Archiv für die Kategorie „Brandschutz“

Einladung zum BHE-Seminar „Konzepterstellung Brandschutz“

Dienstag, 4. Februar 2025

Mangelhafte Brandschutzkonzepte oder -nachweise führen zu fehlerhaften Baugenehmigungen und damit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten für alle Projektbeteiligten. Ein wirksames und rechtssicheres Brandschutzkonzept erfordert von Beginn an ein umfassendes Verständnis aller am Bau Beteiligten für das Zusammenwirken von baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz.

Architekten, Brandschutzsachverständige, Mitarbeiter des vorbeugenden Brandschutzes, Prüfsachverständige, Fachplaner und Facherrichter benötigen daher fundierte Kenntnisse, um schlüssige und verlässliche Sicherheits- und Brandschutzkonzepte erstellen und kompetent bewerten zu können.

Das neue BHE-Seminar „Konzepterstellung Brandschutz – Das müssen Verfasser von Brandschutzkonzepten und Prüfsachverständige wissen“ bietet die Möglichkeit, Fachwissen zu vertiefen oder aufzufrischen. Erfahrene Brandschutz-Experten erklären, wie man kosteneffiziente und rechtssichere Brandschutzkonzepte erstellt. Es wird auch erklärt, wie man Widersprüche und falsche Interpretationen von Regeln und Vorschriften versteht und umsetzt.

Inhalte im Überblick:

  • Rechtliche Grundlagen MBO, LBO, M VV-TB, MLAR MLÜAR
  • Brandschutzkonzepte/Brandschutznachweise
  • Betriebssichere und wirksame Anlagen vs. Forderungen im Brandschutzkonzept
  • Forderungen des vorbeugenden Brandschutzes
  • Anforderungen aus Brandschutzordnung und Zusatzregeln (ASR etc.)
  • Auswahl und Anwendung tangierender Normen (u.a. für den Bereich Sicherheitsbeleuchtung)
  • Verfahren für Sonderfälle / Abweichungen / Einzelzulassungen
  • Identifikation notwendiger Informationen für die TGA (BMA, SiBel, RWA, SAA, HAA usw.)
  • Brandmelde- und Alarmierungskonzept / Übernahme und Ermittlung aller Informationen
  • Alarmierungsanlagen vs. Alarmierungseinrichtungen – wo ist der Unterschied?
  • Abgrenzung zu tangierten „Dritten“ (Lüftungstechnik, Sprinkler etc); Brandfallmatrix
  • Rückgabe, Bearbeitung und ggf. Korrektur fehlerhafter Konzepte

Weiter Infos unter BHE

BHE-Fachkongress – Das Brandschutz-Highlight am 2./3. April 2025 in Fulda

Donnerstag, 30. Januar 2025

Der BHE-Fachkongress „Brandschutz“ findet 2025 zum zehnten Mal in Fulda statt. Die Veranstaltung ist eine gute Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen und Trends zu informieren. Es gibt ein vielfältiges Vortragsprogramm, das spannende Einblicke in Lösungen und Konzepte zum Brandschutz gibt. Es gibt Vorträge über neue Techniken, aktuelle Herausforderungen und Regeln. Außerdem gibt es eine Podiumsdiskussion. Dabei geht es um Probleme bei der Installation von Brandmeldeanlagen. Fünf Experten sprechen darüber, welche Urteile es dazu gibt, wie viel es kostet und was man dagegen tun kann. Sie können sich an der Diskussion beteiligen und Erfahrungen austauschen.

In der Fachausstellung können Sie bewährte und neue Lösungen zum Brandschutz erleben und sich von Anbietern beraten lassen.

Am Abend findet der Branchentreff statt. Hier können Sie in entspannter Atmosphäre Kontakte knüpfen und sich mit Fachleuten austauschen.

Weitere Infos finden Sie unter https://www.bhe.de/weiterbildung/kongresse/brandschutz

Neuerungen bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) – ZVEI Online-Seminar mit Christian Kühn am 21.02.2023

Donnerstag, 2. Februar 2023
ZVEI Online Seminar am 21.02.2023 mit Christian Kühn

ZVEI Online Seminar

Vertiefen Sie in diesem Online-Seminar Ihr bestehendes Fachwissen und bringen Sie es auf den neuesten Stand der aktuellen RWA-Normen und Richtlinien.

Erfahren Sie darüber hinaus Grundsätzliches von NRA-Anlagen und die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Weiterhin werden im Online-Seminar die technischen Schnittstellen von NRWG nach EN 12101-2 behandelt.

Inhalt:

  • Neues aus dem Baurecht
  • Neues aus der Normung
  • Umsetzung in der Praxis
  • Dokumentation und Abnahme nach VOB
  • Arbeitsschutz auf Dächern und Leitern
  • Risikobewertung nach Maschinenrichtlinie
  • Herausforderung Funktionsgehalt
  • Fach-und Sachkunde an RWA-Anlagen

Die Zielgruppe

  • RWA-Errichter und Instandhalter
  • Elektroplaner
  • Brandschutzsachverständige und Behördenvertreter
  • Grundkenntnisse von RWA und NRA werden von den Teilnehmern vorausgesetzt.

Ihr Nutzen
Sie erhalten aktuelles RWA-Spezialwissen mit den Hintergründen der neuesten Richtlinien für die tägliche Praxis. Sie können damit besser mit Auftraggebern und Auftragnehmern umgehen. ZVEI-zertifizierten Errichtern wird das Seminar für die alle drei Jahre geforderte Auffrischungsschulung gemäß ZVEI-Merkblatt 82007 anerkannt.

Trainer
Christian Kühn, Schlentzek & Kühn GmbH

Hier gehts zur Anmeldung: https://lnkd.in/eai_EpmB

Text: ZVEI

Sichere Fluchtwege im Hochhaus – Rauchschutz-Druckanlagen erfordern aufwändige Regelkonzepte

Dienstag, 11. Oktober 2022
Das One Forty West in Frankfurt  Rauchschutz-Druckanlagen von STG-Beikirch

Das One Forty West in Frankfurt hat eine Höhe von 145 m und stellt durch stark differierende Umweltbedingungen besonders hohe Anforderungen an die Rauchschutz-Druckanlagen Bild: One Forty West / Commerz Real AG

Mit der Gebäudehöhe steigen die Anforderungen an den Brandschutz. Jede Person muss sich darauf verlassen können, dass das Gebäude im Brandfall nicht zur tödlichen Falle wird. Für das neue One Forty West in Frankfurt mit 145 m Höhe sorgt eine Rauchschutz-Druckanlage mit anspruchsvollen Regelkonzepten für sichere Fluchtwege im Brandfall.

Das Hybrid-Hochhaus One Forty West in Frankfurt am Main ist mit seinen 145 m Höhe im doppelten Sinn das Highlight im neu entstandenen Senckenberg-Quartier. Wohnen, Hotel und Gastronomie – alles unter einem Dach. Im Erdgeschoss befinden sich Lobbys und ein Restaurant, auf den Etagen 2 bis 23 ein Hotel. Ab einer Höhe von 84 m beginnen die Wohnungen auf den Etagen 24 bis 40. Die gestaltprägenden Balkone ziehen sich in 3 km langen Bändern um den Turm, der aus der Feder des Architekturbüros CMA Cyrus Moser stammt und 2021 fertiggestellt wurde.

Mit der Gebäudehöhe steigen die Anforderungen an den baulichen Brandschutz. Jede Person muss sich darauf verlassen können, dass das von ihr betretene oder genutzte Gebäude im Brandfall nicht zur tödlichen Falle wird, denn im Brandfall entsteht sehr schnell ein toxisches Brandrauchgemisch, das in der Regel schon nach zwei bis vier Minuten lebensgefährdende Konzentrationen erreicht. Eine auf die gebäudespezifischen Anforderungen hin geplante Rauchschutz-Druckanlage (RDA) bietet Gebäudenutzern und der Feuerwehr sichere Flucht- und Rettungswege und minimiert das Haftungsrisiko für Eigentümer sowie Betreiber. Das gilt insbesondere für Büro- und Wohnhochhäuser, in denen tausende Menschen arbeiten und leben.

Saubere Luft in Fluchtwegen

Sichere Fluchtwege im Hochhaus Rauchschutz-Druckanlagen erfordern aufwändige Regelkonzepte

Messschrieb mit einer Druckspitze von 240 Pa: Der Abbau erfolgt in ähnlicher Geschwindigkeit wie der Aufbau und endet mit einem geringfügigen Überschwingen Bild: STG-Beikirch

Eine RDA hält, je nach Gebäudeart und -nutzung, die baurechtlich vorgeschriebenen und zu schützenden Flucht- und Rettungswege – z. B. Treppenräume, Feuerwehraufzugsschächte und Fluchttunnel – inklusive der angebundenen Vorräume – durch kontrollierten Überdruck rauchfrei. Dabei durchströmen die RDA-Systeme die Flucht- und Rettungsbereiche mit Frischluft und verhindern so das Eindringen von Rauch und toxischen Brandgasen. Bei geschlossenen Türen sorgt die RDA für einen kontinuierlichen Überdruck, sodass beim Öffnen der Tür eine sofortige Durchströmung der angrenzenden Bereiche erfolgt. Der Überdruck im Flucht- und Rettungsbereich wird ständig mit dem atmosphärischen Druck verglichen und nachgeregelt. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Fluchttüren ins Treppenhaus jederzeit ohne großen Kraftaufwand per Hand zu öffnen und zu schließen sind. Bei geöffneten Fluchttüren muss die Luft aus dem Treppenhaus mit ausreichender Geschwindigkeit in die Nutzungseinheit der Brandetage strömen, sodass keine Rauchgase ins Treppenhaus gelangen können. Beim Öffnen und Schließen der Türen muss der Überdruck innerhalb weniger Sekunden wiederhergestellt sein.

Nur aktiv geregelte RDA-Systeme erfüllen die Ansprüche

RDA-Konzepte von STG-Beikirch basieren generell auf einer aktiven Regelung – das gilt auch für kleinere Anlagen in Gebäuden mit geringer Höhe. Bei Gebäuden mit mehr als 60 m Höhe oder bei niedrigeren mit einer komplexen Geometrie müssen die Umwelteinflüsse mit in die technische Umsetzung der RDA einbezogen werden. Auch Außentemperaturen und Jahreszeiten spielen bei der Regelung eine große Rolle.

Ausgangslage

Das One Forty West verfügt über ein sogenanntes Helixtreppenhaus und einen Feuerwehraufzug, die über zwei Abströmschächte in das RDA-Konzept eingebunden werden mussten. Somit stand schon in der Planung fest, dass nur ein aktiv geregeltes RDA-System den erhöhten Erfordernissen gerecht werden konnte.

Lösungskonzept

RDA-Steuerzentrale STG-Beikirch

Das Bild zeigt einen der 46 Etagenverteiler der Rauchschutz-Druckanlage Bild: STG-Beikirch

Die Grundlage des RDA-Konzeptes sind voll aktiv regelnde Systeme. So sind z.B. die an der Druckregelung beteiligten Klappen motorisch in Sekundenschnelle verstellbar und können innerhalb kürzester Zeit auf Druckveränderungen reagieren. Dadurch können Volumenströme von bis zu 75.000 m3/h regelungstechnisch beherrscht werden.

Wie beschrieben müssen Rauchschutz-Druckanlagen einen definierten Überdruck in den Fluchtwegen gegenüber der Gebäudeumgebung sowie eine Mindestdurchströmung durch geöffnete Türen sicherstellen. Neben den funktionalen Eigenschaften sind zunehmend auch die dynamischen Eigenschaften, also die Verzögerung bis zum Erreichen der Mindestdurchströmung und des Druckabbaus beim Schließen der Türen, zu beachten.

In Anlagen von STG-Beikirch werden diese Anforderungen durch eine stetige PID-Regelung mit unterlagerter Druckwertanalyse realisiert. Durch diese Regelung werden Umwelteinflüsse wie Sommer-/Winterbetrieb mit unterschiedlichen Temperaturen, veränderte Leckagen im Gebäude, thermische Einflüsse wie Auf-/Abtrieb, witterungsbedingte Schwankungen im barometrischen Druck usw. bis zu den Regelgrenzen ausgeregelt.

Durch die dynamische Vier-Quadranten-Betrachtung des Druckverlaufs mit mathematischer Analyse von Scheitelpunkten und Steigung werden öffnende oder schließende Türen aufgrund der Druckänderungen erkannt und entsprechende steuerungstechnische Maßnahmen ausgeführt. Damit erreichen die Anlagen eine gute Dynamik trotz wechselnder Bedingungen im Gebäude. Sofern die baulichen Gegebenheiten entsprechend den Richtlinien ausgelegt sind, werden aktuelle Vorgaben erreicht bzw. unterschritten.

Um im One Forty West die extrem differierenden thermischen Verhältnisse für den Sommer- und Winterfall regelungstechnisch sicher in den Griff zu bekommen, wurde erstmals die von STG-Beikirch neu entwickelte Regelungssoftware „Fast Pressure Adjustment“ verwendet. Sie ermöglicht Regelungszeiten für Druckspitzenabbau und Zuluftaufbau innerhalb der nach DIN EN 12101-6 geforderten Zeiten.

Weiterhin sollten Kabelwege und -querschnitte möglichst gering gehalten werden, daher wurden insgesamt 46 Etagenverteiler eingesetzt. Diese sind über einen selbstüberwachten LON-Ringbus miteinander verbunden und steuern die Entrauchungs- und Überströmklappen sowie die Differenzdrucksensoren an. Diese Ringstruktur sowie die implementierten „Watchdogs“ und die zu 100 % redundant ausgeführten Zuluft- und Abluftventilatoren gewährleisten eine hohe Ausfallsicherheit und runden das RDA-Konzept ab.

neues Merkblatt zur Rauchableitung in Aufzugsschächten – Es wurde vom FVLR zusammen mit anderen Fachverbänden erarbeitet.

Mittwoch, 26. Januar 2022

Merkblatt zur Rauchableitung in Aufzugsschächten

Der FVLR hat zusammen mit anderen Fachverbänden ein neues Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten erarbeitet.

Ein neues Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten gibt wichtige Impulse. Es wurde vom FVLR zusammen mit anderen Fachverbänden erarbeitet. Das neue Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten ist vor allem für Architekten, Planer, TGA-Planer, Lüftungsbauer, Bauherren und Monteure interessant. Aus Brandschutzgründen

Öffnungen zur Rauchableitung dürfen mit Abschlüssen versehen werden

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. November 2020 in Kraft ist, sind Gebäude allerdings so zu errichten, dass sie nach den anerkannten Regeln der Technik dauerhaft luftundurchlässig sind. Die freien Querschnitte der Öffnungen zur Rauchableitung stellen jedoch eine permanente Leckage in der Gebäudehülle dar. Damit verbunden sind erhebliche Energieverluste der Gebäude. Damit die Dichtheitsanforderung nun auch bei den Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten erfüllt werden kann, wurde der § 39 der Musterbauordnung angepasst. Ab sofort dürfen die Öffnungen zur Rauchableitung auch mit Abschlüssen versehen werden. Voraussetzung ist, dass diese im Brandfall selbsttätig und zusätzlich von mindestens einer Stelle aus manuell geöffnet werden können.

Die Auswahl der Bauprodukte für Gebäude und Aufzugsschächte ist entscheidend

Eine weitere Änderung: Im Rahmen der Überprüfung der Luftdichtigkeit durch den Blower-Door-Test von Gebäuden wurden die Öffnung bisher temporär verschlossen. Mit einer Aktualisierung der DIN EN ISO 9972:2018-12, als Grundlage für die Nachweisführung durch den Blower-Door-Test, ist dies zukünftig nicht mehr erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass die permanenten Öffnungen in der grundsätzlichen Auslegung des Gebäudes berücksichtigt werden. Kommen Abdeckungen wie zum Beispiel Lichtkuppeln oder Flachdachfenster zum Einsatz, reduzierenden sie die Energieverluste natürlich erheblich. Aber auch diese Produkte können keine 100-prozentige Luftdichtigkeit garantieren. Daher sollten nur Bauprodukte zum Einsatz kommen, für die entspreche Nachweise über die Luftdichtigkeit vorliegen. Diese Werte können dann in der Auslegung berücksichtiget werden.

Merkblatt ist kostenfrei über die Webseite des FVLR verfügbar

Das neue Merkblatt ist ab sofort kostenfrei über die Webseite des FVLR oder über die beiden anderen Verbände, dem Fachverband Luftdichtigkeit im Bauwesen e.V. (FLiB) und der Gütegemeinschaft Rauch-und Wärmeabzugsanlagen e. V (GRW), erhältlich.

Text: FVLR

Bild: FVLR

Die Normen für punktförmige Wärme- und Rauchmelder werden EU-seitig aktualisiert, verpflichtend gültig sind sie dann zum 31. August 2022

Freitag, 15. Januar 2021

Die EU harmonisiert die Normen für punktförmige Wärme- und Rauchmelder. Die aktualisierten Normen werden zum 31. August 2022 dann verpflichtend.

Für Wärme- und Rauchmelder gelten nach der Harmonisierung durch die EU ab Ende August 2022 verpflichtend neue Normen. Das Technische Komitee CEN/TC 72
hat die beiden gängigen Normen EN 54-5: 2017 + A1:2018, „Wärmemelder – Punktförmige Melder“, und 54-7: 2018, „Rauchmelder – Punktförmige Rauchmelder
nach dem Streulicht-, Durchlicht- oder Ionisationsprinzip“, harmonisiert. Neu sind vor allem verstärkte Anforderungen an die EMV-Resilienz der Produkte.
Die aktualisierten Standards sind ab Ende der Übergangsfrist zum 31. August 2022 EU-weit verpflichtend.

Viele VdS-anerkannte Wärme- und Rauch-Melder erfüllen die EU-Normen bereits
Der VdS wurde für Prüfungen nach diesen beiden Normen DAkkS-akkreditiert sowie EU-notifiziert und kann Hersteller jetzt auch bezüglich dieser Zertifikate
vollumfänglich unterstützen. Übrigens erfüllen nahezu alle VdS-anerkannten Melder die neuen EN-Anforderungen bereits seit Jahren.
Der VdS will seinen Partnern umfassend und zeitoptimierend zur Seite stehen – etwa durch das Erbringen aller relevanten Prüfleistungen aus einer Hand.
Deswegen deckt der VdS auch diese neuen Zertifizierungsvorgaben direkt mit ab.
Wie gewohnt immer inklusive sind alle relevanten Normen bei VdS-anerkannten Produkten.
Details zu den neuen harmonisierten Standards finden sich auf: www.vds.de/en54-5-7

Text: Sicherhet.info

Elektronische Sicherheitstechnik 2019 mit deutlichem Umsatzplus

Donnerstag, 25. Juni 2020
  • Auswirkungen der Corona-Krise noch nicht vollständig absehbar 
  • Fachkräftemangel weiterhin wichtige Herausforderung 

Frankfurt am Main/Brücken, 24. Juni 2020 – Mit plus 4,6 Prozent konnte der Markt für elektronische Sicherheitstechnik in Deutschland auch 2019 ein stabiles Wachstum verzeichnen. Der Umsatz stieg auf knapp über 4,6 Milliarden Euro. Während die Branche strukturell auch für die Zukunft von einem stetigen Wachstum ausgeht, müssen die Auswirkungen der Corona-Krise zum Teil noch verarbeitet werden.

„Die Sicherheitstechnik schlägt sich noch recht gut,“ erklärt Dirk Dingfelder, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Sicherheit. So rechnet die Branche laut Umfrage des ZVEI mit Umsatzeinbußen von circa zwölf Prozent für das laufende Jahr. „Zwar erwarten fast alle Firmen Umsatzrückgänge, aber 77 Prozent glauben, diese Verluste zumindest teilweise kompensieren zu können. 13 Prozent sind sogar der Überzeugung, diese im Lauf der Zeit wieder vollständig aufholen zu können.“

Die Auswirkungen des Fachkräftemangels sind nach wie vor deutlich zu spüren. „Laut einer aktuellen BHE-Umfrage haben in der Corona-Krise nahezu alle Sicherheitsfachfirmen den Personalabbau vermieden“, schildert Norbert Schaaf, Vorstandsvorsitzender des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., den unvermindert hohen Druck beim Thema Fachkräftemangel.

Als zukünftige Impulsgeber sehen beide Verbände neben Digitalisierung und Vernetzung von Sicherheitssystemen den Fernzugriff. „Remote Services, für die wir gerade eine europäische Norm vorbereiten, werden einen weiteren Aufschwung erleben,“ erklären Dingfelder und Schaaf. Beide erwarten – ausgelöst durch die Corona-Krise – einen deutlichen Schub für digitale und serviceorientierte Geschäftsmodelle.

Wachstum in allen Segmenten 

Die Brandmeldetechnik, die stark von der Baukonjunktur abhängig ist, hat nach wie vor den größten Anteil am Gesamtumsatz der Sicherheitsbranche. 2019 konnten alleine in diesem Bereich rund 2,2 Milliarden Euro erwirtschaftet werden. Dies bedeutet einen Anstieg um knapp fünf Prozent. Den größten Zuwachs verzeichnete die Videosicherheitstechnik mit einem Plus von 5,6 Prozent auf 607 Millionen Euro. Auch die Zutrittssteuerungssysteme konnten mit plus 5,1 Prozent auf 370 Millionen Euro deutlich zulegen. Zudem befinden sich die Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (+ 3% auf 886 Mio. €) sowie die Sprachalarmierungstechnologien (+ 2,7% auf 113 Mio. €) weiter auf Wachstumskurs. Die übrigen Gewerke wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Rufanlagen nach DIN VDE 0834, Fluchttürsysteme, Personenhilferuf und sonstige Systeme und Komponenten verzeichneten mit 5,1 Prozent ebenfalls einen deutlichen Zuwachs.

 

Ansprechpartner:

BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.
Pressekontakt: Anke Sepp, Telefon: 06386 9214-11, E-Mail: a.sepp@bhe.de

ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
Pressekontakt: Ingrid Pilgram, Telefon +49 69 6302-259, E-Mail: ingrid.pilgram@zvei.org

 

Diese Presseinformation sowie eine Grafik und weiterführende Informationen finden Sie im Internet unter www.zvei.org/presse und www.bhe.de.

Falls Sie sich von diesem Informationsservice abmelden möchten, informieren Sie uns bitte per E-Mail an presse@zvei.org.

ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.
German Electrical and Electronic Manufacturers´ Association
Kommunikation und Marketing
Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 6302-425, Fax: +49 69 6302-351
E-Mail: presse@zvei.org, http://www.zvei.org

RDA Kompetenztag 2019 in Berlin

Dienstag, 1. Oktober 2019

Sicherheit im Brandfall – Rauchschutz-Druckanlagen der Zukunft

Bald ist es wieder soweit: Die Kooperationspartner Helios Ventilatoren und Kingspan Light + Air | STG-Beikirch laden zum RDA Kompetenztag 2019 ein – ein Branchentreff für Planer, Architekten und Sachverständige. Die Veranstaltung zum Thema Rauchschutz-Druckanlagen verspricht praxisnahe Einblicke in die Zukunft von sicheren Treppenräumen im Brandfall. Im Fokus steht dabei das Erleben von Anwendungen und Systemlösungen durch die Besichtigung eines Referenzprojekts. Ein weiteres Highlight der Veranstaltung ist eine Virtual Reality-Anwendung mit der verschiedene Szenarien visualisiert werden. Alles Wissenswerte rund um Rauchschutz-Druckanlagen, deren Planung und Sachverständigenabnahme präsentieren die Hersteller gemeinsam mit dem namhaften Sachverständigen Dieter Gröschner am 12. November 2019 in Berlin.

Themen
Rauchschutz-Druckanlagen stellen in Hochhäusern eine lebensrettende Rauchfreihaltung in Treppenräumen sicher. Längst haben sich diese Anlagen in hohen Gebäuden als zuverlässige Technik etabliert. Ein Höchstmaß an funktionaler Sicherheit, gepaart mit ausgeklügelten Reaktionsmöglichkeiten auf verschiedenste Szenarien im Brandfall, erfordern eine zunehmend komplexere Anlagentechnik und objektspezifische Lösungen.Thomas Volle, Produktmanager bei Helios Ventilatoren, beschreibt in seinem Vortrag die Funktionen von Rauchschutz-Druckanlagen und kritische Einflussfaktoren auf die Planung und den sicheren Anlagenbetrieb. Neu vorgestellt wird eine Technik mit aktiv geregeltem Abströmschacht als kontrollierte Abströmöffnung, mit der die geforderten Türdurchströmungsgeschwindigkeiten im Brandfall sichergestellt werden. Bisher werden oftmals Fassadenabströmungen und passive Abströmschächte in Verbindung mit Entrauchungsklappen eingesetzt. Helios gibt Einblicke in die Zukunft: Aktiv geregelte Abströmschächte, die unabhängig von Windeinflüssen agieren und nur kleinste Schachtquerschnitte benötigen.Christoph Sommer, Technischer Leiter bei Kingspan Light + Air | STG-Beikirch, referiert über die Zulufteinbringung und die passive / aktive Abströmung sowie die funktionale Sicherheit bei Rauchschutz-Druckanlagen. Was ist bei der Planung zu beachten, wie wird eine entsprechende Druckmessung aufgebaut, wie erfolgt die darauf basierende Druckregelung und wie viel Redundanz ist nötig? Was bringen rechnergestützte Simulationsverfahren zur Berechnung von Strömungs- und Drucksituationen im Gebäude?Dieter Gröschner wird darüber hinaus als anerkannter Sachverständiger sämtliche relevante Punkte einer erfolgreichen Sachverständigenabnahme vorstellen und über die aktuelle Situation der Normen und Richtlinien informieren.

Anmeldung
Weiterführende Informationen zum RDA Kompetenztag können auf www.heliosventilatoren.de/RDA aufgerufen werden.

Markt für elektronische Sicherheitstechnik wächst stetig

Donnerstag, 29. August 2019

Der Markt für elektronische Sicherheitstechnik verzeichnete 2018 in Deutschland ein stabiles Wachstum. Der Umsatz legte im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent auf knapp über 4,4 Milliarden Euro zu. Auch für die Zukunft geht die Branche von einem Aufwärtstrend aus.

Gleichwohl steht man vor Herausforderungen: „Die Auswirkungen des Fachkräftemangels sind enorm. Es dauert oft zwölf bis 15 Monate, bis eine Stelle nachbesetzt wird – das ist doppelt so lange wie noch vor zwei oder drei Jahren“, so Norbert Schaaf, Vorstandsvorsitzender des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. Darüber hinaus werden Vernetzung und Digitalisierung sowie das Thema Cybersicherheit der eingesetzten Produkte, Systeme und Dienstleistungen in den Wertschöpfungsnetzwerken in den kommenden Jahren dringliche Aufgaben sein. „Smart Home und Smart Building werden Realität. Im Dreieck aus Komfort, Energieeffizienz und Sicherheit nimmt Cybersicherheit einen zentralen Platz ein. Digitale Technologien müssen sicher und vertrauenswürdig sein – darauf müssen sich die Nutzer verlassen können. Nur so können neue Dienste und Geschäftsmodelle entstehen, die sich am Markt behaupten“, so Uwe Bartmann, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Sicherheit.

Wachstum in allen Segmenten

Der Umsatz mit Brandmeldetechnik – nach wie vor größtes Segment der Sicherheitstechnik, das zudem stark von der Baukonjunktur abhängig ist – ist 2018 um mehr als sechs Prozent auf über zwei Milliarden Euro gestiegen. Bei der Rauchwarnmelderpflicht ist eine Konsolidierung spürbar. „Nachdem inzwischen alle Bundesländer die Rauchwarnmelderpflicht in den Landesbauordnungen für Privatwohnungen eingeführt haben, steht in den ersten Ländern nun aber der Austausch alter Melder an“, erklärt Schaaf. Außerdem böte die technologische Weiterentwicklung, wie etwa aus der Ferne inspizierbare Melder, die Daten für das Smart Home liefern können, gute Perspektiven für die Zukunft.

Mit einem Plus von sieben Prozent auf 352 Millionen Euro verzeichnen Zutrittssteuerungssysteme ein hohes Wachstum. Auch Videosicherheit hat unter dem Eindruck der Diskussion um die öffentliche Sicherheit mit einem Plus von 6,5 Prozent auf 575 Millionen Euro erneut spürbar zugelegt. Etwas verhaltener verlief das Wachstum bei Sprachalarmierungstechnologien mit plus 3,8 Prozent auf 110 Millionen Euro und bei Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit 3,6 Prozent auf 860 Millionen Euro. Die übrigen Gewerke wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Rufanlagen nach DIN VDE 0834 und sonstige Systeme und Komponenten verzeichneten mit 5,1 Prozent in Summe einen deutlichen Zuwachs.

Text: Gemeinsame Presseinformation von BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. und ZVEI

ZVEI-Fachverband Sicherheit hat neuen Vorstandsvorsitzenden

Dienstag, 23. Juli 2019

ZVEI_LogoDirk Dingfelder neuer Vorstandsvorsitzender des ZVEI-Fachverbands Sicherheit – BS BRANDSCHUTZ    

Dirk Dingfelder, Vorstandsvorsitzender der D+H Mechatronic AG, ist neuer Vorsitzender des Vorstands im ZVEI-Fachverband Sicherheit. Er folgt auf Uwe Bartmann (Siemens). Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurden außerdem Thomas Quante (Bosch Sicherheitssysteme) und Alexander Yeomans (Siemens) als Stellvertreter gewählt. Weitere Vorstandsmitglieder sind Dr. Sebastian Festag (Hekatron), Wolfgang Pein (TOA Electronics Europe) und Frank Wienböker (Kingspan Light + Air STG-Beikirch).

Der Vorstand wird sich auf die strategische Ausrichtung des Fachverbands konzentrieren. „Vernetzung und Digitalisierung sind zugleich Herausforderung und Chance“, so Dingfelder. „Damit der Markt für Sicherheitstechnik auch weiterhin stabil wachsen kann, muss das Thema Cybersicherheit der eingesetzten Produkte, Systeme und Dienstleistungen in den Wertschöpfungsnetzwerken stärker in den Fokus gerückt werden.“

Text: bsbrankschutz