Brandursache war ein Kabelschaden

Verstöße gegen das geltende Baurecht konnten dem Hotelbetreiber nicht nachgewiesen werden. Die lebensbedrohliche Situation der Gäste wurde heraufbeschworen, weil man sich auf den Bestandsschutz berief. Die Bauordungen schreiben vor, dass „der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegenzuwirken ist“. Darum hatte sich in diesem Hotel jedoch niemand gekümmert. Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, den Qualm durch überlegt gesetzte Rauch- und Brandschutzabschnitte einzudämmen. Darüber hinaus hätte eine Rauch- und Wärmeabzugs-Anlage den Brandrauch ins Freie geleitet und so die Flucht- und Rettungswege passierbar gemacht. Und: vorgeschrieben oder nicht – heutzutage sollte in jedem Hotel ein akustischer Alarmgeber selbstverständlich sein. Anstelle dessen musste der Hotelier bei der beherzten Weckaktion der Gäste sein Leben riskieren.

Quelle: ZVEI

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