Der Fensterautomation ist in modernen Gebäuden einer deutlich zunehmenden Aufmerksamkeit zuzuschreiben. Im Alltag sorgen die automatisierten kraftbe-tätigten Öffnungsaggregate, wie z.B. Fenster, Lamellen oder Lichtkuppeln, für
ein perfektes Raumklima durch eine automatisierte natürliche Be- und Entlüftung. Die Planung und der Bau dieser kraftbetätigten Fenster erfordert die Einhaltung der Maschinenrichtlinie für kraftbetätigte Fenster 2006/42/EG unter Beachtung einer Risikoanalyse mit Konformitätserklärung und Dokumentation der Anlagen-beschreibung. Ein CE-Kennzeichen ist an jedem Fenster, mit Dokumentation der Prüfnummer sichtbar anzubringen.
Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 9. Juni 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist bereits seit dem 29. Dezember 2009 verbindlich durch das nationale Recht anzuwenden. Der Hersteller STG-BEIKIRCH Industrieelektronik und Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG in Lemgo-Lieme, Geschäftsbereich Fensterautomation, stellt allen interessierten Verarbeitern eine leicht verständlich gestaltete, selbsterklärende Prozess-übersicht zur Verfügung, die die vorgeschriebene Vorgehensweise übersichtlich veranschaulicht. Sie kann im Bedarfsfall zusammen mit entsprechenden Detailinformationen gratis beim Hersteller angefordert werden. Materialien zur korrekten CE-Kennzeichnung von Fenstern können zusätzlich gegen eine geringe Gebühr erworben werden.
Auf ihrer neuen Homepage unter www.kraftbetaetigtefenster.de bieten die Fachleute für Fensterautomation jede Menge Grundlagen- und Expertenwissen, Lösungen und Downloads zu diesem Thema an. Der Klick lohnt sich. Schließlich gehört die CE-Kennzeichnung mit Dokumentation des Prüfzeichens sichtbar angebracht an jedes kraftbetätigte Fenster.
Schlagworte: kraftbetätigten Fenstern, Maschinenrichtlinie