Für bestimmte Anwendungsbereiche, z.B. in Kitas oder Pflegeeinrichtungen, existieren häufig keine bauaufsichtlichen Vorgaben in den allgemeinen Rechtsvorschriften, die präzise die Anforderungen an die Branderkennung und Brandmeldung definieren. Betreiber und Behörden sind vielfach im Unklaren darüber, welche Systeme eingesetzt werden dürfen und dem Schutzbedürfnis vor Ort gerecht werden.
Speziell für die o.g. Anwendungsbereiche hat der BHE die Hausalarmrichtlinie Typ B erstellt. Sie ermöglicht eine rechtssichere und schutzzielgerechte Lösung und wird immer öfter als Ausschreibungsgrundlage verwendet.
Anfang 2016 wurde ein Antrag zur Normierung solcher Hausalarm- bzw. Brandwarnanlagen bei der DKE eingereicht. Der mit der Ausarbeitung der Norm beauftragte Arbeitskreis hat bereits zweimal getagt und verwendet die BHE-Richtlinie als Grundlage. Die Veröffentlichung des ersten Normen-Entwurfs ist kurz vor der Verabschiedung.
Die vollständige Hausalarm-Richtlinie kann kostenlos von der BHE-Homepage unter www.bhe.de/Richtlinien-Hausalarm heruntergeladen werden.
Text: BHE
Bild: BHE
Schlagworte: BHE, Hausalarm, Richtlinie