Kraftbetätigte Fenster werden in der modernen Gebäudetechnik immer häufiger eingesetzt. Sie lassen sich abhängig von den jeweiligen Anforderungen (Brandschutz, Raumklima etc.) automatisch steuern. Durch die automatische Steuerung der Fenster entsteht jedoch auch ein Gefahrenpotential. Dieses soll durch die neue Maschinenrichtlinie, die seit dem 29. Dezember 2009 verbindlich in Kraft getreten ist, minimiert werden.
Nach dieser Richtlinie gehören Kraftbetätigte Fenster zu Maschinen, deren Inverkehrbringen geregelt wird. (Dies gilt sowohl für den Neubaubereich als auch für die nachträgliche Montage eines Stellantriebes an einem existierenden Fensterflügel.) Für den RWA-Errichter ergeben sich seit Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie häufig bei der Errichtung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung zahlreiche ungeklärte Fragen, z. B. wenn ein Fensterbauer die Fenster montiert und der Errichter die automatische Steuerung anbringt. Wer ist dann verantwortlich für die geforderte CE-Kennzeichnung sowie die Konformitätserklärung?
Zur ausführlichen Information für den Fach-Errichter hat der BHE verschiedene Dokumente erarbeitet, die Hilfestellungen geben. Diese stehen unter www.bhe.de zum Download bereit (teilweise im Mitgliederbereich):
- BHE-Hinweispapier zu den konkreten Auswirkungen und Hintergründen
- Risikobeurteilung und Ermittlung der Schutzklassen inkl. EGKonformitätserklärung
- Muster: BHE-Aufkleber zur CE-Kennzeichnung
- Anlagenbeschreibung mit Inbetriebsetzungs- und Abnahmeprotokoll
Das neue Fachseminar „Sachkundiger für Kraftbetätigte Fenster“, das der BHE erstmals am 23. Februar 2011 anbietet, soll RWA-Errichterfirmen die erforderlichen Fachkenntnisse vermitteln.
Text: Sicherheit.info
Schlagworte: Maschinenrichtlinie, RWA Errichter, RWA-Anlage