Rauchmelderpflicht – Zeit zu handeln

Rauchmelder ab dem 1. Januar 2016 in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auch in Bestandsgebäuden Pflicht

Der Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen bei Neu- und Umbauten ist inzwischen in fast allen Bundesländern Pflicht. Zug um Zug müssen zudem die Wohnungen im Bestand mit den „kleinen Lebensrettern“ ausgestattet werden.

Bis zum Jahreswechsel müssen auch Bestandsgebäude in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nachgerüstet werden. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam. Handelt es sich um Mietwohnungen, so ist in allen drei genannten Bundesländern der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich. Um die laufende Betriebsbereitschaft hat sich in Bremen und Niedersachsen der Mieter zu kümmern, während in Sachsen-Anhalt diese Aufgabe dem Eigentümer zufällt.

Die Rauchmelderpflicht ist weitestgehend in allen Bundesländern geregelt, lediglich in Berlin, Brandenburg und Sachsen ist diese noch in Planung. Was viele nicht wissen: Rauchmelder sind nicht nur für Wohnungen geeignet, sondern auch für Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Dazu zählen alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlaf- oder Gästezimmer in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschafts- und Notunterkünften, Heimen oder Kliniken.

Brandtote sind Rauchtote: Im Schlaf ist der Geruchssinn ausgeschaltet

„Insbesondere im Schlaf ist die Gefahr sehr groß, entstehenden Rauch nicht wahrzunehmen, weil dann der menschliche Geruchssinn ausgeschaltet ist – nicht jedoch das Gehör“, so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. „Rauchmelder warnen durch einen schrillen Alarmton. So können sich die Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr verständigen.“

In den meisten Landesbauordnungen ist vorgeschrieben, Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtwege dienen, mit je einem Rauchmelder auszustatten. Zudem gibt es Rauchmelder, die miteinander vernetzt werden können, sodass alle Melder gleichzeitig warnen. Bei nachgewiesener Gehörlosigkeit sollten Rauchwarnmelder mit optischen Signalen ausgestattet sein.

 

Kompetente Ansprechpartner für Beratung, Installation und Wartung sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe. Sie bieten neben leistungsfähigen Feuerlöschern und Rauchmeldern auch andere Brandschutzeinrichtungen sowie praktische Löschübungen für Unternehmen und Privatleute an. Adressen lokaler Anbieter können unter www.bvbf-brandschutz.de abgerufen werden.

Text und Bild :BVBF

 

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1 Kommentar zu „Rauchmelderpflicht – Zeit zu handeln“

  1. Ofen sagt:

    Eigentümer selbstgenutzten Wohnraum unterliegen der Rauchmelder Pflicht, sofern diese in Ihrem Bundesland beschlossenes Gesetz ist.

    Die Gesetze für private Haushalte zur Rauchmelderpflicht sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt. Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist Eigentümer/Vermieter des Hauses oder der Wohnung verantwortlich.

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