Verlängerung der Koexistenzperiode EN12101 Teil 9+10

+++ Aktuell teilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit, dass auf der letzten Sitzung des Ständigen Komitees die Koexistenzperiode für EN 12101-10 auf den 01.05.2012 verlängert wurde.+++

Die Koexistenzperiode von prEN 12101-9 soll daran angepasst werden.

Das Wiedereinsetzen einer bereits abgelaufene Koexistenzphase ist ein Novum im Bereich der Normung.

Die Änderung ist bereits auf der Internetseite der Kommission (NANDO) unter harmonisierten Normen für EN 12101-10 vermerkt.

Sie finden den Eintrag über http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/index.cfm?fuseaction=cpd.hs

 

vorsicht-gross

ist geboten, behauptet heute ein Hersteller, er verfügt über ein Zertifikat nach DIN EN 12010-9 oder -10. Dieses kann selbstverständlich erst ausgestellt werden, wenn eine Norm im Weißdruck vorliegt.

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