Archiv für die Kategorie „Fachartikel“

STG-BEIKIRCH fördert Entwicklung drahtloser Netzwerke in der Gebäudeautomation – Smarte Produkte für intelligente Gebäude

Montag, 28. September 2015

Automatische Klima- und Lichtsteuerung, zentral gesteuerte Alarm- und Fluchtsysteme bei Feuer, Rauch, Überflutung oder Erdbeben. Die Zukunft sieht intelligente Gebäude und Städte vor, die sowohl äußerst energieeffizient sind, als auch mehr Sicherheit und Komfort bieten.

STG-BEIKIRCH, ein Unternehmen der ESSMANN GROUP, beteiligt sich dabei intensiv an der Entwicklung eines weltweiten zuverlässigen Standards für sicherheitsrelevante intelligente Anwendungen in Gewerbe-, Industrie- oder Verwaltungsbauten sowie „Smart Homes“.

Als Gründungsmitglied der internationalen IP500 Alliance erarbeitet das Unternehmen gemeinsam mit anderen Mitgliedern und Partnern wie Siemens, Bosch oder Honeywell die erste drahtlose, herstellerunabhängige und sichere Kommunikationsplattform für eine umfassende Gebäudeautomation. Das sogenannte IP500-Netzwerk basiert darauf, dass unterschiedliche Produkte in der Gebäudeautomation und im „Internet der Dinge“ vollständig interoperabel miteinander agieren. Zudem erfüllt der IP500-Standard internationale Sicherheitsvorschriften wie DIN EN 54-25 oder DIN EN 50131-5-3 sowie VdS-Zertifizierungen.

Störungsfreie Kommunikation von sicherheitsrelevanten Komponenten

Für das IP500-Netzwerk entwickelte STG-BEIKIRCH die Ansteuerung und dazugehörige Elektronik für Produkte wie Lichtkuppeln oder Fensterantriebe. In das sichere, drahtlose Netzwerk integriert, kommunizieren sie dort mit anderen Komponenten wie Bedientaster oder Sensoren, die Klimaänderungen oder auch Katastrophen wie Überflutung oder Erdbeben registrieren und die Daten an die Steuerzentrale senden. Die dort eingehenden Informationen lösen entsprechende Reaktionen aus, z. B. das Öffnen der Lichtkuppel oder die Anzeige von Fluchtwegen.

Produktpräsentation beim „Smart City“-Technologie-Forum in Lugano

Erstmals vorgestellt wurden die IP500-konforme Lichtkuppel sowie ein Fassadenelement der ESSMANN GROUP beim „Smart City“-Technologie-Forum im schweizerischen Lugano am 1. September 2015. Hier präsentierten und diskutierten Vertreter der IP500 Alliance sowie Hersteller aus der ganzen Welt moderne Anwendungen für intelligente Gebäude und Städte. „Die Entwickler von STG-BEIKIRCH und der anderen Mitglieder der IP500 Alliance wollen mit IP500 einen weltweiten Industriestandard etablieren, der eine durchweg störungsfreie, funkbasierte Kommunikation von sicherheitsrelevanten Produkten gewährleistet und energieeffizient sowie mit geringem Installations- und Kostenaufwand verbunden ist“, erklärt Wolfgang Fries, Fachberater für Architekten. „Der IP500-Standard erfüllt alle diese Anforderungen an eine zuverlässige und flexible intelligente Gebäudeautomation.“

Weitere Infos unter http://ip500.org/

Marktübersicht – Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Montag, 14. September 2015

Die Übersicht umfasst über 51 Anlagen von 20 Anbietern, die ihre Produkte im deutschsprachigen Raum vertreiben.

Markttransparenz als Entscheidungshilfe: Unser Download bietet Ihnen anhand detaillierter Kriterien in einer Gesamtmatrix die Möglichkeit, verschiedene Systemlösungen untereinander zu vergleichen.
Alle Anbieter, die in dieser Marktübersicht enthalten sind, finden Sie unten aufgelistet – vom Firmenname führt dabei ein Link jeweils direkt zu den Angaben im Branchenverzeichnis.

 

Abgefragt wurden sämtliche Kriterien, die für eine fundierte Entscheidung bei der Auswahl einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage relevant sind. Hierzu zählen sowohl allgemeine Angaben zum jeweiligen System als auch konkrete Angaben zu dessen Leistungsmerkmalen. Außerdem finden Sie Angaben zu produktspezifischen Besonderheiten.

Allgemeine Angaben

  • Kurzbeschreibung
  • Produkteinordnung
  • Zertifizierungen
  • Preisspanne (Euro, netto)

Steuerzentrale

  • Max. Anzahl RWA-Gruppen
  • Max. Anzahl Lüftergruppen
  • Max. Anzahl RWA-Taster
  • Max. Anzahl Rauch-/Wärmedifferenzialmelder
  • Max. Anzahl Lüftertaster
  • Melder anderer Hersteller anschließbar
  • Signaleingänge
  • Signalausgänge
  • Ausgangsspannung (V)
  • Max. Ausgangsstrom (A)
  • Max. Leistung Trafo/Akku (VA/Ah)
  • Standby-Leistung (W)
  • Notstrombetrieb
  • Betriebsdauer mit Batterie
  • Akkuüberwachung
  • Leitungsüberwachung der Melderkreise
  • Leitungsüberwachung der Antriebe
  • Einzelabsicherung der Motorgruppen
  • Rauchmelderrücksetzung
  • Laufrichtung der Antriebe bei Alarm variabel einstellbar
  • Schaltbare Sicherheitsfunktionen
  • Integrierte Lüftungskomfortfunktionen
  • Wartungsintervallanzeige
  • Anschluss Alarmmittel
  • Steckplätze für Erweiterungsmodule
  • Optische Betriebs- und Störungsanzeige
  • Schutzart (IP-Klasse)
  • Temperaturbereich (von, bis in °C)
  • Gehäusematerial
  • Zubehör

Öffnungssysteme

  • Spindelantriebe
  • Hub (von, bis in mm)
  • Zugkraft (N)
  • Druckkraft (N)
  • Hubkraft (N)
  • Laufzeit (s – mit Bezugsgröße)
  • Max. Stromaufnahme (A)
  • Anfahrgeschwindigkeit (mm/s)
  • Schutzart (IP-Klasse)
  • Temperaturbereich (von, bis in °C)
  • Kettenantriebe
  • Druckkraft (N)
  • Zugkraft (N)
  • Hublänge (von, bis in mm)
  • Schubgeschwindigkeit (mm/s)
  • Laufzeit (s – mit Bezugsgröße)
  • Leistungsaufnahme (W)
  • Stromaufnahme (A)
  • Mind. Flügelbreite (mm)
  • Flügelhöhe (mm)
  • Schutzart (IP-Klasse)
  • Temperaturbereich (von, bis in °C)
  • Sonstige Antriebsarten

Hinweis: Die Daten in der Marktübersicht basieren auf Angaben der Hersteller.
Für die Richtigkeit übernimmt die Redaktion keine Gewähr.
Es gilt die jeweils aktuelle Marktübersicht. Frühere Versionen sind damit hinfällig und werden auf Sicherheit.info nicht weiter angeboten.

Laden Sie die komplette Marktübersicht mit allen Detailangaben als XLS-Datei kostenlos herunter:

Marktübersicht Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 2015 (excel, 96 KB)
Klicken Sie auf den gewünschten Link und folgen Sie eventuellen Download-Anweisungen im Popup-Fenster.

Text und Bild: Sicherheit.info

 

 

Standardisierte Sicherheit in Hochhäusern und Sonderbauten

Dienstag, 8. September 2015

Modulare_RDA_STG_BEIKIRCHModulare Rauchschutz-Druckanlagen für rauchfreie Rettungswege


Die modular aufgebauten Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) von STG-BEIKIRCH sorgen in Gebäuden mit bis zu 14 Stockwerken sowie Sonderbauten für rauchfreie Rettungswege. Dazu zählen Treppenräume als Fluchtweg in Hochhäusern ebenso wie Feuerwehraufzugsschächte für den Löscheinsatz der Feuerwehr. Für unterschiedlichste Gebäudeanforderungen können die benötigten Funktionseinheiten flexibel miteinander kombiniert werden.

Dank des standardisierten Aufbaus ist die modulare RDA einfach zu projektieren und kurzfristig verfügbar. Für die Inbetriebnahme und Konfiguration der Anlage ist keine besondere Ausrüstung erforderlich. Die einzelnen Module können mit dem integrierten Joystick konfiguriert werden. Die stern- oder ringförmige Verbindung der Funktionseinheiten erfolgt über eine sichere BUS-Leitung.

Modulares Baukastenprinzip
Funktionseinheit 1 fungiert hierbei als Basis. Sie nimmt alle wesentlichen Informationen zur RDA-Auslösung und Druckregelung auf und steuert den Zuluftventilator (Funktionseinheit 2, redundant möglich). Über die Funktionseinheiten 3 und 4 lassen sich Abströmöffnungen mit 24-V-DC-Antrieben sowie Federrücklaufantrieben ansteuern. Bei der Abströmung über einen Abströmschacht kann zusätzlich noch die Funktionseinheit 5 (Abströmungsregelung) in Verbindung mit Funktionseinheit 2 (redundant möglich) eingesetzt werden, um die Durchströmungswiderstände des Abströmschachtes auszugleichen.
Über die Funktionseinheit 6 lässt sich jede Ausführung um Ansteuerungen von Türschließern erweitern. Ebenfalls eingebunden werden können Ventilatoren unterschiedlicher Leistung und unterschiedlicher Ansteuerung – ganz einfach durch die Integration verschiedener Varianten der Funktionseinheit 2. Weitere anforderungsspezifische Anpassungen ergeben sich durch Direktanlauf, Stern-Dreieck, Sanftanlauf oder Frequenzumrichter zur Ansteuerung der Ventilatoren.

Lebensrettende Rauchfreihaltung – aktiv oder passiv geregelt
Die Rauchfreihaltung von Flucht- und Rettungswegen erfolgt durch Überdruck. Um diesen Überdruck zu regeln, werden die  Druckdifferenzen zwischen dem Flucht- und Rettungsweg und der Außenumgebung ausgewertet und die Ventilatoren über Frequenzumrichter und/oder motorische Klappen aktiv angesteuert. Eine Kombination der modularen RDA mit passiven, selbsttätig regelnden Klappen ist ebenfalls möglich.

Zum standardgemäßen Leistungspaket der modularen RDA zählen neben den Funktionseinheiten 1 bis 6 auch Ventilatoren, Abström- und Druckregelklappen, Rauchmelder, Druckknopfmelder,
Drucksensoren für die Differenzdruckregulierung, Sirenen und Blitzleuchten. Diese liefert STG-BEIKIRCH mit kompletter RDA-Regelung sowie Frequenzumrichter.
Weiteres Zubehör kann je nach Anforderung zusätzlich integriert werden.

Marktübersicht – Brandmeldesysteme

Dienstag, 25. August 2015

Markttransparenz als Entscheidungshilfe: Unser Download bietet Ihnen anhand detaillierter Kriterien in einer Gesamtmatrix die Möglichkeit, verschiedene Systemlösungen untereinander zu vergleichen.

Alle Anbieter, die in dieser Marktübersicht enthalten sind, finden Sie unten aufgelistet – vom Firmenname führt dabei ein Link jeweils direkt zu den Angaben im Branchenverzeichnis.

Marktübersicht

 

Abgefragt wurden sämtliche Kriterien, die für eine fundierte Entscheidung bei der Auswahl eines Brandmeldesystems relevant sind. Hierzu zählen sowohl allgemeine Angaben zum jeweiligen System als auch konkrete Angaben zu dessen Leistungsmerkmalen. Außerdem finden Sie Angaben zu produktspezifischen Besonderheiten.

Allgemeine Angaben

  • Produktname
  • Kurzbeschreibung
  • Zertifizierungen
  • Systemaufbau
  • Zentralennetzwerk möglich
  • Kombinierte Anlagen BMA/EMA
  • Vernetzung
  • Abgesetztes Bedienfeld
  • Anzahl Bedienebenen
  • Ferndiagnose/Fernbedienung
  • Löschanlagenansteuerung
  • Max. Anz. Übertragungseinrichtungen

Leistungsmerkmale

  • Max. Anzahl Stichleitungen
  • Max. Leitungslänge Stichleit. (m)
  • Max. Anzahl Ringe
  • Max. Leitungslänge Ringleitung (m)
  • Max. Anzahl Stichleitungen im Ring
  • Max. Anzahl Teilnehmer
  • Max. Anzahl Melder
  • Art der Melder
  • Melderadressierung
  • Max. Anzahl Steuermodule f. Brandfallsteuerung
  • Steuerung von Fremdgeräten
  • Sonstige Ausgänge
  • Ausgänge überwacht
  • Sonstige Eingänge
  • Datenschnittstellen
  • Max. Anzahl Kundentexte
  • Lageplantableau
  • Programmierung
  • Integration in übergeordnete Managementsysteme
  • Zugriffsschutz
  • Ereignisspeicher (Max. Anzahl Ereign.)
  • Druckeranschluss
  • Selbsttest der Funktionsfähigkeit

Hinweis: Die Daten in der Marktübersicht basieren auf Angaben der Hersteller. Für die Richtigkeit übernimmt die Redaktion keine Gewähr. Es gilt die jeweils aktuelle Marktübersicht. Frühere Versionen sind damit hinfällig und werden auf Sicherheit.info nicht weiter angeboten.

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Text: Sicherheit.info

Fachartikel – Die Muster-Industriebaurichtlinie 2014

Dienstag, 13. Januar 2015

Eine vereinfachte Industriebauweise vereinfacht den Brandschutz. (Bild: Siewert)

Brauchbare Grundlage

Die Muster-Industriebaurichtlinie 2014 (MindbauRL 2014) soll den Planern, Genehmigungsbehörden und Errichtern sowie den Bauherren beziehungsweise Nutzern eine einheitliche Rechtsgrundlage und damit mehr Klarheit bieten. Dabei werden die öffentlich relevanten Schutzziele Personenschutz, Nachbarschaftsschutz, Umweltschutz und Sachwertschutz umgesetzt.

Industriebauten sind Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten und Gütern dienen. Das Ziel der Richtlinie ist es, die Mindest-anforderungen an den Brandschutz von Industriebauten zu regeln, insbesondere an die

  • Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile
  • die Brennbarkeit der Baustoffe
  • die Größe der Brandabschnitte beziehungsweise Brandbekämpfungsabschnitte
  • die Anordnung der Lage und Länge der Rettungswege
  • die allgemeinen Anforderungen an die Rauchableitung und die damit verbundenen Anforderungen an die Sicherheitstechnik.

Besonderes Augenmerk wurde in der MindbauRL 2014 auf die Entrauchung, die Rauchableitung und den Rauchabzug gelegt.

Rauch-und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Änderungen und Anpassungen

In den Produktions- und Lagerräumen muss die Auslösung der Alarmierungseinrichtung einer RWA bei Auslösen einer automatischen Brandmeldeanlage oder einer selbsttätigen Löschanlage mit erfolgen. Bei selbsttätigen Feuerlöschanlagen ist zusätzlich eine Handauslösung für die RWA vorzusehen. Der Begriff „Geschoss“ wurde präzisiert und neu als „Ebene“definiert:

  • Eine Ebene umfasst alle auf gleicher Höhe liegenden Räume oder Raumteile in einem Brandbekämpfungsabschnitt zwischen den Außenwänden oder den Wänden zur Trennung von Brandbekämpfungsabschnitten.
  • Die Ebenen sind durch Decken getrennt, deren Standsicherheit brandschutztechnisch bemessen sein muss.
  • Die Decken haben Öffnungen, nicht klassifizierte Abschlüsse oder Abschottungen.
  • Diese Flächen werden bei der Ermittlung (Berechnung) der Grundflächen der jeweiligen Ebene nicht mit angerechnet.

Rauchableitung: Produktions- und Lagerräume und Ebenen mit jeweils mehr als 200 Quadratmetern Grundfläche müssen zur Unterstützung der Brandbekämpfung entraucht werden können. Bei Räumen ohne Ebenen:

Rauchableitungsöffnung: Ein Prozent freier Querschnitt im Dach oder zwei Prozent freier Querschnitt oberes Drittel in der Wand.

Zuluft: im unteren Raumdrittel freier Querschnitt in gleicher Größe wie Rauchableitung, jedoch maximal zwölf Quadratmeter.

Rauchabzug: Die Anforderung des Rauchabzuges ist insbesondere erfüllt bei Räumen mit Ebenen.

  • Diese Räume sollen Rauchabzugsanlagen haben , bei denen je höchstens 400 Quadratmeter der Grundfläche mindestens ein Rauchabzugsgerät (RWG) im Dach (oder bei Räumen ohne Ebenen im oberen Raumdrittel der Wand) angeordnet sind,
  • die aerodynamisch wirksame Fläche (Aw) dieser Rauchabzugsgeräte insgesamt 1,5 Quadratmeter je 400 Quadratmeter Grundfläche beträgt,
  • dass je höchstens 1.600 Quadratmeter Grundfläche mindestens eine Auslösegruppe für die RWG gebildet wird
  • sowie die Zuluftflächen im unterem Raumdrittel von insgesamt mindestens zwölf Quadratmeter freiem Querschnitt vorhanden sind.

Weitere Anforderungen an Räume mit Ebenen:

  • Die Anforderungen sind erfüllt bei Grundflächen von jeweils nicht mehr als 1.000 Quadratmetern oder bei 1.600 Quadratmetern, wenn eine Werkfeuerwehr vorhanden ist
  • Rauchableitöffnungen mit einem freien Querschnitt von zwei Prozent an den Außenwänden vorhanden und am obersten Drittel angebracht sind. Für die Zuluft muss der freie Querschnitt die gleiche Größe der Rauchableitöffnung haben.
  • Ein RWG für den Natürlichen Rauchabzug (abgekürzt NRWG) von 1,5 Quadratmeter und bei 400 Quadratmetern Raumfläche wäre die Zuluft mindestens zwölf Quadratmeter, und es wäre mindestens eine Auslösegruppe bis maximal 1.600 Quadratmeter notwendig. Die Rauchabschnitte sollten jedoch kleiner als 5.000 Quadratmeter sein.

Anforderungen nach MindbauRL in sieben Punkten

  • Entsprechend der Bauregelliste sind natürliche Rauchabzugsgeräte nach DIN EN 12102-2 zu verwenden. Es wird eine automatische Auslösung (zum Beispiel über die Temperatur) gefordert.
  • Pro angefangener 400 Quadratmeter Grundfläche des Raumes sind mindestens 1,5 Quadratmeter Aw = (aerodynamische Rauchabzugsfläche) vorzusehen.
  • Es sind aerodynamische Rauchabzugsflächen, bei im Dach eingebauten NRGW nach DIN EN 12101-2, vorzusehen. Für in Wände eingebaute NRGW ist darüber hinaus DIN 18232-2 (Lee-Luv-Steuerung) zu beachten.
  • Die in einem Rauchabschnitt eingebauten NRGW werden auch durch eine zentrale Auslösung aktiviert. Die Auslösestellen sind mit einem Hinweisschild „Rauchabzug“ und der Angabe des jeweiligen Raumes zu versehen.
  • Die Zuluftfläche ist zeitnah zur Öffnung der NRWG freizugeben. Der freie Zuluftquerschnitt von mindestens zwölf Quadratmeter ist unabhängig von der Raumgröße vorzusehen.
  • Mit der Anforderung „mindestens 1,5 Quadratmeter“ legt die MindbauRL 2014 eine Bemessung vor, die berücksichtigen soll, dass hier keine Abweichungen vorliegen und nur die Schutzziele nach den Mindestanforderungen des Baurechtes berücksichtigt werden.
  • Sollen zusätzlich noch weitere Schutzziele oder Abweichungen abgedeckt werden, ist eine Bemessung nach den allgemein anerkannten technischen Regeln (zum Beispiel DIN 18232-2) zu empfehlen.

Die Richtlinie unterscheidet zwischen:

  • qualifiziertennatürlichenRauchabzugsgeräten = NRA-Anlagen
  • nicht qualifizierten Rauchableitungsöffnungen = zum Beispiel Schmelzelemente
  • qualifizierten maschinellen Rauchabzugsgeräten = MRA-Anlagen.

Die qualifizierten Produkte der NRA entsprechen der DIN EN 12101-2, die der MRA entsprechen der DIN EN 12101-3.

Brandmeldeanlagen (BMA)

Im Gegensatz zur RWA wurde die BMA in der neuen Richtlinie stiefmütterlich behandelt und lässt sich daher schnell abhandeln.

  • Es dürfen nur flächendeckende Brandmeldeanlagen mit automatischen Brandmeldern berücksichtigt werden, die mit technischen Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen ausgeführt und betrieben werden (automatische Brandmeldeanlagen).
  • Die Brandmeldungen sind unmittelbar zur zuständigen Feuerwehralarmierungsstelle zu übertragen.
  • Brandmeldeanlagen können ohne besondere Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen ausgeführt werden, wenn die Brandmeldeanlage unmittelbar auf die Leitstelle der zuständigen Werksfeuerwehr aufgeschaltet ist.
  • In Brandabschnitten oder Brandbekämpfungsabschnitten, in denen durch ständige Personalbesetzung eine sofortige Brandentdeckung und Weitermeldung an die zuständige Feuerwehralarmierungsstelle sichergestellt ist, kann die hinsichtlich der Branderkennung und Brandmeldung einer automatischen Brandmeldeanlage gleichgestellt werden.
  • Achtung! Dies gilt nicht, wenn eine automatische BMA als Voraussetzung zur Verlängerung der Rettungswege erforderlich ist.

Mehr Aussagen über die BMA gibt es in dieser Richtlinie nicht.

Simulationen notwendig

Nicht jedem ist die MindbauRL 2014 nach seinem Geschmack, und der eine oder andere Punkt hätte noch behandelt, geändert oder zugefügt werden können. Auch ich gestehe, dass mir einige Aussagen zu kompliziert dargestellt sind. Wir werden in der Zukunft verstärkt Praxistests, also Simulationen auf dem Gebiet des Rauchabzuges, durchführen, denn die Anforderung und die Gestaltung der Gebäude werden sich auch weiterhin verändern. Doch die Richtlinie hat die Chance, sich in der Praxis zu bewähren, und bildet eine Grundlage, mit der wir arbeiten müssen und auch können.

Auch in Zukunft ist es also wichtig, im Vorfeld die Baugenehmigung und insbesondere das Brandschutzkonzept genau anzusehen.

Dipl.-Ing. Jürgen Siewert, stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses RWA beim BHE

Text: Sicherheits.info

 

Hekatron – Rauchdetektion und Alamierung über einen Melder

Montag, 4. August 2014

 

Detektion und Alarmierung in einem Gerät vereint: Der Mehrfachsensor-Brandmelder MTD 533X-SPCT.

Hekatron hat ein Konzept mit individuellen Lösungen für die Alarmierung mittels Brandmeldeanlagen erarbeitet. Dieses erfüllt Planern, Errichtern und Betreibern den Wunsch nach einer effizienten und wirtschaftlichen Alarmierung.

In den letzten Jahren hat sich mit der Alarmierung über die Ringleitung der Brandmeldeanlage ein klarer Fokus in der Sicherheitsbranche herausgebildet. Die Vorteile dieser Lösung sind nicht von der Hand zu weisen: Sie kommt mit einer einzigen Leitung aus, was einen vergleichsweise geringen Montageaufwand bedeutet und den Funktionserhalt nach MLAR sicherstellt (Null Sekunden Unterbrechungszeit). In vielen Fällen lässt sich auch eine unter ästhetischen Gesichtspunkten ansprechende Alarmierungslösung umsetzen, wenn nämlich Detektion und Alarmierung in einem Gerät vereint sind.

Hierfür wurden spezielle Melder entwickelt, so wie der Hekatron MTD 533X-SCT, der über eine integrierte Tonausgabe verfügt, und der MTD 533X-SPCT mit zusätzlicher Sprachausgabe. Allerdings: Je größer die Anzahl der Ringleitungsteilnehmer ist, umso höher wird die Investition bei der Zentralentechnik – nicht zuletzt aufgrund normativer Anforderungen. Die Ringleitungsalarmierung stößt somit irgendwann an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit. Daher hat man bei Hekatron ein umfassendes Alarmierungskonzept erarbeitet, das zusätzlich zur Alarmierung über die Ringleitung weitere Alternativen bereitstellt.

Alarmierung über Alarmbox

Bei großen Alarmierungsanlagen ergeben sich durch das Einbinden von Alarmboxen in die Ringleitung bedeutende Wirtschaftlichkeitsvorteile. Grundsätzlich befinden sich hierbei die Alarmgeber nicht auf der Ringleitung und beanspruchen somit deren Leistungsreserven nicht. Vielmehr stehen sie über Stichleitungen mit den Alarmboxen in Verbindung, die wiederum Teilnehmer auf der Ringleitung sind. Dieses Konzept schafft Planungssicherheit, auch für nachträgliche Erweiterungen.

Die Alarmboxen von Hekatron enthalten einen intelligenten Steuerbaustein, über den die Kommunikation mit den Alarmgebern erfolgt. Intelligent wird die Steuerung durch ihre Fail-Safe-Funktion: Bei Ausfall der Ringleitung im Alarmfall, wird die Ansteuerung und Stromversorgung der Alarmgeber über die Alarmbox ohne Unterbrechung aufrechterhalten. Die Alarmbox stellt somit ebenfalls den Funktionserhalt nach MLAR sicher. Neben dieser unterbrechungsfreien Alarmierung zeichnet sich die Alarmbox durch ihre Wirtschaftlichkeit aus. Sie schont die Systemreserven und bietet die Möglichkeit, Starktonsirenen bis 119 Dezibel zu verwenden, was objektabhängig dazu führen kann, dass weniger Sirenen eingesetzt werden müssen.

Alarmierung über Stichleitung

Besonders für Modernisierungen, bei denen bestehende Brandmeldeanlagen mit einer neuen Alarmierung ausgestattet werden sollen, empfiehlt sich als bewährte Lösung der Aufbau von Stichleitungen. Ihr praktischer Nutzen: In die bestehende Ringleitung braucht nicht eingegriffen zu werden. Die Signalgeber werden stattdessen über Stichleitungen direkt von der Zentrale aus angesteuert. Die Vorteile liegen auf der Hand: einfache Installation, problemlose Einhaltung der Leistungsgrenzen auf der Ringleitung und somit weniger Zentralenaufwand, Einsatz von Starktonsirenen, ausfallsichere Ansteuerung der Signalgeber.

Als besonders kompakte Lösung mit nochmals reduziertem Aufwand und Investition bei der Modernisierung bietet sich die Nutzung des in der Ringleitung vorhandenen zweiten Adernpaares als Stichleitung zu den Alarmgebern an. Somit werden automatische Brandmelder, Handfeuermelder und andere Geräte über das erste Adernpaar (Ringleitung) und die Alarmgeber über das zweite Adernpaar (Stichleitung) im selben Kabel angeschlossen. Die Verlegung zusätzlicher Kabel ist dadurch nicht erforderlich. Dank dieser vier alternativen Ansätze innerhalb des Hekatron-Alarmierungskonzepts entstehen planungssichere, wirtschaftliche und vor allem maßgeschneiderte Alarmierungslösungen für jedes Objekt.

Text: Sicherheit.info
Bild:  Hekatron

Presseinfo 02|2014 BHE – Elektronische Sicherungstechnik mit beachtlichem Umsatz-Zuwachs

Montag, 2. Juni 2014

Sicherheitsmarkt erstmals über 3 Mrd. €

Die Anbieter elektronischer Sicherungstechniken können sich erneut über ein deutliches Marktwachstum freuen.
Das Umsatz-Plus im Jahr 2013 belief sich nach Angaben des BHE Bundesver-band Sicherungstechnik e.V. auf insgesamt 4,2 Prozent. Der tatsächlich erzielte Umsatz lag damit spürbar über dem Mitte 2013 prognostizierten Wachstum von 2,8 Prozent.

„Der Sicherheitsmarkt hat zum ersten Mal seit Beginn der Datenerhebung über 3 Mrd. Euro erwirtschaftet. Die aktuellen Zahlen spiegeln das zunehmende Si-cherheitsbedürfnis der Anwender wider“, so Norbert Schaaf, Vorstandsvorsit-zender des BHE.

Nahezu alle Fachbereiche konnten beachtliche Wachstumsraten verzeichnen:
Den höchsten Zuwachs erzielten die Sprachalarmsysteme mit 6,6 Prozent (81 Mio. Euro), gefolgt von den Zutrittssteuerungssystemen (+ 5,1 Prozent auf 273 Mio. Euro). Mit jeweils über 4 Prozent Wachstum konnten auch die Brandmel-detechnik (+ 4,6 Prozent auf 1,36 Mrd. Euro) sowie die Video-Überwachungstechnik (+ 4,1 Prozent, entspricht 430 Mio. Euro) enorm zulegen.
„Die drastische Zunahme an Wohnungseinbrüchen in den letzten Jahren sorgt auch bei der Einbruchmeldetechnik für einen spürbaren Anstieg. Mit einem Plus von 2,9 Prozent auf 673 Mio. Euro wurde hier die stärkste Zunahme seit über 10 Jahren verbucht“, so Schaaf.

Auch die sonstigen elektronischen Sicherungssysteme konnten ihren Wachs-tumskurs beibehalten (+ 4,2 Prozent auf insgesamt 249 Mio. Euro). Hierzu zäh-len u.a. die Rauch- und Wärmeabzugssysteme, die Fluchttürsysteme sowie der Personenhilferuf.
Die aktuellen Zahlen sind das Ergebnis einer Markterhebung des BHE.

BHE_Entwicklung-2011_2013

Text: BHE Ansprechpartner Dr. U Brauer

Bild: BHE

ZVEI erwartet neue Impulse

Dienstag, 11. Februar 2014

Versperrungen des Fluchtweges im Treppenhaus behindern die Arbeit der Feuerwehr erheblich.

Vom Feuertrutz-Kongress und der Messe erwartet der ZVEI neue Impulse für den anlagentechnischen Brandschutz, um die Sicherheit in Gebäuden zu erhöhen, ohne Gestaltungsfreiheit und Komfort von Planern, Errichtern und Betreibern einzuschränken.

Im Fokus steht dabei die Vernetzung unterschiedlicher sicherheitsrelevanter Gewerke. 2013 brachte mit der Bauproduktenverordnung, der neuen EN54-23 sowie der bald wirksam werdenden Industriebaurichtlinie viele regulatorische Änderungen und Neuerungen.

Unverändert sieht sich die Branche mit der Erwartungshaltung von Architekten und Planern konfrontiert, trotz immer komplexer werdender Anforderungen bei Neu- wie Bestandsbauten, zusätzliche bauliche Kompensationsmöglichkeiten zu finden. Dem anlagentechnischen Brandschutz als eine der drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes kommt deshalb nach Einschätzung des ZVEI mehr und mehr Bedeutung zu.

In Nürnberg wird der ZVEI-Fachverband Sicherheit wird sowohl mit seinen Fachkreisen Brandmeldesysteme sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und natürliche Lüftung vertreten sein, als auch der ZVEI-Fachverband Kabel und isolierte Drähte sowie die Arge Errichter und Planer.

Feuertrutz-Halle 10.0, Stand 411

Kontakt- und Firmen-Infos im Branchenverzeichnis

ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
Fachverband Sicherheit

Firmenlogo Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 6302-0
Fax: +49 69 6302-317
Web: www.zvei.org

Bauliche Voraussetzungen für sichere RDAs Ein Gespräch mit Klaus Tönnes, Brandoberamtsrat der Feuerwehr Frankfurt/Main

Montag, 4. November 2013

Herrn Oberamtsrat Tönnes Foto: Karl H. WarkentinMit zunehmender Gebäudehöhe nehmen die Anforderungen an den baulichen Brandschutz zu. Welche wichtigen Schritte bereits in der frühen Planungsphase des Gebäudeentwurfs nötig sind, wollten wir
im Interview mit Herrn Oberamtsrat Tönnes von der Frankfurter Feuerwehr erfahren. Er ist seit 2001 in der Einsatzleitung bei Großschadensereignissen an Brand-, Unfall- und sonstigen Einsatzstellen in der Führungsebene B-Dienst sowie Mitarbeiter im Katastrophenschutzstab. Darüber hinaus ist Tönnes Mitglied im Arbeitskreis RDA (Anwenderleitfaden für Rauchschutz-Druckanlagen).

Herr Tönnes, welche Grundvoraussetzungen müssen aus Ihrer Sicht in der Baukörpergeometrie der Hochhaus-Architektur beachtet werden, um die heutigen RDA-Maßstäbe zu erfüllen? Wichtig ist bei der Planung von Hochhäusern vor Allem das Berücksichtigen der Zuluft- und Abströmschächte in der Gebäudegeometrie, da das nachträgliche Einfügen in den Gebäudekörper zu erheblichen Mehraufwänden und damit zu unkalkulierbaren Zusatzkosten führt. Ähnliches gilt auch für die Abströmung über die Fassade. Standardrezepte gibt es hierfür nicht, stattdessen müssen Architekten und technische Planer ein Konzept entwickeln, aus der dann die ideale Gebäudegeometrie entsteht, die natürlich auch die Anforderungen des Statikers an das Gebäude erfüllen muss. Alle Sachverständigen zum Brandschutz müssen so früh wie möglich in die Planungsphasen der Projektplanung einbezogen werden. Nur so kann vermieden werden, dass mit großem Kosten- und Zeitaufwand nachträglich Öffnungen für die Schächte in den bereits betonierten Gebäudekörper eingebracht werden müssen.

Frage:
Welches sind die heutigen Maßstäbe bzw. Bauordnungen und technischen Regelwerke, die beim Hochhausbau in Bezug auf Brandschutzmaßnahmen berücksichtigt werden müssen?
Das ist in erster Linie die Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern, also die sogenannte Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) in ihrer Fassung vom April 2008 mit den landesspezifisch eingeführten Erläuterungen. Auch Leitfäden und Merkblätter entsprechender Verbände und Arbeitskreise können heran gezogen werden. Diese haben aber keine Rechtsgültigkeit, es sei denn, sie sind eine eingeführte Regel des jeweiligen Bundeslandes.

Frage:
Welche Umwelteinflüsse sind in der Planung zu berücksichtigen?
Windströmungen um ein Gebäude bspw. haben einen großen Einfluss auf die Anordnung der Abströmungen, wie wir aus Windgutachten wissen. Es kann möglicherweise sein, dass eine Fassadenabströmung auf Grund möglicher Windverhältnisse und der
Gebäudegeometrie nicht realisierbar ist. Wichtig ist also immer eine Strömungssimulation im Windkanal, denn der Wind kann entscheidend sein bei der Frage, ob eine Fassadenabströmung oder eine Schachtabströmung einzusetzen ist. Ein Windgutachten sollte bei Gebäuden ab einer Höhe von 60 m auf jeden Fall vorgesehen werden. Wer simuliert, hat eine sehr hohe Planungssicherheit und damit die Gewissheit, dass sein Gebäude zum gewünschten Zeitpunkt in Betrieb gehen kann. Aber auch die Nachbarbebauung und resultierende Gefährdungsszenarien daraus, wie sie beispielsweise durch eine Chemiefabrik in der Nähe entstehen können, sollten unbedingt berücksichtigt werden, obwohl das Baurecht lediglich das Gebäude an sich betrachtet und nicht über die Grundstücksgrenze hinaus mögliches Gefahrenpotenzial berücksichtigt. Danach wird die RDA nur für das Gebäude selbst gebaut, nicht für äußere Einflüsse. Und nicht zuletzt spielen natürlich auch klimatische Einflüsse von Sommer und Winter, also etwa zu erwartende minimale und maximale Außentemperaturen bei der RDA-Planung eine Rolle.

Lebensgefahr besteht meist nicht durch die eigentlichen Flammen, sondern durch freiwerdende toxische Gase sowie die Rauchentwicklung. Foto: Yuriy Galov, Dreamstime.com

Frage:
Können diese thermischen Einflüsse durch passive bzw. aktive Anlagen ausgeglichen werden und wo sind die Grenzen?
Bei klassischen, passiven Anlagen ist der Einsatz auf bestimmte Gebäudehöhen begrenzt. Bei Gebäuden über etwa 60 bis 65 m Höhe oder auch niedrigeren Gebäuden mit einer komplexen Gebäudegeometrie werden dynamisch, also aktiv geregelte RDA-Systeme in der Regel unverzichtbar, da die Wahrscheinlichkeit, dass barometrisch geregelte Klappen ab einer bestimmten Bauwerkshöhe noch zuverlässig funktionieren, abnimmt. Aktiven Anlagen gehört also nach Meinung von Fachleuten eindeutig die Zukunft, denn durch aktive Anlagen ist eine Regelung ohne weiteres für jede Gebäudehöhe realisierbar, so dass ein konstanter Hüllflächendruck im Sicherheitstreppenraum und im Feuerwehrfahrstuhlschacht über die gesamte Bauwerkshöhe immer gewährleistet werden kann. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes legen wir von der Feuerwehr Frankfurt großen Wert darauf, dass in der Planungsphase entsprechende Lüftungssachverständigeinvolviert sind.

Frage:
Welche Inhalte muss ein Brandschutzkonzept beinhalten, damit strömungstechnisch alle Voraussetzungen erfüllt werden?
Es muss eine klare Aussage über die Parameter getroffen werden, welche Strömungsgeschwindigkeiten und Türöffnungskräfte nach MHHR 6.2.2 und 6.2.4 erreicht werden und wie das Schutzziel bei eventuell beabsichtigter Abweichung von der MHHR dennoch sicher gestellt wird.

Frage:
Nach welchen Kriterien müssen RDA-Produkte geprüft sein?
Dazu gehen die Meinungen sehr auseinander. Mir fallen dazu nur drei Begriffe ein, nach denen RDA-Produkte geprüft werden sollten: Zuverlässigkeit, Wirksamkeit und Ausfallwahrscheinlichkeit. Mehr ist dazu nicht zu sagen

Frage:
Welche Systemkomponenten sollten redundant ausgeführt werden?
Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz: Gemäß den Erläuterungen zur MHHR gibt es eine Differenzierung, ob ich einen Sicherheitstreppenraum oder zwei Sicherheitstreppenräume habe. Bei Benutzung von zwei Sicherheitstreppenräumen benötige ich keine Redundanz. Bei einem einzigen Treppenraum betrifft die Redundanz die Wirksamkeit der für die Anlage wichtigen Komponenten der Druckerzeugung, insbesondere die Ventilatoren und Steuerungsanlagen. Herr Tönnes, wir bedanken uns für das informative Gespräch.

Das Gespräch führte Karl H. Warkentin.

Lesen Sie das komplette Interview: www.rwablog.de/RDA-Interview

Text: Fachartikel der DBZ Ausgabe 11/2013 Seite 62

Foto Tönnes: Karl H. Warkentin
Foto Haus : Yuriy Galov, Dreamstime.com

Brandlast und gezielte Rauchabführung

Montag, 30. September 2013

 

Versperrungen des Fluchtweges im Treppenhaus behindern die Arbeit der Feuerwehr erheblich.

Bei einem Brandfall ist der Umgang mit dem Rauch entscheidend. Deshalb fordern die Landesbauordnungen, dass Gebäude so beschaffen sein müssen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden muss.

So müssen bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein. Welche Maßnahmen in einem konkreten Umfeld jeweils als ausreichend erachtet werden können, hängt individuell von den jeweiligen Schutzzielen sowie den baulichen Gegebenheiten ab. Im Brandschutz gilt der Grundsatz: Alle Maßnahmen sind getroffen, wenn auf nichts mehr verzichtet werden kann. Leider gibt es da häufig immer noch Interpretationen, was es auf dem Weg hin zur verantwortungsvollen Umsetzung zu beachten gilt.

Die Leistungsfähigkeit moderner Sicherheitsanlagentechnik insbesondere für eine schnelle Evakuierung von Personen aus Gebäuden und den Schutz vernetzter, kritischer Infrastrukturen rückt der Zentralverband der Elektrotechnischen- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) in den Fokus seiner Öffentlichkeitsarbeit.

Die angeschlossenen Mitglieder des ZVEI-Fachkreises RWA (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) und natürliche Lüftung sind Experten aus verschiedenen Unternehmen. Über Jahre haben sie dazu beigetragen, die Leistungsfähigkeit des Rauch- und Wärmeabzuges, sowie der kontrollierten natürlichen Lüftung zu verbessern. Darüber hinaus arbeitet der ZVEI-Fachkreis RWA und Natürliche Lüftung mit Hochschulen, Prüfinstituten und nationalen, europäischen und internationalen Normungsinstituten zusammen und unterstützt die Fort- und Weiterbildung von Architekten, Ingenieuren, Planern und Errichtern.

Qualifizierter Rauchabzug

„Intelligente anlagentechnische Maßnahmen für den Brandschutz können in vielen Fällen architektonische Herausforderungen erfüllen. Hinzu kommt eine höhere Wirtschaftlichkeit durch Flexibilität bei veränderter Nutzung der Gebäude, ohne bei den Schutzzielen Abstriche zu machen, erklärt Reiner Aumüller, Vorsitzender des ZVEI-Fachkreis RWA und Natürliche Lüftung.

„Die Bedeutung des anlagentechnischen Brandschutzes als eine der drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes nimmt stetig zu, weil Komplexität und Anforderungen an moderne Gebäude hinsichtlich der Werkstoffe, Nutzung, Größe und architektonischer Individualität weiter steigen. Da ist der Planer mit konventionellen, oft stark im baulichen Brandschutz verwurzelten Ansätzen häufig überfordert“, informiert der RWA-Experte aus seiner Unternehmenspraxis. „Erst durch die Kombination verschiedener Systeme zu einem ganzheitlichen Brandschutzkonzept gewinnt ein Gebäude optimale Sicherheit bei höchstmöglicher Freiheit und Bequemlichkeit in der Nutzung“, wirbt Aumüller für integrierte und intelligente Lösungen.

Die leidige Brandlast

In der Praxis erfordert allerdings der Verzicht auf bauliche Maßnahmen oder die Kompensation von baulichen Defiziten meist die Kombination aus baulichen und sicherheitstechnischen Maßnahmen, um definierte Schutzziele zu erreichen. Die wenigen Minuten der Brandentstehungsphase sind entscheidend für die Evakuierung oder Rettung, den Löschangriff und die Brandausweitung.

Einen Interpretationsspielraum in der Baugesetzgebung bildet zum Beispiel der Fluchtweg. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass es in Treppenhäusern keine Brandlast gibt. Dieses ist natürlich theoretisch. Beinahe in jedem Treppenhaus befinden sich Dinge, die da nicht hingehören. Die Häufigkeit der Brandkatastrophen gerade im Geschosswohnungsbau beweist, dass durch die Versperrung des Fluchtweges die Feuerwehr erheblich behindert wird. Dass dort doch immer etwas passiert, müsste nachdenklich stimmen.

Fälliges Umdenken

Das Thema Entrauchung bietet nicht nur ausreichend Gesprächsbedarf, sondern primär auch Handlungsbedarf. Wünschenswert sind Wirkungsfunktionsprüfungen, bei der die Werte der einzelnen Komponenten der Rauchabzugsanlage untereinander und miteinander harmonieren sowie präventiv bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen, die wie Zahnräder ineinander greifen und funktionieren.

Auch die Auslegung und Wirkweise der Zuluft-Öffnungen spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Überzeugende Techniken, zum Beispiel in der Fenster- und Fassadenautomation tragen ebenso dazu bei, wie eine intelligente Gebäudeautomation, bei der alle relevanten Systeme exakt ineinander greifen. Der Zusatznutzen einer kontrollierten Lüftung auf Basis der RWA-Öffnungsaggregate, wird nur allzu oft bei der Planung außer Acht gelassen.

RWA mit integrierter Lüftung

Die große Produkt- und Systemvielfalt an Produkten für die Fenster- und Fassadenautomation sowie RWA-Systemen, die heute am Markt angeboten wird, hat die natürliche Lüftung bereits integriert. Zuletzt auf der Bau 2013 im München konnte der Fachbesucher aus erster Hand erfahren, wie die Herstellerfirmen die Themen RWA und Be- und Entlüftung miteinander wirtschaftlich energieeffizient koppeln und sich davon überzeugen, dass sich diese Gewerke mit einer intelligenten Gebäudetechnik komfortabel, nachhaltig und sinnvoll miteinander verknüpfen lassen.

„Der Vorteil von modernen und intelligenten RWA-Systemen, die heute am Markt für den Einsatz in der Gebäudehülle angeboten werden, besteht im Mehrfachnutzen“, erklärt der Leiter Öffentlichkeitsarbeit im ZVEI-Fachkreis RWA und Natürliche Lüftung Heino Schello, als Experte für Fensterautomation und Steuerungstechnik „Dies ist dem Anwender häufig nicht bewusst. Die meisten sehen in der notwendigen Investition eines RWA-Systems generell einen Kostenträger, der erst einmal unproduktiv ist und sich nicht amortisiert. Somit sind die Ausgaben für baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz unbeliebt.

Gezielte Rauchabführung ist heute aber durchaus bezahlbar. Mit der Investition für eine RWA kann der Planer sich zusätzlich ein System für die Be- und Entlüftung zunutze machen. Es bedeutet ja nicht einmal zusätzliche Investitions- und Energiekosten. Rechnet man alle dafür entstehenden Kosten allein der Rauchabzugsanlage zu, müsste mit etwa zehn bis 15 Euro pro Quadratmeter Raumgrundfläche gerechnet werden. Werden die natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) beispielsweise in entsprechend geeignete Dachoberlichter integriert, die zur Ausleuchtung der Innenräume mit kostenlosem Tageslicht und zur Reduzierung des Stromverbrauchs eingesetzt werden, sind die nur für die NRA-Funktion anfallenden Mehrkosten mit lediglich etwa 2,50 Euro pro Quadratmeter Raumgrundfläche anzusetzen. Allein die Kosten für den Anstrich eines Betonfußbodens liegen meist höher“, begründete Heino Schello sein Rechenexempel.

Je nach Gebäudeart und Architektur sind verschiedene Formen des Einbaus von RWA-Öffnungen möglich. Um die optimale Wirkung der natürlichen Entrauchung zu gewährleisten, müssen Größe, Art und Anordnung des Öffnungselements beachtet werden. Wichtig ist, dass die Rauchgase möglichst schnell und ungehindert aus dem Gebäude ins Freie ausströmen können. Wenn diese Öffnungsaggregate im Normalbetrieb unterjährig zur natürlichen Be- und Entlüftung über Elektro-Antriebe genutzt werden können, dann wird aus der notwendigen Technologie ein Zusatznutzen, der jeden Investor und Betreiber schnell begeistern wird.

Text: Susanne Ruhrländer Bild: STG_BEIKIRCH