Die neue Richtlinie 07 des FVLR gibt Planern und Errichtern von Brandschutzanlagen Planungshinweise und Vorgaben für den Montageort von manuellen Auslöseeinrichtungen (Bedienstellen) für natürliche RWA. Sie konkretisiert den Hinweis in DIN 18 232-2 Abschnitt 7.2.4., wonach die Bedienung der Handauslösevorrichtung von sicherer Stelle aus möglich sein muss. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass im Brandfall die Bedienstellen ohne größeres Risiko erreicht, die RWA ausgelöst und damit die bauseitigen Fluchtwege ohne Gefahr genutzt werden können.
Laut Richtlinie ist es bewährte Praxis, die Bedienstellen im Bereich der bauseitigen Notausgänge innerhalb eines Rauchabschnitts zu installieren. Es wird angegeben, in welchem Abstand zur Tür des Notausgangs oder zur Fluchttür bei Toranlagen die Bedienstelle zu positionieren ist. Damit ist zugleich festgelegt, was aus rauchschutztechnischer Sicht unter einer „sicheren Stelle“ für Bedienstellen zu verstehen ist.
Außerdem erklärt die Richtlinie, mit welchen Hinweisschildern die Bedienstellen selbst, aber auch die Zugangstüren und -tore zu kennzeichnen sind. Zusätzlich zu den Planungshinweisen enthält die Richtlinie eine Erklärung der verwendeten Fachbegriffe sowie Verweise auf die entsprechenden Normen.
Die Richtlinie 07 wurde von Fachleuten aus dem Arbeitskreis Technik des FVLR erarbeitet und steht unter fvlr.de als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.
Text: Baulinks.de
Schlagworte: Baulinks, Bedienstelle, FVLR, Rauchabzug