Der FVLR hat zusammen mit anderen Fachverbänden ein neues Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten erarbeitet.
Ein neues Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten gibt wichtige Impulse. Es wurde vom FVLR zusammen mit anderen Fachverbänden erarbeitet. Das neue Merkblatt zur Luftdichtigkeit von Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten ist vor allem für Architekten, Planer, TGA-Planer, Lüftungsbauer, Bauherren und Monteure interessant. Aus Brandschutzgründen
Öffnungen zur Rauchableitung dürfen mit Abschlüssen versehen werden
Neue Richtlinie VDI 3809 Blatt 2 „Prüfung gebäudetechnischer Anlagen; Feuerwehraufzüge“
Dieses Hinweisschild kennt jeder: „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“. Doch für die Feuerwehr kann ein Feuerwehraufzug im Brandfall ein Rettungsweg oder auch ein Hilfsmittel zum Transport von Einsatzkräften und Material sein. Das gilt jedoch nicht für jeden beliebigen Aufzug: Ein Feuerwehraufzug muss als solcher ausgewiesen sein und besondere Anforderungen erfüllen. Von seiner Betriebssicherheit und Wirksamkeit im Feuerwehrbetrieb hängen Leib und Leben der Einsatzkräfte ab.
Im Juni beantwortet unser Produktmanager Rainer Schulze auf dem „11. Schwelmer Symposium“ die wichtigsten FAQ’s der Aufzugschachtentrauchung. Mit fortschrittlichen Technologien kann in diesem Bereich heute sehr viel Energie und somit bares Geld eingespart werden. Alles Wissenswerte zum Thema sowie unseren Energiekostenrechner finden Sie unter www.liftschachtentrauchung.de. Weitere Informationen über die Schwelmer Symposien finden Sie hier .
Desweiteren bietet der BHE (Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.) für zertifizierte Fachfirmen am 23. Oktober ein Fortbildungs- und Auffrischungsseminar zum Thema „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ an. Hier wird Herr Schulze u. a. auf technikbezogene Neuerungen bei elektrischen RWA, Antriebe mit erweitertem Funktionsumfang durch Parametrierung über PC-Oberfläche sowie auf Zentralentechnik mit BUS-Technologie eingehen. Interessenten können sich noch bis zum 17. Oktober anmelden. Zur Anmeldung.
Der Sachstand über die Verwendung von Komponenten zur Raucherkennung und Rauchableitung in Fahrschächten ist sehr undurchsichtig. Es herrschen unterschiedliche Sichtweisen, die von entsprechenden Firmen, Verbänden oder Instituten getragen werden. Unabhängig dieser Sichtweisen sind immer die baurechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Da ein System zur Raucherkennung und Rauchableitung in Fahrschächten baurechtlich nicht geregelt ist bedarf es einer Erläuterung wie zu diesen entsprechenden Komponenten ein Nachweis über die Verwendbarkeit erbracht werden kann.
(1) Gemäß Musterbauordnung 2002, stellvertretend für die Bauordnungen der Länder, gibt es folgende Vorgaben zur Rauchableitung:
LiSE ist einfach und sicher anzuwenden. Das System besteht aus speziellen Rauchmeldern, die den Aufzugsschacht permanent überwachen und die im Ernstfall die Brandmeldung an die RWA-Zentrale weiterleiten. Optional kann im Bereich der Hauptzugangsstelle ein Alarm manuell durch eine RWA-Bedienstelle ausgelöst werden. Die VdS-geprüfte RWA-Zentrale steuert dann den elektromotorischen Antrieb an einer Lichtkuppel oder an einem Lamellenlüfter an. Gleichzeitig erhält die Aufzugssteuerung die automatische Anweisung, die Evakuierungsebene anzusteuern und die Aufzugskabine zum Aussteigen zu öffnen.
Bisher wurden in Liftschächte permanente Öffnungen – zur Versorgung mit Frischluft und zur Rauchabführung im Brandfall – eingebaut. Durch diese dauerhaften Lücken in der Gebäudedämmung entsteht allerdings ein hoher Energieverlust.
Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) hat gemeinsam mit dem VDMA-Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen den Leitfaden „Einbau und Betrieb von Anlagen zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr von Aufzugsschächten“ veröffentlicht. In übersichtlicher Form wird auf nur zwölf Seiten eine Brücke zwischen Baurecht und normativem Anlagenbau geschlagen.
Die FeuerTRUTZ, erste Fachmesse mit Kongress für vorbeugenden Brandschutz, erlebte vom 15. bis 16. März 2011 ihre Feuertaufe: 108 Aussteller, 35 Expertenvorträge sowie ein fachspezifisches Rahmenprogramm lockten aus dem Stand über 2.300 Messe- und Kongressbesucher zum Dialog nach Nürnberg. Dort konnten sie sich über Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und -eindämmung informieren. Das Thema des Brandschutzkongresses, „Brandschutz in Sonderbauten“, traf offensichtlich den Nerv der Branche.
Die Homepage des Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) bietet Errichtern, Fachhandwerkern und Planern aus dem Bereich Brandschutz jetzt auch praxisrelevante Informationen zu maschinellen Rauchabzugsanlagen (MRA), zur Entrauchung von Garagen und Aufzugsschächten sowie zu Rauchschutz-Druckanlagen (RDA).
Die entsprechenden Seiten mit Produktbeispielen, Hinweisen zur Projektierung, Inbetrieb- und Abnahme, Pflege, Wartung und zum Einbau der Anlagen sowie Links zu den Herstellern können auf der Homepage unter der Rubrik „RWA“ aufgerufen werden.
Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Gutachten (Ref. Nr. 20080116-TI01-12564-172068741 u.a. Beauftragt durch BTR und D+H) nur auf einenRauchmelder in
einem Aufzugsschacht von 12 m Höhe bezieht. Die Möglichkeit der Differenzierung
zwischen Singular- und Pluralform bezogen auf die Rauchmelder im Aufzugschacht
wird hier leider gänzlich vernachlässigt.
Die DIN VDE 0833-2 bezieht sich nicht auf Fahrschächte, da es keine Norm für Rauchmelder in Fahrschächten gibt.