Archiv für die Kategorie „Dach“

SmokeWorks 3.0: Mit neuer Software Entrauchung optimieren

Mittwoch, 3. Mai 2017
© FVLR

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Außerdem neu: ein Ergebnisvergleich sowie ein intelligentes Abfragesystem zur Vermeidung von Eingabefehlern. Damit steht ein praxisgerechtes Tool zur Verfügung, das die Projektierung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) einfacher, sicherer und zuverlässiger macht.

Die neue Version erlaubt Berechnungen nach DIN 18232-2 (Natürliche Rauchabzugsanlagen) und DIN 18232-5 (Maschinelle Rauchabzugsanlagen) sowie nach der aktuellen Muster-Industriebau-Richtlinie (M-IndBauRL) und in Kürze auch nach der Versammlungs- und Verkaufsstättenverordnung. Planer können die Rauchableitung nicht nur nach verschiedenen Regelwerken projektieren, sondern auch Vergleiche anstellen. Benötigt werden lediglich Daten zur Raumgröße und Brandausbreitung sowie zur Art, Größe und Lage der Zuluftöffnungen.

ESSMANN – Leistungserklärung sofort und von überall abrufbar

Donnerstag, 27. August 2015

Laut EU-Bauproduktenverordnung muss jedes Bauprodukt, das nach einer harmonisierten Norm gefertigt wird, mit einer Leistungserklärung versehen sein, welche die Kunden über die spezifischen Leistungsdaten informiert. Damit lässt sich überprüfen, dass eine Lichtkuppel, ein Lichtband oder ein natürlicher Rauchabzug den Anforderungen des Endkunden entsprechen. Um diese schnell und an jedem Ort zur Verfügung zu haben, sind ESSMANN Produkte mit entsprechenden QR-Codes versehen.

QR-Code auf jedem Tageslichtsystem
Die Lösung von ESSMANN: Jedes Tageslichtsystem sowie natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgerät nach DIN EN 12101-2 erhält einen QR-Code auf dem Typenschild. Mit einem entsprechenden mobilen Endgerät gescannt, lässt sich die Leistungserklärung umgehend als PDF abrufen. Das Dokument kann dann zur weiteren Verwendung, z. B. für die Objekt-Dokumentation, gespeichert oder per E-Mail versandt werden.

Gehen Sie auf Nummer sicher – bevor Gefahr droht.

Montag, 19. Januar 2015

Betreiber von Gebäuden sind für die Sicherheit auf dem Dach verantwortlich. Das schreiben der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften vor. Lichtkuppeln und Lichtbänder, die nicht durchsturzsicher sind, müssen mit entsprechenden Schutzeinrichtungen für die auf dem Dach arbeitenden Personen ausgeführt werden. Bei Nichtbeachtung drohen folgenschwere Konsequenzen für den Betreiber – von Bußgeldern über die Verweigerung des Versicherungsschutzes bis hin zur persönlichen Haftung von verantwortlichen Führungskräften.

Bei ESSMANN haben wir die Sicherheit schon immer im Blick. Dazu gehören auch aktuelle gesetzliche Vorschriften und Normen. Mit unserem umfassenden Sortiment an Ab- und Durchsturzsicherungen bieten wir Lösungen für das sichere Flachdach. Sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung. Dank unseres modularen Baukastensystems sind unsere Lösungen zudem einfach zu installieren, preiswert und systemintegr