flexibilität mit geringem Primärenergiebedarf und reduzierten Investitions- und Betriebskosten.

Der vollständige Fachartikel „Potenzial noch nicht ausgeschöpft – Kontrollierte natürliche Lüftung mit automatisierten Fenstern, veröffentlicht in der GLASWELT, Ausgabe 10.2019, steht unter folgendem Link zur Verfügung:

BHE Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Fortbildungs- und Auffrischungsseminar

Freitag, 26. Oktober 2018

Seminar
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Fortbildungs- und Auffrischungsseminar

22. November 2018 in Fulda-Künzell
Gemäß den anerkannten Regeln der Technik sollten Fachkräfte von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) ihr Fachwissen regelmäßig auffrischen. Diese Veranstaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, ihr bestehendes Know-how zu vertiefen und auf den aktuellen Stand zu bringen.

Der Besuch der Veranstaltung dient außerdem der Verlängerung des BHE-Zertifikats „Fachfirma RWA“.

Einladung als PDF

Text: BHE

Hälfte aller geprüften RWA-Anlagen sind nicht mängelfrei

Dienstag, 5. Dezember 2017
Foto © Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR)

Foto © Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR)

(Natürliche) Rauch- und Wärmeabzugsanalagen (NRA- bzw. RWA-Anlagen) haben im Brandfall für eine zuverlässige Rauchableitung aus den betroffenen Bereichen zu sorgen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie sich rechtzeitig öffnen. Ohne eine regelmäßige und sachgerechte Pflege und Wartung lässt sich die Funktionsfähigkeit der RWA-Anlagen im Notfall nicht sicherstellen – da­rauf verweist u.a. der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR).

Zur Erinnerung: Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schaffen durch den thermischen Auftrieb eine raucharme Schicht in Bodennähe, die Personen die Selbstrettung und der Feuerwehr die Brandbekämpfung erleichtert. Damit sind sie elementarer Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes.

Eine regelmäßige und fachgerechte Wartung der Anlagen gehört zu den wesentlichen Sorgfaltspflichten des Gebäudebetreibers und ist in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) sowie in der  DIN 18232-2 festgelegt. Darüber hinaus sind Rauchabzugsanlagen je nach Ausführung und Bundesland alle drei bzw. sechs Jahre durch einen Sachverständigen zu überprüfen. Je nach Umgebungsbedingen muss eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung der Anlagen mindestens einmal im Jahr oder sogar in kürzeren Abständen erfolgen, um die Prüfkriterien sicher zu erfüllen.

Jede fünfte Anlage mangelhaft

Dass diese Sorgfaltspflicht nicht immer ernst genommen wird, zeigt der aktuelle Baurechtsreport 2016 vom Verband der TÜV (PDF-Download): Demnach ist nur etwa die Hälfte aller geprüften Anlagen mängelfrei, und jede fünfte RWA-Anlage soll sogar so wesentliche Mängel aufweisen, dass im Notfall eine Einschränkung der Funktionstüchtigkeit zu befürchten ist.

Richtlinie „Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an natürlichen RWA“

Richtlinie 3830:2017-09 (01) „Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an natürlichen RWA“

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Bei unterlassener Wartung drohen Betreibern nicht nur Bußgelder oder eine Betriebsschließung durch die Behörden. Wenn die RWA-Anlage im Brandfall versagt, können die Verantwortlichen darüber hinaus zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Auch der Versicherungsschutz ist in diesem Fall gefährdet. Deshalb hat der FVLR die wichtigsten Vorgaben zur Wartung von NRA zusammengefasst und gemeinsam mit der VdS Schadenverhütung GmbH in der neuen Richtlinie 3830:2017-09 (01) „Wartungs- und Instandhal­tungs­arbeiten an natürlichen RWA“ veröffentlicht.

Die Broschüre ist unter fvlr.de kostenlos downloadbar (direkter PDF-Download).

siehe auch für zusätzliche Informationen:
◾  FVLR – Fachverband Tageslicht und Rauchschutz
◾  Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)

Text: www.Baulinks.de
Bild: FVLR

Branche übertrifft Erwartungen – Umsätze im Sicherheitsmarkt

Dienstag, 29. August 2017

Der Markt für elektronische Sicherheitstechnik zeigt ein beachtliches Wachstum. Die Umsätze stiegen alleine im Jahr 2016 um satte 6,2 Prozent. Der Wert liegt damit deutlich über der noch im Herbst prognostizierten Zunahme von 4,9 Prozent. Die Ergebnisse stammen aus einer aktuellen Markterhebung des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.. Die Sicherheitsanbieter sind mit der Entwicklung und der aktuellen Geschäftslage zufrieden. Dies zeigte bereits die Frühjahrs-Konjunkturumfrage des BHE.

Besonders starke Zuwächse von jeweils 8 Prozent konnten die Einbruchmeldetechnik und die Video-Sicherheitssysteme verzeichnen.

Gerade die Einbruchmeldetechnik profitiert seit Jahren von einer positiven Nachfrage-Entwicklung des Privatmarktes. „Bei den Bürgern steigt das Sicherheitsbedürfnis, gleichzeitig wirkt sich die Förderung der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) sehr positiv aus“, erklärt Norbert Schaaf, Vorstandvorsitzender des BHE. Alleine in 2016 wurden von der KfW mehr als 40.000 Zuschussanträge für Einbruchschutzmaßnahmen gewährt und somit rund 50.000 Wohneinheiten mit Sicherungstechniken ausgestattet.

Immer mehr Bürger lassen zudem Video-Technik installieren. Auch in Betrieben, behördlichen Einrichtungen oder auf öffentlichen Plätzen wird verstärkt auf Kameras gesetzt. „Das Image der Videoüberwachung hat sich in den letzten Jahren verändert“, so Dr. Urban Brauer, Geschäftsführer des BHE. „Durch die angespannte Sicherheitslage findet die Video-Überwachung gerade im öffentlichen Bereich eine höhere Akzeptanz und wird als wichtiges Instrument der polizeilichen Aufklärungs- und Präventionsarbeit verstanden“, so Brauer weiter. Die Aussichten für Video-Sicherheitsanbieter sind positiv. Die Bundesregierung hat erst kürzlich eine bundesweite Ausweitung der Videoüberwachung beschlossen und im neuen Bundesdatenschutzgesetz mehr Freiräume für deren Einsatz und Zulässigkeit verankert.

Auch die Brandmeldetechnik befindet sich weiter auf Wachstumskurs. Die Sparte konnte ihren Gesamtumsatz auf 1,805 Mrd. EUR steigern. Dies entspricht einem Anstieg von 6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2015. Durchaus positiv entwickelt haben sich auch die Sprachalarmsysteme (+ 5,3 Prozent) und Zutrittssteuerungssysteme (+ 4,8 Prozent).

Text und Grafik: BHE

Kontrollierte natürliche Lüftung erhöht Energieeffizienz

Montag, 26. Juni 2017

Der Verband Fensterautomation und Entrauchung (VFE) hat ein Whitepaper zum Thema »Vorteile und Potenziale der automatisierten/kontrollierten natürlichen Lüftung« veröffentlicht.
In dem Papier sind die wichtigsten Ergebnisse des dreijährigen Forschungsprojekts »KonLuft – Energieeffizienz von Gebäuden durch kontrollierte natürliche Lüftung (KNL)« der Hochschule für Technik (HFT) Stuttgart zusammengefasst. Das Projekt konnte anhand der wissenschaftlich erhobenen Daten nachweisen, dass der Einsatz kontrollierter natürlicher Lüftungssysteme im Vergleich zu mechanischen Lüftungsanlagen bei Bürogebäuden insbesondere Neubauten deutlich energie- und kosteneffizienter ist. Das neue Whitepaper kann auf der VFE-Online-Plattform www.zentrum-fuer-luft.de kostenlos heruntergeladen werden.

Der VFE hat sich zur Aufgabe gemacht, Planern, Architekten und Bauherren die Vorteile einer automatisierten natürlichen Lüftung und Entrauchung für die Luftqualität und Sicherheit in Gebäuden bekannt zu machen. Diese Vorteile werden durch die erhobenen KNL-Daten des KonLuft-Projekts wissenschaftlich weiter untermauert.

Gut: thermischer Komfort und hygienische Raumluftqualität

Das Forschungsprojekt hat über einen Messzeitraum von einem Jahr nachgewiesen, dass die thermischen Komfortbedingungen nach DIN EN 15251 bei kontrollierter natürlicher Lüftung (KNL) sowohl in einem Büroneubau als auch in einem innerstädtischen Altbau eingehalten werden.

Im gleichen Zeitraum wurde auch die Luftqualität in den beiden Gebäuden untersucht. Das Ergebnis: Die hygienischen Raumluftanforderungen gemäß EN 13779 wurden unabhängig von der Jahreszeit mit guten bis sehr guten Werten erfüllt.

 

25 % geringere Lebenszykluskosten

Beim Vergleich der Lebenszykluskosten gut gedämmter Neubauten über einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren kamen die Forscher zu signifikanten Ergebnissen: Gegenüber einem mechanischen System mit Wärmerückgewinnung (WRG) lagen die Kosten der KNL um 25 % niedriger. Dabei wurden auch die Lüftungswärmeverluste beider Systeme berücksichtigt.

Etwa 50 % Primärenergieeinsparung

In einer detaillierten dynamischen Simulation wurden ein Büroaltbau und ein Neubau miteinander verglichen. Hier konnte die KNL gegenüber einem mechanischen System mit WRG mit etwa 50 % Primärenergieeinsparung punkten.

Ökologische Vorteile

Auch bei einem auf 20 Jahre angelegten ökologischen Lebenszyklusvergleich der beiden Lüftungsarten – mit der Bilanzgrenze »Von der Wiege bis zur Bahre« (from cradle to grave) – waren die Vorteile eindeutig auf Seiten der KNL, z. B. durch deutlich geringere Umwelteinflüsse.

Projektpartner der HFT Stuttgart war der Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI), dem auch Mitgliedsunternehmen des VFE angehören.

www.zentrum-fuer-luft.de