Ab dem 1. September 2006 gilt das CE-Zeichen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA). Das bekannte Prüfverfahren für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach DIN 18232 Teil 3 wird ab diesem Zeitpunkt durch das neue europaweit gültige Prüfverfahren nach DIN EN 12101 Teil 2 ersetzt.
Neu ist, dass nicht mehr Einzelkomponenten beispielsweise Antriebe, sondern die Funktionsweise kompletter Elemente geprüft und bewertet werden.
Die DIN EN 12101 Teil 2 stellt an die Prüfung und Klassifizierung von NRA folgende Anforderungen:
1. Größe der aerodynamisch wirksamen Öffnungsfläche
2. Funktionssicherheit, beispielsweise Öffnung unter Schneelast oder bei tiefen Temperaturen
3. Wärmebeständigkeit gegen hohe Temperaturen
4. Brandverhalten
5. Standsicherheit unter Windlast
6. Öffnungsmechanismus
7. Auslöseelement und Auslöseeinrichtungen
8. Temperatur der thermischen Auslöseeinrichtung.
Entsprechend geprüfte Geräte sind mit einem CE-Kennzeichen zu versehen und können somit im europäischen Markt vertrieben werden. Eine EG-Konformitätserklärung ersetzt ab diesem Zeitpunkt das allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP).
ESSMANN hat alle natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bereits nach den Anforderungen der DIN EN 12101 Teil 2 geprüft. Die entsprechenden Prüfzeugnisse werden derzeit von den zuständigen Prüfinstituten vorbereitet.
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