Im Brandfall geht die Bedrohung besonders vom Rauch und den entstehenden giftigen Brandgasen aus. Brandopfer sind zu 90 Prozent Rauchopfer. Die Kontamination durch Rauch fügt dem Gebäude oft größeren Schaden zu als der Brand selbst. Es ist also wichtig, dass der sich in sehr kurzer Zeit in enorm Mengen bildende Rauch schnell ins Freie abgeführt wird. Diese Aufgabe übernehmen Rauch und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Die Forderung nach RWA als Bestandteil von Brandshutzhon zepten ist nicht ohne Grund Bestandteil jeder Bauordnung der Bundesrepublik.
Doppelter Schutz
Natürliche Rauchabzüge (NRA) nutzen den thermischen Auftrieb zur Entrauchung. Die Ausbreitung und Ableitung der Rauchgase hängt wesentlich von der Raumströmung ab.
Diese wiederum wird von der äußeren Winddruckverteilung beeinflusst. Windrichtung berücksichtigen
Die notwendigen Zuluftöffnungen der NRA sorgen für den erforderlichen Ausgleich des Massenstroms und verstärken den Effekt des thermischen Auftriebs (Kamin-Effekt). Die Rauchabzugsgeräte müssen allerdings gegen äußere Windeinflüsse ausreichend geschützt sein. Studien zur Rauchausbreitung über Seitenwände unter Berücksichtigung des Windeinflusses zeigen, dass eine windrichtunosabhängige Öffnung von Ab- und Zuluftflächen in den Seitenwänden unumgänglich ist. Die Öffnungen müssen sich immer an der windabgewandten Seite des Gebäude befinden. Nachdem die notwendige aerodynamisch wirksame Rauchabzugsfläche für einen Rauchabschnitt nach DIN 18 232-2 bestimmt wurde, ist diese Fläche daher in mindestens zwei gegenüberliegende Wände eines Rauchabschnitts einzubauen. Die aktuelle Windgeschwindigkeit und die Windrichtung wird anhand eines Lon-Windgebers ermittelt Weiterhin gilt: Die NRA müssen vollständig in der Rauchschicht liegen. Die Unterkante muss mindestens 0,5 m oberhalb der Grenze zur kalkulierten raucharmen Schicht liegen. Das verhindert die Gefahr von Verwirbelungen der Rauchschicht im Gebäude. Die Zuluftflächen müssen mindestens das 1,5-fache aller NRA-Offnungsflächen betragen und in Bodennähe in den Außenwänden eingebaut sein. Sie müssen-ebenfalls verdoppelt – gleichmäßig auf beide Gebäudeseiten verteilt werden und vollständig in der raucharmen Schicht liegen. Die Oberkanten müssen zur Rauchschichtgrenze einen Abstand von mindestens 1 m aufweisen, ebenfalls um Verwirbelungen vorzubeugen. Bei Windstille und Windgeschwindigkeiten kleiner als 1 m/s sind alle Öffnungen in den Außenwänden zu öffnen, bei stärkerem Wind nur die Offnungen in der windabgewandten Gebäudeseite. Dieses wird durch ein Windmessgerät,das Windgeschwindigkeit und -richtung aufnimmt, gewährleistet. Die Auswertung der Messwerte des redundanten Systems übernimmt die angeschlossene RWA-Zentrale. Die Messwerte werden über die Datenbusleitung an die angeschlossenen Antriebe weitergeleitet DIN EN 12101 – Natürliche Rauchabzüge
Um „Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)“ geht es im Entwurf des Teils 2 zur DIN EN 12101 „Rauch- und Wärmefreihaltung“ von Dezember 2006. Auf 22 Seiten enthält der normative Teil Anforderungen an Auslöseelemente und Öffnungsmechanismen von NRWG, Hinweise zu Größen der geometrischen Offnungsflächen, allgemeine Prüfhinweise sowie Leistungsanforderungen und Klassifizierung (Funktionssicherheit bei verschiedenen Rahmenbedingungen). In weiteren Abschnitten folgen Konformitätsbewertung (Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrollen von NRWG) und die Kennzeichnung der Geräte für Einbau und Wartung. Anhänge im über 40 Seiten starken informativen Teil gehen auf Prüfverfahren, die Bestimmung der aerodynamisch wirksamen Offnungsfläche (z. B. bei Einbau der NRWG in Dächer oder Wände) sowie Funktionsprüfungen unter Berücksichtigung einer äußeren Last, von niedrigen -Temperaturen, einer Windlast und die Wärmebeständigkeit der Geräte ein. Die Norm kostet 97,20 Euro.
Der Teil 1 der DIN EN 12101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Bestimmungen für Rauchschürzen“ erschien als Weißdruck im Juni 2006 und kostet 85,00 Euro. (MS)
Die Neue Messe Stuttgart, derzeit noch eine der größten Baustellen in Deutschland, soll im Frühjahr 2007 fertiggestellt werden. Seit September 2004 wird gebaut. Auf 100 Hektar Fläche entstehen acht Hallen mit einem Messe- und Kongresszentrum mit insgesamt 100.000 m² Ausstellungsfläche. STG-BEIKIRCH liefert die RWA-Zentralen. Für die Leitungsüberwachung, Störungsmeldung und Datenbusleitung der angeschlossenen Komponenten ist die RWA-BUS-Steuerzentrale „MZ2″ vorgesehen. Für die windrichtungsabhängige Entrauchung nach DIN 18232-2 sorgt die LON-windrichtungsabhängige Entrauchung von STG-BEIKIRCH. Das Unternehmen führte auch Montage und Inbetriebnahme durch.
Dipl.-Kffr. Annik Erdmann, Leiterin Marketing, STG-Beikirch Industrieelektronik + Sicherheitstechnik GmbH & Co.KG, Lemgo-Lieme
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